Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
userhar
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von userhar »

genau darum geht es. Im GG steht was anderes. Von Gleichheit, Nichtdiskriminierung wegen der Herkunft und solchen schönen Dingen. Es steht auch irgendwo was von Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen ist. Es gibt schon nette Dinge, nur für wen gelten die? Wie kann es sein, dass irgendwelche Reglungen über dem Grundgesetz stehen?
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ingo_001
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ingo_001 »

Das deutsche GG gilt IN Deutschland, d.h., man muss HIER SEIN - deshalb wird ja auch das HERKOMMEN so "unkompliziert wie möglich" gemacht.
Die Unschuldsvermutung ist Teil des STRAFRECHTS - ist also nur dann relevant, wenn man als Angeklagter in einem Strafprozess vor Gericht steht.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von userhar »

Hallo Ingo,

das GG schützt angeblich meine Ehe. Schützt man mich vor meiner Frau? Natürlich ist die Unschuldsvermutung Bestandteil des Strafrechts. Wenn behauptet wird, dass meine Frau bei Erteilung eines Besuchsvisums illegal in Deutschland bleibt, ist das für mich eine Kriminalisierung und Vorverurteilung. Da wird keine Unschuld vermutet.
Pitt1968
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Pitt1968 »

Hier muß man ganz klar zwischen Besuchsvisum und Familiennachzug unterscheiden. Bzgl. Familiennachzug ist die Rechtslage relativ einfach: Ehepartner mit sogenannten "einfachen Deutschkenntnissen" haben das Recht auf ein Visum. Zur Visumverlängerung werden dann allerdings bessere Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Hier wurde eine europäische Richtlinie umgesetzt. Demnach wird das in anderen europäischen Ländern sicherlich ähnlich gehandhabt.
Bei einem Besuchsvisum ist das Hauptkriterium wohl die Verhinderung illegaler Einwanderung. Da wird sicherlich auch nach Statistik beurteilet. China gehört zu den Ländern mit überdurchschnittlich vielen illegalen Einwanderern. Deshalb wurden in Uk die Kriterien zur Ausstellung eines Visums für Chinesen dieses Jahr deutlich verschärft. Personen aus Taiwan dürfen wegen derselben Statistik jetzt ohne Visum nach UK.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von userhar »

Natürlich ist es schwer für die Behörden die schwarzen Schafe rauszufischen. Das erklärt aber nicht, warum man z.B. das Erfragen nach gesetzlichen Regelungen als Vorbereitung für einen illegalen Aufenthalt wertet. Oder warum man die pünktliche Rückkehr von der Beerdigung der Schwiegermutter so wertet, dass sie bei Erteilung eines erneuten Besuchsvisums nunmehr erst recht ein Motiv für einen illegalen Aufenthalt in Deutschland hat. Oder dass die Antragstellung auf ein Besuchsvisum lediglich dazu genutzt wird, um bestehende Gesetze zu umgehen. Das erklärt auch nicht, warum ich eine Polin heiraten kann ohne ein Wort Deutsch. Oder Französin oder wen auch immer. Hier werden Verordnungen ganz offensichtlich über das GG gestellt.

Für uns definiert sich der besondere Schutz der Ehe durch das GG als Zwangstrennung vom Ehepartner. Mit welcher Begründung das auch immer schön geredet wird. Die Begründung von Herrn Thierse bzw. von seinem Büro lautete: es ist zu unserem Nutzen, wenn sich die Ausländer bei Ankunft in Deutschland mit ihrem Ehepartner verständigen können. Muß ich das verstehen? Zumal ich mich mit meiner Frau ausschließlich in Deutsch verständige. Leider nicht in einer prüfungsfähigen Version. Das geht leider über meinen Horizont.
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

@userhar: Ich verstehe Deine Frustration.

Leider ist es in Deutschland so das wenn man etwas bewirken will man sich zusammenschliessen muss und Lobbyarbeit leisten muss. Ich glaube folgender Verein macht das ganz gut:
http://www.verband-binationaler.de/

So berechtig Deine Beschwerden auch sein mögen, wenn Du alleine vorgehst wird im besten Fall rauskommen das Euer Fall ein bedauerlicher Einzelfall war, feuchter Händedruck, eventuell noch eine bedauernde Bemerkung. - Der Nächste bitte!

Nur wird es Argumentativ schwierig für den Staat wenn diese 'Einzelfälle' zu hunderten evtl. tausenden pro Jahr vorkommen. Dann ist die nächste Frage wer sich von den nicht betroffenen dafür interessiert... die Mehrheit der Deutschen findet eine restriktive Einwanderungspolitik nach wie vor ja gut.

