Heirat Deutschland / Taiwan Erfahrungsbericht

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no name
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Registriert: 09.01.2008, 18:08

Heirat Deutschland / Taiwan Erfahrungsbericht

Beitrag von no name »

Hallo !!

Diese Schreiben soll eine Hilfestellung sein fuer deutsche Staatsangehoerige, die beabsichtigen, eine Eheschliessung mit einem taiwanesischen Staatsbuerger zu vollziehen. Es werden keine Namen bzw. Orte genannt, und ich versuche, trotz aller Emotionen hier sachlich zu bleiben.
Dieser Text ist gegliedert in folgende Teile :

Vorabinformationen 1-7
Allgemeines 1-5
das Ehefaehigkeitszeugnis
die Eheschliessung
die Regristrierung der Ehe in Deutschland
das taiwanesische Visum zur Familienzusammenfuehrung
Allgemeines zum Thema Taiwan-Visa
Kostenuebersicht im Detail

Vorabinformation 1
Wenn es geht, heiratet in Deutschland. Glaubt mir, es vereinfacht viele Dinge immens. Oder besser, heiratet in Daenemark und umgeht die deutsche Buerokratie. Ich verstehe immer noch nicht, warum das in 2 EU-Laendern (neben Daenemark auch Griechenland) so ganz einfach und unbuerokratisch ist, international zu heiraten, aber das ist nicht mein Thema hier. Informationen zu Daenemark etc. sind leicht im Internet zu finden, allerdings kostet das fast doppelt so viel als mein gegangener Weg.
Manche Leute heiraten im aussereuropaeischen Ausland (Las Vegas etc). Hierzu weiss ich nichts,
aber ich denke, auch in diesem Fall kommt ihr nicht um ein Ehefaehigkeitszeugnis (EFZ) herum ...
Vorabinformation 2
Wenn Du beabsichtigst, nach Taiwan auszuwandern, um dort/hier ein neues Leben zu starten bzw. dort/hier zu heiraten, behaltet Euren deutschen Wohnsitz !! Meines Wissens ist ohne deutschen Wohnsitz das Standesamt Berlin-1 zustaendig. Es heisst zwar, dass bei kompletter Abmeldung aus Deutschland das Standesamt des letzten, bekannten Meldeortes zustaendig ist, aber darauf wuerde ich mich nun nicht unbedingt verlassen. Am Besten Euer oertliches Standesamt fragen.
Im (Auslands) Standesamt-1 Berlin gibt es Wartezeiten bis zu 1 Jahr, anonyme Ansprechpartner inklusive etc. Auch wenn es schick aussieht, im Personalausweis / Reisepass eine auslaendische Adresse zu haben, ist die Prozedur ueber Berlin-1 absolut nicht empfehlenswert.
Ich kenne sogar jemanden, der ist fuer seine Eheschliessung extra zurueck nach Deutschland geflogen, um sich dort wieder anzumelden (so etwas geht nur persoenlich) !!
Vorabinformation 3
Habt eine Kontaktperson (am Besten ein enger Familienangehoeriger und stattet ihn/sie mit diversen Vollmachten aus) !! Am Besten diverse Vollmachten mit unterschiedlichen Daten !! Kopiert Euren Personalweis auf diese Vollmachten und unterschreibt entsprechend mehrfach !!
Vorabinformation 4
Leistet in der deutschen Behoerde eine Unterschriftenprobe ab. Diese wird im Normalfall (bei mir hat man darauf verzichtet) seitens des Buergeramtes verlangt, wenn Ihr Euer persoenliches polizeiliches Fuehrungszeugnis aus der Ferne beantragt. Alternativ koennt ihr diese Unterschriften-probe auch (natuerlich nur persoenlich) im deutschen Institut in Taipei leisten, aber das ist nur fuer Leute zu empfehlen mit Wohnsitz in oder nahe Taipei.
Vorabinformation 5
Erzaehlt niemanden im Standesamt oder Buergeramt, dass Ihr nicht vorhabt, wieder auf absehbare Zeit nach Deutschland zurueckzukehren. Last die deutschen Behoerden im Glauben, ihr seid z.B. zwecks Studium (learning chinese) nur voruebergehend in Taiwan. Das ist quasi eine notwendige Luege, seid kreativ hier ... Es kann sein, dass ihr sonst zum Berliner Standesamt verwiesen werdet.


Vorabinformation 6
Sofern der taiwanesische Partner in Deutschland ist, unbedingt den taiwanesischen Reisepass im Standesamt vorzeigen, und sich das in irgendeiner Form schriftlich bestaetigen lassen. Das braucht Ihr fuer spaeter (weiterlesen). Alternativ lasst Euch beim deutschen Buergeramt eine Kopie seines/ ihres tw. Reisepasses beglaubigen. Das geht natuerlich auch beim deutschen Institut in Taipei. Egal, auf welchem Weg, das muss sein, zumindest kann aber auch eine dritte Person das fuer Euch erledigen (natuerlich mit entspr. Vollmacht ausgestattet)

Vorabinformation 7
Fragt Deine zustaendige deutsche/n Standesbeamtin/en (ab sofort jetzt nur noch Standesbeamtin genannt), ob er/sie der englischen Sprache maechtig ist, und lasst Euch das im Idealfall schriftlich bestaetigen. Im Regelfall werden allgemein gaengige englische Dokumente anerkannt, eine Pflicht hierzu besteht aber nicht, da Amtssprache wirklich einzig nur deutsch ist.


