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Chinesischen Pass für meine Tochter

Verfasst: 17.02.2019, 18:46
von Frank278
Erst einmal die Hintergrundinfo.
Ich bin deutscher und mit einer Chinesin verheiratet. Wir leben jedoch in der Schweiz.
Unsere 4 Monate alte Tochter ist hier in der Schweiz geboren.
Ich und meine Tochter haben eine Niederlassungsbewilligung und meine Frau eine Aufenthaltsbewilligung.

Eigentlich wollten wir für unsere Tochter einen chinesischen Pass beantragen.
Für uns wäre ein chinesischer Pass zusammen mit der schweizer Niederlassungsbewillung die beste lösung. Diesen stellt die chinesische Botschaft jedoch erst aus, wenn wir auf die deutschte Staatsbürgerschaft verzichten.

Die deutsche Staatsbürgerschaft wird aber nicht so leicht los.
Das kann nur ein deutsches Familliengericht entscheiden. Nicht wir.

Können wir auch ohne Reisepass in China einreisen und wieder zurück in die Schweiz ( mit der Niederlassungsbewillung)?

Ist es vielleicht einfacher einen Pass in China zu beantragen statt in der chinesischen Botschaft in Bern? Vielleicht ohne ein deutsches Familiengericht mit ein zu beziehen.

Sollen wir erst mal einen deutschen Reisepass beantragen und später zurück geben, ist das überhaupt möglich?

Re: Chinesischen Pass für meine Tochter

Verfasst: 17.02.2019, 22:33
von Laogai
Frank278 hat geschrieben:Können wir auch ohne Reisepass in China einreisen und wieder zurück in die Schweiz ( mit der Niederlassungsbewillung)?
Nein, für die Einreise nach China benötigt eure Tochter einen Reisepass und ein chinesisches Visum.

Aber du solltest dein Anliegen im Forum von info4alien.de vortragen, da tummeln sich die Experten für solche Angelegenheiten und können dich besser beraten.

Re: Chinesischen Pass für meine Tochter

Verfasst: 17.02.2019, 22:39
von sonero
Moin,

Du willst Deiner Tochter die Deutsche Staatsbürgerschaft wegnehmen, damit sie die Chinesische bekommen kann (was mMn so gar nicht geht, da Deine Frau eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis hat)?
Hast Du noch alle Latten am Zaun?
Warum?
Zum Glück ist ein Familiengericht davor, daß Du aus Dusseligkeit Deine deutsche Tochter zur Chinesin machst.
Was soll das? Wie kommt man auf so eine bescheuerte Idee?

Gruß,
Norbert

Re: Chinesischen Pass für meine Tochter

Verfasst: 18.02.2019, 01:17
von Laogai
sonero hat geschrieben:Du willst Deiner Tochter die Deutsche Staatsbürgerschaft wegnehmen, damit sie die Chinesische bekommen kann (was mMn so gar nicht geht, da Deine Frau eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis hat)?
Das geht. Und zum Glück ist deine Meinung auch nur deine Meinung, nicht jedoch geltendes Recht.

Wer...
sonero hat geschrieben:Hast Du noch alle Latten am Zaun?
... brüllt sollte umgehend die chinesische Staatsbürgerschaft verliehen und die deutsche entzogen werden.

mMn :wink:

Re: Chinesischen Pass für meine Tochter

Verfasst: 18.02.2019, 01:36
von sonero
Moin,

Wenn er jetzt für die Tochter die Chinesische Staatsbürgerschaft beantragt, geht die Deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Punkt. Aus.
Die Mutter hat dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Ausland, die Tochter ist damit keine Chinesin, da sie automatisch Deutsche per Geburt wurde.
Mit Erwerb bei Geburt wäre die doppelte Staatsbürgerschaft vielleicht noch gegangen (zumindest nach deutschem Recht) aber wenn man eine andere Staatsbürgerschaft auf eigenen Antrag erwirbt, geht die Deutsche automatisch verloren. Immer. Der damalige Pabst hat die Staatsbürgerschaft des Vatikan ohne eigenen Antrag automatisch bekommen. Nur deswegen war das kein Problem.
Da kommt nicht sofort das SEK und zündet den Pass an aber die Staatsbürgerschaft der Tochter ist dann eben nur noch Chinesisch.

@Laogai, erklär doch mal, wie das gehen soll. Die Chinesen sagen, Chinesin kann die Kleine werden, wenn sie die Deutsche Staatsbürgerschaft aufgibt. D sieht das umgekehrt übrigens genauso. Doppelte Staatsbürgerschaft gibt es bei beiden Ländern nur in Ausnahmefällen und ganz sicher nicht bei Geburt in einem Drittland.

Du verwechselst das vielleicht mit Geburt in China. Halte bitte den Ball flach, wenn Du keine Ahnung hast.

