Das Heiratsthema

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
romeo
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Das Heiratsthema

Beitrag von romeo »

Ich muß mich jetzt auch einmal an diesem Thema beteiligen und habe deshalb eine Frage an diejenigen, die damit vertraut sind.

Meine (noch) Lebensgefährtin schließt im Laufe des Jahres ihr Studium ab und will sich dann um einen Job in Dtl. kümmern. Damit rückt für uns der Gang zum Standesamt immer näher.
Sie hatte gestern angeregt, ihrer Familie zuliebe die Hochzeit in China zu absolvieren. Wie sieht das aufenthaltsrechtlich aus, wenn wir anstatt in Dtl. in China heiraten? Ich weiß, daß es zweckmäßiger wäre, in Dtl. zu heiraten, will aber auch die Möglichkeit prüfen, ihr in dieser Beziehung entgegenzukommen. Kann jemand dazu etwas genaueres sagen?
AndreasCN
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Re: Das Heiratsthema

Beitrag von AndreasCN »

romeo hat geschrieben:Wie sieht das aufenthaltsrechtlich aus, wenn wir anstatt in Dtl. in China heiraten?
In diesem Fall muss Deine Frau nach der Heirat einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung bei der zuständigen deutschen Botschaft in China stellen. Das wird dann von der deutschen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Voraussetzung für das Visum zur Familienzusammenführung sind deutsche Sprachkenntnisse (Zertifikat Deutsch A1) .

Andreas
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Void
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Re: Das Heiratsthema

Beitrag von Void »

AndreasCN hat geschrieben:
romeo hat geschrieben:Wie sieht das aufenthaltsrechtlich aus, wenn wir anstatt in Dtl. in China heiraten?
In diesem Fall muss Deine Frau nach der Heirat einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung bei der zuständigen deutschen Botschaft in China stellen. Das wird dann von der deutschen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Voraussetzung für das Visum zur Familienzusammenführung sind deutsche Sprachkenntnisse (Zertifikat Deutsch A1) .

Andreas
Dabei ist anzumerken, das es garkeine Rolle spielt ob Sie nun in Deutschland oder in China Heiraten.
Der Antrag auf Familienzusammenführung sowie der bestandene "Deutsch A1" Test ist in jedem Fall Pflichtprogramm.
AndreasCN
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Re: Das Heiratsthema

Beitrag von AndreasCN »

Void hat geschrieben:Dabei ist anzumerken, das es garkeine Rolle spielt ob Sie nun in Deutschland oder in China Heiraten. Der Antrag auf Familienzusammenführung sowie der bestandene "Deutsch A1" Test ist in jedem Fall Pflichtprogramm.
Richtig. Und wenn seine zukünftige Verlobte schon die erforderlichen Deutsch Kenntnisse besitzt und das Visum zur Familienzusammenführung direkt nach der Hochzeit beantragt wird, kann die Wartezeit mit den Flitterwochen in China sinnvoll genutzt werden :wink:

Wenn alles problemlos verläuft, sollte das Visum in etwa 6-8 Wochen ausgestellt sein.

Andreas
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ingo_001
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Re: Das Heiratsthema

Beitrag von ingo_001 »

romeo hat geschrieben:Sie hatte gestern angeregt, ihrer Familie zuliebe die Hochzeit in China zu absolvieren. Wie sieht das aufenthaltsrechtlich aus, wenn wir anstatt in Dtl. in China heiraten? Ich weiß, daß es zweckmäßiger wäre, in Dtl. zu heiraten, will aber auch die Möglichkeit prüfen, ihr in dieser Beziehung entgegenzukommen. Kann jemand dazu etwas genaueres sagen?
Wiir hatten damals (2006) auch aus diesem Grund in China geheiratet, weil wir nicht wussten, ob wir regelmässig zu Besuch meiner Schwiegerfamilie nach China kommen können.
Auch kann man die Hochzeit in China mit Fug und Recht als unvergessliches Erlebnis bezeichnen - und damit ist nicht das Standesamt gemeint, wo man nach 20 Miluten als Ehepaar das Haus verlässt.
Vielmehr ist es die Hochzeitsfeier, die Hochzeitsbilder, das ganze Drumherum ...
Das kann man mit einer deutschen Hochzeit nicht vergleichen.
Klar hat man im Vorfeld sehr viel an Formalitäten zu erledigen - und auch nach der Hochzeit, wenns darum geht das Visum zum Familiennachzug zu erhalten aber wir würden es - auch im Nachhinein betrachtet - wieder so machen,
Auch meine Familie und unsere Freunde hier haben uns gegenüber gesagt, dass das, was "nur" von den Videos und den Bildern rüberkommt unbeschreiblisch schön gewesen sein muss.
Da ich - zumindest als Gast - auch den Ablauf deutscher Hochzeiten kenne, kann ich nur sagen: HEIRATET IN CHINA :wink:

