Was nun????

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
andy

Re: Was nun????

Beitrag von andy »

Ivy83313 hat geschrieben:
corneta hat geschrieben:
Ivy83313 hat geschrieben:Gibt es irgendwelche Gesetzte in China die das unterbinden????
Was,
- dass sie (die Chinesin) das Kind bekommt?
- dass dein Mann keinen Unterhalt zahlt?
- dass er sich für die Chinesin entscheidet?

Ich kann ja verstehen, dass du aus dem Häuschen bist, aber du musst dich schon ein bisschen klarer ausdrücken.


Naja das ist nicht das problem.
Mich würde es interessieren warum er so schnell die Scheidung will.
Ist es da verboten Uneheliche Kinder zu bekommen????
Und es geht auch um sachen wie ein Haus das nicht abgezahlt ist und und und.
In eure Probleme möchte Ich mich nicht einmischen, es kann aber gut sein das die Dame Ihm da konkret drauf angesprochen hat das Er sich doch bitte beeilen soll.
Es ist eindeutig Nicht verboten in China ein Uneheliches Kind zu bekommen, allerdings von Region zu Region mit diversen Problemen behaftet.
Ob er Es allerdings schafft bis Dezember noch zu Heiraten und eure Scheidung durchzubringen steht für mich deutlich noch hinter den Sternen.
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ingo_001
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Re: Was nun????

Beitrag von ingo_001 »

Narr hat geschrieben:Im übrigen dürfte das Kind mit der Chinesin auch einen deutschen Rechtsanspruch auf Unterhalt haben. Nur den Anspruch geltend zu machen könnte etwas schwerer werden.
Sehe ich auch so.
Ferner ist es - theoretisch - möglich, dass besagtes Kind, die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, weil er ja Deutscher ist.
Das setzt natürlich das Einverständnis der chnesischen Mutter voraus.
Weitere mägliche Folge: Sie zieht mit dem Kind nach Deutschland ...

Wie mans auch sieht: Da kommen wohl turbulente Zeiten auf alle Beteiligten zu.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Ivy83313
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Re: Was nun????

Beitrag von Ivy83313 »

Narr hat geschrieben:Äh,
zwei Deutsche lassen sich scheiden.... ganz klar eine deutsche Angelegenheit.
Unterhaltszahlung für deutsche Kinder... ganz klar eine deutsche Angelegenheit.
Entzug der Zahlungen durch Flucht ins Ausland.... ganz klar eine deutsche Angelegenheit.

Chinesin die ein uneheliches Kind mit einem Deutschen bekommt... kein Problem nur etwas unschön.


Im übrigen dürfte das Kind mit der Chinesin auch einen deutschen Rechtsanspruch auf Unterhalt haben. Nur den Anspruch geltend zu machen könnte etwas schwerer werden.

Also ich hab gelesen das wenn sie vor der Geburt Heiraten dann bekommt das Kind den Namen das Vaters.Das heisst er ist Deutscher so auch das Kind.
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Re: Was nun????

Beitrag von Pitt1968 »

Das Kind hat auf jeden Fall das Recht auf deutsche Staatsangehörigkeit, da der Vater deutsch ist, unabhängig ob verheiratet oder nicht.
otternase
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Re: Was nun????

Beitrag von otternase »

Ivy83313 hat geschrieben:
Narr hat geschrieben:Äh,
zwei Deutsche lassen sich scheiden.... ganz klar eine deutsche Angelegenheit.
Unterhaltszahlung für deutsche Kinder... ganz klar eine deutsche Angelegenheit.
Entzug der Zahlungen durch Flucht ins Ausland.... ganz klar eine deutsche Angelegenheit.

Chinesin die ein uneheliches Kind mit einem Deutschen bekommt... kein Problem nur etwas unschön.


Im übrigen dürfte das Kind mit der Chinesin auch einen deutschen Rechtsanspruch auf Unterhalt haben. Nur den Anspruch geltend zu machen könnte etwas schwerer werden.

Also ich hab gelesen das wenn sie vor der Geburt Heiraten dann bekommt das Kind den Namen das Vaters.Das heisst er ist Deutscher so auch das Kind.
das hat beides nichts mit Heirat oder Nichtheirat zu tun:

1) für die deutsche Staatsbürgerschaft ist die Vaterschaft (bzw. Mutterschaft) eines Deutschen/einer Deutschen entscheidend, die Eltern müssen nicht verheiratet sein
allerdings muss die Vaterschaft erklärt sein, bei einem ehelich geborenen Kind (bzw. einem maximal neun Monate nach Auflösung der Ehe geborenen Kind) wird die Vaterschaft automatisch dem Ehemann zugesprochen, bei einem unehelichen Kind müssen eben die Eltern gemeinschaftlich erklären, wer der Vater ist

2) da bei einem deutschen Kind (und die Staatsbürgerschaft hat das Kind wie oben gesagt problemlos) deutsche Namensgesetze gelten, können die Eltern bei der Geburt auch ohne dass sie verheiratet sind den Nachnamen des Vaters als Familiennamen des Kindes bestimmen durch Sorgeerklärung nach §1626a BGB
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happyfuture
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Re: Was nun????

Beitrag von happyfuture »

Ivy83313 hat geschrieben:
Narr hat geschrieben:Äh,
zwei Deutsche lassen sich scheiden.... ganz klar eine deutsche Angelegenheit.
Unterhaltszahlung für deutsche Kinder... ganz klar eine deutsche Angelegenheit.
Entzug der Zahlungen durch Flucht ins Ausland.... ganz klar eine deutsche Angelegenheit.

Chinesin die ein uneheliches Kind mit einem Deutschen bekommt... kein Problem nur etwas unschön.


Im übrigen dürfte das Kind mit der Chinesin auch einen deutschen Rechtsanspruch auf Unterhalt haben. Nur den Anspruch geltend zu machen könnte etwas schwerer werden.

Also ich hab gelesen das wenn sie vor der Geburt Heiraten dann bekommt das Kind den Namen das Vaters.Das heisst er ist Deutscher so auch das Kind.
Um was geht es Dir genau?
A) Scheidung
B) Ehe retten
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