Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
@Wolpertinger:
Was lange währt wird endlich gut!
Herzlichen Glückwunsch Euch allen!
Auf einen guten Start in Deutschland!
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"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott
Got Pork?
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- Wolpertinger
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Hallo Leute,
jetzt mal zum Mut machen für alle die am Anfang des Weges sind.
Seit 6 Tagen ist meine Family komplett.
Meine Yaling habe ich vergangenen Samstag in F vom Flughafen abholen dürfen. Der Weiter"flug" nach Stuttgart war mir zu kompliziert.
Wir sind überglücklich und es ist für meine Frau eine neue Welt duch die sie mit weit offenen Augen läuft.
Ich muss sagen da, wo ich Probleme erwartet habe, tauchten keine auf und da wo ich nichts erhofft habe sind auf einmal Schwierigkeiten ..........
Allerdings nichts was nicht überbrückbar wäre.
- Frage mich nur warum unser Besuch sich immer nach unserer Katze erkundigt? -
Kann nur sagen, bereue keine Sekunde und nichts von dem Aufwand den wir treiben mussten bis ich meine Ya in den Armen halten durfte.
Auch die Ämter hier daheim sind echt zuvorkommend und helfen (wirklich!!!) wo sie können.
Ich drücke allen, die den Weg noch vor sich haben, alle Daumen die ich habe.
Wolpertinger
jetzt mal zum Mut machen für alle die am Anfang des Weges sind.
Seit 6 Tagen ist meine Family komplett.
Meine Yaling habe ich vergangenen Samstag in F vom Flughafen abholen dürfen. Der Weiter"flug" nach Stuttgart war mir zu kompliziert.
Wir sind überglücklich und es ist für meine Frau eine neue Welt duch die sie mit weit offenen Augen läuft.
Ich muss sagen da, wo ich Probleme erwartet habe, tauchten keine auf und da wo ich nichts erhofft habe sind auf einmal Schwierigkeiten ..........
Allerdings nichts was nicht überbrückbar wäre.
- Frage mich nur warum unser Besuch sich immer nach unserer Katze erkundigt? -
Kann nur sagen, bereue keine Sekunde und nichts von dem Aufwand den wir treiben mussten bis ich meine Ya in den Armen halten durfte.
Auch die Ämter hier daheim sind echt zuvorkommend und helfen (wirklich!!!) wo sie können.
Ich drücke allen, die den Weg noch vor sich haben, alle Daumen die ich habe.
Wolpertinger
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
@Wolpertinger: herzlichen Glückwunsch. Meine Frau und ich müssen da leider noch 2-3 Monate warten...
Helge
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Na dann: Auf einen guten Start ins hiesige Eheleben
Ihr werdet es schon schaffen.
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Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Denk dran: DIESER haarsträubende bürokratische Hürdenlauf ist einmalig - also "durchziehen" - und das wars dann.helge-hamburg hat geschrieben:@Wolpertinger: herzlichen Glückwunsch. Meine Frau und ich müssen da leider noch 2-3 Monate warten...
Helge
Kann übrigens von der hiesigen ABH auch nur Positives sagen.
Gleiches gilt fürs Bürgeramt.
Und last but not least: Danke ans dt. Generalkonsulat in Guangzhou, dass wirklich kompetent und serviceorientiert gearbeitet hat - und somit bewiesen hat, dass offtl. Dienst und Service sich nicht zwangsläufig ausschliessen müssen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Hallo,
natürlich auch von mir herzlichen Glückwunsch an die, die es geschafft haben. Leider kann ich das vom Konsulat in Kanton nicht behaupten. Meine Frau hat nicht einmal ein Besuchsvisum bekommen, als meine Mutter im sterben lag. "Sie bleibt sonst illegal in Deutschland". Erst als meine Mutter tot war, durfte sie kommen. Auch nicht ganz freiwillig.
schönes WE noch
Gruß Harald
natürlich auch von mir herzlichen Glückwunsch an die, die es geschafft haben. Leider kann ich das vom Konsulat in Kanton nicht behaupten. Meine Frau hat nicht einmal ein Besuchsvisum bekommen, als meine Mutter im sterben lag. "Sie bleibt sonst illegal in Deutschland". Erst als meine Mutter tot war, durfte sie kommen. Auch nicht ganz freiwillig.
schönes WE noch
Gruß Harald
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Hallo
Vorab, alle negativen Bemerkungen zum Konsulat in Guangzhou stimmen mit der Wahrheit überein. Ich habe mit diesen ... auch schon meine Erfahrungen gemacht.
