also wohl kein "Ng"laogai hat geschrieben: Nun hat der Bengel einen Nachnamen, der im Deutschen zwar etwas ungewöhnlich ist (nur zwei Buchstaben), den aber jeder Deutsche auf Anhieb richtig ausspricht (um mal XiuMeis Aspekt wieder aufzugreifen).
"Baby-Fragen"
Re: "Baby-Fragen"
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Re: "Baby-Fragen"
Mal zurueck zur Frage 1 von ingo_001.
Bei unserer Tochter hatten wir uns auch mal die Frage gestellt. Das Buergeramt und andere Einrichtungen sagten uns dann, dass unsere Tochter natuerlich in erster Linie, da wir in Deutschland leben deutsch sei. Rein theoretisch koennte sie aber auch die chinesische haben. Das Problem daran ist nur dass die chinesische Regierung laut ihrer Gesetze nur eine Staatsangehoerigkeit zulaesst. Wenn unsere Kleine dann 18 Jahre alt ist, kann sie dann selbst waehlen, welche Staatsangehoerigkeit sie endgueltig annehmen will, da ihr das Recht die chinesische anzunehmen natuerlich nicht verwehrt bleibt, was aber natuerlich voraussetzt dass sie die deutsche ablehnt.
Deshalb kommen wir auch bei ihr nicht um ein chin. Visum fuer unseren chin. Neujahrsbesuch in Shanghai drum herum.
zu Frage 2.
Was die Doppelnamen angeht, wie hier schon gesagt worden ist, kann ein Kind keinen Doppelnamen annehmen, da es bei seiner Hochzeit dann auch von dem Recht gebrauch machen koennte den Familiennamenszusatz des Ehegatten anzunehmen. Das wurde dann dazu fuehren das der Familienname aus eigentlich dreien zusammengesetzt waere, und das will man damit vermeiden. Bei der Trauung kann auch nur einer der Eheleute einen Doppelnamen annehmen.
Also kann es zu der Konstellation kommen dass,
Vor der Trauung:
Mann heisst Mueller, Frau heisst Schmidt.
Nach der Trauung mit Kind:
Mann heisst Mueller-Schmidt, Frau heisst Schmidt und Kind heisst Mueller.
Dann haette in einer einzigen Familie jeder andere Nachnamen.
Bei unserer Tochter hatten wir uns auch mal die Frage gestellt. Das Buergeramt und andere Einrichtungen sagten uns dann, dass unsere Tochter natuerlich in erster Linie, da wir in Deutschland leben deutsch sei. Rein theoretisch koennte sie aber auch die chinesische haben. Das Problem daran ist nur dass die chinesische Regierung laut ihrer Gesetze nur eine Staatsangehoerigkeit zulaesst. Wenn unsere Kleine dann 18 Jahre alt ist, kann sie dann selbst waehlen, welche Staatsangehoerigkeit sie endgueltig annehmen will, da ihr das Recht die chinesische anzunehmen natuerlich nicht verwehrt bleibt, was aber natuerlich voraussetzt dass sie die deutsche ablehnt.
Deshalb kommen wir auch bei ihr nicht um ein chin. Visum fuer unseren chin. Neujahrsbesuch in Shanghai drum herum.
zu Frage 2.
Was die Doppelnamen angeht, wie hier schon gesagt worden ist, kann ein Kind keinen Doppelnamen annehmen, da es bei seiner Hochzeit dann auch von dem Recht gebrauch machen koennte den Familiennamenszusatz des Ehegatten anzunehmen. Das wurde dann dazu fuehren das der Familienname aus eigentlich dreien zusammengesetzt waere, und das will man damit vermeiden. Bei der Trauung kann auch nur einer der Eheleute einen Doppelnamen annehmen.
Also kann es zu der Konstellation kommen dass,
Vor der Trauung:
Mann heisst Mueller, Frau heisst Schmidt.
Nach der Trauung mit Kind:
Mann heisst Mueller-Schmidt, Frau heisst Schmidt und Kind heisst Mueller.
Dann haette in einer einzigen Familie jeder andere Nachnamen.
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„Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben“ Farin Urlaub
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Re: "Baby-Fragen"
Na, machen wir es doch mal etwas "amtlicher" und werfen direkt einen Blick ins Original, also ins Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG):XiuMei hat geschrieben:1.: Laut Wiki wird ein in Deutschland geborenes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist.
...
