Nö, sie ist genau so wenig traditionell wie ich.otternase hat geschrieben:Hat Deine Holde kein Seidengeschenk eingefordert?
Aber eine kurze Googlesuche ergab, dass Seide für vier Jahre Ehe steht. 12 ist wohl Leinen...
Nö, sie ist genau so wenig traditionell wie ich.otternase hat geschrieben:Hat Deine Holde kein Seidengeschenk eingefordert?
witzig, ich kannte das genau umgekehrt, ist vielleicht auch regional unterschiedlich?laogai hat geschrieben: Aber eine kurze Googlesuche ergab, dass Seide für vier Jahre Ehe steht. 12 ist wohl Leinen...
Hallo Mathiasotternase hat geschrieben:Nein, ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt nicht nur, dass die Person, für die es ausgestellt wird, unverheiratet und heiratsfähig ist, sondern auch, dass er die Person, die er heiraten will, nach deutschem Recht heiraten darf (es wird also geprüft, ob der Eheschluss zulässig ist, dafür sind natürlich auch die Unterlagen der Braut erforderlich).laogai hat geschrieben: Äh, das verstehe ich nicht. Wenn ihr in China heiraten wollt sind den deutschen Behörden doch die Dokumente deiner Zukünftigen egal. Oder fehlt da ein nicht bei "Da ich in China heiraten möchte"?
Das Ehefähigkeitszeugnis befähigt zur Heirat mit einer bestimmten Person.
Mein Ledigkeitsbescheinigung habe ich, kein Problem. Genau dahin geht meine Frage, laut Deutscher Botschaft Beijing sollte man in China das Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Aber geht mal mit chinesischen Standesurkunden, die übersetzt, in China notariell beglaubigt und vom chinesischen Außenministerium überbeglaubigt sind, zu einem deutschen Standesamt. Wenn meine Ledigkeitsbescheinigung dort ausreicht, würde mir hier viel Stress erspart bleiben.otternase hat geschrieben:laogai hat geschrieben: ... aber reicht nicht evtl. auch eine Ledigkeitsbescheinigung aus? ... die Prüfung der Ehevorraussetzungen obliegt dann allein dem trauenden Standesamt ...
Sie MUSS Dir ihre Urkunden nach Deutschland schicken.Mathias hat geschrieben:Mein Ledigkeitsbescheinigung habe ich, kein Problem. Genau dahin geht meine Frage, laut Deutscher Botschaft Beijing sollte man in China das Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Aber geht mal mit chinesischen Standesurkunden, die übersetzt, in China notariell beglaubigt und vom chinesischen Außenministerium überbeglaubigt sind, zu einem deutschen Standesamt. Wenn meine Ledigkeitsbescheinigung dort ausreicht, würde mir hier viel Stress erspart bleiben.otternase hat geschrieben:laogai hat geschrieben: ... aber reicht nicht evtl. auch eine Ledigkeitsbescheinigung aus? ... die Prüfung der Ehevorraussetzungen obliegt dann allein dem trauenden Standesamt ...
Gruß
Mathias
Anmerkung meinerseits: Mein Ehefähigkeitszeugnis für Taiwan wurde von einer anderen Standesbeamtin des gleichen Standesamtes beglaubigt und dann vom Niedersächsischen Innenministerium überbeglaubigt. Das Standesamt I in Berlin war bei mit erst involviert als es um die Registrierung meiner in Taiwan geschlossenen Ehe für Deutschland ging (nach der Hochzeit!).ingo_001 hat geschrieben:Für alle Ehen, die von Deutschen IM AUSLAND geschlossen werden, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Das bedeutet, Du musst Dein Ehefähigkeitszeugnis nach Berlin schicken. Das Standesamt I "beglaubigt" es dann. Danach musst Du es dann nach Köln zum Bundesverwaltungsamt schicken, dort wird es dann nocj mal "überbeglaubigt". Das ist nötig, weil Du nur so eine "Legalisation" des Ehefähigkeitszeugnisses von der chin. Botschaft bekommst. Die brauchst Du UNBEDINGT, weil Du sie beim zuständigen Standesamt in China vorlegen musst.
Prinzipiell wohl korrekt so.ingo_001 hat geschrieben:Also, die Leidgkeitsbescheinigung reicht allein NICHT AUS.
Du MUSST das von der chin. Botschaft in Berlin legalisierte Ehefähigkeitszeugnis UNBEDINGT bein chin. Stanedsamt vorlegen.
Habe (fast) alles letztens selbst nach Deutschland mitgebracht. Leider fehlte die Kopie ihres Reisepasses. Wir hatten leider nur ihren Ausweis (ID-Card) kopieren, notariell beglaubigen, usw. lassen.ingo_001 hat geschrieben: ... Sie MUSS Dir ihre Urkunden nach Deutschland schicken ...
Danke nochmal, ist ein recht guter "Fahrplan" für mich.ingo_001 hat geschrieben: ... Lies och mal mein Posting ...
Das Standesamt hier sagte mir, dass z.B. ihre Dokumente nicht älter als sechs Monate sein dürfen.ingo_001 hat geschrieben: ... Ihr müsst aber unbedingt darauf achten INNERHALB VON MONATEN zu heiraten, weil sonst alles wieder vorn losgeht ...
Ich werde das wohl einfach auch mal ausprobieren (als Plan-B sozusagen). Ich habe die chinesischen Behörden bis jetzt eigentlich immer sehr kulant erlebt.otternase hat geschrieben: ... würde ich an seiner Stelle (bzw. der Stelle seiner Demnaechst-Frau) doch erstmal beim zuständigen chinesischen Standesamt vor Ort nachfragen. Wenn die darauf verzichten (sei es aus good-will oder mangelnder Kenntnis der Vorschriften) und eine Ledigkeitsbescheinigung akzeptieren, haben die beiden sich viel Aufwand erspart ...
Wie oben schon gesagt:Cromson hat geschrieben: PS.: Mir ist nicht ganz klar was die Buerokratie in Deutschland teilweise fuer Denkmuster hat. Wofuer bitte muss ich Originalpapiere meiner Verlobten vorlegen, wenn es um einen Nachweis geht, der meine Ledigkeit belegt?!
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