Testament in China

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Wend
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Testament in China

Beitrag von Wend »

Hallo!

Geht Testament der gesetzlichen Erbfolge vor?
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blackrice
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Re: Testament in China

Beitrag von blackrice »

search.php?author_id=75292&sr=posts

:roll:

sag mal.....WAS ist der Hintergrund für Deine '' Fragen ''
"Wenn Du sie nicht überzeugen kannst, verwirre sie"

humans are the only species cut down trees .. turn it into paper .. then write - '' SAVE THE TREES '' - on it

wir sind hier nicht bei WÜNSCH' DIR WAS sondern bei SO ISSES' HALT
dragon888
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Re: Testament in China

Beitrag von dragon888 »

Liebes Forum,

Ich bin Neu hier und mich würde interessieren, ob ein deutsches Kind von einem chinesischen Staatsbürger( leiblicher Vater) in China erben darf? Vor allem auch, wenn er eine neue chin. Famiie in China hätte ( neue chin. Frau und Kind(er)...herzlichen Dank!
Lieber wäre es mir natürlich auch zwischenmenschlich wenn er hier in BRD bliebe, vor allem wg dem Kind. Das zählt natürlich vorrangig vor dem " Erbe"..Danke für. Eure Antworten
Petermedia
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Re: Testament in China

Beitrag von Petermedia »

Einfach nur falls es jemanden betrifft.
In China gibt es keinen Pflichtteil.
Es gibt da zwar einige Fallkonstellationen aber das führt zu weit.

Einige Infos gibt's auch hier.

https://www.roedl.de/themen/chinas-zivi ... 6-erbrecht

Ich hatte ja vor allem vor Corona immer schon darauf hingewiesen, dass speziell wenn Immos im Spiel sind es sinnvoll ist sich mit einem chinesischen Anwalt abzustimmen.
Schließlich geht es ja da of um sechs oder gar
siebenstellige Summen.
Ja es soll sogar Leute geben, die sich wegen der Erbschaft hier in Deutschland abgemeldet haben zwecks Erbschaftssteuer.
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Saiber
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Re: Testament in China

Beitrag von Saiber »

Petermedia hat geschrieben: 31.05.2023, 00:29
In China gibt es keinen Pflichtteil.
.....
Eigentlich schon.
Ich habe da persönliche Erfahrungen gemacht. Es ging um ein Grundstück, dass mir vor Jahren vererbt wurde. Da ich aber noch Geschwister im Ausland leben, musste dieses Grundstück auf alle Namen eingetragen werden. Das heißt aufgeteilt.
Es sei denn, sie schreiben eine Verzichtserklärung, das notariell beglaubigt und bei der Chinesischen Botschaft legalisiert wurde für den Fall, wenn sie im Ausland leben und nicht in China. Nur dann wäre ich Alleinerbe.
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