Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

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AndySG1961
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Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

Beitrag von AndySG1961 »

meine Verlobte und Baldehefrau ist nach Ablauf ihres Visums und der Ablehnung ihres Asylantrages einfach in Deutschland geblieben und untergetaucht.
Ihren Reisepass hatte sie nie abgegeben, er ist also noch in ihrem Besitz.

Wir haben uns lange erkundigt, welche Möglichkeiten es gibt, dass sie in Deutschland bleiben kann. Eine Hochzeit innerhalb der EU
ist ausgeschlossen, auch Dänemark entfällt, weil sie keinen gültigen Aufenhaltsstatus hat.

Da wir vermeiden möchten, dass meine Verlobte zunächst aus der EU ausreisen muss, um dann erneut einen Visumsantrag zu stellen, haben wir uns
entschlossen die Hochzeit per Stellvertreterehe (Handschuhhochzeit) durchzuführen. Dabei ist es nicht notwendig, dass das Paar persönlich das
Standesamt aufsucht sondern es werden 2 Personen bevollmächtigt dies zu tun, natürlich nur außerhalb der EU und nur in einigen Ländern wie
z.B. USA oder Mexiko.

Die so geschlossene Ehe muss in Deutschland anerkannt werden, wenn kein ausreichender Verdacht auf Scheinehe vorliegt. Ehepartner eines Deutschen sind noch nie ausgewiesen worden. Wenn dann alle Papiere vorliegen, kann man beim örtlichen Standesamt die Ehe eintragen lassen, es werden dann zwar Sprachkenntnisse vorausgesetzt, aber das ist zumindest für uns kein Problem, weil meine Süße schon ganz gut deutsch spricht.

Hat jemand Erfahrung mit dieser Vorgehensweise? Ich wäre da an einem Erfahrungsaustausch interessiert.
PatrickB
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Re: Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

Beitrag von PatrickB »

Also sollte die Geschichte stimmen und kein Hoax sein, dann bin ich gespannt ob das funktioniert :D
Bitte berichten!

Man kann sich das Leben schon unnötig schwer machen :D
AndySG1961
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Re: Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

Beitrag von AndySG1961 »

Zunächst einmal, das ist keine Geschichte sondern unsere Strategie.

Inwiefern machen wir uns das Leben schwer. Genau das Gegenteil ist der Fall. Im Bekanntenkreis haben einige Deutsche Chinesinnen geheiratet. Sobald eine Aus- und Wiedereinreise stattfinden musste, waren die Paare meist mehrere Monate getrennt. Sie in China wartend auf ein Visum, er wieder in Deutschland, weil er arbeiten musste.

Diese Trennung und das Risiko der Visumsverschleppung umgehen wir.

Ich werde natürlich weiter berichten, wenn es gewünscht wird. Ich habe per SuFu keinerlei Beiträge zu diesem Thema gefunden.
PatrickB
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Re: Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

Beitrag von PatrickB »

lese schon seit Jahren hier mit, aber bzgl. Stellvertreterhochzeit habe ich hier noch nichts gelesen... Wenn, dann vor meiner Zeit hier (also vor 2014).
AndySG1961 hat geschrieben: 02.07.2019, 13:28 Diese Trennung und das Risiko der Visumsverschleppung umgehen wir.
joa... dafür ist sie nun illegal hier. Würde mich vor jeder Personenkontrolle fürchten, vor jedem Arztbesuch und jedem Kontakt mit irgendwelchen öffentlichen Stellen oder wenn irgendwas passiert... aber jeder hat ein individuelles Bereitschaft zu Risiken und was sowas angeht gehöre ich auf jeden Fall zu denen, die auf Nummer sicher gehen ;)

Bin aber mal gespannt.
Wäre neben
1) Heirat in DE oder China
und
2) Heirat in DK oder HK
eine dritte Möglichkeit, die ich so bisher noch nicht kannte :D
AndySG1961
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Re: Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

Beitrag von AndySG1961 »

natürlich ist die Situation nicht toll. Wenn sie sich selbst anzeigt und ausgewiesen wird, dann kann das mit einem neuen Visum sehr lange dauern. Ich möchte nicht nach China auswandern, würde also hier auf sie warten. Die Gefahr durch eine Kontrolle aufzufliegen ist da, aber relativ klein. Asiaten sind nicht die Zielgruppe von Kontrollen und im Großraum Düsseldorf ist das Epizentrum von Asiaten, da fällt sie nicht groß auf.

Beim Arzt waren wir schon, der Hausarzt hat sie als Privatpatienten behandelt.

Wir haben vor 2 Monaten mit den Vorbereitungen begonnen, also mit der Zusammenstellung der benötigten Papiere.
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Re: Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

Beitrag von chinavelo »

Welche Dokumente und Bescheinigungen müssen denn bei einer Stellvertreterhochzeit in den Land vorgelegt werden, in dem die "Hochzeit" stattfinden soll? Und muß nicht mindestens einer persönlich anwesend sein?

Bernd
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Re: Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

Beitrag von AndySG1961 »

es muss keiner der Ehepartner in spe anwesend sein, beide können sich per notarieller Vollmacht vertreten lassen.