Aber zu meiner Frage. Kann mir jemand die Logik dieser Regeln erklären?
"Sie müssen in der Regel keine Deutschkenntnisse nachweisen, wen ....
...
...
Ihr Ehegatte besitzt eine Aufenthalsterlaubnis als
- Hochqualifizierter
- Forscher
- Firmengründer
- Asylberechtigter
- anerkannter Flüchtling
worin besteht der unterschied zwischen einem deutschen Hochqualifiziertem, Forscher, Firmengründer, und einem Ausländischen? Wieso benötigt die Frau eines deutschen Firmangründers Nachweis über Deutschkenntnisse und die eiene ausländischen nicht?
Weiterhin, Wieso benötigen Ehegatten aus den Ländern Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland und der USA keinen Nachweis über Deutschkenntnisse?
Ich finde das mit dem Nachweis einen falschen Versuch das Auslänerproblem in de nGriff zu bekommen. Die meisten Probleme bereiten doch nicht die zugzogenen Ehegatten, sondern die in Ghettos aufgewachsene Jugendlichen. Hier versucht der Staat zu vertuschen, dass er auf der ganzen Liene versagt hat.
Hannes
Vorab, alle negativen Bemerkungen zum Konsulat in Guangzhou stimmen mit der Wahrheit überein. Ich habe mit diesen ... auch schon meine Erfahrungen gemacht.
Aber zu meiner Frage. Kann mir jemand die Logik dieser Regeln erklären?
"Sie müssen in der Regel keine Deutschkenntnisse nachweisen, wen ....
...
...
Ihr Ehegatte besitzt eine Aufenthalsterlaubnis als
- Hochqualifizierter
- Forscher
- Firmengründer
- Asylberechtigter
- anerkannter Flüchtling
worin besteht der unterschied zwischen einem deutschen Hochqualifiziertem, Forscher, Firmengründer, und einem Ausländischen? Wieso benötigt die Frau eines deutschen Firmangründers Nachweis über Deutschkenntnisse und die eiene ausländischen nicht?
Weiterhin, Wieso benötigen Ehegatten aus den Ländern Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland und der USA keinen Nachweis über Deutschkenntnisse?
Ich finde das mit dem Nachweis einen falschen Versuch das Auslänerproblem in de nGriff zu bekommen. Die meisten Probleme bereiten doch nicht die zugzogenen Ehegatten, sondern die in Ghettos aufgewachsene Jugendlichen. Hier versucht der Staat zu vertuschen, dass er auf der ganzen Liene versagt hat.
Hannes
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
ZhenLong hat geschrieben: Ich finde das mit dem Nachweis einen falschen Versuch das Auslänerproblem in de nGriff zu bekommen. Die meisten Probleme bereiten doch nicht die zugzogenen Ehegatten, sondern die in Ghettos aufgewachsene Jugendlichen. Hier versucht der Staat zu vertuschen, dass er auf der ganzen Liene versagt hat.
Hannes
Das Ganze ist hier ja schon mal angesprochen worden. Ich vermute der Sinn des Gesetzes soll es sein eine Ghettoisierung von "Problem-Minderheiten" in Deutschland zu verhindern, indem man es ihnen erschwert Frauen aus irgendwelchen Dörfern in Afghanistan oder Ägypten zu heiraten, die dann ohne jegliche Deutschkenntnisse hier leben und irgendwelche Großfamilien mit mittelalterlicher Mentalität in die Welt setzen, deren Kinder sich nicht in die deutsche Gesellschaft integrieren, nur schlecht Deutsch sprechen, viele Straftaten begehen, in der Schule versagen usw.
Da Chinesen nicht zu diesen Problem-Minderheiten gehören und eine "Ghettoisierung" von deutsch-chinesischen binationalen Ehen ohnehin Murks ist, ist es einfach ein Ausdruck von "Political Correctness", dass man für chinesische Ehepartner die gleichen Regeln aufstellt, weil man nicht den Eindruck erwecken will, dass man gezielt Gesetze gegen bestimmte ethnische Gruppen wie z.B. Araber erlässt.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Das ganze Problem ist doch eine fehlende einheitliche Regelung. Inklusive A1-Test. Wie kann es sein, dass irgendwelche Vorschriften über dem Grundgesetz stehen? Ein Gesetz, auf dass man sich seitens der Regierung gern und stolz beruft. Aber wenn wir uns darauf berufen, dann ist das etwas gaaaaaanz anderes. Aber die Politik ist nicht in der Lage grundgesetzkonforme Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die einheitlich für alle gelten. Warum muss ein polnischer, spanischer, französischer oder was auch immer Ehepartner kein Deutsch können? Sind die Sprachen dem Deutschen so ähnlich, dass sie sich auch so verständigen können?