Allgemeines 1
Diese Informationen basieren auf dem Stand Dezember 2007. Ich denke, dass die ganze Prozedur so weiterlaufen wird, so weit mir bekannt ist, gibt es ab Anfang 2009 jedoch keine Familienbuecher mehr, sondern etwas anderes. Bitte informiert Euch hierzu im Internet entsprechend.
Allgemeines 2
Die ganze Prozedur dauert. Ihr habt mehrmals mit dem deutschen Standesamt zu tun, und seid jedemal nicht der einzige Kunde. Es kann also dauern. Von der taiwanesischen Seite her geht es schneller. Nach meiner Erfahrung rechnet mit mindestens 3 Monaten, bei mir waren es 9 (!!).
Ich habe die Sache mit meinen dauernden Beschwerden aber wohl auch selbst erschwert. Im Regelfall rechnet mit durchschnittlich 6 Monaten.
Allgemeines 3
Seid nett zu Eurer Standesbeamtin. Sie sitzt am laengeren Hebel und ist mit Sicherheit nicht mit
den Taiwan-Regeln vertraut. Verscherzt es Euch nicht mit Eurer Standesbeamtin !!
Allgemeines 4
Das deutsche Institut in Taipei ist ziemlich geldgeil, will viele unnoetige Dokumente fuer 20 Euro das Blatt legalisieren lassen. Als ob man den Unterhalt mit solchen Gebuehren am laufen haelt. Menschlich gesehen sind sie aber nach meinem persoenlichem Treffen recht nett und hilfsbereit ...
Allgemeines 5
Apropos Geld: Eines vorweg, es ist teuer, ich bin auf gut 500 Euro fuer Gebuehren, Porto, Dokumenten-Beantragungen, Legalisierungen gekommen. Informationen im Detail am Ende meines Schreibens. Wir haben gutglaeubig wohl fuer einiges doppelt gezahlt, aber macht Euch nichts vor, Ihr seid mit mindestens (exlusive einer kurzen Hongkong-Reise) 400 Euro
(inkl. JFRVisa+JFR-ARC) dabei. Eine internationale Heirat verfaellt zum finanziellen Luxus.


Nun zu den eigentlichen Punkten, zuerst dieses Ehefaehigkeitszeugnis:
Wie ich es hasse, so etwas von typisch deutsch. Die deutschen Behoerden verlangen, dass meine
Frau einen Nachweis vorlegt, die sie heiratsfaehig ist. Wie arrogant ist das ?? Als Antwort
bekomme ich dann zu hoeren, dass sei im Sinne der deutschen Rechtssicherheit.
Als ob Taiwan eine Bananenrepublik sei und die Behoerden hier kein Interesse an eventuellen Bigamiefaellen haetten, bzw. diese hier an der Tagesordnung stehen wuerden ... Naja ...
Frage mich wirklich, wie das funktionieren soll, wenn der andere Staat ebenfalls so verfaehrt,
da sie sich dann ja irgendwie gegenseitig blockieren wuerden mit der Ausstellung ...
Exkurs, eines vorweg:
Wer nur nach taiwanesischem Recht heiraten will, dem reicht wohl nur die Vorlage einer deutschen Meldebescheinigung, auf der das Wort ledig steht. Diese muss das vom taiwanesischen Institut in Deutschland legalisiert (Legalisierung: Ueberfuehrung eines auslaendischen Dokumentes in den heimischen, in diesem Fall taiwanesischen Rechtskreis) werden fuer 12 Euro. Das es heutzutage in Deutschland immer noch nicht moeglich ist, behoerdliche Schreiben in englisch ausgestellt zu bekommen, muesste diese Bescheinigung noch selbst uebersetzt werden (englisch oder chinesisch).
Das kostet 23 Euro, 12 Euro fuer die Legalisierung und 11 Euro fuer die Pruefung der Uebersetzung auf Korrektheit. Und ja, das deutsche Dokument muss mitlegalisiert werden. Schwups, die ersten
35 Euro schon weg. Man kann damit in Taiwan heiraten, aber mit einer derartigen Art der Ehe-schliessung ist es nach meinem Kenntnisstand nicht moeglich, ein Heirats-Visum fuer Taiwan zu bekommen. WARUM ?? Fuer ein solches Visum braucht Taiwan eine Bescheinigung seitens der deutschen Behoerden, dass Eure in Taiwan erfolgte Eheschliessung in Deutschland rechtskraeftig anerkannt wird. Dafuer muss nach deutschem Rechtsempfingen natuerlich ein Ehefaehigkeits-zeugnis vorab ausgestellt werden. Da ihr das nicht beantragt habt, kann Eure Eheschliessung in Deutschland folgerichtig auch nicht anerkannt werden. Ohne Anerkennung bekommt Ihr keine internationale Heiratsurkunde und letztendlich kein korrektes Familienzusammenfuehrungsvisa
mit Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis.
Exkurs Ende ...
Welche Unterlagen sind denn nun seitens meines taiwanesischen Partners erforderlich ??
Hier faengt leider die Unkenntnis der Standesbeamten an. Was ich nicht verstehe, dass es keine, z.B. im Internet veroeffentliche allgemeine Regelung, z.B. unter http://www.taipei.diplo.de gibt.
Als ob mit der Unkenntnis der Buerger Geld verdient werden soll ... ... ...
Generell gilt, dass die gleichen Dokumente eingereicht werden sollen, wie sie bei einer rein
innerdeutschen Eheschliessung erforderlich sind. Konkret sind dieses
Geburtsurkunde und
Auszug aus dem elterlichen Familienbuechern
Bei Auslaendern wird zusaetzlich noch eine Single-Bescheinigungen verlangt.

Ich habe keine Ahnung, was konkret in einem deutschen Familienbuch steht, daher kann ich mir kein exaktes Urteil bilden. In Taiwan jedenfalls stehen alle relevanten Daten auf der sogenannten Household-Regristration der betreffenden Person.
Solange auf diesem Blatt kein Eintrag ueber Eheschliessungen steht, gilt man in Taiwan als unverheiratet. Gleiches gilt, wenn Eintraege zu Eheschliessungen und Scheidungsvermerken dort stehen. Das weiss das deutsche Institut in Taipei auch !! Wurde mir muendlich, aber natuerlich nicht schriftlich bestaetigt.
Diese Household-Regristration wird in chinesisch, und auf Antrag auch in englisch ausgestellt !!!
In Taiwan gibt es keine behoerdlich ausgestellte Geburtsurkunden. Das sind von den Kranken-haeusern privat ausgestellte Dokumente (privat heisst hier, dass sie nach Uebertragung in die Household-Regristration ihrer rechtliche Wirkung mehr oder weniger verloren haben. Natuerlich
ist das ein wichtiges Dokument, bestreite ich nicht). Die Geburtsurkunden liegen zum Teil in den Meldeaemtern vor bzw. existieren nicht (zum Teil vernichtet). Bei Geburten vor 30 Jahren in laendlichen Gegenden gab es halt keine so ausgepraegte Buerokratie.
Die chinesische Geburtsbescheinigung meiner Frau war recht verstaubt und vergilbt, aber immerhin noch lesbar und natuerlich nur in chinesischer Sprache.
Die Single-Bescheinigung war, wie sich nachtraeglich herausgestellt hatte, ein absoluter Witz. Sie war nichts weiter als eine Abschrift aus dem Haushaltsregister. Kein Eintrag, also entsprechend Single. Natuerlich weiss das die deutsche Standesbeamtin nicht, aber das zu beweisen ist natuerlich alles andere als nicht einfach.
Da wir halt so unerfahren waren, haben wir uns hier dem Standesamt gefuegt (zugleich das letzte Mal, in allen anderen Streitpunkten haben wir uns durchgesetzt, es sei aber dahingestellt, ob es nun aufgrund von Logik, Aufdringlichkeit oder Entgegenkommen der deutschen Buerokratie war).
Geburtsurkunde und Single-Bescheinigung wurden von einem Uebersetzungsservice uebersetzt,
und jeweils notariell beglaubigt (die Beglaubigungen sind zwingend erforderlich, ohne diese wird nichts vom deutschen Institut in Taipei legalisiert ...)