Nötig sind folgende Dokumente:
Kopie des Reisepasses
Laboruntersuchung, die bescheinigt kein Aids, keine Hepatitis, keinen Tripper, keine Tuberkolose
Geburtsurkunde oder adäquates chinesisches Formular
Ehefähigkeitsnachweis, z.B. Scheidungsurteil
dazu dann noch ein paar Formulare, die ausgefüllt und beglaubigt werden müssen,
alles muss dann ins spanische übersetzt werden (für Mexiko).
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Re: Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

Beitrag von sonero »

Moin,

Das wird nicht funktionieren.
Wie kommst Du auf das schmale Brett, Ehepartner von Deutschen würden nicht ausgewiesen?

Gesetzt den Fall, daß das mit der Heirat funktioniert (keine Ahnung), wird sie, sobald sie einen Aufenthaltstitel will zur Ausreise aufgefordert. Sie bekommt eine GÜB, das wäre wohlwollend. Eine sofortige Festnahme wäre nicht ausgeschlossen, da sie die Sache bis dahin ja schon ziemlich eskaliert hat.
Daß die Handschuhehe hier überhaupt anerkannt wird, halte ich für fraglich, da keiner von Euch beiden in einem der Länder lebt, in denen diese möglich ist.

Kommt sie der Ausreiseaufforderung nicht nach, wird sie ausgewiesen, ev. zur Fahndung ausgeschrieben und möglivherweise abgeschoben.
Bis zur Abschiebung eskaliert das in Stufen, wenn sie nicht sofort festgenommen wurde.
Bei einer Abschiebung entstehen mittlere bis hohe vierstellige Kosten, die der VE-Geber zahlen darf.
Gab es keine VE, muss sie das später zahlen.
Dann bekommst sie Einreisesperre. Damit sie überhaupt ein Visum zur FZF beantragen kann, muss diese aufgehoben bzw. nachträglich befristet werden.
Die Kosten der Abschiebung müssen dafür nicht komplett beglichen sein aber man sollte zumindest einen Plan dafür anbieten, sonst verzögert sich die Befristung. Sollte sie keine weiteren Straftaten begangen haben, kann das sofort gehen, kann aber auch 1-2 Jahre dauern.

Das ist so in etwa meine Prognose.

Gruß,
Norbert
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Re: Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

Beitrag von AndySG1961 »

ich stelle deine Kompetenz in dieser Angelegenheit, die hier im Forum noch nie diskutiert wurde, nicht infrage, Norbert.

Fakt ist jedoch, dass weder unser Anwalt noch ich selbst einen Fall gefunden habe, in dem der Ehepartner eines Deutschen ausgewiesen wurde.
Begründung dafür ist Art. 6 des GG, besonderer Schutz der Ehe.
Wir haben vorsorglich das Ausländeramt informiert, dass es einen besonderen Grund gibt, nicht auszureisen. Der Antrag wird noch bearbeitet,
wir hoffen, das dauert noch ein paar Wochen. Solange darf sie natürlich nicht verhaftet werden.

Alle anderen Ausführungen zu Strafen und Vorgehensweise mögen stimmen, wir gehen aber einen besonderen Weg, der mit den allgemeinen Maßstäben noch nicht zu messen ist. Nach Meinung unseres Anwaltes wird nach Erhalt der Papiere aus Mexiko, also unserer Heiratsbestätigung mit dem Ausländeramt schnell eine Einigung erzielt, ansonsten wird geklagt und auch da hat noch niemand, der keine Scheinehe führt, bisher verloren.

Ich bin normalerweise auch eher Pessimist, aber in diesem Fall vertraue ich unserem Anwalt mehr als den allgemeinen Meinungen des Forums.
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Re: Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

Beitrag von 拉尔斯 »

Schon lustige "Strategien" die man hier liest.

Die Strategie bricht spätestens bei der Anerkennung der Ehe in Deutschland wie ein Kartenhaus zusammen. Wenn ich das hier (https://www.juracademy.de/international ... ssung.html) richtig lese, dann heißt es im Klartext: eine Handschuhehe zwischen zwei Mexikanern unterliegt dem Staatsrecht von Mexiko und wird "sozusagen" von den deutschen Behörden anerkannt. Sollten aber beide Verlobten die deutsche bzw. chinesische Staatsangehörigkeit besitzen, wird diese Ehe nicht anerkannt und muss nach deutschen oder chinesischen Recht "vollzogen" werden.
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist’s: Reise, reise! (Wilhelm Busch)
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Re: Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

Beitrag von AndySG1961 »

ich lese die Kommentare dazu anders. Eine Ehe muss nach den im jeweiligen Land gültigen Gesetzen geschlossen werden. Wenn keine nationalen Gesetze gegen diese Ehe sprechen (Kinderehe, Zwangsheirat), muss diese Ehe anerkannt werden, ggf. nach dem Klageweg.
Die Ehe steht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Daher war bisher noch jede Klage erfolgreich.

