Heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Antworten
huangrenguan
Neuling
Beiträge: 1
Registriert: 21.07.2009, 22:00

Heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand

Beitrag von huangrenguan »

Hallo zusammen,

nach dem ich mit meiner chinesischen Freundin jetzt 7 Jahre zusammen bin, wollen wir nun in Deutschland heiraten. Sie hat alle benötigten Dokumente (Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis) besorgt, übersetzen lassen und von der Deutschen Botschaft beglaubigen lassen. Danach ist sie dann mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist, da sie Ende September eh kurzfristig nach China zurück muß.
Nach dem wir beim Standesamt alle Unterlagen eingereicht haben, wurden diese zur Prüfung und Befreiung des Ehefähigkeitszeugnis zum Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken geschickt.
Das OLG benötigt nun noch eine eideststattliche Erklärung zum Familienstand von meiner chinesischen Freundin. Diese Könnte ich vom chinesischen Generalkonsulat in Frankfurt bekommen. Da meine Freundin nicht an meinem Wohnort offiziell angemeldet ist, könnte ich das nicht bekommen. Deshalb habe ich meine Freundin jetzt angemeldet. Mit dieser Bescheinigung bin ich dann wieder zum Konsulat gegangen. Diese sagten mir, daß sie diese eidesstattliche Erklärung hier nicht abgeben könne, weil sie keine Aufenthaltserlaubnis (mehr als 3 Monate) für Deutschland hat. Das OLG behauptet jetzt, daß meine Freundin diese vor einem Notar in China abgeben muß.

Kann das wirklich sein ?
Braucht sie überhaupt diese eidesstattliche Erklärung zum Familienstand ? Sie hat doch schon den Ledigkeitsnachweis !!! Und zwar übersetzt und von der Deutschen Botschaft beglaubigt !
Kann diese Erklärung nicht vor einem Notar ein Deutschland gemacht werden ?

Ich bin verzweifelt und suche hier dringend nach Hilfe oder ähnlichen Erfahrungen.

Danke!
Benutzeravatar
ingo_001
Titan
Titan
Beiträge: 12205
Registriert: 02.09.2008, 14:41
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 21 Mal

Re: Heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand

Beitrag von ingo_001 »

Erstmal: Herzlich willkommen in unserem Forum.

Da wir in China geheiratet hatten, kann ich über das Procedere hier nichts Konkretes sagen.
Aber: Zur Erlangung des EFZ (Ehe-Fähigkeits-Zeugnisses (was zur Heirat in China benötigt wird) musste meine Frau u.a. auch eine eidesstattliche Versicherung (vor dem staatl. chin. Notariat) abgeben und diese dann beglaubigen und übersetzen lassen.
Weiss allerdings nicht, in wie weit das
1. noch gilt (wir hatten 2006 geheiratet)
2. auf Euch zutrifft.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Benutzeravatar
Attila
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 968
Registriert: 03.05.2007, 19:11
Wohnort: Bayern

Re: Heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand

Beitrag von Attila »

Solch spezielle Fragen bitte an:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
richten...

Da sind die Bürokratieexperten.
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

Got Pork?
wega2012
Neuling
Beiträge: 21
Registriert: 28.01.2009, 15:45

Re: Heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand

Beitrag von wega2012 »

Hi huangrenguan,

ich verstehe was du meinst und das mit der eideststattliche Erklärung zum Familienstand ist so ne sache. :x

Das Konsulat in Frankfurt will neben der eidesstattlichen Erklärung die deine Freundin handschriftlich auf ein Blattpapier schreiben muss (Vorlage hängt im Konsulat aus) auch noch die Deutsche Aufenthaltsbescheinigung vom Bürgeramt weil darauf vermerkt ist, ob man in Deutschland als ledig gemeldet ist oder eben nicht.

An die handschriftliche Eid. Erklärung wird dann ein offizielles Schreibe angetackert, das deine Freundin soeben erklärt hat ledig zu sein und das ganze wird natürlich gestempelt.

Das kann man dann an selben tag mitnehmen (für50€) und später übersetzen lassen.

Da deine Freundin die Aufenthaltsbescheinigung vom Bürgermant mit dem Ledig-vermerk nicht beibringen kann weigern die sich (aus unflexibilität !?!) Ich würde wenn möglich alle Chinesischen Papiere im original mitnehmen und da solange vorlegen bis sie es glauben.

Da das Chinesische Konsulat für alle Chinesen Beglaubigungen und Legalisierungen zuständig ist, egal welches Visum der Chinesische Antragsteller hat, denke ich das wäre noch einen Versuch wert wenn deine zukünftige noch in Deutschland ist und ihr die Papiere noch mal zurückbekommt.

Ich wünsch dir auf jeden fall viel Glück und Durchhaltekraft.


P.S. woher ich das alles weis? War heute selber mit meiner Verlobten in Frankfurt und wir haben den Wisch zum Glück bekommen. :)
Benutzeravatar
sowa
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 545
Registriert: 01.05.2009, 23:14
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 7 Mal

Re: Heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand

Beitrag von sowa »

Hallo huangrenguan,
wenn sich deutsche Behörden gegen eine binationale Heirat so stemmen
dann fahre nach Dänemark und heirate dort. Nichts einfacher als das.
Bevor man dank der deutschen Bürokratie einen Nervenzusammenbruch erleiden,
dann ab nach Dänemark, dort heiraten und dort paar schöne Tage verbringen.
Um in Dänemark zu heiraten benötigt man folgende Dokumente:
-Geburtsurkunden
-Pass und gültiges Schengen-Visum
-Aufenthaltsbescheinigung/Meldebescheinigung mit Familienstand
Mehr Infos sind hier enthalten:
http://www.sonderborg.dk/Selvbetjening/Heiraten.aspx" target="_blank
http://www.esbjergkommune.dk/default.as ... Purge=True" target="_blank

mfg.
sowa
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 30 Gäste