Die englische Householdregristration wurde natuerlich auch amtlich notariell beglaubigt.
Uebersetzung und Beglaubigen wurden im Paket vom Uebersetzungsservice gemanagt, hatte seinen Preis, fuer Uebersetzungsservice und insgesamt 8 Beglaubigungsstempel > ca 70 Euro !!
Es wurde folgendes beglaubigt: jeweils 2 Exemplare
der chinesischen Geburtsurkunde - der englischen Uebersetzung hiervon
der chinesischen Single-Bescheinigung - der englischen Uebersetung hiervon
der chinesischen Householdregristration - der englischen Housholdregristration
Hier Geld verschwendet, da wir hier alles doppelt beglaubigt haben, was voellig unnoetig war.
Ich ging nach den mir damals vorliegenden Informationen (Gedankenaustausch mit anderen Betroffenen und deren Erfahrungen mit deren Heimatlaendern) davon aus, dass nur die beglaubigte und legalisierte Householdregristration fuer meine Standesbeamtin ausreichend ist, aber falsch gedacht. Sie bestand auf Single-Bescheinigung und Geburtsurkunde !! Totaler Schwachsinn, da auf der Householdregristration die gleichen Daten wie auf diesen beiden Dokumenten stehen (Name, Geburtsdatum und Ort und die ID-Nummer meiner Frau (Die ID-Nummer gilt in TW lebenslang) .
Auf der Geburtsurkunde standen dann noch weitere Ausfuehrungen wie Schwangerschaftswoche, besondere Vorkommnisse zur Geburt, Gramm, cm, etc.
Mir entstand echt der Eindruck, als wuerde man hier selektieren, nach dem Motto, die Person muss sich ersteinmal einer Gesundheitspruefung unterziehen ... Naja, nach 60 Jahren ...
Nun gut, ich (naiv, wie ich war) dachte, ok, Schwamm drueber, legalisiere diese 2 Dokumente fuer je 20 Euro, aber denkste, die in Taipei legalisieren nur im Paket die chinesische und englische
Fassung. 80 Euro und der Spass hoerte auf. Insbesonders anhand der Tatsache, dass die Dokumente (jeweils chinesisch mit passender englischer Uebersetzung) beide dasselbe notarielle Siegel hatten, zusammengetackert waren, und vom Notar an einer Seite oben zum Dreieck geknickt waren.
Auf diesem Knick waren dann Stempel angebracht, die eindeutig bewiesen, dass die Dokumente
zusammengehoeren. Kommentar aus Taipei: Kann ja jeder knicken und stempeln. Muss mir denn gegenueber immer gleich das groesste Misstrauen unterstellt werden ?? Jaja, hier fiel auch wieder das Wort der deutschen Rechtssicherheit. Ich frage mich nur, warum nur 40 Euro kassieren, wenn auch 80 Euronen locker machbar sind fuer lapidare 2 Extra-Stempel und 1 Minute Mehrarbeit ...
Meine Geduld war nun am Ende. Endlose Protest-emails, gescannte Dokumente, Beschwerden bei Vorgesetzten etc. ... ... ... ... 2 Monate vergingen ...
Ende der Geschichte ?? Habe nur die Householdregristration legalisieren lassen. Die anderen Dokumente jedoch mitgeschickt. Meine Standesbeamtin hat dann die notariellen Siegel (auf Papier eingestanzt, schwer faelschbar) verglichen und mir dann dieses Ehefaehigkeitszeugnis ausgestellt.
Kosten fuer das EFZ sind uebrigens 55 Euro, wenn 2 deutsche heiraten nur 33 Euro. Verstehe nicht so ganz, wo hier der Mehraufwand liegt, aber dafuer kann die Standesbeamtin nun auch nichts, sieht die deutsche Gebuehrenordung halt vor !!!
Nochmals: ALLE relevanten Daten stehen auf der Householdregristration, versucht es ohne die anderen Dokumente !! Macht evt. einen Kompromiss und reicht zumindest die anderen Sachen mit ein, im Idealfall mit gleichen notariellen Stempel. Was nun ist, wenn die Geburtsurkunde nun gar nicht mehr auffindbbar ist, keine Ahnung ...
Weist die Standesbeamtin auf die Baustelle Ledigkeitsbescheinigung hin !!
UND
bei allen Dokumenten ist Eure Standesbeamtin nicht verpflichtet, englischsprachige zu akzeptieren. Amtsprache ist nunmal deutsch. Ich hatte Glueck hierbei, falls Ihr zu der Gruppe Pech gehoeren solltet, wird es richtig teuer !!
Da Ihr die Dokumente dann von einem in Deutschland staatlich anerkannten Uebersetzer (es gibt auch welche, die in Taipei wohnen) entsprechend alles ins Deutsche uebersetzen muesst. Neben Uebersetzung muss das dann natuerlich auch noch vom Uebersetzer beglaubigt werden. Das ist richtig TEUER, es waere dann vielleicht eine Ueberlegung wert, seinen Wohnort und somit zugleich das Standesamt (wenn moeglich) zu wechseln ....
Bedenkt, wieviele greise Personen z.T. In den Standesaemtern sitzen, bzw. deren Sprachkenntnisse sich speziell im Ossiland eher aufs russische beschraenken ...
Natuerlich muss das deutsche Ehefaehigkeitszeugnis noch vom taiwanesischen Institut in Deutschland legalisiert werden. Hervorzuheben ist hier, dass anders wie im umgekehrten Fall, die deutschen Dokumente nicht in Deutschland vorbeglaubigt werden muessen (dieses wuerde, sofern notwendig, von den jeweiligen deutschen landesspezifischen Innen (-oder Justiz) ministerien erfolgen (Kostet ca 15 Euro und dauert im Regelfall 2 Wochen)). Laut Aussage der taiwanesischen Vertretung in Berlin, Herrn Lange (ok, es faellt ein Name) ist das nicht notwendig. Auch die einfache Austellung des deutschen polizeilichen Fuehrungszeugnisses reicht, spart Euch das Geld und die Zeit. Die Regeln koennen sich natuerlich jederzeit hierzu aendern ...
Die Legalisierung des EFZ kostet 12 Euro. In Taiwan dann muss (aus welchen Gruenden auch immer) das EFZ nochmals von der MOFA (Ministry of foreign affairs) Behoerde (ist die Stelle, die fuer neue Visa zustaendig sind, es ist nicht die Behoerde gemeint, wo die die ARC-Karten beantragt und ausgegeben werden) uebergeblaubigt (ich nenne es Nachbeglaubigung, auch wenn es dieses Wort im Amstdeutsch so wohl nicht gibt) werden muss. Keine Ahnung, warum das gemacht werden muss, wir wurden jedenfalls vom District-Court ohne diesen extra-Stempel freundlichst abgewiesen.


