Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG
Verfasst: 05.09.2019, 22:21
Moin,
Dann antwortest Du, daß Du Dein Einkommen überhaupt nicht nachweisen musst.
Wenn er meint, das wäre nötig, dann wäre es tatsächlich nicht verkehrt das jetzt nochmal aktuell zu fordern aber die Forderung an sich ist schon Unsinn.
Natürlich kannst Du Dich auch beim Vorgesetzten beschweren, beim Landrat, keine Ahnung, wie da bei Dir die Strukturen sind.
Dann aber bitte nicht, weil sie es nochmal fordern sondern weil die Forderung unberechtigt und sogar illegal ist. Sprichwort Datensparsamkeit. Behörden dürfen keine Daten erheben, die nicht gebraucht werden und das trifft für Dein Einkommen zu.
Gruß,
Norbert
Dann antwortest Du, daß Du Dein Einkommen überhaupt nicht nachweisen musst.
Wenn er meint, das wäre nötig, dann wäre es tatsächlich nicht verkehrt das jetzt nochmal aktuell zu fordern aber die Forderung an sich ist schon Unsinn.
Natürlich kannst Du Dich auch beim Vorgesetzten beschweren, beim Landrat, keine Ahnung, wie da bei Dir die Strukturen sind.
Dann aber bitte nicht, weil sie es nochmal fordern sondern weil die Forderung unberechtigt und sogar illegal ist. Sprichwort Datensparsamkeit. Behörden dürfen keine Daten erheben, die nicht gebraucht werden und das trifft für Dein Einkommen zu.
Gruß,
Norbert