Heirats"vertrag" und Langzeiterfahrung

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ingo_001
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Re: Heirats"vertrag" und Langzeiterfahrung

Beitrag von ingo_001 »

mr.shi hat geschrieben:Abschließend: Führt ihr schon längere Ehen? Kommt eure chinesische Frau mit der unterschiedlichen Kultur in Deutschland auf Dauer klar?
Also, wir sind bis jetzt 2 Jahre und 5 Monate verehelicht - das Ganze ohne Ehevertrag, da beidseitig damals evtl. "Garantie/Rückgabe"- Ansprüche kategorisch ausgeschlossen worden sind :lol: :wink:

Mittlerweile quatschst mich meine Frau - wenn sie will - unter den Tisch, soll heissen: Ihr Deutsch ist mehr als nur alltagstauglich :mrgreen:

Auch die kulturellen Unterschiede sind lt. meiner Frau so gross nicht.
Nur Brot wird wahrscheinlich nie ihr Ding werden (Ausnahme: Frühstücks-Brötschen, Weissbrot, Briosche) :)
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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mr.shi
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Re: Heirats"vertrag" und Langzeiterfahrung

Beitrag von mr.shi »

Nimen hao,

wie bereits erwähnt wurde wollte ich keine Grundsatzdiskussion über den Sinn oder der Definition des Begriffs "Forum" anzetteln. Dies war überdies mein erster Forumsbeitrag überhaupt, wodurch ich nicht einschätzen konnte, was zu viel und was zu wenig ist. Die Vorgeschichte war meiner Meinung nach den Fragen deutlich vorgelagert, so dass man jene überspringen konnte... Meine Absicht war nur den Hintergrund zu erläutern, sprich den Reifegrad der Beziehung und meines bisherigen kurzen Arbeitslebens ohne gigantischem Vermögen...anyway, vielen Dank für eure Antworten!

Ich bin durch euer Feedback insgesamt nun deutlich ermuntert worden, den großen Schritt trotz meines jungen Alters zu wagen, der einsame Alltag auf Fernbeziehungsbasis mit Zeitverschiebungs-Anrufen ist auf Dauer ätzend. Nochmals zwei Fragen:

1. Bekommen chinesische Ehepartner eine Arbeitserlaubnis? Sie möchte keinesfalls die Hausfrau mimen, den ganzen Tag auf mich warten und nur am Wochenende nicht alleine sein. Mir ist ihre relativ ungünstige Jobperspektive bewusst, aber sie drängte darauf, provisorisch z.B. in einem China-Restaurant arbeiten zu wollen, dass ihr nicht die Decke auf den Kopf fliegt und sie nicht zu 100% von mir abhängig ist und mein Gehalt zu verzehren.

2. Hat evtl jemand von euch mit dem chinesischen Ehepartner bereits Kinder? Ich würde es mir relativ schwierig vorstellen ein Kind bilingual mit derart unterschiedlichen Sprachen aufzuziehen.

Bis bald,
Chris
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Haima
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Re: Heirats"vertrag" und Langzeiterfahrung

Beitrag von Haima »

mr.shi hat geschrieben:2. Hat evtl jemand von euch mit dem chinesischen Ehepartner bereits Kinder? Ich würde es mir relativ schwierig vorstellen ein Kind bilingual mit derart unterschiedlichen Sprachen aufzuziehen.
Hallo nochmals,

Wir haben zwei Kinder (9 und 4 Jahre alt). Das mit den unterschiedlichen Sprachen ist kein Problem. Wichtig ist, dass ein Partner nur die eine, und der andere nur die andere Sprache mit den Kindern spricht. Dann klappt das recht gut. Sehr hilfreich ist auch der Kontakt mit anderen Kindern, die die Zweitsprache lernen.
Wenn die Kinder auch schreiben lernen sollen, ist aber schon einiges an Lernen und Aufwand damit verbunden. Das geht nunmal nich von alleine.

Bei uns hat es mit der Älteren recht gut geklappt. Er spricht zwar nicht Akzentfrei, aber doch einigermassen flüssig Chinesisch. Die Kleine versteht zwar alles, spricht aber nicht nur selten Chinesisch. Das liegt aber weniger an den Kindern, als wohl mehr an uns. Wir haben beim zweiten Kind wohl nicht mehr die gleiche Konsequenz an den Tag gelegt.

Unser Sohn lernt übrigens in der Schule jetzt auch ziemlich leicht Englisch. Zweisprachig aufzuwachsen hat wohl schon den Vorteil, dass man dann weitere Sprachen einfacher erlernen kann. In ca. 6 Monaten wird er dann auch noch Französisch beginnen müssen / dürfen. Ist bei uns ogligatorisch in der Schule. Bin dann gespannt, wie das so geht.

Also keine Sorgen, das kommt schon gut.