Eheschliessung:
Ganz unproblematisch. Geht mit dem mehrsprachigen (englisch ok) EFZ und MOFA-Stempel zum Gerichtsnotar (District Court). Vereinbart einen Termin, bezahlt die Gebuehren. Erwartet nichts romantisches, bei mir war es eine Gruppenhochzeit mit 10 Paaren, die eigentliche Zeremonie dauert keine 5 Minuten. Ringe tauschen, kein Kuessen und ruckzuck, Gratulation, Ihr seid nach oertlichem taiwanesischen Recht verheiratet. Tipps:
Ihr muesst 2 Trauzeugen nennen, die am Heiratstag anwesend sein muessen. Beantragt nur eine Heiratsurkunde in chinesischer und englischer Sprache. Braut+Braetigam erhalten englische und chinesische Fassung. Dann habt Ihr jeweils 2 Stueck, das reicht in der Anzahl fuer spaeter.
Man kann auch zu Hause privat heiraten (ja, das geht wirklich ohne Behoerde), allerdings ist es praktischer im District-Court, da auf den Heiratsurkunden gleich ein notarielles Siegel enthalten ist.

Hier gab es mein 2. grosses Problem, und somit beginnt das Thema Anerkennung meiner Ehe-schliessung in Deutschland. Wir haben sofort nach Eheschliessung unsere Heiratsurkunden bekommen, nur stand auf der englischen Fassung etwas von #translated copy#. Meine Standes-beamtin hat das partout nicht als Original-Heiratsurkunde ansehen wollen und bestand somit auf eine zwingende Uebersetzung ins deutsche von einem staatlich anerkannten Uebersetzer.
Selbst ein Blankoausdruck dieses Dokuments mit voreingestanzten Satz #translated copy# konnte
Sie nicht umstimmen ... Was folgte, waren erneut endlose Diskussionen und Beschwerden. Anzurechnen war es jedoch meiner Standesbeamtin, dass sie trotz ihrer Unkenntnis mehrfach mit dem deutschen Institut schriftlich in Kontakt war, um sich zu informieren und somit mir zu helfen. Allerdings wurde mir jeglicher Zugang ueber deren inhaltliche Kommunikation immer und konsequenterweise verwehrt (bloss nichts innerbehoerdliches preisgeben ..) Naja ...
Hier kann ich meiner Standesbeamtin allerdings (ausnahmsweise) mal keinen Vorwurf machen,
da dieser Zusatz #translated copy# in der Tat ungewoehnlich ist und in anderen Gebieten Taiwans nicht verwendet wird ...
Generell gilt, das eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt wird, sofern sie im Ausland rechtskraeftig geschlossen wurde.
So zumindest steht es auf deutschen Internetseite des Deutschen-Instituts in Taipei. Diverse andere offizielle Seiten der Bundesregierung bestaetigen dieses. Da ich ja nun ueber die entsprechenden Heiratsurkunden verfuege, dachte ich nun, dass es ausreicht, diese in Taipei legalisieren zu lassen.
Falsch gedacht ... Meine Standesbeamtin verlangte (wohl nach Ruecksprache mit Taipei, aber wie gesagt, das kann ich nur vermuten) nun auf einen neuen Auszug des Haushaltsregisters, auf dem ich nunmehr namentlich als Ehemann erwaehnt werde. Natuerlich wollte sie dieses Schreiben wieder amtlich notariell beglaubigt und von Taipei legalisiert haben.
Nun verlor ich jegliche Zurueckhaltung. Hiess das nun, dass ich solange ich die neue Household-Regristration nicht in Deutschland legalisiert vorgelegt habe, dass ich entgegen der offiziellen Aussagen trotz Vorlage von Heiratsurkunden noch nicht nach deutschem Recht verheiratet war ??
Was folgte liegt auf der Hand, meine Beschwerden gingen bis hoechste Etagen ....
(uebrigens, in einem persoenlichen und netten Abschlussgespraech mit dem Institut in Taipei fanden sich fast alle Beschwerden in meinem eigenen Ordner wieder. Ein Zeichen, dass das System in Deutschland zumindest doch funktioniert ..)
Resultat > Legalisierung meiner englischen Heiratsurkunde und einfache Vorlage eines neuen
aktuellen Auszugs aus der neuen Household-Regristration meiner Ehefrau mit Eheschliessungs-vermerk. Diesen habe ich auch nicht amtlich notariell beglaubigen lassen, lediglich den Ausdruck vorgelegt. Meine Standesbeamtin konnte ja das Layout vergleichen. Auch hier wieder die deutsche Rechtssicherheit mit dem Bestreben, viel Geld zu erwirtschaften ...
Damit ich nun mein gegenwaertiges Visum aendern kann, benoetigte ich zwingend eine Art Ruecklaeufer fuer die taiwanesischen Behoerden, dass meine Eheschliessung nunmehr auch in Deutschland anerkannt+regristriert wurde. Dafuer gibt es lediglich ein Formular, die sogenannte internationale Heiratsurkunde. Ich empfehle es nicht, als Beleg nur eine Meldebescheinigung vorzulegen, da auf dieser nur das Wort verheiratet steht ohne naehere Angaben zu Ort, Datum der Eheschliessung und natuerlich den Namen des Ehepartners ...