Dagegen wird auch Herr Thierse nicht anschwimmen wollen...
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

Got Pork?
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Pitt1968 »

Ich denke nicht, dass man durch Nachfragen negativ bewertet wird. Ich habe da etwas Erfahrung mit verschiedenen Ländern durch meinen Job und es wird in der Regel eher begrüßt, wenn man sich vorab informiert. Was allerdings negativ bewertet wird, bzw. ungern gesehen wird ist, wenn sich Dritte für jemanden informieren wollen. Es sollte immer der Antragsteller persönlich anfragen (bei Geschäftreisen natürlich auch die entsendende Firma). In der amerikanischen Botschaft dürfen z.Bsp. nur die Antragsteller alleine oder in Begleitung von direkten Verwandten (Eltern, Ehefrau, Geschwister, ...) die Botschaft betreten. Andere Begleitpersonen (sogar zuständige Vorgesetzte bei Geschäftsreisen) dürfen die Botschaft nicht betreten.
Was logischerweise auch "verdächtig" ist, ist wenn nach der Heirat ein Besuchsvisum für den Ehepartner beantragt wird. Da sollte man dann schon erklären können, warum man nicht das Visum für Familiennachzug beantragt hat.
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ingo_001
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ingo_001 »

userhar hat geschrieben:Für uns definiert sich der besondere Schutz der Ehe durch das GG als Zwangstrennung vom Ehepartner. Mit welcher Begründung das auch immer schön geredet wird. Die Begründung von Herrn Thierse bzw. von seinem Büro lautete: es ist zu unserem Nutzen, wenn sich die Ausländer bei Ankunft in Deutschland mit ihrem Ehepartner verständigen können. Muß ich das verstehen? Zumal ich mich mit meiner Frau ausschließlich in Deutsch verständige. Leider nicht in einer prüfungsfähigen Version. Das geht leider über meinen Horizont.
Diese Gründe sind natürlich fadenscheinig - und für mich auch nicht nachvollziehbar, weil ja GERADE Ehepartner das Visum zum Familiennachzug einfacher bekommen, als beispielsweise ein normaler Besucher das Touristen-Visum.
Dein/Euer Fall solltest Du - wie Attila schon sagte, beim genannten Verband vorbringen. Das würde auch m.E. mehr bringen, als als Einzelkämpfer zu agieren.

Aus eigener Erfahrung + der von mittlerweile 3 befreundeten Ehepaaren kann ich nur sagen, dass nach 8 - 12 Wochen Wartezeit die betreffenden Visa zum Familiennachzug anstandslos erteilt woorden sind.
Lediglich bei einem weiteren befreundeten Ehepaar traten ähnliche Probleme auf - wenn auch nicht SO massiv wie bei Euch. Nach 5 Monaten Hin und Her (letztlich unter Mitwirkung eines Anwaltes), gabs schliesslich auch da das Visum.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von userhar »

Hallo Attila,

leider hilft Deine Denkweise nicht. Meine Frau hat sich an der Botschaft in Peking erkundigt. Der Grund war einfach der, dass wir vorher durch das chinesische Büro in die Wüste geschickt wurden. Das war keine Wertung im Sinne meiner Gedanken, sondern ist von dort so ausgesprochen worden.

Ob das Vorsprechen einzelner im Land der begrenzten Unmöglichkeiten gut ist, sei dahingestellt. Wichtiger ist denke ich der Umgang mit den Problemen, die jeder einzelne hat. Dazu weiß ich allerdings nichts.

Ich habe zum Beispiel die Information, dass man in den Niederlanden plante eine jährliche Prüfung und ggf danach auch nach längerem Aufenthalt auszuweisen. Ist aber nicht umgesetzt worden. die reagieren nach meiner Sich noch allergischer als andere. ABER: auf meine Anfrage nach einem Besuchsvisum für meine Frau, wenn ich in den Niederlanden arbeite, gab man mir zur Antwort: wenn sie sich an die Spielregeln Spielregeln halten, ist das kein Problem. Es geht also offensichtlich auch anders.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von userhar »

Hallo Ingo,

allein die Verweigerung eines Besuchsvisum an das Sterbebett meiner Mutter ist für mich nicht nachvollziehbar. Wo ist da der viel gepriesene Humanismus?