Gruß,
Norbert

Re: Chinesischen Pass für meine Tochter

Verfasst: 18.02.2019, 13:42
von cayman
an den Forum Volldepp: besser ist die Frage "hast du noch alle Latten am Zaun" als jemand (abscheulich) zur Abtreibung zu raten wenn kein passender Name gefunden wird!

an Frank278: deine Tochter ist durch die Geburt automatisch Deutsche und kann ein chinesisches Travel Dokument beantragen (bekommt sie eh wenn ihr ein Visum beantragt), dies bedeutet das deine Tochter zum 18. Geburtstag selbst entscheiden kann welche Staatsbürgerschaft sie behalten möchte. Allerdings erlischt das Travel Dokument sobald deine Frau eine Niederlassungserlaubnis bekommt.

So ist mein Kenntnisstand

Re: Chinesischen Pass für meine Tochter

Verfasst: 18.02.2019, 15:25
von sanctus
@cayman
Das ist kurz und bündig und trifft es auf den Punkt! Übrigens auch die einleitenden Worte an unseren Abtreibungsaufforderer! Das war so ein Moment, wo man sein Ansehen schlagartig um 100% verliert!

Übrigens bin ich auch demnächst dauerhaft in deiner Gegend ansässig! Und zwar genau in der Mitte zwischen Nanjing und Changzhou!!

Re: Chinesischen Pass für meine Tochter

Verfasst: 18.02.2019, 17:46
von blackrice
sanctus hat geschrieben:Übrigens bin ich auch demnächst dauerhaft in deiner Gegend ansässig! Und zwar genau in der Mitte zwischen Nanjing und Changzhou!!
congrats!! :D ....aber....zwischen NJ und CZ gibt's ja nur Doerfer :shock:

wobei man Zhenjiang im weiteren Sinne auch zu "Mitte" zaehlen darf 8)

und vergiss nicht deine Plueschtierchen einzupacken :mrgreen:

Re: Chinesischen Pass für meine Tochter

Verfasst: 18.02.2019, 19:31
von Haima
Guten Abend

Was mich noch interessieren würde: Was siehst du denn für Vorteile, wenn deine Tochter die chinesische Staatsbürgerschaft hätte?

"Bürokratische" Vorteile? Oder wollt ihr demnächst zurück nach China?

Zugegebenermassen war/ist bei uns die Situation nicht die Gleiche. Unsere Kinder hatten gar nie die Möglichkeit ein "Travel Dokument" zu erhalten. Ist/war aber auch nicht nötig.
Wir haben bei der Visumbeantragung immer eine Einladung beigelegt. Damit gibt's ein Multi-Visum für zwei Jahre und mehr braucht es nicht.
Für Besuche jedenfalls. Für ein späteres Leben in China hätte das vielleicht Vorteile. Wobei ich es von der Bürokratie her als eher einfacher betrachten würde, als Deutscher / Schweizer in China zu leben, als als Chinesin / Chinese hier in der Schweiz. Falls sie dann mal nur noch eine chinesische Staatsbürgerschaft hätte und keine Deutsche mehr und sich entscheidet, hier zu leben.... Nur meine Gedanken...

Gespannt auf ein Feedback freut sich

Haima

Re: Chinesischen Pass für meine Tochter

Verfasst: 20.02.2019, 08:55
von sanctus
blackrice hat geschrieben:congrats!! :D ....aber....zwischen NJ und CZ gibt's ja nur Doerfer :shock:

wobei man Zhenjiang im weiteren Sinne auch zu "Mitte" zaehlen darf 8)
Tatsächlich gehört das 8-Millionen-Seelen-Dorf tatsächlich zu Zhenjiang. Dorf? Gemäß Einwohnerzahl immer noch größer als Frankfurt am Main?! - Naja nach chinesischen Maßstäben wirklich nur ein Dorf mit einer Hauptstraße! :lol:

Re: Chinesischen Pass für meine Tochter

Verfasst: 20.02.2019, 09:29
von punisher2008
sonero hat geschrieben: Die Mutter hat dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Ausland, die Tochter ist damit keine Chinesin, da sie automatisch Deutsche per Geburt wurde.
Das dachten wir bei unserem Sohn damals auch, gleiche Situation, Mutter hat unbefristete Aufenthaltserlaubnis in D, Sohn ist in D geboren und hat deutschen Pass. Das mag alles ganz gut klappen solange man dort bleibt. China aber kann die Situation komplett anders sehen, kann nämlich, falls die zuständigen Beamten in der entsprechenden Laune dazu sind, die deutsche Staatsbürgerschaft schlicht nicht anerkennen und das Kind als Chinesen betrachten wenn ein Elternteil Chinese ist. Genau das ist bei uns auch eingetroffen. Siehe dazu meinen ausführlichen Thread! Falls gewünscht kann ich den Link dazu geben. Mir wurde sogar vom deutschen Konsulat direkt bestätigt dass rein gar niemand China zwingen kann (schon gar kein Konsulat) eine ausländische Staatsangehörigkeit zu akzeptieren. Der Pass hatte per se keine Gültigkeit. Wenn chinesische Behörden meinen das Kind ist Chinese dann ist das so. Als Eltern kann man da herzlich wenig machen. Und versuche mal dich mit denen anzulegen. Eines ist dabei sicher, du wirst verlieren. Und wenn du ganz großes Pech hast handelst du dir mit einer solchen Konfrontation ein permanentes "Einreiseverbot" (vielleicht nicht so ausgedrückt, aber Visa könnten ohne Begründung abgelehnt werden) für dich und deine Familie ein. Das würde ich persönlich nicht riskieren.
Eines sollte man sich grundsätzlich merken: "Rechte" welche man theoretisch auf dem Papier hat können in der Praxis nicht unbedingt durchgesetzt oder eingeklagt werden, schon gar nicht wenn man mit einem z.Zt. leider super-mächtigen und größenwahnsinnigen Land wie China zu tun hat. Die Bestimmungen bzw. Willkür werden sich in Zukunft wohl eher noch verschärfen als lockern.

Re: Chinesischen Pass für meine Tochter

Verfasst: 20.02.2019, 10:08
von ingo_001
punisher2008 hat geschrieben:Das dachten wir bei unserem Sohn damals auch, gleiche Situation, Mutter hat unbefristete Aufenthaltserlaubnis in D, Sohn ist in D geboren und hat deutschen Pass. Das mag alles ganz gut klappen solange man dort bleibt. China aber kann die Situation komplett anders sehen, kann nämlich, falls die zuständigen Beamten in der entsprechenden Laune dazu sind, die deutsche Staatsbürgerschaft schlicht nicht anerkennen und das Kind als Chinesen betrachten wenn ein Elternteil Chinese ist. Genau das ist bei uns auch eingetroffen. Siehe dazu meinen ausführlichen Thread! Falls gewünscht kann ich den Link dazu geben.
Hab gerade keine Zeit zum Suchen.

Kannst Du mal den betr. Link posten?

Danke :wink:

Re: Chinesischen Pass für meine Tochter

Verfasst: 20.02.2019, 10:46
von punisher2008
Kein Problem:
https://forum.chinaseite.de/viewtopic.p ... lb#p103701
Was ich vielleicht in dem Thread vergaß bzw. woanders angesprochen hatte war ein Problem welches wir 1 1/2 Jahre früher schon hatten, Anfang 2007. Das war auch die Sache bei welcher ich das deutsche Konsulat in Guangzhou gefragt hatte. Ich war mit meinem Sohn auf dem Weg nach Macau da sein Visum bereits 2 Tage überzogen war. Da ich Angst hatte wir könnten deswegen Schwierigkeiten bekommen (vielleicht sogar keine Ausreisegenehmigung?) fragte ich "ist denn mein Sohn nicht Deutscher?", darauf die Antwort "NEIN, nicht unbedingt, jedenfalls nicht in China, und nicht wenn China ihn als Chinesen betrachten will". Die Sache ist dann doch noch gut gegangen und man hat uns das abgelaufene Visum verziehen.

Re: Chinesischen Pass für meine Tochter

Verfasst: 23.02.2019, 17:07
von tfranck
[quote="sonero"]Hast Du noch alle Latten am Zaun?/quote]

So, Nero.. Wenn mein Kind das Licht der Welt erblickt (was es hoffentlich irgendwann im nächsten Jahr tut) werden wir auch versuchen dem/r kleinen die chinesische Staatsangehörigkeit + Pass zu geben. Es ist einfach so, dass ich das deutsche Bildungssystem für unsäglich schlecht halte. Es wird auch immer schlimmer. Mir ist es lieber, das mein Kind in China zur Schule gehen kann - dort dem Druck ausgesetzt ist (den Kinder i.d.R. nicht spüren - es ist für sie normal) und ordentlich lernt. Das, was sonst noch wichtig ist, werde ich dem/r kleinen beibringen. (erschreckend, wie wenig die chinesischen Kinder über die Natur wissen).

Also ich bin da durchaus bei dem TS.

Gruß,
T

Re: Chinesischen Pass für meine Tochter

Verfasst: 23.02.2019, 17:15
von sonero
Moin,

Jo, toll für das Kind. Schwellenland, Erziehung zum Roboter (auswendig lernen statt selber denken) und das Kind hat keine Wahl.
Tut mir Leid für Euer Kind aber da kann Euch niemand dran hindern - leider.

Gruß,
Norbert