Wie bekomme ich nun eine internationale Heiratsurkunde ??
Neben der Vorlage der legalisierten, englischen Heiratsurkunde (chinesische Version unwichtig) muesst Ihr eine Reisepasskopie des taiwanesischen Ehepartners vorlegen sowie Euer eigenes Familienbuch beantragen (gemeint ist das Familienbuch des deutschen Ehepartners).
Man bekommt keine internationale Heiratsurkunde aus dem Familienbuch der Eltern ausgehend,
wo man selbst als Kind eingetragen ist. Das sieht irgendein Gesetz vor, wurde mir von mehreren Standesbeamten (nicht meiner, in die habe ich jegliches Vertrauen verloren) unabhaengig vonein-ander bestaetigt. Das Familienbuch selbst muss man kostenpflichtig beantragen fuer 33 Euro. Ergibt mit den Kosten fuer ein EFZ (55 Euro) insgesamt 88 Euro. Wenn 2 deutsche heiraten, sind es lediglich 33 Euro fuer EFZ und das Familienbuch ist in diesen 33 Euro bereits enthalten – ist schon komisch, versteht wer es will .... Meiner Meinung nach die pure Geld-Geilheit ....
Die internationale Heiratsurkunde selbst ist verhaeltnismaessig billig – 7 Euro !!!
Andere Dokumente, die man aus dem Familienbuch ebenfalls bekommen kann, braucht Ihr nicht.
Nochmals: Bis Ende 2008 ist ein eigenes Familienbuch die einzige Moeglichkeit, die zwingend
benoetigte internationale Heiratsurkunde zu bekommen. Treibt keine Spielchen hier mit den taiwanesischen Behoerden, die wissen, dass es so ein deutsches Dokument gibt ..
Zu der Reisepasskopie meiner taiwanesischen Ehefrau:
Das deutsche Institut in Taipei muss die Kopie persoenlich beglaubigen. Ansehen und Stempel auf die Kopie, na toll, 5 Euro fuer diesen Service. Was mich nur stoerte daran war, dass ich dafuer 2x
5 Stunden im Bus sass und insgesamt 600 Km durch Taiwan tourte. Das deutsche Institut in Taipei ist nicht befugt, Reisepaesse postalisch zu versenden, daher faellt die Moeglichkeit des Postweges weg .. Nur in Ausnahmeeinzelfaellen wird das gegen Vorlage einer Vollmacht gemacht.

Seiten-Anekdote
An jenem Tag habe ich zeitgleich ein Besuchsvisum fuer meine Ehefrau beantragt. Beantragung und Abholung erfolgt normalerweise am gleichen Tag, da die EDV jedoch ausfiel und ich die Heimreise antreten musste, stand ich vor dem Problem, wie den Reisepass zurueckbekommen ??
Meine Frau hatte schon eine Vorahnung und legte mir einen Einschreibbrief ins Tagesgepaeck.
Antwort vom Institut: Ich habe als Ehemann keine Befugnis, ohne entsprechende Vollmacht den Postrueckversand zu veranlassen, da der Reisepass ein Personenstandsdokument ist, auf das ich keinen Zugriff habe (??) ... Ein Bekannter hat dann spaeter mit Vollmacht ausgestattet geholfen ...
Ende Seiten-Anekdote

Meine Standesbeamtin brauchte einen Nachweis, dass meine Ehefau doch tatsaechlich Taiwanesin ist. Das Ihr bereits zig Dokumente bereits vorlagen, auf denen klar hervorging, dass sie eben Taiwanesin ist, ging sie nicht ein ... Nein, es musste eine Reisepasskopie sein ...
Na gut, ich dachte dann, da meine Frau ja bereits diverse Male Besuchsisa fuer Deutschland im Reisepass hat und diese Besuchsvisa eben genau im deutschen Institut ausgestellt und in den Pass eingeklebt wurden, dass dieses halt Beweis genug fuer die Existenz des Reisepasses ist, aber nein. Die mir gegebene Begruendung (zwischenzeitliche Aenderung der Staatsbuergerschaft) verstehe ich heute immer noch nicht ... Mit ein wenig Fantasie haette man die auf den Visa stehenden Namen und Reisepassnummern durchaus mit der Hauptdatenseite des Reisepasses vergleichen koennen.
Ich verweise hier nochmals auf meinen bereits erwaehnte Vorabinformation 6 ...
(Auf diesem Weg ergab sich dann auch das vorhin erwaehnte Gespraech mit dem Beamten in Tpe)