§ 4
(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein
Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur
der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den
deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so
bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen
Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben
oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr
vollendet hat.
(2) ... [Findelkindregelung]
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche
Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder
dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom
21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die
Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch den für die Beurkundung
der Geburt des Kindes zuständigen Standesbeamten eingetragen. Das Bundesministerium
des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung
Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nach
Satz 1 zu erlassen.
(4) ...
Jens David,
der sich privat auch bereits mit den "Baby-Fragen" dieses Threads auseinandersetzt...
Re: "Baby-Fragen"
Nach deutschem Recht hat der Geburtsort nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun. Die Staatsbürgerschaft wird nach deutschem Recht von den Eltern übertragen.ingo_001 hat geschrieben:1. Welche Staatangehörigkeit hat ein in Deutschland geborene Baby?
Der Nachname der Eltern - bzw. entweder einer davon oder beide.ingo_001 hat geschrieben:2. Welcher Nachname wäre sinnvoll (wenn die Mutter Chinesin + der Vater Deutscher ist)?
Ein Doppelname gibt Vielfalt. Man kann dann den Namen verwenden den man gerade am besten findet, bzw. der zur Situation passt. Gilt auch für Vornamen. Kann ich daher nur empfehlen.Ich persönlich finde Doppelnamen blöd.
Bedeutet auch das wenn man es "blöd" findet es einfach nicht benutzt. Genauso wie man es vielleicht "blöd" bei Regen das Schiebedach zu benutzen. Das ist das schöne an Optionen, eben die Option es NICHT zu tun.
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Re: "Baby-Fragen"
Doppelname geht nicht, wurde hier auch schon erwähnt.HK_Yan hat geschrieben:Der Nachname der Eltern - bzw. entweder einer davon oder beide.ingo_001 hat geschrieben:2. Welcher Nachname wäre sinnvoll (wenn die Mutter Chinesin + der Vater Deutscher ist)?
[...]
Ein Doppelname gibt Vielfalt.
QuelleBGB § 1617 hat geschrieben:(1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes.
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Re: "Baby-Fragen"
Das funktioniert, zumindest bei Vornamen, auch mit einem Zweitnamen. Ich persönlich finde diese Lösung weitaus besser. Auch deshalb, weil das Kind dann auf sämtlichen Listen (z.B. in der Schule) nicht mit einem komisch anmutenden Doppelnamen auftaucht. Einen Michael-Jiayou Müller-Ma empfinde ich (und ich denke da geht es der Mehrzahl der Deutschen ähnlich) einfach seltsam.HK_Yan hat geschrieben:Ein Doppelname gibt Vielfalt. Man kann dann den Namen verwenden den man gerade am besten findet, bzw. der zur Situation passt. Gilt auch für Vornamen. Kann ich daher nur empfehlen.
Bedeutet auch das wenn man es "blöd" findet es einfach nicht benutzt. Genauso wie man es vielleicht "blöd" bei Regen das Schiebedach zu benutzen. Das ist das schöne an Optionen, eben die Option es NICHT zu tun.
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Re: "Baby-Fragen"
Ok. Der Punkt Staatsangehörigkeit ist dann also bis zu ihrem/seinem 18. Lebensjahr geklärt/vertagtsanctus hat geschrieben:Mal zurueck zur Frage 1 von ingo_001.
Bei unserer Tochter hatten wir uns auch mal die Frage gestellt. Das Buergeramt und andere Einrichtungen sagten uns dann, dass unsere Tochter natuerlich in erster Linie, da wir in Deutschland leben deutsch sei. Rein theoretisch koennte sie aber auch die chinesische haben. Das Problem daran ist nur dass die chinesische Regierung laut ihrer Gesetze nur eine Staatsangehoerigkeit zulaesst. Wenn unsere Kleine dann 18 Jahre alt ist, kann sie dann selbst waehlen, welche Staatsangehoerigkeit sie endgueltig annehmen will, da ihr das Recht die chinesische anzunehmen natuerlich nicht verwehrt bleibt, was aber natuerlich voraussetzt dass sie die deutsche ablehnt.
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Bei dt. Staatsangehörigkeit muss für das Kind also ein Visum beantragt werden, wenns nach China zum Verwandschaftsbesuch geht.
Wie würde es aussehen, wenn das Kind bei der Geburt die chin. Staatsangehörigkeit erhält - der Visumsantrag (auf das Beispiel bezogen) würde ja hinfällig werden. Aber würde bei der Rückreise von China nach Deutschland dann nicht ein Visum für Deutschland benötigt werden?
