Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

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Mathias1980
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Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

Beitrag von Mathias1980 »

Hallo kann mir vielleicht jemand weiter helfen? Kann mir jemand sagen wo man in China eine Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde herbekommt? Meine Freundin und ich wollen in Deutschland heiraten. In ihrer Heimatstadt kann ihr keiner so richtig sagen wo man das herbekommt. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
MfG Mathias
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Grufti
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Re: Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

Beitrag von Grufti »

Mathias1980 hat geschrieben:Hallo kann mir vielleicht jemand weiter helfen? Kann mir jemand sagen wo man in China eine Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde herbekommt? Meine Freundin und ich wollen in Deutschland heiraten. In ihrer Heimatstadt kann ihr keiner so richtig sagen wo man das herbekommt. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
MfG Mathias
Reicht da ein Auszug aus dem "Hukou" nicht mehr ? :roll:
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Attila
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Re: Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

Beitrag von Attila »

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hifi
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Re: Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

Beitrag von hifi »

Hallo Mathias,

Deine Freundin, wenn sie sich jetzt in Deutschland befindet, soll sich zuerst an die chinesische Botschaft bzw. ein chinesisches Konsulat wenden.
Ich bin mir zwar nicht sicher, ob man da auch eine Geburtsurkunde bekommt, aber evt. schon. Bitte mit allen notwendigen Dokumenten (Reisepass, chinesischer Personalausweis, Huko (chinesische Wohnsitzbescheinigung)...) hinfahren und nachfragen.
Es ist unmöglich, nach Jahre lange Abwesenheit, Dokumente aus ehemaliger Heimatstadt in China zu bekommen. Die Behörden sind wegen kaotischer Dokumentation und mangelnder Organisation nicht im Stande, sowas zu bestätigen. Außerdem fühlen sie sich oft nicht für die Auslandchinesen zuständig.
Aber die Botschaft und Konsulate sind Auslandsvertretungen der chin. Behörden, die für die chinesischen Staatsbürger in Deutschland zuständig sind. Deswegen würden sie evt. auch nach Angaben in Pass/Perso und Huko ein solsches Dokument erstellen.

Als ich 2001 geheiratet habe, hatte ich bereits die Geburtsurkunde, aber die Ledigkeitsbescheinigung musste vom Konsulat in Hamburg ausgestellt werden. Dabei musste ich eine eidesstattliche Erklärung in handschriftlicher Form auf Chinesisch verfassen und abgeben und dazu musste zwei Zeugen (auch chinesische Staatsbürger) ebenfalls eine solsche Erklärung für mich abgeben. Ich weiß nicht mehr genau, was sonst noch gebraucht wurde... Reisepass auf jedem Fall, vielleicht auch einen lückenlosen Lebenslauf... Naja, dann haben die mir die Bescheinigung ausgestellt, ohne dass die Behörden der ehem. Heimatstadt jamals kontaktiert wurde. Ich glaube, die logistische Aufwand ist einfach zu groß gewesen. Die Ledigkeitsstatus vor meinem Aufenthalt in Deutschland wurde mit der Angabe in Pass bestätigt und der aktuelle Stand durch die eidesstattlichen Erklärungen.

Viel Glück & Gruß, Fei
Mathias1980
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Re: Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

Beitrag von Mathias1980 »

Danke für die schnellen Antworten hier!

@Hifi
Leider ist sie nicht in Deutschland. Ich schätze auch mal das sie net kommen kann mit nem Besucher Visa, ich hab nämlich gehört das die viele Visa ablehnen, mit der Angst sie könnte dann ihr Visa immer wieder verlängern und ewig hier bleiben.
Roger
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Re: Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

Beitrag von Roger »

Hallo Mathias1980,
bevor wir geheiratet haben, mußte meine Frau diese Dokumente auch beschaffen.
Deine Freundin muß zum Notariat der Stadt XY gehen und sich diese Dokumente ausstellen lassen:
1. Notarielle Geburtsurkunde
Hiermit wird bescheinigt, dass :::: (weiblich) am :::: in:::: geboren ist.
Der Vater von :::: ist ::::.
Die Mutter von :::: ist ::::

Notariat der Stadt ::::

2. Wohnsitz und Ledigkeitsbescheinigung
Nach gleichem Muster

Beide Dokumente müssen von der Deutschen Botschaft beglaubigt und vom chin. Außenministerium überbeglaubigt und von einem allgemein gerichtlich vereidigten Dolmetscher/Übersetzer ins deutsche übersetzt werden.

