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Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Verfasst: 21.05.2009, 21:31
von Steal
Zur Information, ein EFZ wird aber hier in Deutschland zur Registrierung der Ehe benötigt.
Hat meine Standesbeamtin gesagt sonst kann die Ehe hier nicht registriert werden.
Das heißt wer das EFZ nicht hat muß es sich jetzt dann besorgen und jetzt könnte es schwierig werden. Denn die Papiere des Lebenspartners müßen ja vor Ort persönlich besorgt werden oder mit einer Person die mit einer Vollmacht ausgestattet ist. Wenn keine Person dafür vorhanden ist heißt das wieder zurück nach China und die Papiere besorgen Übersetzen und Beglaubigen lassen.
Es gibt dafür extra Büros die das dann alles erledigen heißen "Office for Foreigners Affairs"
Ein Freund sagte mir das die Kosten dafür so um die 600 RMB liegen, kann natürlich von Provinz zur Provinz unterschiedlich sein.
Ein EFZ sollte man vorher besorgen sonst könnte es Probleme geben weil dann zum Beispiel im Hukou nicht mehr ledig drinne steht. Ich muß aber dazu sagen das ich nicht weiß wie ein Hukou aussieht.
Gruß an alle hier

Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Verfasst: 21.05.2009, 21:45
von mistervac
wozu die Ehe hier eigentlich registrieren lassen ??
Ist das notwendig wegen Finanzamt und solcher Scherze ???

Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Verfasst: 22.05.2009, 12:00
von Mashimaro
Attila hat geschrieben: Das chinesische Standesamt (Zhongshan, Guangdong) hat 2008 von mir einbehalten:
- EFZ, legalisiert.
- Konsularbescheinigung, vom Konsulat übersetzt.
- Aufenthaltsbescheinigung, legalisiert, übersetzt.
Hallo Attila,

was ist mit der von Dir erwähnten Aufenthaltsbescheinigung gemeint?

Danke & Gruß,
Mashimaro

Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Verfasst: 25.05.2009, 12:24
von happyfuture
mistervac hat geschrieben:wozu die Ehe hier eigentlich registrieren lassen ??
Ist das notwendig wegen Finanzamt und solcher Scherze ???
Ohne EFZ - keine Anerkennung der Ehe in D!
Der Typ beim Deutschen Konsulat in Beijing meinte, es gibt nur Legalisierung (sprich Stempel) von der Botschaft auf EFZ, welches beim Standesamt in D ausgestellt wird. Auf Meldebescheinigung mit Angabe Familienstand geben die in der Botschaft gar nichts!
Auf die Frage, wozu dann ein EFZ gut sei, wenn ich doch in China heirate, kam die Antwort: gemeinsame Kinder, Finanzamt usw.

Bin jetzt im Stadium Antrag EFZ bei meinem Standesamt in Bayern.
Die nette Beamtin verweist auf folgendes Dokument:
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/ ... ublik_.pdf" target="_blank
Die Beamtin will unbedingt eine eidesstattliche Versicherung über den Familienstand, welche meine Verlobte in China persönlich ausstellt und unterschreibt, dann in Deutschland von einem zugelassenen Notar übersetzt wird. Hat jemand Erfahrung damit, wie so etwas aussehen kann?

Meine Verlobte hat ansonsten alles in Wuhan beim Notar und Übersetzer vorbereitet, womit wir gemeinsam nach Beijing fliegen, zuerst zum Auswärtigen Amt (CN) und anschließend zur Deutschen Botschaft. Dann darf ich wieder alleine nach D fliegen (Visum meiner Verlobten wurde ohne Begründung abgelehnt!), alle Dokumente einem zugelassenen Übersetzungsbüro/Notariat in D vorlegen und beglaubigen lassen, bevor ich dann diese Urkunden meinem Standesamt zwecks Erstellung meines EFZ übergebe. Mit dem EFZ muss ich glaube ich nach Köln, um es dann anschließend bei der Deutschen Botschaft in Beijing überbeglaubigen zu lassen.

Bin für jeden noch so kleinen Hinweis dankbar, da ich schon viel Zeit, Geld und Nerven unnötigerweise verplempert habe.

Werner (bald wieder in CN)

Re: Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung, Geburtsurkunde

Verfasst: 25.05.2009, 13:18
von Attila
Mashimaro hat geschrieben:
Attila hat geschrieben: Das chinesische Standesamt (Zhongshan, Guangdong) hat 2008 von mir einbehalten:
- EFZ, legalisiert.
- Konsularbescheinigung, vom Konsulat übersetzt.
- Aufenthaltsbescheinigung, legalisiert, übersetzt.
Hallo Attila,

was ist mit der von Dir erwähnten Aufenthaltsbescheinigung gemeint?

Danke & Gruß,
Mashimaro
Die Aufenthaltsbescheinigung stellt einen Auszug aus dem Einwohnermelderegister dar. Im obigen Fall war es nur wichtig das mein Status als 'ledig' eingetragen war. Den Wisch gibt es für ein paar Euronen in jedem Bürgerbüro oder dem Einwohnermeldeamt.