Und gibt es hier im Alltagsleben evtl. Nachteile oder bürokratische Hürden, die ein Kind/Jugendlicher mit chin. Staatsbürgerschaft zu meistern hat?
Im umgekehrten Fall (dt. Staatsangehörigkeit in China) gibt es ja einige Dinge, die deshalb schon von vorn herein ausgeschlossen sind.
Ich meine hier z. B. Rechtsgeschäfte (wie Verträge schließen).
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Re: "Baby-Fragen"
Sehe ich auch so. Nachnamen wird es nur einen geben - dafür zwei VornamenLinnea hat geschrieben:Das funktioniert, zumindest bei Vornamen, auch mit einem Zweitnamen. Ich persönlich finde diese Lösung weitaus besser. Auch deshalb, weil das Kind dann auf sämtlichen Listen (z.B. in der Schule) nicht mit einem komisch anmutenden Doppelnamen auftaucht. Einen Michael-Jiayou Müller-Ma empfinde ich (und ich denke da geht es der Mehrzahl der Deutschen ähnlich) einfach seltsam.HK_Yan hat geschrieben:Ein Doppelname gibt Vielfalt. Man kann dann den Namen verwenden den man gerade am besten findet, bzw. der zur Situation passt. Gilt auch für Vornamen. Kann ich daher nur empfehlen.
Bedeutet auch das wenn man es "blöd" findet es einfach nicht benutzt. Genauso wie man es vielleicht "blöd" bei Regen das Schiebedach zu benutzen. Das ist das schöne an Optionen, eben die Option es NICHT zu tun.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: "Baby-Fragen"
Doch, kommt ihr, nämlich wenn Tanya bei dir im Reisepass eingetragen ist. Bei der Beantragung deines Visums musst du angeben, dass das im Pass eingetragene Kind mitreist. Das wird auch im Visum vermerkt. Das Visum ist teurer als das normale, wieviel es dann kostet weiß ich leider nicht mehr.sanctus hat geschrieben:Deshalb kommen wir auch bei ihr nicht um ein chin. Visum fuer unseren chin. Neujahrsbesuch in Shanghai drum herum.
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Re: "Baby-Fragen"
Linnea hat geschrieben:Michael-Jiayou
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Re: "Baby-Fragen"
Ich habe tatsächlich einen kleinen Chinesen kennengelernt, der Jiayou heißt. War ziemlich witzig, wenn die Mutter ihn lautstark gerufen hat, weil er Mist baute, ihn aufgefordete langsamer zu rennen oder mit etwas aufzuhören, weil es immer so klang, als würde sie ihn anfeuern...laogai hat geschrieben:Linnea hat geschrieben:Michael-Jiayou
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Re: "Baby-Fragen"
Hat er ja vielleicht auch SO für sich interpretiertLinnea hat geschrieben:Ich habe tatsächlich einen kleinen Chinesen kennengelernt, der Jiayou heißt. War ziemlich witzig, wenn die Mutter ihn lautstark gerufen hat, weil er Mist baute, ihn aufgefordete langsamer zu rennen oder mit etwas aufzuhören, weil es immer so klang, als würde sie ihn anfeuern...laogai hat geschrieben:Linnea hat geschrieben:Michael-Jiayou
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: "Baby-Fragen"
Diesen Eindruck hatte ich auch...ingo_001 hat geschrieben:Hat er ja vielleicht auch SO für sich interpretiert
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Re: "Baby-Fragen"
Ergo: Vornamen mit Bedacht auf evtl. unbeabsichtigte "Nebenwirkungen" auswählen
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: "Baby-Fragen"
Ich denke mal, dass dir ein halbwegs gebildeter Chinese in fast jeden Namen irgendwas reininterpretieren könnte, notfalls auch über irgendeinen chinesischen Dialekt. Und die meisten Langnasenohren (vor allem meine, die sich überhaupt nicht mehr um Töne kümmern) würden wohl etwas wie 嘉優 immer sofort mit 加油 assoziieren, obwohl es für Chinesen meist leicht zu unterscheiden ist.ingo_001 hat geschrieben:Ergo: Vornamen mit Bedacht auf evtl. unbeabsichtigte "Nebenwirkungen" auswählen
Dennis, der sich immer noch fragt, ob der Name der taiwanischen DPP-Vorsitzenden 蔡英文 nicht manchmal zu Verwirrungen führt...
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