Und sollte Deine Freundin englisch sprechen können, ist das schonmal ein grosses Plus, denn dann wird der Deutschkursum vieles einfacher für sie sein, weil sie schon eine europäische Sprache kann.
Also auch da kein Grund zur Panik.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
hifi
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Re: Das Heiratsthema

Beitrag von hifi »

Falls die Dame gerade hier in Deutschland studiert, hätte es einen Unterschied gegeben, ob man in Deutschland oder in China heiratet.
1. Sie hätte später ein deutsches Diplom o.ä. Hochschulabschluss vorzuweisen. Wenn man das Diplom hat, dann entfällt das A1 Zertifikat. Auch das erreichen der Allgemeinen Hochschulreife in Deutschland gilt als ausreichend als Sprachenachweis.
2. Sie hätte zur Zeit auch eine gültige Aufenthaltsbewilligung, die allerdings mit der Beendigung des Studiums ablaufen wird. Alle nicht EU-Studenten mussten eine Ausreiseverpflichtung unterschreiben, damit man die Aufenthaltsbewilligung für das Studium erhalten kann. In dem Fall ist es ratsam in Deutschland zu heiraten, und zwar noch vor der eigentlichen Diplomverleihung. So kann sie nach der Hochzeit die Aufenthaltsbewilligung zum Studium in ein Aufenthaltserlaubnis ändern lassen. Zuerst nur auf einem Jahr beschränkt, kann später zu einem unbefristeten Aufenthaltserlaubnis geändert werden. Voraussetzung dafür ist, dass man bis dahin immer noch (mit einem Deutschen) verheiratet ist. Dadurch entgeht man die wesentlich komplizierte erneute Beantragung des Visums zur Familienzusammenführung.
romeo
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Re: Das Heiratsthema

Beitrag von romeo »

Danke für die Infos. Sie studiert in Dtl. und ist einschl. Sprachkurs seit 5 Jahren im Land. Das Studentenvisum ist noch bis zum nächsten Jahr gültig. Da sie schon im Land ist könnte sich das ja mit dem Antrag auf Familienzusammenführung ja von selbst schon erledigt haben?
hifi
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Re: Das Heiratsthema

Beitrag von hifi »

Selbst wenn das Visum noch bis nächstem Jahr gültig ist, wird es ablaufen, wenn sie den Abschluss erreicht hat. Ihr müsst mal den Aufenthaltstitel etwas genauer überprüfen! Normale Weise erhalten nicht EU-Studenten nur eine Bewilligung. Das bedeutet nicht verlängerbar und rein zweckverbunden. Der Zweck ist eben das Studium.
Aber wie gesagt, wenn Ihr noch vorher heiratet, dann ist es meistens kein Problem die Bewilligung in ein richtiges Aufenthaltserlaubnis (inkl. Arbeitserlaubnis!) umzuwandeln, selbst wenn sie die Ausreiseverpflichtung bereits unterschrieben hat. (So ist es zumindest in Hamburg. In BW., Hessen oder Bayern könnte alles etwas komplizierter sein, z.B. wg. Nachweis kein Scheinehe...)
romeo
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Re: Das Heiratsthema

Beitrag von romeo »

Danke. Wir müssen mal in das Visum schauen.
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Re: Das Heiratsthema

Beitrag von hifi »

Noch was: Wenn man in DE heiratet und ein Aufenthaltserlaubnis beantragt, ist der Grund nicht die Familienzusammenführung, weil man bereits zusammen ist. Bei der Grund gibt man einfach "Familie" an. Es wird etwas anders behandelt als wenn jemand von China aus ein Visum zur Familienzusammenführung beanträgt.
Das würde ich schon vorziehen. Ich meine, danach kann man ja immer noch eine Feierlichkeit in China stattfinden lassen, wenn es so schön ist.
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Re: Das Heiratsthema

Beitrag von da hai »

hifi hat geschrieben:Noch was: Wenn man in DE heiratet und ein Aufenthaltserlaubnis beantragt, ist der Grund nicht die Familienzusammenführung, weil man bereits zusammen ist. Bei der Grund gibt man einfach "Familie" an. Es wird etwas anders behandelt als wenn jemand von China aus ein Visum zur Familienzusammenführung beanträgt.
Für die Art des Visums ist es egal ob du schon in Deutschland bist oder nicht. Meine Frau hatte damals auch ein ganz normales Studentenvisium, was nach der Heirat in ein Visum zum Ehegattenzuzug geändert wurde - auch wenn sie schon seit Jahren in Deutschland lebte.
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Re: Das Heiratsthema