Wie bekomme ich jetzt mein neues taiwanesisches Familienzusammenfuehrungsvisa ??
Das ist abhaengig, wo Ihr zur Zeit seid. In Deutschland koennt Ihr das korrekte Residentvisum
direkt beantragen, allerdings gibt es dann Probleme mit dem Health-Check. Dieser kann auch
in Deutschland gemacht werden in einem anerkannten Krankenhaus, aber die Kosten fuer
Stuhlgang, Blutabnahme, X-Ray, Augentest, Abklopfen eines Arztes duerften wohl ins Unermessliche steigen.
Ich widme mich hier der Situation, dass der deutsche Ehepartner sich in Taiwan aufhaelt.
(Hier kostet der Gesundheitstest uebrigens nur sage und schreibe knapp 30 Euro fuer das alles)
Nun ist entscheidend, mit was fuer einem Visa Ihr in Taiwan seid:
Bei einem 30 Tage free-landing-visa habt ihr keine Wahl, ihr muesst Taiwan verlassen
Bei einem 60 Tage non-extendable-visitor-visa koennt ihr eventuell das Visum innerhalb von
60 Tagen in ein resident-visa (Grundlage Familienzusammenfuehrung) tauschen, aber es ist
sehr unwahrscheinlich, dass Ihr das alles in 60 Tagen schaffen werdet.
Ich weiss nicht, ob es ueberhaupt moeglich ist, ein non-extendable-Visa zu tauschen !!!!
(extendable=verlaengerbar non-extendable=nicht verlaengerbar)
Bei einem 60 Tage extendable-visitor-visa, dass heisst mit maximal 2maliger Verlaengerung
um weitere jeweils 60 Tage (mit privaten Einreisegrund) koennt Ihr versuchen, eine Visaverlaengerung zu beantragen, ich weiss nicht, ob das geht (keinerlei Erfahrungswerte)
Im allgemeinen werden bei touristischen Gruenden keine Verlaengerungen ausgestellt, aber wenn Ihr nachweisen koennt, dass Ihr gerade die Heirat organisiert, vielleicht habt Ihr Glueck..
Bei einem 60 Tage extendable-visitor-visa (mit chinesisch-lernen-Absicht, dieses Visum
ist an einer Teilnahme an einer anerkannten Sprachuni gebunden mit sehr restriktiven
Regeln (Teilnahmestatistik, durchgehendes Studium etc)). Wer eine unentschuldigte Pause ausserhalb der studienfreien Zeit einlegt, verliert sofort und unwiderruflich zum Ablauf seiner 60, 120 bzw. 180 Tage seine Aufenthaltsberechtigung und wird ggf. deportiert.
Achtung:
Mit einem Visitor-Visa kann man maximal 180 Tage in Taiwan bleiben, danach gibt es zwei
Moeglichkeiten. Taiwan verlassen (als nicht-Student zwingend) oder sein Visitor-Visa in ein studentisches Resident-Visa umtauschen und zugleich eine Alien-Resident-Card beantragen.
Hier ist der Punkt:
Ist das Heiratsdatum vor dem Datum, indem die ARC Gueltigkeit erwirkt (das ist der 181. Tag
nach Eurer Ankunft in Taiwan), so kann man das studentische Residant-Visa in ein Familien-zusammenfuehrungs-Residant-Visa (engl. JFRV Joining-Family-Resident-Visa) umtauschen.
Wenn das Heiratsdatum nach Erhalt der ARC liegt, muss man Taiwan verlassen, um bsp. in Hongkong das korrekte Residant-Visa zu beantragen. Nicht umsonst sind solche Visa-Runs
ein gaengiges Problem hier in Taiwan.
Generell kann man also sagen, dass man in Taiwan Visitor-Visa in sogenannte Joining-Family-Residant-Visa umtauschen kann, jedoch innerhalb Taiwans kein studentisches Resident-Visa in ein JFRV umtauschen kann. Bloede Regelung, aber es ist so. Bitte akzeptieren !!!

Es gibt natuerlich aber auch die goldene Ausnahme ...
Wer in Taiwan auf Grundlage eines working-permits (fuer Deutsche schwer zu bekommen, zumindest, wenn man vorhat, hier als Englisch-Lehrer sein Glueck zu finden ..) ein Resident-Visa und eine arbeitsbezogene ARC besitzt, kann dieses Arbeits Residant-Visa innerhalb Taiwan in ein JFRV umtauschen.

Welche Unterlagen werden fuer ein JFRVisa verlangt:
der deutsche Reisepass natuerlich
Kopie des Reisepasses des tw Ehegatten, auch seine/ihre taiwanesische ID-Karte
aktueller Auszug aus der Householdregristration (nicht aelter als 3 Monate)
aktueller Gesundheitscheck bei einem in Taiwan anerkannten Krankenhaus (nicht aelter 3 Mon)
Passfotos - Antragsformulare
in Deutschland ausgestellte internationale Heiratsurkunde (nicht aelter als 3 Monate)
polizeiliches Fuehrungszeugnis (nicht aelter als 3 Monate ab Austellungsdatum)
Ferner sollte man zur Sicherheit noch mitnehmen
ein Bankstatement, dass mit einiges an finanziellen Reserven hat / oder Buergschaft
die sogenannte ED Card mit Angaben ueber saemtliche Ein -und Ausreisen nach/aus Taiwan
Das ist fuer den Fall, dass man zumindest ein neues extendable / nonextendable 60 Tage Visitor-Visa beantragen kann, sofern Probleme beim JFRVisa auftreten sollte. Wie gesagt, in Taiwan
ist es moeglich ein Visitor-Visa in ein JFRVisa zu tauschen, siehe oben ...
PS: Der Umtausch von Visitor-Visa in (egal, was fuer eins) Redidant-Visa kostet 3.000 NT$ !!

Die deutschen Dokumente muessen natuerlich noch in Deutschland per Legalisation in den taiwanesischen Rechtskreis ueberfuehrt werden. 12 Euro fuer die internationale Heiratsurkunde.
Das pol. FZ wird nur in deutsch ausgestellt, die taiwanische Vertretung in Berlin hat einen Link,
wo es einen chinesischen Vordruck fuer das pol. FZ gibt, man muss nur seine Daten eingeben.
Deutsche Fassung kostet 12 Euro, die chinesische 23 Euro (12 Euro fuer Legalisation und 11 Euro Kosten fallen fuer die Pruefung Eurer Uebersetzung auf Korrektheit an).
Entsprechend der Vorgehensweise beim EFZ bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass ich alle drei Dokumente (internationale Heiratsurkunde, deutsches pol. Fuehrungzeugnis sowie unsere Uebersetzung ins chinesische) kostenpflichtig (pro Blatt 10 Euro) erneut in Taiwan ueberglaubigen (nachbeglaubigen) lassen muss. Aber nein, mir wurde mitgeteilt, dass dieses nun nicht notwendig sei. In der Begruendung hiess es, dass diese Blaetter ja fuer dier Ausstellung eines neues Visas seien, und die taiwanesische Vertretung in Deutschland, MOFA-Behoerde in Taiwan und die taiwanesische Vertretung in Hongkong bzw. aller anderen Laender alle unter das gleiche Ministerium fallen, wohingegen der District-Court einer anderen Institution unterstellt ist ...
Begruendung habe ich nicht verstanden, aber was solls, Geld gespart, das ist, was zaehlt ...

