Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
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Dongguan
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Dongguan »

ingo_001 hat geschrieben: In dem Fall sollte das kein Problem sein: Herr Thierse ist eine "öffentliche" Person - und Herr Lehmann ist userhar selbst.
Solange wie die Konsularbeamten nicht namentlich genannt werden dürfte es - wie gesat - unproblematisch sein.
Es wurde der Konsularbeamte in GZ namentlich genannt, mit dem wir bisher immer (problemlos) zu tun hatten (eine Begegnung mit dem sagenumwobenen Herrn F. blieb uns bisher erspart).

Auch wenn es einige widerspruechliche Gesetze in D gibt, kann man wie Attila schrieb als Einzelperson wenig ausrichten. Auch meiner Frau wurde damals ihre Anwesenheit waehrend der letzten Lebenstage meines Vaters verwehrt (sie war mit Besuchsvisum in D aber sie musste nach einer einmaligen Verlaengerung um ich weiss nicht mehr wieviele Tage ausreisen...10 Tage vor dem Tod meines Vaters). Naja, trotz der damaligen Wut gab es anschliessend keine Visumprobleme mehr bei uns.
userhar
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von userhar »

Hallo zusammen,

dass ich über den derzeitigen Zustand nicht besonders Glücklich bin, ist sicher nicht zu verkennen. Dass ich dabei vielleicht auch einmal überreagiere möge man mir nachsehen. Ich habe auch nicht die Weisheit gepachtet. Ich will mein Leben mit meiner Frau leben. Das ist alles. Es fällt mir schwer, jeden Tag die Tränen meiner Frau zu sehen und meine Ohnmacht dagegen etwas zu unternehmen. Dass sich der Staat um meine Ehe Sorgen macht, hilft mir dabei nicht wirklich.
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

@Userhar:

Die menschliche Seite ist klar, Du hast mein Mitgefühl.

Nach meiner bisherigen Erfahrung scheint es bei Euch so gelaufen zu sein:

Visum zur Besuchsreise beantragt -> Rückkehrbereitschaft wird angezweifelt, wegen deutschem Mann -> Ablehnung des Antrages.

Ich glaube das vernünftigste was Deine Frau jetzt machen kann ist ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen, da hast Du als Ehemann auch einklagbare Rechte.

Das FZF Visum ist meiner Erfahrung nach das 'stärkste', wenn man so will. Ehegatten dürfen Rückfragen zum Verfahren stellen. Ein FZF Antrag kann nicht einfach ohne Begründung abgelehnt werden. Ein abgelehnter FZF Antrag hat auf dem Klageweg sehr gute Erfolgsaussichten.

Das einzige was Euch bei FZF unterstellt werden kann ist eine Scheinehe oder eine Regelausnahme könnte an den Haaren herbeigezogen werden.

Mein Rat:
1. Bei info4alien.de registrieren und den Fall unter 'Ehe & Familie' schildern. Nachschauen ob eine 'Regelausnahme' für Euch gelten könnte.
2. FZF Antrag stellen

So zynisch es scheinen mag. Ich glaube es wurde einfach der falsche Visumantrag gestellt.

Wir haben damals auch Falschauskünfte vom deutschen Visa Service Büro (Kanton) bekommen: Touristenvisum für die Verlobte ist kein Problem! Für sechs Monate mit mehrfacher Einreise! Kein Problem! (Heute kann ich über diese Äuserrung nur trocken lachen)
Im Generalkonsulat Kanton sagte man mir und meiner damaligen Verlobten (jetzt Frau) dann das wir beide da wohl was falsch verstanden haben....
:evil:
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ingo_001 »

Das sehe ich auch so.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
userhar
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von userhar »

Hallo Attila,

ein klares Jain.

Nachdem meine Frau nicht gleich mitdurfte, sind wir dem nächsten Irrtum aufgelegen. Unsere Gedanken: ok, wenn das nicht geht, dann Familienvisum beantragen, alle Unterlagen beschaffen und dann Besuchsvisum beantragen. Familienvisum dauert 3 Monate. Besuchsvisum auch. 3 Monate in Deutschland zum Deutsch lernen. Dann zurück und den Rest erledigen.

Als ich zurück musste, sagte man uns, dass ohne A1 garnichts geht. Keine Annahme des Antrags (Peking). Dann suggerierte man meiner Frau doch erst einmal ein Besuchsvisum zu beantragen. Das tat sie. Ich konnte mich da leider nicht durchsetzen. Sie wollte unbedingt lieber mit mir zusammen sein. Natürlich wurde das abgelehnt. Aus besagtem Grund. Das Gleiche dann noch einmal. Dann die Geschichte mit meiner Mutter. Dann bekam sie wenigstens (plötzlich und unverhofft schnell, ohne weitere Querelen und tatsächlich mit einer gewissen Unterstützung) das Besuchsvisum zur Beerdigung. Den Rest hatte ich schon geschrieben.
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Au weia! Ganz schön vertrackt das Ganze!

ok... ruhig bleiben... durchatmen! :wink:

Nimm Dir echt mal die Zeit und schildere Euren Fall chronologisch bei info4alien.de, dort habe ich bei unserem damaligen Drama auch gute Tipps bekommen. Für den emotionaler Rückhalt war dieses Forum da. Bei info4alien herrscht eher ein trockener und nüchterner Umgangston, was bei den Fällen dort aber auch notwendig ist da sonst alles in Heulen und Zähneklappern ausarten würde.