Und das mit dem Visum kann man sehen, wie man will. Wenn ich gesagt bekomme, dass das nicht im Interesse der Schengenstaaten ist, wenn das Risiko eines Daueraufenthaltes gegeben ist, sagt das doch wohl alles. Oder nicht?
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ingo_001
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ingo_001 »

Mir leuchtet einfach immer noch nicht ein, weshalb Euch solche Steine in den Weg gelegt werden.
Ihr seid gesetzlich getraut - damit sind die Bedingungen für die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug i.d.R. erfüllt - und PUNKT.
Wenn Du nicht gearde ein ellenlanges Strafregister Dein eigen nennst, oder man Dir aus anderen Gründen eine Eheschliessung hier in Deutschland (weshalb auch immer) auch nicht gestatten würde ... dann existiert de facto kein Grund, Euch so zu drangsalieren.
Ich verstehs nicht ...
Genauso unverständlich ist das Theater, was betreffs des Besuchs wegen Deiner im sterben liegenden Mutter gemacht wurde ...
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von userhar »

Hallo Ingo,

das versteht auch kein anderer. Wir haben uns beide nichts zu Schulden kommen lassen. Hier die Antwort vom Konsulat:

Ihm Rahmen der auslanderrechtichen Prufung ist unter anderem die Ruckkehrabsicht nach Art.5 Abs. 1 lit.e Schengener Grenzkodes eine zentrale Erteilungsvoraussetzung. Es war daher zu beurteilen , ob Sie nach erfolgter Einreise ins Schengen Gebiet wieder in Ihr Heimatland China zuruckkehren. So war unter anderem Ihre hinreichende,, Verwurzelung " in China zu prufen. Ublicherweise wird auf die familiaren, sozialen und wirtschaftlichen Bindungen abgestellt".

Was soll dieser Unsinn. Wir sind verheiratet und natürlich ist die neue Bindung hier. Aber das heißt doch nicht automatisch, dass wir gegen wenn auch aus unserer Sicht sehr fragwürdige Gesetze verstoßen.

hier ist der Rest:

"Aufgrund von Zweifeln an Ihre Ruckkehrabsicht wurde Ihr Antrag am 17.07.2008 abgelehnt. Es wurde vermutet, dass Sie einen Familennachzug zu Herrn Lehmann beabsichtigen unter Umgehung der geforderten Deutschkenntnisse.Diese Zweifel konnten Sie auch im Remonstrationsgeprach mit dem Konsularbeamtn Zeiller am 29.Juli 2008 nicht ausraumen. Bei der Abwagung Ihres privaten Interesses an einem Besuchsufenthalt gegen das offentliche Interesse an einer kontrollierten und gesteuerten Einreise von Auslandern auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg wurde dem offentlichen Interesse grosseres Gewicht beigemessen. Es leigt nicht im offentlichen Interesse der Schengenstaaten, dass Personen in den Schengenrarm einreisen , bei denen die Gefahr eines Daueraufenthalts besteht.

Der Visaantrag war daher abzulehnen , da die Ruckkehrbereitschaft cicht festgestellt werden konnte , das Visum war mangels Erfullung der Erteilungsvoraussetzung des Art.5 Abs.1 li 6 des Schengen Grenzkodexes und somit fehlender Tatbestandsvoraussetzung des ∮6 Abs. 1AufenthaltG zu versagen".

Was soll dieser Unsinn? Natürlich ist ein Daueraufenthalt geplant. In diesem Fall ging es jedoch um ein Besuchsvisum, damit meine Frau die Schwiegermutter am Totenbett besuchen kann, bevor sie die Augen für immer schließt. Und ihr damit den einzigen Wunsch erfüllen kann, den sie noch hatte.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ingo_001 »

Wenns nicht so tragisch wäre, müsste man laut loslachen :roll:

Vielleicht hat man den Antrag "Touristenvisum" statt "Visum zum Familiennachzug" gelesen.
Das sind zwar zwei unterschiedliche Anträge - aber was sagt das schon aus. Dieser Irrtum hätte aber spätestens bei Eurer Nachfrage bemerkt werden müssen.
Also scheidet diese Möglichkeit aus.

Es ist einfach unverständlich und haarsträubend ...
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von bue48 »

hallo userhar,

es ist unglaublich, welche Steine euch da in den Weg gelegt werden!
Ich kann deine Gefühle recht gut nachvollziehen.
Aber trotzdem würde ich lieber nicht die vollen Namen hier nennen...

Ich drück euch die Daumen - es kann nur noch besser werden!
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Ich: "Oh, my sweet Chinese Lady..."
Sie: "Why don't you say: Oh, my strong boss... ?

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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ingo_001 »

bue48 hat geschrieben:Aber trotzdem würde ich lieber nicht die vollen Namen hier nennen...
In dem Fall sollte das kein Problem sein: Herr Thierse ist eine "öffentliche" Person - und Herr Lehmann ist userhar selbst.
Solange wie die Konsularbeamten nicht namentlich genannt werden dürfte es - wie gesat - unproblematisch sein.
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