Hochzeit wird in China stattfinden (geaendert)
Re: Dokumente und Beglaubigungen, wer hat Adressen?
so denn, ich nochmals:
wenn wir nun doch in Deutschland heiraten, und die 3 benoetigten Unterlagen einreichen, wird dann garantiert, dass das Oberlandesgericht die Genehmigung erteilt?
A) Urkundliche Nachweise zur Geburt, Abstammung und Familienstand
1. Geburtsurkunde im Original, ausgestellt von der zuständigen chinesischen Heimatbehörde (Notariat), versehen mit Legalisation (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
2. Aktuelle Familienstandserklärung, abgegeben a) bei der zuständigen chinesischen Heimatbehörde (Notariat), im Original, versehen mit Legalisation (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache oder b) beim chinesischen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland, im Original, versehen mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
3. Haushaltsregister (Household Register bzw. „Hukau“) in vollständiger beglaubigter Kopie, gefer-tigt von der zuständigen chinesischen Heimatbehörde (Notariat), versehen mit Legalisation (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
1 u. 2 haben wir bereits, 3 werden wir am Montag anfertigen lassen.
Danach schicken wir das ganze hierhin:
Die notarielle Urkunde müssen Sie anschließend durch das Legalisationsreferat des chinesischen
Außenministeriums in Peking überbeglaubigen lassen. Die Adresse lautet:
Legalisationsreferat des Außenministeriums 外交部领事司认证处
der Volksrepublik China 北京市朝阳区
22 Chaowai Dajie, Fanli Mansion Nr. 708 朝外大街22楼
100020 Peking 泛利大厦708室
Tel : (010) 6588 9760/61/62/63 100020
Danach zur Botschaft und dann kann ich das ganze nach Deutschland schicken bzw. direkt mitnehmen, oder?
Hatte jemand den Fall, dass diese Dokumente abgelehnt worden sind?
Wird noch etwas benoetigt?
Vielen Dank
wenn wir nun doch in Deutschland heiraten, und die 3 benoetigten Unterlagen einreichen, wird dann garantiert, dass das Oberlandesgericht die Genehmigung erteilt?
A) Urkundliche Nachweise zur Geburt, Abstammung und Familienstand
1. Geburtsurkunde im Original, ausgestellt von der zuständigen chinesischen Heimatbehörde (Notariat), versehen mit Legalisation (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
2. Aktuelle Familienstandserklärung, abgegeben a) bei der zuständigen chinesischen Heimatbehörde (Notariat), im Original, versehen mit Legalisation (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache oder b) beim chinesischen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland, im Original, versehen mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
3. Haushaltsregister (Household Register bzw. „Hukau“) in vollständiger beglaubigter Kopie, gefer-tigt von der zuständigen chinesischen Heimatbehörde (Notariat), versehen mit Legalisation (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
1 u. 2 haben wir bereits, 3 werden wir am Montag anfertigen lassen.
Danach schicken wir das ganze hierhin:
Die notarielle Urkunde müssen Sie anschließend durch das Legalisationsreferat des chinesischen
Außenministeriums in Peking überbeglaubigen lassen. Die Adresse lautet:
Legalisationsreferat des Außenministeriums 外交部领事司认证处
der Volksrepublik China 北京市朝阳区
22 Chaowai Dajie, Fanli Mansion Nr. 708 朝外大街22楼
100020 Peking 泛利大厦708室
Tel : (010) 6588 9760/61/62/63 100020
Danach zur Botschaft und dann kann ich das ganze nach Deutschland schicken bzw. direkt mitnehmen, oder?
Hatte jemand den Fall, dass diese Dokumente abgelehnt worden sind?
Wird noch etwas benoetigt?
Vielen Dank
Re: Dokumente und Beglaubigungen, wer hat Adressen?
so, am einfachsten ist es doch, dass Oberlandesgericht direkt anzurufen
Bestaetigung erhalten, dass diese Dokumente reichen und es nur 1 Woche dauert...
09.09.09 wir kommen
Bestaetigung erhalten, dass diese Dokumente reichen und es nur 1 Woche dauert...
09.09.09 wir kommen
Re: Dokumente und Beglaubigungen, wer hat Adressen?
Habe es genauso gemacht. Befreiung vom EFZ durch OLG mit den o.g. Unterlagen war problemlos möglich und hat ca. 2 Wochen gedauert. Allerdings mussten die Unterlagen hier nochmal durch einen vom OLG vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
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