Erforderliche Unterlagen für Visa und Eheschließung in "D"

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tomorrow
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Erforderliche Unterlagen für Visa und Eheschließung in "D"

Beitrag von tomorrow »

Hallo Leute,

nach einigem hin und her habe wir offenbar nun endlich Ordnung in unserem "Papierwerk" und stellen uns gerade die finale Frage nach dem weiteren Umgang damit.

Hier nun meine konkreten Fragen für das weitere Vorgehen bei den Papieren für die weitere Bearbeitung für das "Visa zur Eheschließung in Deutschland":

Status - Erforderliche Unterlagen für die Beantragung des o.g. Visa.
(bei unvollständigen Unterlagen kann der Antrag nicht angenommen werden):

Unter anderem wird, laut Homepage der deutschen Botschaft folgendes benötigt:
- bei chinesischen Antragstellern: „Hukou“ im Original
- Geburtsurkunde des Antragstellers im Original mit 2 Kopien
- Ledigkeitsnachweis/Nachweis über den Personenstand des Antragstellers im Original mit 2 Kopien

meine Fragen sind nun:
- muß das gesamte Hukou (alle Seiten den Inhalts) übersetzt, notariell beglaubigt und (für die Legalisation) kopiert werden?
- von der Geburtsurkunde und vom Ledigkeitsnachweis sind offenbar 2 Kopien erforderlich. Was ist mit dem Hukou? Müssen davon auch 2 Kopien erstellt werden?
- Was geschieht bei der Botschaft mit den Originalen? Welche Unterlagen werden von meiner Verlobten zu mir nach Deutschland geschickt - nur eine Kopie oder das Original, oder beides ?

Wo kann ich den gesamten Ablauf des "Papierwerkes", vom Notar bis zur Botschaft bzw. dem Standesamt/OLG in Deutschland nachvollziehen?

Wie hoch sind die Kosten für die Fertigstellung und Bearbeitung der Dokumente?

Wie gesagt, wir haben jetzt alle Unterlagen beeinander und möchten nun mit der Übersetzung beim Notar starten.

Ich bitte um kurzfristige Antworten zu meinen Fragen, das es nun sehr eilt.

Vielen Dank schon mal.




( Hier ist eine mir vorliegende Aufstellung der Unterlagen, welche für die Heirat in Deutschland bzw. zum Beantragen des Visa erforderlich sind:

Erforderliche Unterlagen (bei unvollständigen Unterlagen kann der Antrag nicht angenommen werden):
. Reisepass (bei Antragstellung noch mind. 6 Monate gültig mit 2 Kopien der Lichtbildseite)

. 3 vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare RK 1200 (in der
Visastelle erhältlich oder im Internet unter http://www.peking.diplo.de" target="_blank abrufbar)

. 4 aktuelle Passbilder mit weißem Hintergrund

. bei chinesischen Antragstellern: „Hukou“ im Original
. Bestätigung des deutschen Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung
oder alternativ (falls die Eheschließung noch nicht förmlich angemeldet wurde)

. Geburtsurkunde des Antragstellers im Original mit 2 Kopien
und
aktuellen Ledigkeitsnachweis/Nachweis über den Personenstand des Antragstellers im Original mit 2 Kopien

. Lichtbildausweis des in Deutschland lebenden Verlobten in zweifacher Kopie sowie bei
ausländischen Staatsangehörigen zweifache Kopie des Aufenthaltstitels

. Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts bis zur Eheschließung:
o Verpflichtungserklärung gem. §68 Aufenthaltsgesetz des in Deutschland lebenden
Verlobten
oder
o Darlegung der eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Banknachweise)
)
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Attila
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Re: Erforderliche Unterlagen für Visa und Eheschließung in "D"

Beitrag von Attila »

Ouch, warum heiratet Ihr nicht in China?
Nunja unsere Erfahrungen mit dem Visum zur Eheschliessung waren nicht prickelnd, den Ablauf kannst Du hier lesen:
http://forum.chinaseite.de/ftopic5101.html

tomorrow hat geschrieben:
meine Fragen sind nun:
- muß das gesamte Hukou (alle Seiten den Inhalts) übersetzt, notariell beglaubigt und (für die Legalisation) kopiert werden?
- von der Geburtsurkunde und vom Ledigkeitsnachweis sind offenbar 2 Kopien erforderlich. Was ist mit dem Hukou? Müssen davon auch 2 Kopien erstellt werden?
- Was geschieht bei der Botschaft mit den Originalen? Welche Unterlagen werden von meiner Verlobten zu mir nach Deutschland geschickt - nur eine Kopie oder das Original, oder beides ?

Wo kann ich den gesamten Ablauf des "Papierwerkes", vom Notar bis zur Botschaft bzw. dem Standesamt/OLG in Deutschland nachvollziehen?
[*] Ja, das gesamte Hukou muss übersetzt und notariell beglaubigt werden, das Kopieren versteht sich von selbst.
[*] Das hat uns damals auch niemand so genau beantworten können. Das Hukou musste im Original dem Konsulat vorgelegt werden. Das Standesamt in Deutschland brauchte die besagte Kopie um beim Oberlandesgericht eine 'Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses' zu bekommen. Dazu brauchen die auch die Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen. Diese braucht das Standesamt um dann wiederum eine Bescheinigung für das Konsulat auszustellen das der Eheschliessung nichts im Wege steht.
[*] Also die chinesischen Originaldokumente bleiben bei Deiner Verlobten. Daher ja das ganze Überbeglaubigungsprimborium.
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