Gruss

Haima
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Hendrik
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Re: Heirats"vertrag" und Langzeiterfahrung

Beitrag von Hendrik »

Es gibt zahlreiche Bücher darüber, wie man Kinder zweisprachig aufwachsen lässt, von Leuten die sich damit auskennen. Es muss ein unglaublich großes Geschenk sein, zweischprachig aufzuwachsen.
.
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ingo_001
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Re: Heirats"vertrag" und Langzeiterfahrung

Beitrag von ingo_001 »

mr.shi hat geschrieben:Nimen hao,1. Bekommen chinesische Ehepartner eine Arbeitserlaubnis? Sie möchte keinesfalls die Hausfrau mimen, den ganzen Tag auf mich warten und nur am Wochenende nicht alleine sein. Mir ist ihre relativ ungünstige Jobperspektive bewusst, aber sie drängte darauf, provisorisch z.B. in einem China-Restaurant arbeiten zu wollen, dass ihr nicht die Decke auf den Kopf fliegt und sie nicht zu 100% von mir abhängig ist und mein Gehalt zu verzehren.

2. Hat evtl jemand von euch mit dem chinesischen Ehepartner bereits Kinder? Ich würde es mir relativ schwierig vorstellen ein Kind bilingual mit derart unterschiedlichen Sprachen aufzuziehen.

Bis bald,
Chris
zu 1. die Erfahrungen, die wir selbst und unsere Bekannten und Freunde dies bezüglich gemacht haben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Arbeitserlaubnis wird sofort erteilt, nachdem man sich bei der zuständigen Ausländerbehörde gemeldet hat.
Obligatorisch wird im Pass auch die Verpflichtung zur Teilnahme an einem INTEGRATIONSKURS DEUTSCH vermerkt, den u. a. jeder (Chinese) machen muss, der die Absicht hat hier in Deutschland zu leben.
Ausserdem wird auch gleich eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt, die gleichfalls im Pass vermerkt wird.
Die Dauer dieser vorläufigen Aufenthaltserlaubnis ist aber NICHT bundeseinheitlich geregelt, d.h., jedes Bundesland, jede Stadt, jede Gemeinde verfährt da nach eigenem Gusto.
Meine Frau hat hier in Berlin gleich eine 3jährige Aufenthaltserlaubnis erhalten - die Frau eines Freundes in NRW erhielt nur eine 1jährige, welche dann allerdings für ein weiteres Jahr verlängert wurde.

zu 2. Kann Dir da noch nichts Genaues sagen, weil sich unser Nachwachs erst für den 18.06.09 angekündigt hat - denke aber, dass Haimas Weg richtig ist.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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mr.shi
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Re: Heirats"vertrag" und Langzeiterfahrung

Beitrag von mr.shi »

Hi,

nun hat mich doch noch einmal das schlechte Gewissen gepackt und hab mich durch diverse Foren mit den Themen "Heirat in China" gelesen, was allerdings nur verwirrt, da unterschiedliche Aussagen gegenüberstehen. Es klingt auch alles nach einem schier unmöglichen Act aufgrund der Masse an benötigten (und vergessenen) Dokumenten. Mein bisheriger Erkenntnisstand, der mir hier beim Standes- und Ausländeramt erklärt wurde ist folgender:

Zunächst lasse ich mir eine Geburtsurkunde des Standesamtes meiner Geburtsgemeinde zukommen. Mit dieser gehe ich zum Standesamt meines jetzigen Wohnorts (wo ich angemeldet bin), dort lasse ich mir ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Jenes wird bei der Konsularbescheinigung benötigt. Ich habe einen gültigen Reisepass und werde mir ein Visum für meine Aufenthaltsdauer ausstellen lassen. In China werden wir sofort drei Hochglanz-Fotos im Format "sancun" von uns beiden schießen lassen.
Sie benötigt: Geburtsurkunde, Haushaltsregister, Ledigkeitsnachweis, (Kopie vom) Reisepass.
Laut dem zuständigen Amt für Jiangsu in Nanjing benötigen wir für die Eheschließung keinen Termin.
Nach der Trauung erhalten wir jeweils eine personalisierte Heiratsurkunde, welche von der Botschaft in Shanghai (auch zuständig für die Provinz Jiangsu) legalisiert werden muss, um jene im deutschen Rechtsbereich anwenden zu können. Hierzu die Reihenfolge:
1) Kopie der Originalurkunde beglaubigen lassen im örtlich zuständigen öffentlichen Notariat (wo ihr hukou geführt wird) und gleichzeitig ins Deutsche übersetzen lassen. 2) Die notariell beglaubigten Urkunden anschließend durch das Amt für Auswärtige Angelegenheiten überbeglaubigen lassen. 3) nach der Überbeglaubigung zum Generalkonsulat nach Shanghai und dort legalisieren lassen.

Kann natürlich sein, dass irgendwo der Haken versteckt ist. Wir wollen im April in China heiraten und bis dahin muss alles unter Dach und Fach sein, ich werde bei ihr wohl auch noch öfter nachhaken müssen, dass sie bei den Behörden v.a. wegen benötiger TERMINE nachfragt, da sie sich alles so simpel vorstellt...

Bitte deckt mir eventuell vorhandene Wissenslücken auf und bestätigt mir, dass innerhalb von 2 Monaten alles Dokumente zu besorgen sind :-)

Grüße,
Chris
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Re: Heirats"vertrag" und Langzeiterfahrung

Beitrag von helge-hamburg »

Hallo Chris!
mr.shi hat geschrieben: Sie benötigt: Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis, (Kopie vom) Reisepass.
Diese Dokumente wirst DU in DL zum Erhalt des EFZ von deiner Verlobten benötigen. Natürlich in China übersetzt, beglaubigt, überbeglaubigt und legalisiert.

Gruß, Helge
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