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EU Arbeitserlaubnis durch Heirat

Verfasst: 15.03.2009, 01:42
von zhe.zen
Hallo an alle!

Meine Freundin ist Chinesin und hat in England an einer sehr guten Uni studiert, wo wir uns vor 2 Jahren auch kennenlernten. Zur Zeit arbeitet Sie in England und hat entsprechend eine Arbeitserlaubnis für UK. Ich beende im Moment mein Studium in Frankreich/Deutschland und werde in ca. einem Jahr selbst anfangen zu arbeiten. Nun ist es so, dass wir beide durch das recht hohen Ausbildungsniveau eine gute Position auf dem Arbeitsmarkt haben, wir hätten die Möglichkeit in mehreren EU Ländern (z.B. Frankreich, da wir beide fliessend Französisch sprechen) zu arbeiten.
Meine Freundin hat aber die Enschränkung, dass sie keine Arbeitserlaubnis in der EU hat und das ist ein hohes Hinderniss (paradoxerweise höher als die Landessprache) um eingestellt zu werden, vor allem wenn man bei kleineren Unternehmen arbeiten möchte.
Meine Frage ist nun, wenn wir heiraten (in Deutschland), aber nicht in Deutschland leben und arbeiten würden, bekommt meine Freundin dann eine Arbeitserlaubnis für die EU? Wenn ihr Verweise auf "offizielle" Quellen hättet, wäre ich auch sehr dankbar.

Danke!

Zhe

Re: EU Arbeitserlaubnis durch Heirat

Verfasst: 15.03.2009, 01:54
von Sepp
Zwar kein Link zu einer offiziellen Stelle, aber fürs erste Reinschnuppern ganz gut geeignet.

Klick!

Re: EU Arbeitserlaubnis durch Heirat

Verfasst: 15.03.2009, 01:59
von zhe.zen
ok, danke! Ist das so einfach?
Hatte vergessen zu erwähnen, dass meine Freundin bisher nicht die Zeit hatte sich der Deutschen Sprache zu widmen und wird es wohl auch nicht tun, es sei den wir werden beide in Deutschland eine geeignete Arbiet finden. Ergeben sich daraus Einschränkungen? In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass sie dann an einem Sprachkurs teilnehmen müsste? Uns geht es darum zusammen zu leben uns aber nicht auf England oder Deutschland einschränken zu müssen.

Re: EU Arbeitserlaubnis durch Heirat

Verfasst: 15.03.2009, 10:20
von ingo_001
zhe.zen hat geschrieben:In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass sie dann an einem Sprachkurs teilnehmen müsste? Uns geht es darum zusammen zu leben uns aber nicht auf England oder Deutschland einschränken zu müssen.
Falls Ihr die Absicht habt, hier in Deutschland zu leben, müsste sie den INTEGRATIONSKURS DEUTSCH machen.
Der ist u.a. für Chinesen - warum auch immer - obligatorisch (für Japaner, US-Amerikaner u.a. jedoch nicht).
Den Sinn DIESER "Auswahlkriterien" kann man zwar durchaus in Zweifel ziehen - muss sich dieser "Nötigung" jedoch beugen.

Dazu gabs hier im Forum - vor einiger Zeit - auch eine Diskussion.
Einfach mal die "SuFu" nutzen, um ggf. Infos draus zu ziehen.

Re: EU Arbeitserlaubnis durch Heirat

Verfasst: 15.03.2009, 12:18
von Attila
zhe.zen hat geschrieben:ok, danke! Ist das so einfach?
Ja, es ist in der Tat so einfach. In der Praxis muss man die entsprechenden Behörden zwar manchmal an EU Recht erinnern aber es sollte ziemlich reibungslos klappen.

Viel Glück!

PS: Ein spanischer Kollege musste noch vor wenigen (5) Jahren dem Ausländeramt klarmachen das er als EU Bürger keine Arbeitserlaubnis braucht... :roll:

Solche Sachen meine ich.

PPS: Sprachtest (A1) und Integrationskurs könnten eventuell durch die hohe Qualifikation Deiner Partnerin entfallen... unbedingt nachfragen!
z.B. hier: http://www.info4alien.de/

Re: EU Arbeitserlaubnis durch Heirat

Verfasst: 26.03.2009, 09:17
von ann23
sehr nutzliche Information, muss ich bermerken..