userhar hat geschrieben:
Z.B. heiraten mit Besuchsvisum geht definitiv nicht in Deutschland
Ist dem so?
Meines Wissens kann man sehr wohl mit Besuchervisum heiraten, nur sollte man als Grund für die Einreise dann eben
Nicht eine gewollte Heirat angeben.
Sofern alle Papiere beglaubigt sind, und die Dame dann hier ist, sollte es kein Problem darstellen zum Standesamt zugehen.
Ich lasse mich gerne berichtigen, falls ich da falsch liege.
Ich kenne nur Fälle, wo die Frau bleiben durfte, wenn sie ein Kind haben. Aber nicht von der ABH, sondern per Klage beim Familiengericht. Falls jetzt jemand auf den Gedanken kommt, dass das auch ohne Kind geht, ist er auf dem Holzweg. Das Familiengericht ist nur zuständig, wenn Kinder im Spiel sind.
Wenn man Verheiratet ist, kann man eine Familienzusammenführung beeantragen.
Ich kenne XXX Fälle wo dies kein Problem war, auch ohne Kind.
Den Deutschtest im Konsulat kann man nur bestehen, wenn man einiges an Deutsch versteht. Jedes Wort wird protokolliert. Dahinter kommt ein Häkchen. Korrekt beantwortet ja oder nein. Bei Nachprüfungen ist es auch nicht wichtig, ob ob besser Deutsch gesprochen wird oder nicht. Das Gleich noch einmal. Besser zählt nicht. Korrekt ja oder nein.
Entschuldigung, dafür ist der Deutsch Test da
Wenn man diesen Test bestehen würde, ohne einiges an Deutsch zu verstehen wäre dieser ja Zwecklos.
Es soll ein Standard an Deutsch gesprochen werden, wenn dies nicht erfüllt ist, dann hat man eben nicht bestanden.
Das ist bei der Führerschein Prüfung nicht anders, wenn man durchfällt ist man eben durchgefallen.
( Ich selbst begrüße den Sprachtest auch nicht ).