Ich denke ein erneuter FZF Antrag ist das beste. Aber es könnten Probleme auftreten, bei dieser Vorgeschichte kein Wunder. Klär deshalb erstmal bei den Experten (info4alien) ab ob es irgendetwas gibt was ihr speziell beachten müsstet.

Ich denke da beispielsweise an die Beantragung ohne A1 Zertifikat, das Zertifikat muss natürlich nachgereicht werden, aber der ganze Prozess dauert ja eh bis zu 3 Monate. Während der FZF Antrag also bearbeitet wird könnte Deine Frau Deutsch lernen. Wie ich das dunkel von info4alien in Erinnerung habe MUSS jeder Antrag, ob vollständig oder nicht, zur FZF angenommen werden und man soll sich nicht abwimmeln lassen. Aber frag da erstma die Experten, die täglich mit so einer Sch.... zu tun haben!

Alles Gute!
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von userhar »

Hallo Attila,

danke für die Tipps. Offiziell läuft unser Antrag jetzt seit dem 21. 1. oder 23. 1. Die Behörde in Berlin hat wohl auch schon Erkundigungen eingezogen, ob sich meine Frau tatsächlich mit dem Lernen beschäftigt. Ist ja soweit auch ok. Sie nutzt wirklich jede freie Minute zum Lernen.

Kleine Ironie am Rande: bei der Beerdigung in der Kirche hat sie im Gesangsbuch die Aussprache geübt.

Wir sitzen auch jeden Tag bei Skype um zu lernen. Ich halte meine Frau für sehr intelligent, sonst hätte sie nicht die eigentlich sehr erfolgreiche geschäftliche Vergangenheit. Aber sie ist nicht mehr 20. Das Lernen fällt ihr nicht gerade leicht. Sie ist Praktikerin. Die Umstände sind auch nicht unbedingt förderlich. Und das recht laute Umfeld auch nicht.

3 Monate sind nächste Woche um. Es juckt mir wirklich sehr in den Fingern. Aber ich werde mich wohl zusammenreißen und bis Mitte Mai warten. Dann ist Prüfung. Ihre und meine Sorge ist, was ist, wenn sie die Prüfung in den Sand setzt? Aber das muss dann unsere Anwältin klären.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Ron »

Ruhig Blut, den Test wird Sie schon schaffen und wenn nicht dann kann man den x-mal wiederholen.
Wird schon, immer pos. Denken. Andere habens auch schon geschafft !!!!

Ich kenne die Problematik auch aus eigener Erfahrung und kann Dich voll und ganz verstehen.
Ich verstehe (teilweise) auch die Gesetzgebung zwecks Deutschkenntnisse ,
gewissen Leute hier in Deutshcland können sich nicht mal verständigen,
leben Isoliert in ihren Ghettos das weisst Du ja selber.
Die nehmen halt nicht auf Einzelschicksale etc. Rücksicht, hab ich auch alles schon erfahren müssen.
(EU Bürger sind da halt besser gestellt) + ein paar bevorzugte Staaten

Die in Peking interessiert es überhaupt nicht ob jemand ein Visum bekommt oder nicht.
Warum auch....Die Vorgabe ist A1-Test und dann gibts grünes Licht, fertig.
(Ich hab dmals öfters mit dem Leiter der Visastelle telefoniert)
Meine damalige Freundin hat den Deutsch Test bei der Botschaft auch nicht bestanden,
über den Ablauf gibt es 2 Aussagen...ich war leider nicht dabei wie das damals wirklich gelaufen ist.
Interesse die bereits vorhandenen Deutschkenntnisse zu akzeptieren war von der Botschaft
auf jedenfall nicht vohanden, nur wenn Du das A1 Papier zeigst müssen Sie zustimmen.

Den Antrag haben Sie damals aber auch ohne A1 Test angenommen, und behalten bis zum Nachreichen
des A1 Tests, was dann aber nicht mehr passiert ist weil sich die Sache inzwischen erledigt hatte.

Klagen bringt gar nichts meienr Meinung, nur Zeit und Energieverschwendung,
es gibt halt die Regelung und die gilts zu erfüllen.
Mir passte die auch nicht....

Es wollte dann noch eine andere (nicht legale) Möglichkeit probieren
aber wie gesagt hatte sich dann eh erledigt die Sache.