Damit seid ihr aber Dank deutscher Bürokratie noch lange nicht am Ziel. Wir haben das Ganze in D abgebrochen und in DK geheiratet, das dauert max. 3 Tage, wobei die Beglaubigung o.A. Dokumente sogar noch entfällt, nur die Übersetzung ist notwendig.
Kosten der Eheschließung in DK: 500.-DKR, ca 70.-€


>Leider ist sie nicht in Deutschland. Ich schätze auch mal das sie net kommen kann mit nem Besucher Visa, ich hab nämlich gehört das die viele Visa ablehnen, mit der Angst sie könnte dann ihr Visa immer wieder verlängern und ewig hier bleiben.<

Warum kann sie nicht mit einem Besucher-Visum kommen? Da stehen max. 90 Tage als Aufenthaltsdauer drin und ist nicht verlängerbar.
Mathias1980
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Re: Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

Beitrag von Mathias1980 »

Ich hab mit der Deutschen Botschaft in Guangzhou gesprochen die dafür zuständig ist, und die haben gesagt natürlich wie immer unfreundlich wie alle deutschen Behörden zu mir gesagt: "Auch wenn Sie alle gefordeten Papiere einreichen und die gut sind, bedeutet das nicht das man das Visa trotzdem erhält aus oben genannten Grund."
Die sagten zu mir man könnte es immer wieder verlängern lassen wie das Touristen Visum.
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Attila
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Re: Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

Beitrag von Attila »

Lieber Mathias1980

auf die Auskünfte des deutschen Konsulates in Guangzhou is leider kein Verlass!

Lies Dir doch bitte den Thread auf den ich oben verwiesen habe in aller Ruhe durch.

Wenn ihr Sicherheit haben wollt, dann müsst ihr wohl oder übel in China heiraten. Ein FZF Visum ist einklagbar. Wegen der Grundgesetzlich geschützten Ehe.

Ein Heiratsvisum ist nicht einklagbar, kürzt aber, den ohnehin schon langen Prozess, eventuell ab.
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Re: Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

Beitrag von Mathias1980 »

Danke Attilla ich werde mir die Seite mal zu gemüte führen!

Ich stelle mich jetzt ma ganz doof. Kann mir jemand sagen wie das Notariat in englisch oder sogar in Chinesisch heißt?
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Attila
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Re: Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

Beitrag von Attila »

Mathias1980 hat geschrieben:Danke Attilla ich werde mir die Seite mal zu gemüte führen!

Ich stelle mich jetzt ma ganz doof. Kann mir jemand sagen wie das Notariat in englisch oder sogar in Chinesisch heißt?
public notary office = 公证处

public = 公共的

notary = 证明

office = 办公室

office = 办公室,办事处
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Re: Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

Beitrag von Mathias1980 »

Danke Attilla!!!!

Kann mir jemand aus eigener Erfahrung sagen, was man tun muss wenn man in Dänemark geheiratet hat. Ich meine müßte meine Freundin zurück nach China und den Familiennachzug zu beantragen oder könnte sie dann auch hier bleiben und das von Deutschland aus machen?
Roger
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Re: Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

Beitrag von Roger »

Ob sie nach der Heirat wieder ausreisen muß oder nicht, hängt von der zuständigen Ausländerbehörde ab. Meine Frau mußte wieder ausreisen, sie hatte ein Besuchervisum mit 90 Tagen Aufenthaltsdauer. Die Frau eines Kollegen mußte nicht wieder ausreisen, bei gleichen Bedingungen und die ABH's grenzen aneinander.
So sind die deutschen Behörden (auch in Kanton, da hat man dir ganz offensichtlich eine Falschauskunft bez. der Verlängerung von Visa erteilt).
Mathias1980
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Re: Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

Beitrag von Mathias1980 »

Dein Kollege wohnt nicht zufällig in Bochum? ;) Vielleicht hätte ich dann einmal Glück!
Wie lange mußte deine Frau zurück bevor die Deutschebotschaft das Visa dann endgültig ausgestellt hat?
Mathias1980
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Re: Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

Beitrag von Mathias1980 »

So jetzt haben wir ein Problem, meine Freundin ist damals nicht im Krankenhaus geboren. Jetzt wollte sie ihre Geburtsurkunde besorgen, sie war bei allen möglichen Behörden aber keiner fühlt sich verantwortlich oder weiß wo man das Dokument her bekommt! Kann mir vielleicht einer nen Tipp geben?
Fiz
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Re: Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde

Beitrag von Fiz »

Mathias1980 hat geschrieben: Kann mir jemand aus eigener Erfahrung sagen, was man tun muss wenn man in Dänemark geheiratet hat. Ich meine müßte meine Freundin zurück nach China und den Familiennachzug zu beantragen oder könnte sie dann auch hier bleiben und das von Deutschland aus machen?
Ich würde mal ohne Gewähr folgendes sagen: Wenn Deine Frau bereits im Besitz eine Aufenhaltserlaubnis für Deutschland ist, dann sollte das kein Problem sein dieses entsprechend umzuwandel. Allerdings müssten dafür die Deutschen Behörden die Hochzeit in Dänemark akzeptieren. Und ich habe keine Ahnung wie groß der bürokratische Aufwand hierfür ist.

Fiz
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