Es wurde der Konsularbeamte in GZ namentlich genannt, mit dem wir bisher immer (problemlos) zu tun hatten (eine Begegnung mit dem sagenumwobenen Herrn F. blieb uns bisher erspart).ingo_001 hat geschrieben: In dem Fall sollte das kein Problem sein: Herr Thierse ist eine "öffentliche" Person - und Herr Lehmann ist userhar selbst.
Solange wie die Konsularbeamten nicht namentlich genannt werden dürfte es - wie gesat - unproblematisch sein.
Auch wenn es einige widerspruechliche Gesetze in D gibt, kann man wie Attila schrieb als Einzelperson wenig ausrichten. Auch meiner Frau wurde damals ihre Anwesenheit waehrend der letzten Lebenstage meines Vaters verwehrt (sie war mit Besuchsvisum in D aber sie musste nach einer einmaligen Verlaengerung um ich weiss nicht mehr wieviele Tage ausreisen...10 Tage vor dem Tod meines Vaters). Naja, trotz der damaligen Wut gab es anschliessend keine Visumprobleme mehr bei uns.