Ich weiß, dass dies noch ein langer Weg wird, für mich zählt aber zunächst einmal, dass mit Anzeige der Ehe beim Ausländeramt meine Frau wieder einen legalen Status erhält, bis zum Ende des Klageweges auf jeden Fall keine Abschiebung.

Hinzu kommt noch, dass die Behörden Asiaten nicht als potentielle Terroristen auf dem Schirm haben und daher kein besonderes Interesse an
einem langen Klageverfahren haben.

Ich werde weiter berichten.
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Re: Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

Beitrag von sonero »

Moin,

Das mit der Ehe mag sein oder nicht, da bin ich nicht der Experte.
Spätestens bei der Aufenthaltserlaubnis ist aber Sense, die wird sie nicht bekommen, da sie mit dem falschen Visum eingereist ist. Sie bekommt maximal eine Duldung, was kein legaler Aufenthaltsstatus ist. Sowas klappt nicht mal bei einer Mutter eines deutschen Kindes.
Du kannst Deinen Plan ja mal den Experten bei info4alien.de erläutern.
Was den Anwalt angeht: Der reibt sich schon die Hände bei dem Gedanken an die Klagen wegen der Ehe und der AE...
Ist er wenigstens Fachanwalt für Familienrecht?

Gruß,
Norbert
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Re: Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

Beitrag von jackie_chan »

Geh aufs Standesamt, schildere das mit der Handschuhehe und frag, ob sowas hier anerkannt wird.
deralex2985
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Re: Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

Beitrag von deralex2985 »

Das kann man doch nicht ernst nehmen hier, da würde ich glatt Klaus Kinski zitieren

Untergetaucht, also schon mal ne Straftat begangen
sonero
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Re: Chinesin mit dem Status "illegal" ohne Ausreise heiraten

Beitrag von sonero »

AndySG1961 hat geschrieben: 02.07.2019, 16:41 Fakt ist jedoch, dass weder unser Anwalt noch ich selbst einen Fall gefunden habe, in dem der Ehepartner eines Deutschen ausgewiesen wurde.
Begründung dafür ist Art. 6 des GG, besonderer Schutz der Ehe.
...
Wir haben vorsorglich das Ausländeramt informiert, dass es einen besonderen Grund gibt, nicht auszureisen.
...
Danach musste der Anwalt suchen und hat nichts gefunden? Was macht der denn beruflich so?

Und nein, es gibt keinen besonderen Grund. Keinen Bock zu haben das normale Visumsverfahren einzuhalten, nachdem man nach dem Ende des Visums nicht ausgereist ist, einen sinnlosen Asylantrag gestellt hat und nun eine omminöse Handschuhehe mit einem Deutschen in Mexiko eingehen will ist garantiert kein besonderer Grund.

Das klappt niemals. Wenn Du mir nicht glaubst, dann beschreibe den Plan bei info4alien.de.
Da sind die Experten, von ABH, Botschaften, Migrationsberatung, Anwälte usw...
Die beissen nicht, da geht es extrem gesittet zu und auf deren Einschätzung kannst Du Dich wirklich verlassen.
Vermutlich kennt sich da auch jemand mit der Handschuhehe aus. Daß es anerkannt werden kann ist klar aber was sagt denn Mexiko dazu, daß Ihr beide keinerlei Bezug zu Mexiko habt?
Auch zu der Anerkennung zaubert da bestimmt einer Urteile aus dem Hut.
Dann die Klage wegen der AE (die ich für aussichtslos halte). Die können Dir sagen, wie lange der Kram dauern wird. Da läuft Deine Frau jahrelang nur mit einer Duldung herum.

Meine Prognose:
- Dir wird dargelegt, warum sie keine AE bekommen wird.
- Schiess den Anwalt in den Wind, der hat keine Ahnung.
- Du wirst höchstens dafür angegangen, daß so ein Vorgehen extrem unfair ihren Landsleuten gegenüber ist, ob es nun klappt oder nicht. Mit jedem solchen Fall überlegen sich die Konsulate 3x mehr, ob sie denn ein Besuchsvisum erteilen, wenn am Ende so ein Ärger herauskommt, weil die Leute meinen, sich mit solchen Tricks durchmogeln zu können.

Verstehe mich nicht falsch, ich will ja nix Böses. Ev. lässt sich ja noch das Beste daraus machen:
Zur ABH gehen, am besten mit dem Rückflugticket in max. einer Woche in der Tasche. Situation erklären und versprechen, daß Ihr Euch nun an die Regeln halten wollt und falsch beraten wurdet. Das könnte noch ohne Einreisesperre ausgehen.
Strafrechtlich wird aber was kommen.
Dann bekommt sie eine GÜB, die zeigt sie bei der Ausreise der BP und reist aus.
Dann heiratet Ihr in China, sie beantragt das Visum zur FZF und in ein paar Wochen ist sie wieder hier.

Wann ist sie denn eigentlich mit was für einem Visum eingereist, wann hat sie den Asylantrag gestell und wann wurde der abgelehnt? Womit hat sie den Antrag überhaupt begründet? Tibeterin? Uighurin?
Das wirst Du bei info4alien auf jeden Fall gefragt werden.

Gruß,
Norbert
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