Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

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Martin_d
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Re: Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

Beitrag von Martin_d »

Ist aber echt nur im Internet so auf Papier achte ich drauf, da
kann man nicht einfach mal Backslash machen...
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Capt.
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Re: Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

Beitrag von Capt. »

Martin_d hat geschrieben:Wie gesagt ab Juli bekomme ich mehr Geld von der Bundeswehr.
Vorschlag: von dem Geld unbedingt einen Duden kaufen.
andy

Re: Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

Beitrag von andy »

Martin_d hat geschrieben:Ist aber echt nur im Internet so auf Papier achte ich drauf
Normalerweise sollte das einigermaßen ins Blut gehen, egal ob Internet oder Papier.
Wenn du kein Bock hast, hol dir doch ein Korrektur Addon für Firefox ? :P
Wang
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Re: Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

Beitrag von Wang »

Die Rechtschreibung ist schon abenteuerlich, das Schlimmste ist aber noch, dass der gute Mann uns sein Anliegen so konfus präsentiert, dass man auch den Sinn und die Frage überhaupt nicht versteht :?
Und dann noch 'nen Lauten machen, das kommt immer gut :mrgreen:
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Martin_d
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Re: Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

Beitrag von Martin_d »

Es ist ja jetzt gut, ich habs verstanden. würdet Ihr jetzt bitte mit dieser
Diskriminierung aufhören die Ihr hier unterschwelig weiter macht.

Das hilft mir auch nicht, bei mein problem weiter wegen der Hochzeit.
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Attila
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Re: Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

Beitrag von Attila »

Wenn die ABH jetzt schon rummeckert würde ich mir überlegen in China zu heiraten.

Grund: Rechtssicherheit

Als Verheiratete eines Deutschen hat Deine (zukünftige) Frau erheblich bessere Chancen ein Visum zu bekommen, bzw. es kann nicht so einfach abgelehnt werden.

Ausserdem bist Du in dem Verfahren auskunftsberechtigt.
Die Verpflichtungserklärung, Einkommen usw. spielen dann keine Rolle, da ihr verheiratet seid.

Zu Deiner Frage mit der VE:
Du kannst im Prinzip so viele VE beantragen wie Du lustig bist, es hat aber erst Aussicht auf Erfolg wenn Du ein stabiles und ausreichendes Einkommen bzw. ausreichendes Vermögen (pi * Daumen >= 10 Kilo Euro) nachweisen kannst.
Daher: Jemand anderen die VE abgeben lassen, das kann auch der Postbote sein.

Eventuell hier noch Rat holen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... ?board=ehe
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

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Re: Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

Beitrag von Martin_d »

Ich habe ja ab Juli ein festes Einkommen von ca. 1100€ bei der Bundeswehr von daher ist das ja meine überlegung. Es ist ja dann ein sicheres einkommen.
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Attila
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Re: Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

Beitrag von Attila »

Was ist Deine Überlegung?

In China heiraten?
Jemand anderen die VE abgeben lassen?
Die ABH überzeugen das das Einkommen sicher und ausreichend ist?
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

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Martin_d
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Re: Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

Beitrag von Martin_d »

Also ich habe der ABH diesen Nachweis noch gezeigt und gesagt das Ich langer bei der Bundeswehr bleibe.

Nachweis Bundeswehr:
Bild

Zu Info: Der Obere Betrag bekommt man immer der ist Fest für jeden weitern Tag
denn ich Freiwillig langer bei der Bundeswehr bin, bekomme ich denn untern Satz
noch dazu also 10,95+20,95 sind ca: 32€

32*30 = 960€
+ 150€ Zuschlag
End: 1110€

Bei einen Kamaraden der in 10Dienst Monat ist, bekommt auch soviel raus.

Sie meinte ich solle dann in Juli denn nachweis zu ihr schicken, per E-Mail oder Post, oder Personlich.
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Re: Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

Beitrag von wuseltiger »

Martin, das ist kein Nachweis dass du mehr geld bekommst, sondern ein nachweis dass du mehr geld bekomen kannst. Wo ist die Bestätigung der Annahme als FwDL? Und wie lange bist du FwDL? Mit der Bestätigung musst du dann halt zum Amt... Wenn der Antrag als FwDL durch ist...
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Martin_d
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Re: Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

Beitrag von Martin_d »

Die habe ich dennen auch gegeben aber die Stelle ich hier nicht rein, wegen Datenschutz.
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Re: Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

Beitrag von otternase »

leider kenne ich mich mit diesen Dingen nicht aus, daher erstmal die erste -blöde- Frage: ist das netto oder brutto? Was geht davon noch ab? Sozialversicherung ist wohl schon bezahlt?

Problem: der Betrag liegt kaum über der Pfändungsgrenze. Für den Staat ist bzgl. Verpflichtungserklärung nur interessant, wieviel Du über Pfändungsgrenze verdienst. Nehmen wir mal an, dass die 1110 EUR die tatsächlich pfändbaren Einkünfte darstellen und Du sonst keine Unterhaltsverpflichtungen hast, dann könnte man bei Dir maximal 87,40 EUR/Monat laut aktueller Pfändungstabelle holen.
Die Verpflichtungserklärung dient ja dazu, Schäden für den Steuerzahler zu ersetzen. Sollte zB. Deine Freundin sich plötzlich in Deutschland absetzen und illegal bleiben, von der Polizei gesucht werden, in Abschiebehaft genommen werden, sich renitent zeigen und daher begleitet abgeschoben werden müssen, dann sind schnell 10.000 EUR oder mehr Kosten zusammen. Bei Deinen Einkünften würde die Rückzahlung dieser Kosten an den Staat so rund 10-12 Jahre dauern...
Ob diese Aussicht der ABH genügt, wage ich zu bezweifeln.

Kurzum: ich halte Deine künftigen Einkünfte für recht grenzwertig

Hast Du oder hat Deine Freundin Ersparnisse, auf die der ABH gegenüber ein Pfandrecht eingetragen werden kann (oder auch eine kapitalbildende Lebensversicherung)?

Ansonsten scheint mir der hier bereits vorgeschlagene Weg der Hochzeit in China der sinnvollere!
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Re: Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

Beitrag von Martin_d »

Ich bin Soldat ich habe keine Stuern zu bezahlen die 1100€ sind das, wass ich fest besitzte und
Ich hab kein Unterhalt zu zahlen da ich Mietfrei wohne bei mein Vater in der Wohnung also
sind 3 Etagen, eine habe ich für mich Aleine.
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Re: Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

Beitrag von otternase »

angesichts dessen scheint es ja so, dass Dein Vater über mehr Einkünfte oder zumindest Vermögen verfügt (größeres Haus). Dann ist es auf jeden Fall sinnvoller, wenn Dein Vater die VE abgibt.
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Martin_d
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Re: Bundeswehr und die Verpflichtungs erklarung...

Beitrag von Martin_d »

Ja darüber hab ich auch schon Überlegt der ist aber zuzeit in Krankenhaus.
Ich warte bis Er wieder da ist, dann soll Er die VE machen.
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