Besuchsreise China Mutter und Kind
Besuchsreise China Mutter und Kind
Hallo,
mein Sohn (3,5 Jahre alt) ist in Shanghai China im Dezember 2015 geboren. 2016 sind wir dann nach Deutschland umgezogen.
Im Moment bahnt sich die Scheidung an. Wechselmodell von jeweils einer Woche. Gemeinsames Sorgerecht und gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht fürs Kind.
Meine Frau möchte gerichtlich durchsetzen das sie einmal im Jahr mit dem Kind nach China fahren kann.
Ich als sorgeberechtigter Vater sage nein. Das Kind ist 3,5 Jahre alt und ich habe Angst das meine Frau mit meinem Sohn nicht wieder kommt oder das etwas schlimmes passiert. Hygienische Verhältnisse sind in Nordchina unter aller Sau und ich kann nicht akzeptieren das sie ihn mitnimmt wenn das Kind noch so klein ist. Mein Kind kann zudem die Sprache nicht.
Meine Frage:
Kann ein deutsches Gericht beschließen das ein Kind (Deutscher Pass, Deutsche Staatsangehörigkeit) aus dem Geltungs und Rechsbereich der Bundesrepublik Deutschland weggebracht werden kann? Zumal ein Sorgeberechtigter Elternteil extreme Bedenken dabei hat und der Mutter nicht vertrauen kann bzw. der Vater die Befürchtung hat das auf das Kind vollumfassend aufgepasst wird.
Danke
mein Sohn (3,5 Jahre alt) ist in Shanghai China im Dezember 2015 geboren. 2016 sind wir dann nach Deutschland umgezogen.
Im Moment bahnt sich die Scheidung an. Wechselmodell von jeweils einer Woche. Gemeinsames Sorgerecht und gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht fürs Kind.
Meine Frau möchte gerichtlich durchsetzen das sie einmal im Jahr mit dem Kind nach China fahren kann.
Ich als sorgeberechtigter Vater sage nein. Das Kind ist 3,5 Jahre alt und ich habe Angst das meine Frau mit meinem Sohn nicht wieder kommt oder das etwas schlimmes passiert. Hygienische Verhältnisse sind in Nordchina unter aller Sau und ich kann nicht akzeptieren das sie ihn mitnimmt wenn das Kind noch so klein ist. Mein Kind kann zudem die Sprache nicht.
Meine Frage:
Kann ein deutsches Gericht beschließen das ein Kind (Deutscher Pass, Deutsche Staatsangehörigkeit) aus dem Geltungs und Rechsbereich der Bundesrepublik Deutschland weggebracht werden kann? Zumal ein Sorgeberechtigter Elternteil extreme Bedenken dabei hat und der Mutter nicht vertrauen kann bzw. der Vater die Befürchtung hat das auf das Kind vollumfassend aufgepasst wird.
Danke
- wingtsun
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Re: Besuchsreise China Mutter und Kind
Verstehe jetzt nicht ganz: Shanghai ist doch gar nicht Nordchina, oder? Ist in der Tat extrem dreckig dort.
Würde dir empfehlen, das Ganze mit einem Anwalt zu klären. Denn wir können, nein gar dürfen, keine Rechtsberatung, gerade in so sensiblen Themen, anbieten.
Würde dir empfehlen, das Ganze mit einem Anwalt zu klären. Denn wir können, nein gar dürfen, keine Rechtsberatung, gerade in so sensiblen Themen, anbieten.
Ich bin wie dieser Paul, ein menschlicher Panzer.
Re: Besuchsreise China Mutter und Kind
Meine Frau kommt aus Liaoning Provinz und wir haben bis 2016 in Shanghai gewohnt.
Sie will zu ihren Eltern mit dem Kleinen. Heimatdorf. d.h. kein fließendes Wasser, Blummsklo im Schweinestall usw.
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Re: Besuchsreise China Mutter und Kind
"einmal im Jahr" sollte es Dir wert sein MIT Frau und Sohn ohne fliessendes Wasser und "Blumms"
Klo Dich dort im Heimatort Deiner Frau aufzuhalten...schaffst das?

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wir sind hier nicht bei WÜNSCH' DIR WAS sondern bei SO ISSES' HALT
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Re: Besuchsreise China Mutter und Kind
Guten Morgen
Leider kann ich dir vom rechtlichen Standpunkt aus auch keine Infos dazu geben. Da musst du dir wohl von einem Anwalt helfen lassen.
Was mir aber auffällt:
Ich bin da eher der praktisch und lösungsorientierte Typ. Würde wohl vorschlagen, dass man sich z.B. einmal im Jahr auf "neutralem" Boden (Peking, Shanghai, wo auch immer) trifft und mitgehen. So ist allen geholfen....
Viel Erfolg wünscht
Haima
Leider kann ich dir vom rechtlichen Standpunkt aus auch keine Infos dazu geben. Da musst du dir wohl von einem Anwalt helfen lassen.
Was mir aber auffällt:
kann ich durchaus nachvollziehen....
... das hingegen eher nicht. Wir besuchten mit unseren Kindern die Schwiegereltern in China, da waren sie erst ein paar Monate alt. Auch im Alter von drei oder vier Jahren geht das problemlos. Und meine Schwiegereltern wohnen auch eher auf dem Land....