Ich habe problemlos mein JFRVisa in Hongkong erhalten, jedoch einige Leute gesehen, die irgendetwas vergessen hatten und nun ziemlich wuetend, verstoerend umherirrten. Mancher
duerfte wohl nochmals die Reise antreten. Zur Zeit hat Hongkong den Ruf, sehr unbequem zu sein, wohingegen es in Bangkok wohl sehr entspannt ablaufen soll. Das aendert sich regelmaessig, da das Personal innerhalb Asiens staendig rotiert.

Nach Erhalt eines Residant-Visa (egal, welches) hat man 15 Tage Zeit, seine neue ARC Karte
zu beantragen. Wer diese Frist zeitlich vertreichen laesst, darf sich eines neuen Hongkong-Trips erfreuen. Die 15 Tages-Frist gilt ab Einreise nach Taiwan, also diese bitte ganz oben auf Eure Prioritaeten-Liste setzen. Die Karte sieht immer gleich aus, es gibt aber verschiedene Ausstellungsgruende, wie zum Beispiel
Familienzusammenfuehrung
Sprachstudent an Uni X (PS: Wechsel der Uni hat meistens auch eine Hongkong-Reise zur Folge)
Allgemeiner Student an Uni X
Arbeitsbezogene ARC (Wechsel des Arbeitgebers ohne Auslandsreise moeglich ..)
und andere Gruende (Sport, Missionar etc ..)

Eine JFRVisa ARC wird zuerst uebriegens fuer die Dauer 1 Jahres ausgestellt und kostet ca 23
Euro. Man wird separat in Gespraechen mit der Einwanderungsbehoerde getestet. Nach einem Jahr
gibt es jeweils Verlaengerungen fuer jeweils 3 Jahre (fuer 3 Jahre entspr. 70 Euro) und nach insg. 7 Jahren hat man dann ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht, vorausgesetzt, man haelt sich an alle Spielregeln wie zB. korrekte Steuer-Bescheinigungen, einen fehlerfreien Leumund u.s.w. .
Mit der ARC hat man neben seiner Aufenthaltsberechtigung auch eine fast uneingeschraenkte
Arbeitserlaubnis (das ist ein sehr spezielles Thema, gehoert im Detail nicht hierhin ...)


So, jetzt fast zum letztem Punkt, detaillierte Aufstellung der angefallenen Kosten :
Aktueller Umrechnungskurs 1 Euro=48 NT$ (ich ueberschlage hier ein wenig ...)

00.020 NT$ Household-Regristration chinesisch
00.100 NT$ Household-Regristration englisch
03.600 NT$ Paket Translation-Service (Geburtsurk.,Single-Zerifikat, notarielle Beglaubigungen)
(2.000 NT$ haettens auch getan)
01.000 NT$ Legalisierung der englischen Household-Regristration
(fuer uns fielen Extra-Gebuehren fuer innertaiwanesischen Einschreibversandt an)
00.300 NT$ Einschreiben nach Deutschland
02.700 NT$ 55 Euro fuer Beantragung eines Ehefaehigkeitszeugnis
00.600 NT$ Legalisierung des EFZ vom taiwanesischen Institut in Deutschland
00.300 NT$ Einschreiben zurueck nach Taiwan
00.400 NT$ Ueberbeglaubigung des EFZ durch MOFA in Taiwan
01.500 NT$ Beantragung eines Heiratstermins in District-Court (inkl. Bearbeitungsgebuehr
und inkl. notarieller Beglaubigung)
00.400 NT$ Austellung von englischer Heiratsurkunde (2-fach ausgestellt)
00.100 NT$ Beantragung der neuen, aktualisierten Household-Regristration (in Englisch)
01.000 NT$ Legalisierung der englischen Heiratsurkunde
(fuer uns fielen Extra-Gebuehren fuer innertaiwanesischen Einschreibversandt an)
00.300 NT$ Einschreiben nach Deutschland (Heiratsurkunde+Household-Regristration)
00.150 NT$ Beglaubigung der Kopie ueber die Echtheit des Reisepasses (5 Euro)
(ich bin dafuer extra nach Taipei gefahren, ok, das ist meine Sache / mein Fehler)
00.600 NT$ 13 Euro fuer ein deutsches polizeiliches Fuehrungszeugnis
01.600 NT$ 33 Euro fuer Beantragung meines eigenen Familienbuches
00.300 NT$ 07 Euro fuer Beantragung einer internationalen Heiratsurkunde
00.600 NT$ Legalisierung intern. Heiratsurkunde vom taiwanesischen Institut in Deutschland
00.600 NT$ Legalisierung deutsches pol. FZ vom taiwanesischen Institut in Deutschland
01.100 NT$ Legalisierung+Pruefung unserer chinesischen Uebersetzung des pol. FZ
00.300 NT$ Einschreiben zurueck nach Taiwan
00.100 NT$ Beantragung der Karte ueber Ein -und Ausreisen nach/aus Taiwan
00.020 NT$ neue, aktualisierte Household-Regristration in chinesischer Sprache
01.000 NT$ eine JFRVisa bezogene ARC-Karte fuer die Dauer eines Jahres
01.250 NT$ aktueller Gesundheitscheck
19.940 NT$ umgerechnet 400 Euro !!

Hinzukommen tun in meinem Fall noch
06.660 NT$ Flug nach Hongkong
02.400 NT$ Beantragung eines neuen Resident-Visum vor Ort in Hongkong
01.000 NT$ Kosten in Hongkong (ok, zwar Urlaub, aber das faellt mindestens an fuer 1 Tag ..)
Wer in der gluecklichen Lage ist, sein Visum direkt in Taiwan umtauschen zu koennen,
kann sich den Trip nach Hongkong sparen, zahlt fuer seinen Visa-Wechsel jedoch
geringfuegig mehr mit zur Zeit ca 3.060 NT$

Also, ich komme mindestens auf 23.000 NT$ ( ca 470 Euro) ;
mit HongKong sind es dann schon 30.000 NT$ ( ca 600 Euro) !!