Drück euch die Daumen
Ronny
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von userhar »

Hallo Ronny,

ist natürlich nur bedingt ein Trost. Zum einen verabscheue ich Ungerechtigkeiten, wie z.B. dass für einen der Test gilt und für den anderen nicht. Zumal das vom GG her eine Gleichbehandlung zugesichert ist. Zum anderen kostet natürlich jede Wiederholung Zeit und Geld. Die ganze Geschichte hat uns inzwischen fast 10.000 € gekostet. Und letztendlich geht die zwangsweise Trennung weiter. Ich halte durch. Aber wie lange wird meine Frau unter diesen Bedingungen durchhalten? Und wie lange können wir das finanziell durchhalten. Unsere Firma wird ganz sicher in absehbarer Zeit schließen. Was dann?
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Ron »

userhar hat geschrieben:Zum einen verabscheue ich Ungerechtigkeiten, wie z.B. dass für einen der Test gilt und für den anderen nicht. Zumal das vom GG her eine Gleichbehandlung zugesichert ist.
Ich weiss, ich auch und es ist einiges nicht OK.
Es hilft Dir aber nicht dagegen zu klagen oder aber Du hast genug Luft,
was ich aber nicht rauslese bei euch.
userhar hat geschrieben:Zum anderen kostet natürlich jede Wiederholung Zeit und Geld. Die ganze Geschichte hat uns inzwischen fast 10.000 € gekostet.
Wahnsinn....
userhar hat geschrieben: Und letztendlich geht die zwangsweise Trennung weiter. Ich halte durch. Aber wie lange wird meine Frau unter diesen Bedingungen durchhalten? Und wie lange können wir das finanziell durchhalten. Unsere Firma wird ganz sicher in absehbarer Zeit schließen. Was dann?
Ich drück euch die Daumen dass ihr durchhaltet.
Es wird schon klappen.

Gruss
Ronny
Dagobert
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Dagobert »

So bei mir ist es nun nach fast 2 Jahren auch soweit. Ich und meine Freundin, die gerade den A1 Test bestanden hat, wollen demnächst heiraten. :D

Wir planen die ersten Jahre in Deutschland zu leben. Nachdem hier schon viel zu den notwendigen Dokumenten steht, habe ich eine kurze andere Frage: noch weiss ich nicht wo wir heiraten werden. Für den Fall wir heirtaten in China, könnte man dann auch einen Ehevertrag in Deutschland machen? Hört sich doof an, aber hat dieser in China auch Gültigkeit?
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Kleiner Tipp:
Mach einen eigenen Thread zu Deiner Frage 'Wird ein Ehevertrag in CN anerkannt?' auf. Ansonsten wird sich das evtl. kein Mensch durchlesen....
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

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tomorrow
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von tomorrow »

Ehevertrag? Ich kenne Deine Verhältnisse nicht, aber ich weiss, dass Chinesen mit diesem Thema gefühlsmäßig anders umgehen als wir Deutschen. Du wirst hiermit ggf. auf Unverständnis stoßen und ggf. einen gewissen Unmut auslösen. Also Ehevertrag mit einer Chinesin ist mit Vorsicht zu geniessen.

Zur Heirat - wo und wie? Ich würde wieder in China heiraten. Hat wunderbar funktioniert. Hier Infos zu meinem Thema "Eheschließung wo?" und das "Visum für Familienzusammenführung": Hat alles wunderbar funktioniert. Mit der Heirat in China und dem Visum für die FZF - prima. Von der Antragstellung des Visums für D bis zur Visumszuteilung vergingen in der Tat nur 4 Wochen (Papiere gingen, gegen Gebühr von 20 Euro, per FAX von China an die D ABH), wobei das deutsche Generalkonsulat, wegen der Feiertage in China, dazwischen noch 6 Tage geschlossen hatte. Also aus unserer Sicht ein Kompliment an alle Behörden. Die haben alle wunderbar mitgemacht, mit Rat und Tat. - Das muß hier auch mal gesagt werden.

Also um allen Heiratswilligen Mut zu machen : Alles sauber planen und vorbereiten, in China heiraten und Visum für FZF ordentlich beantragen.

Viel Glück dabei.
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mistervac
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von mistervac »

...und was wurde mittlerweile aus Herrn Lehmann (userhar) und seiner Angetrauten ????

mistervac, ganz "topic"
Dagobert
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Dagobert »

tomorrow hat geschrieben:Ehevertrag? Ich kenne Deine Verhältnisse nicht, aber ich weiss, dass Chinesen mit diesem Thema gefühlsmäßig anders umgehen als wir Deutschen. Du wirst hiermit ggf. auf Unverständnis stoßen und ggf. einen gewissen Unmut auslösen. Also Ehevertrag mit einer Chinesin ist mit Vorsicht zu geniessen.
Ich weiss :) aber das ist kein Problem für uns, zudem ist meine Freundin nicht gerade mittellos :)

Ich werde mir auf alle Fälle auch mal deine anderen Beiträge anschauen und später einen eigenen Thread aufmachen. Danke
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