Naja, es leben Millionen von Kinder dort. Das sollte zwei oder drei Wochen schon auszuhalten sein. Sicher ist es nicht wie zu Hause. Meine Erfahung ist aber: Kinder kommen damit meist sehr gut (bzw. besser als Erwachsene) zurecht... Gerade beim Thema Toilette ist das sehr stark so...
Auch hier von mir her eher Unverständnis. Spricht denn deine Frau nicht Chinesisch mit dem Kind? Irgendwie ergibt sich das ja von alleine. Zugegebenermassen würde ich mir manchmal auch wünschen, meine Kinder könnten etwas fliessender Mandarin sprechen und vorallem auch besser schreiben. Für einen Besuch muss es ja aber nicht perfekt sein...
Was bei solchen Situationen meiner Meinung nach immer etwas vergessen geht: Darf das Kind dann deine Eltern (Grosseltern väterlicherseits) auch nicht sehen? Ein Kind hat meiner Meinung nach auch das "Recht" (ich weiss, nur ein moralisches Recht) ihre Herkunft von beiden Seiten her kennen zu lernen.
Ich bin da eher der praktisch und lösungsorientierte Typ. Würde wohl vorschlagen, dass man sich z.B. einmal im Jahr auf "neutralem" Boden (Peking, Shanghai, wo auch immer) trifft und mitgehen. So ist allen geholfen....
Viel Erfolg wünscht
Haima
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Re: Besuchsreise China Mutter und Kind
Da die Fragen allgemein gehalten sind, kann man sie ja auch beantworten.
Ja natürlich KANN ein deutsches Gericht deine Zustimmungspflicht zur Ausreise ersetzen.
Ob dem stattgegeben wird obliegt doch dann dem Richter, der sich versuchen wird ein Bild zu machen.
Liegt eine tatsächliche Gefahr vor dass das Kind entzogen werden soll, gibt es auch keine Zustimmung, zumal das Kind ja auch eventuell in China
Chinesisch ist, was einer Prüfung der Begleitumstände (Aufenthaltsstatus der Mutter, Geburt in SH etc) bedarf.
Sollte die Frau tatsächlich nur eine Besuchsreise planen sind subjektive Befindlichkeiten zu tolerieren. Ein Plumsklo und relative Armut steht einem Besuch nicht entgegen.
Zwei Punkte machen mich an dem Post stutzig.
Sprache. Warum spricht die Frau kein Chinesisch mit der Tochter. Das kenne ich eher aus Situationen bei denen die Mutter schon lange aus China fort sind und nicht mehr verwurzelt sind.
Wechselmodel
Eigentlich erfordert das Wechselmodel ein hohes Mass an Eigenverantwortung und wird eher von einsichtigen Eltern gewählt.
Völlig Diametral dazu der Vortrag des potentiellen Kindesentzugs und der unhaltbaren Zustände im Elternhaus der fast Exfrau,
Die Einschaltung eines Anwalts vor Ort ist natürlich ratsam.
Ja natürlich KANN ein deutsches Gericht deine Zustimmungspflicht zur Ausreise ersetzen.
Ob dem stattgegeben wird obliegt doch dann dem Richter, der sich versuchen wird ein Bild zu machen.
Liegt eine tatsächliche Gefahr vor dass das Kind entzogen werden soll, gibt es auch keine Zustimmung, zumal das Kind ja auch eventuell in China
Chinesisch ist, was einer Prüfung der Begleitumstände (Aufenthaltsstatus der Mutter, Geburt in SH etc) bedarf.
Sollte die Frau tatsächlich nur eine Besuchsreise planen sind subjektive Befindlichkeiten zu tolerieren. Ein Plumsklo und relative Armut steht einem Besuch nicht entgegen.
Zwei Punkte machen mich an dem Post stutzig.
Sprache. Warum spricht die Frau kein Chinesisch mit der Tochter. Das kenne ich eher aus Situationen bei denen die Mutter schon lange aus China fort sind und nicht mehr verwurzelt sind.
Wechselmodel
Eigentlich erfordert das Wechselmodel ein hohes Mass an Eigenverantwortung und wird eher von einsichtigen Eltern gewählt.
Völlig Diametral dazu der Vortrag des potentiellen Kindesentzugs und der unhaltbaren Zustände im Elternhaus der fast Exfrau,
Die Einschaltung eines Anwalts vor Ort ist natürlich ratsam.
- Laogai
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Re: Besuchsreise China Mutter und Kind
Vielleicht weil die Tochter ein Sohn istPetermedia hat geschrieben:Warum spricht die Frau kein Chinesisch mit der Tochter.

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Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
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Re: Besuchsreise China Mutter und Kind
Sack den Reisepass ein. Für einen neuen Reisepass müssen meiner Meinung nach beide Elternteile zustimmen. (Wobei das auch nur begrenzt sicherheut gibt). Ist deine ex an Deutschland gebunden? Guter job und so?
- blackrice
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Re: Besuchsreise China Mutter und Kind
why the hell gebt Ihr hier Tips an jemand welcher pauschalierend Kommentare wie "Hygienische Verhältnisse sind in Nordchina unter aller Sau" posted?
fuehrt Euch mal seine bislang 27 "Beitraege", insbesondere diese welche er ab Januar 2014 postete zu Gemuete.
IMHO ein typischer Gelbfieber-Fall welcher seinen unheilbaren Weg nun geht
fuehrt Euch mal seine bislang 27 "Beitraege", insbesondere diese welche er ab Januar 2014 postete zu Gemuete.
IMHO ein typischer Gelbfieber-Fall welcher seinen unheilbaren Weg nun geht
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