Uebrigens, wer beabsichtigt, eine taiwanesische Frau zu heiraten, kommt neben den obligatorischen Eheringen nicht um folgendes herum, ansonsten droeht evt. Aerger mit seinen Schwiegereltern.
die Hochzeitsfotos
das Hochzeitsbankett und die beruehmten Hochzeitskeksdosen
( normal bekommen die taiwanesischen Schwiegerelten das Hong2bao1 Geld )
allerdings nehmen heute mehr und mehr die Kinder diese Gelder an sich, um somit
einen Teil ihrer Kosten abzudecken )
In unserem, bescheidenen Fall haben wir fuer Fotos 060.000 NT$, das Bankett 110.000 NT$
(ca 200 Gaeste), und fuer Keksdosen 030.000 NT$ ausgegeben. Ueber unsere Einnahmen schweige ich mir aus. Kosten fuer die obligatorischen Honeymoon fallen natuerlich auch noch an.


Abschliessend moechte ich noch mit einem allgemein Irrtum entgegentreten:
Wer als Deutscher eine ARC besitzt, ist verpflichtet, in Taiwan einen lokalen Fuehrerschein fuer
Scooters bzw. Autos zu machen. Viele haben das nicht, wer in einen (auch unverschuldeteten)
Unfall geraet, bekommt Probleme. Im Wiederholungsfall riskiert man selbst fuer so eine Kleinigkeit unter Umstaenden seine Aufenthaltsberechtigung ...
Taiwan ist ein tolles Land, aber man muss sich an die Spielregeln halten ........

So, die mail ist zugegebener Massen sehr umfangreich, ich hoffe, ich konnte hier einige Fragen beantworten und Ihr seht jetzt klarer.
Fuehlt Euch frei, diese email zu kopieren, zu verbreiten und posted sie in diversen Internetforen.
Ich habe hier jetzt einige Zeit dran gesessen, bitte helft mir, die Information jetzt so vielen Leuten wie moeglich zugaenglich zu machen.

Ich habe diese Message sowohl an das deutsche Institut als auch an meine Standesbeamtin versandt und ich werde deren Kommentare (anonymisiert) hier im Anschluss an dieses Schreiben ungekuerzt ebenfalls veroeffentlichen, allerdings bezweifle ich, dass da etwas kommen wird.
Ihr koennt mir Kommentare (Lob oder Kritik) an folgende email senden
wedding_in_taiwan @ yahoo.com
Es werden jedoch keine Fragen beantwortet, also versucht es gar nicht erst !!!!!!!!!!

Viel Spass nun dabei, Eure Hochzeitsvorbereitungen zu starten !!
Ich muss leider rueckwirkend sagen, dass unsere Eheschliessung eine ziemliche psychische
Belastung fuer uns beide war, da die Standesbeamtin uns unwissend immer wieder Knueppel
zwischen die Beine geworfen hat.
Ich werfe ihr das nicht vor, woher soll sie das alles auch wissen ?? Ich verstehe nur nicht, warum
das deutsche Institut sich weigert, eine Anleitung zu veroeffentlichen !!
Deren Begruendung hierfuer lautet, dass sei halt der deutsche Foerderalismus, jedes Bundesland
und jedes Standesamt kann ihre Regeln und Voraussetzungen individuell auslegen ...
Ich finde es nicht fair, dass deutsche Staatsangehoerige hier unterschiedlich behandelt werden und auch sonst kann ich diese Foerderalismus-Begruendung nicht nachvollziehen ...

Toll waere es, wenn das deutsche Institut dieses Schreiben (gerne korrigiert bzw. ueberarbeitet)
auf deren Homepage platzieren wuerde, aber das ist kaum machbar und somit Wunschdenken !!
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Re: Heirat Deutschland / Taiwan Erfahrungsbericht

Beitrag von Topas »

...noch aktuell ?
Topas grüsst recht herzlich WHSAP
MACHT MIT BEI UNSEREM BUCHPROJEKT !
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Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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Re: Heirat Deutschland / Taiwan Erfahrungsbericht

Beitrag von Dennis (CDS) »

Topas hat geschrieben:...noch aktuell ?
Der Anleitung mangelt es nicht an Aktualität, sondern an Sachlichkeit. Warum fragst du?
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Re: Heirat Deutschland / Taiwan Erfahrungsbericht

Beitrag von Pitt1968 »

Das hört sich ja alles recht kompliziert an.
Nach anfänglichen Überlegungen in Taiwan zu heiraten haben wir uns dann doch für Deutschland entschieden. Das lief alles sehr problemlos ab (abgesehen davon , daß unsere Unterlagen während des Sommerurlaubs der zuständigen Sachbearbeiterin am Regierungspräsidium eingereicht wurden, und dann einfach dort eine gewisse Zeit lagen).
Das kann ich auch jedem so empfehlen. Einfach auf das Standesamt gehen, nachfragen welche Unterlagen benötigt werden, dann die Unterlagen zusammentragen und den Visumantrag stellen.
Ich denke, daß war wesentlich einfacher und auch günstiger, als in irgendein Heiratsparadies (Für die, die das doch wollen: ich habe gehört es gibt jetzt auch eine Firma in Dubrovnik, die dort Hochzeiten veranstaltet) zu jeten und sich in die Schlange einzureihen.
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Re: Heirat Deutschland / Taiwan Erfahrungsbericht

Beitrag von Dennis (CDS) »

Pitt1968 hat geschrieben:Das hört sich ja alles recht kompliziert an.
Es kommt drauf an. Bei meiner Frau und mir war es weit weniger schlimm, als es hier erwähnt wird, obwohl ich manche Vorgänge damals auch für ziemlich kompliziert hielt und es eigentlich noch schneller hätte gehen können. Im Vergleich zu anderen war es im Nachhinein aber gerade mal wohl der minimalste, gesetzlich vorgeschriebene Aufwand ohne dass uns zwischendurch Steine in den Weg gelegt wurden. Man muss vielleicht auch Glück haben auf welche Leute man trifft und darauf achten wie man mit ihnen umgeht.

Auf jeden Fall diesen Bericht bitte nicht als repräsentativ ansehen!
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