Es wird immer mit zweierlei Mass gemessen. Die, die gleich sind und die, die gleicher sind
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- ingo_001
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Exactamenteuserhar hat geschrieben:Es wird immer mit zweierlei Mass gemessen. Die, die gleich sind und die, die gleicher sind
Oder in dem Fall besser: Mit einem Mass, welches flexibel "gehandhabt" wird, wenns ins politische Kalkül passt - wenn nicht werden Alle über einen Kamm geschoren ...
Vorsetzlicher - fadenscheinig unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung fabrizierter und praktizierter Bürokratie-Wahnsinn, der Methode hat
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
userhar hat geschrieben:Das ganze Problem ist doch eine fehlende einheitliche Regelung. Inklusive A1-Test. Wie kann es sein, dass irgendwelche Vorschriften über dem Grundgesetz stehen? Ein Gesetz, auf dass man sich seitens der Regierung gern und stolz beruft. Aber wenn wir uns darauf berufen, dann ist das etwas gaaaaaanz anderes. Aber die Politik ist nicht in der Lage grundgesetzkonforme Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die einheitlich für alle gelten. Warum muss ein polnischer, spanischer, französischer oder was auch immer Ehepartner kein Deutsch können? Sind die Sprachen dem Deutschen so ähnlich, dass sie sich auch so verständigen können?
Es wird immer mit zweierlei Mass gemessen. Die, die gleich sind und die, die gleicher sind
Polen, Franzosen und Spanier sind EU-Angehörige, deshalb haben sie auch mehr Rechte.
Leider hat man durch eine völlig verfehlte Einwanderungspolitik überwiegend nicht eingliederungswillige Unterschichten einwandern lassen. Nun verfällt man ins andere Extrem. Der Grund für diese harsche Regelung ist es, den Nachzug von zwangsverheirateten Bräuten und eine weitere Zuwanderung in die Sozialsysteme zu verhindern. Leider betrifft diese Regelung auch viele Einwanderer, die nicht in diese Kategorie zählen. Zweckmäßiger wäre meiner Meinung nach ein Punktesystem wie in Kanada um nur diejenigen einwandern zu lassen, die diesem Land nicht zur Last fallen.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
romeo hat geschrieben: Polen, Franzosen und Spanier sind EU-Angehörige, deshalb haben sie auch mehr Rechte.
Soweit ich weiß sind Sprachkenntnisse aber auch nicht für Amerikaner, Japaner, Südkoreaner oder Australier nötig, keine Ahnung wie es mit Chinesen aus Taiwan, Hong Kong, Macao oder Singapur ist, jedenfalls ist es nicht nur eine EU-Frage.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Die Sprachtests und -kurse werden für alle Nicht-EU-Länder verlangt. Meine Frau (aus Taiwan) hatte auch Klassenkameraden aus Japan und Südkorea.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Hongkong Chinesen brauchen ja kein Visum zur Einreise,Philipp hat geschrieben:keine Ahnung wie es mit Chinesen aus Taiwan, Hong Kong, Macao oder Singapur ist
A1 Sprachtest/Kenntnisse schon um eine Aufenthaltserlaubniss zu bekommen nach den 90 Tagen,
heisst der A1 Nachweiss konnte in unserem Fall dann hier in Deutschland gemacht werden.
(Teilnahmebescheinigung am VHS A1 Kurs reichte aus dafür).
Ronny
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Es mag ja sein das die Klassenkameraden aus Japan und Südkorea auch Deutsch lernen wollten. Zur Erteilung eines Visums brauchen sie den Sprachkurs jedenfalls nicht.Pitt1968 hat geschrieben:Die Sprachtests und -kurse werden für alle Nicht-EU-Länder verlangt. Meine Frau (aus Taiwan) hatte auch Klassenkameraden aus Japan und Südkorea.
§41 Abs 1 AufenthV:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthv.htm#41Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.
Angehörige dieser Staaten können also hier in Deutschland einreisen und im Bundesgebiet Deutsch lernen, was wesentlich einfacher und familienfreundlicher ist als dies gezwungenermassen im Herkunftsland zu tun.
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