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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Verfasst: 05.09.2019, 22:21
von sonero
Moin,

Dann antwortest Du, daß Du Dein Einkommen überhaupt nicht nachweisen musst.
Wenn er meint, das wäre nötig, dann wäre es tatsächlich nicht verkehrt das jetzt nochmal aktuell zu fordern aber die Forderung an sich ist schon Unsinn.
Natürlich kannst Du Dich auch beim Vorgesetzten beschweren, beim Landrat, keine Ahnung, wie da bei Dir die Strukturen sind.
Dann aber bitte nicht, weil sie es nochmal fordern sondern weil die Forderung unberechtigt und sogar illegal ist. Sprichwort Datensparsamkeit. Behörden dürfen keine Daten erheben, die nicht gebraucht werden und das trifft für Dein Einkommen zu.

Gruß,
Norbert

Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Verfasst: 05.09.2019, 22:47
von 2time
Ich werde morgen dort hin gehen und es abgeben damit es nicht irgendwie wieder verlängert wird. Ich werde aber trotzdem schauen wo ich das melden kann. Das ist ja nicht das erste mal und schriftlich habe ich es auch immer. Danke nochmals!

Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Verfasst: 08.09.2019, 11:18
von Petermedia
um es hier klar zu stellen.
Der Antragsteller ist staatenlos. Das kommt in Sachen Anforderungen dem Zuzug eines Ausænders zum Ausænder nah
Es hört sich nach Schikane an, euch einem mehrstündigen Interview zu unterziehen.
Ziemlich schräg
Aber die Frage nach Wohnraum und Einkommen ist meines Erachten zulæssig.
Wäre der Antragsteller Deutsch spielt das alles natürlich keine Rolle.
Da ja jetzt wohl alles geklärt ist, gib einfach die Kopien ab und freu dich des Lebens.
Off topic.
Gerade in der Anfangszeit um die Nullerjahre gab es in China für nichts ein hundert Prozent So ist es. Hat Nerven gekostet aber ging irgendwie.
Was ich damit sagen will, wenn jetzt wirklich alles geklärt ist blicke nach vorne, nicht zurück..