Integrationskurs und Deutschkurs von der Steuer absetzbar?
Integrationskurs und Deutschkurs von der Steuer absetzbar?
Meine Frau und ich haben unsere Einkommensteuererklärung vom Finanzamt wiederbekommen.
Leider hat das Finanzamt den Integrationskurs und den Deutsch Intensivkurs B2 nicht anerkannt.
Ich weiß nicht, ob es sich lohnt dagegen Einspruch zu erheben und ich weiß auch nicht , was ich als Begründung schreiben soll.
Vielleicht kann mir jemand helfen oder hat einen Rat,Tip für mich.
Was mich wundert ist, daß letztes Jahr in der Einkommensteuererklärung wurden die ersten 3 Monate im Jahr 2007 vom Integrationskurs anerkannt vom Finanzamt und dieses Jahr nicht.
kann man als Begründung für den Einspruch dieses schreiben?
Aufwendungen für den erstmaligen Erwerb von Kenntnissen, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen bzw. für ein erstes Studium sind Kosten der Lebensführung und damit nur als Sonderausgaben im Rahmen von § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abziehbar (R34 Abs. 1 LStR 2005).
Ohne ausreichende Deutschsprachkenntnisse kann meine Frau weder eine Berufsausbildung beginnen noch einen Beruf ausüben.
Wenn man Einspruch beim Finanzamt erhebt, muß man die Rechnungen auch wieder mit einreichen?
vielen Dank im voraus für Eure Antworten
Jörg
Leider hat das Finanzamt den Integrationskurs und den Deutsch Intensivkurs B2 nicht anerkannt.
Ich weiß nicht, ob es sich lohnt dagegen Einspruch zu erheben und ich weiß auch nicht , was ich als Begründung schreiben soll.
Vielleicht kann mir jemand helfen oder hat einen Rat,Tip für mich.
Was mich wundert ist, daß letztes Jahr in der Einkommensteuererklärung wurden die ersten 3 Monate im Jahr 2007 vom Integrationskurs anerkannt vom Finanzamt und dieses Jahr nicht.
kann man als Begründung für den Einspruch dieses schreiben?
Aufwendungen für den erstmaligen Erwerb von Kenntnissen, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen bzw. für ein erstes Studium sind Kosten der Lebensführung und damit nur als Sonderausgaben im Rahmen von § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abziehbar (R34 Abs. 1 LStR 2005).
Ohne ausreichende Deutschsprachkenntnisse kann meine Frau weder eine Berufsausbildung beginnen noch einen Beruf ausüben.
Wenn man Einspruch beim Finanzamt erhebt, muß man die Rechnungen auch wieder mit einreichen?
vielen Dank im voraus für Eure Antworten
Jörg
Re: Integrationskurs und Deutschkurs von der Steuer absetzbar?
Man kann prophylaktisch Einspruch erheben, das kostet erst einmal nichts. Ansonsten ist das dt. Steuerwirrwar derartig undurchsichtig, daß ich lieber keine weitere Empfehlung ausspreche.
- ingo_001
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Re: Integrationskurs und Deutschkurs von der Steuer absetzbar?
Willkommen in unserem Forum,joerg hat geschrieben:Meine Frau und ich haben unsere Einkommensteuererklärung vom Finanzamt wiederbekommen.
Leider hat das Finanzamt den Integrationskurs und den Deutsch Intensivkurs B2 nicht anerkannt.
Ich weiß nicht, ob es sich lohnt dagegen Einspruch zu erheben und ich weiß auch nicht , was ich als Begründung schreiben soll.
kurz gesagt: Es lohnt sich nicht - das Thema haben wir schon durch.
Ich hatte mich darüber länger mit (m)einer freundlichen und kompetenten Finanzbeamtin unterhalten und mehrere Argumente vorgebracht, die aber alle nicht ziehen.
Fazit: Da gibts von der FA-Seite nichts zu holen.
Anders siehts bei Übersetzungen aus, die sie evtl. zur Anerkennung ihres Berufes machen muss. Da das ja auch so einiges kostet, ist dieser Tipp vielleicht relevant für Euch.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Integrationskurs und Deutschkurs von der Steuer absetzbar?
ja, wir haben eine Übersetzung gemacht von chinesisch in deutsche Sprache für Bewerbungen auf dem Arbeitsmarkt
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