Beitrag von maxule »

Ist das nicht rechtlich völlig egal, wo sie heiraten? Von den zahlreichen Übersetzungs- und beglaubigungsformalitäten abgesehen, kann sie ja dann die Heirat auch wenn sie in China statt fand, nachweisen. Und mit ihrem Studienvisum kann sie ja auch wieder einreisen. Meist läuft das doch auch erst ein halbes oder ein Jahr nach dem Studium ab. Zeit genug, den Titel auch danach umzuwandeln, würde ich sagen, oder liege ich da falsch?

gruß
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Re: Das Heiratsthema

Beitrag von hifi »

Also, zu meiner Zeit (2001) erlischt die Aufenthaltsbewilligung für das Studium recht schnell, sobald man das Diplomzeugnis ausgehändigt bekommt und man damit auch automtisch exmatrikuliert ist. Dann hat man gerade noch so eine oder höchstens zwei Monaten Zeit um die Ausreise vorzubereiten oder einen Job zu suchen, der so toll bezahlt ist, dass die damals neu eingeführte "Grüncard"-Regelung entspricht. Sonst wird man wohl abgeschoben. Deswegen wandeln auch Jahr für Jahr eine Menge ausländische Absoventen nach dem Studium nach USA bzw. Canada aus.
Der Unterschied zwischen Hochzeit in DE und Hochzeit in China besteht darin, dass man in DE nur eine Umwandlung des Aufenthaltstitels vornehmen muss. Man hat auch nur mit einer zuständigen Ausländerbehörde zu tun. (Antragsformular, Pass, Heiratsurkunde, Meldebescheinigung, ein Zeugnis oder Sprachequalifikationsnachweis sowie der Personalausweis der/s deutschen Partnerin/s reichen meistens aus. Evt. ist ein Einkommensnachweis bzw. zukünftiger Arbeitsvertrag auch sehr hilfreich.) Die/der Ehegattin/e soll bei dem Gespräch ebenfalls anwesent sein. Es ist natürlich von Vorteil, wenn man bereits zusammen wohnt, sonst erscheint die Ehe auch etwas zweifelhaft. Wenn man aber einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis von China aus bei der Botschaft stellt, dann hat man mit zwei Instanzen zu tun. Die/der Antragssteller/in kann nur mit der Botschaft unterhalten, während diese auch mit der zuständigen ausländerbehörde in dem Bezirk des deutschen Partners unterhält. Die Botschaft kann einen Antrag ohne eingehende Erklärung ablehnen, dann steht man häufig auf dem Schlauch, da man nicht weiß, ob es bei der inneren Behörde in DE oder bei der Botschaft in China klemmt. Das Verfahren dauert auch wesentlich länger, da viele der Vorschriften extra dazu da sind, um die Einreise von Ausländern zu erschweren. Wenn man einmal hier ist, sind manche Sachen etwas einfacher, da man bei einer Ablehnung auch nach dem Grund fragen darf bzw. die Entscheidung sogar gerichtlich anfechten kann.
romeo
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Re: Das Heiratsthema

Beitrag von romeo »

hifi, Deine Ausführungen erscheinen mir sehr logisch, so daß wir zweckmäßigerweise hier in Dtl. heiraten werden, evtl. danach noch mit einer in China folgenden 2. Feier.

Was den Aufenthalt nach dem Studium betrifft, so wurde mir gesagt, daß die Studenten nach dem Studium 1 Jahr lang Zeit haben, sich einen ihrer Qualifikation entsprechenden Job zu suchen. Nach 1 Jahr entscheidet dann ggf. nach einem Kontakt mit dem Arbeitgeber, ob die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann. Jedenfalls sind das die Informationen, die ich erhalten habe.
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andi
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Re: Das Heiratsthema

Beitrag von andi »

romeo hat geschrieben:hifi, Deine Ausführungen erscheinen mir sehr logisch, so daß wir zweckmäßigerweise hier in Dtl. heiraten werden, evtl. danach noch mit einer in China folgenden 2. Feier.

Was den Aufenthalt nach dem Studium betrifft, so wurde mir gesagt, daß die Studenten nach dem Studium 1 Jahr lang Zeit haben, sich einen ihrer Qualifikation entsprechenden Job zu suchen. Nach 1 Jahr entscheidet dann ggf. nach einem Kontakt mit dem Arbeitgeber, ob die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann. Jedenfalls sind das die Informationen, die ich erhalten habe.

das mit der hochzeitsfeier haben wir auch so gemacht und die ganze family war happy


mfg andi
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