Gemeinsam nach Deutschland ziehen

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
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Frudel
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Gemeinsam nach Deutschland ziehen

Beitrag von Frudel »

Hallo zusammen,

mit der Hoffnung, dass einige von euch bestimmt etwas ähnliches durchlebt haben und bereits sind ihrer Erfahrungen zu teilen, wollte ich meine Situation schildern:

Ich lebe mittlerweile seit fast 10 Jahren in China, bin in Deutschland komplett abgemeldet (mit allem was dazugehört, also keine Krankenversicherung, kein Wohnsitz, etc.).Vor 2 Monaten habe ich meine chinesischen Frau in China geheiratet und wir würden gerne wegen Nachwuchsplanung gegen Ende des Jahres nach Deutschland zurückziehen.

Nach Rücksprache mit dem Konsulat hab ich erfahren dass man in so einem Fall auch ein Visum für Familienzusammenführung beantragen muss (obwohl wir ja gemeinsam zurückkehren und gar nicht "zusammengeführt" werden müssten). Die ganzen Unterlagen sind auch irgendwie darauf ausgelegt, dass bereits ein Teil in Deutschland wohnt und gemeldet ist, etc.

Durch die Zeit in China habe ich einiges an Ersparnissen gesammelt und ich würde gerne erst einmal "einfach so" nach Deutschland, dann dort kurzzeitig bei den Eltern wohnen und dann vor Ort gemeinsam mit meiner Frau ein passende Wohnung suchen. Je nachdem ob Nachwuchs bereits dann im Anmarsch ist würde ich mir dann vor Ort eine Arbeit suchen oder selbstständig machen, was in meinem Berufsfeld kein Problem darstellt und wie gesagt auf Grund von Ersparnissen auch nicht wirklich drängt.

Hier meine Fragen:

1) Gibt es jemand unter euch, der quasi gemeinsam aus China nach Deutschland mit Familie zurückgezogen ist und es dann dort vor Ort erstmal etwas "ruhiger" hat angehen lassen, anstatt bereits aus China heraus schon Wohnung und Arbeitsstelle zu organisieren?
2) In den Unterlagen wird nach der geplanten Wohnanschrift gefragt. Auch muss meine Frau angeben womit der Lebensunterhalt bestritten wird. Da ich ja deutschen Staatsbürger bin sollte das doch nach meinen Informationen eigentlich gar nicht benötigt werden oder?
3) Falls Nachwuchs unterwegs sein sollte, würde dies die Visums-Erteilung vereinfachen? Ich glaube man muss dann keinen A1 Test nachweisen, aber ich habe nicht gefunden ob es noch irgendwelche anderen Vereinfachungen oder Vorteile gibt in diesem Fall. Hat irgendwer Erfahrungen in diesem Bereich?

Viele herzliche Grüße,
Frudel
Shenzhen
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Re: Gemeinsam nach Deutschland ziehen

Beitrag von Shenzhen »

Erfarungen nicht - zu 3. suche mal nach "Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind" und lade Dir dieses PDF vom Konsulat: https://germania.diplo.de/blob/1596870/ ... d-data.pdf
Habe ich nur auf den russischen Seiten gefunden, sollte weltweit gueltig sein, schau mal ob du es auch auf den Chin. Seiten findest: https://china.diplo.de/cn-de/service/vi ... 24-1-panel
Ich denke dieses wird der einfachste Weg sein.
Petermedia
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Re: Gemeinsam nach Deutschland ziehen

Beitrag von Petermedia »

Ja Ja, manche Sachen sind einfach nicht vorgesehen.
zB kann ein Deutscher der lange in China lebt und dort Job und Wohnung hat, keine Verpflichtungserklärung angeben, sofern er nicht ein Konto in D. mit regelmässigen Einkommen hat.
Auch ist es einfacher eine im Internet bestellte Frau nach Deutschland zu holen, als mit seiner langjährigen Ehefrau nach D zurückzukehren. Ironie Modus aus
Das grundsätzliche Problem besteht darin, dass zur Ausstellung eines sogenannten nationalen Visums, nicht die Botschaft sondern eine ABH in D zuständig ist. Das setzt aber eben einen Wohnsitz voraus.

Glücklicherweise sind die meisten ABH bei klarer Schilderung der Sachlage sehr kooperationsbereit.

Da ja noch Zeit ist, schlage ich die proaktive Kontaktaufnahme mit der zuständigen ABH vor. Man kann dann schon vieles vorbereiten. wichtig zu wissen ist auch, dass Anmeldung nicht gleichbedeutend mit Steuerwohnsitz
ist. Man kann sich also durchaus dann im Spätsommer anmelden.

Wichtig ist auch, der Zuzug des Ehepartners zum deutschen Ehepartner ist NICHT vom Einkommen oder Wohnraum abhängig. Man kann durchaus erst mal zu den Eltern ziehen. A1 ist leider verbindlich.
Anders beim ungeborenen Kind oder zum deutschen Kind.
Aber wie gesagt in allen Fällen macht es durchaus Sinn die zuständige ABH mit einzubeziehen.

Wenn man unglücklicherweise an einen Sturkopf gerät, sollte man frühzeitig einen Anwalt einbeziehen.

Hilfreich auch www.info4alien.de
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Re: Gemeinsam nach Deutschland ziehen

Beitrag von Petermedia »

Ja Ja, manche Sachen sind einfach nicht vorgesehen.
zB kann ein Deutscher der lange in China lebt und dort Job und Wohnung hat, keine Verpflichtungserklärung angeben, sofern er nicht ein Konto in D. mit regelmässigen Einkommen hat.
Auch ist es einfacher eine im Internet bestellte Frau nach Deutschland zu holen, als mit seiner langjährigen Ehefrau nach D zurückzukehren. Ironie Modus aus
Das grundsätzliche Problem besteht darin, dass zur Ausstellung eines sogenannten nationalen Visums, nicht die Botschaft sondern eine ABH in D zuständig ist. Das setzt aber eben einen Wohnsitz voraus.

Glücklicherweise sind die meisten ABH bei klarer Schilderung der Sachlage sehr kooperationsbereit.

Da ja noch Zeit ist, schlage ich die proaktive Kontaktaufnahme mit der zuständigen ABH vor. Man kann dann schon vieles vorbereiten. wichtig zu wissen ist auch, dass Anmeldung nicht gleichbedeutend mit Steuerwohnsitz
ist. Man kann sich also durchaus dann im Spätsommer anmelden.

Wichtig ist auch, der Zuzug des Ehepartners zum deutschen Ehepartner ist NICHT vom Einkommen oder Wohnraum abhängig. Man kann durchaus erst mal zu den Eltern ziehen. A1 ist leider verbindlich.
Anders beim ungeborenen Kind oder zum deutschen Kind.
Aber wie gesagt in allen Fällen macht es durchaus Sinn die zuständige ABH mit einzubeziehen.

Wenn man unglücklicherweise an einen Sturkopf gerät, sollte man frühzeitig einen Anwalt einbeziehen.

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sonero
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Re: Gemeinsam nach Deutschland ziehen

Beitrag von sonero »

Moin,

Nun mach ihn doch nicht kirre, das ist alles kein Problem.

Wenn sie A1 hat, beantragt sie erstmal das Visum zur FZF. Als Wohnort gibt sie die Eltern an, als Lebensunterhalt "deutscher Ehemann".
Ihr braucht eine notarielle Heiratsurkunde, übersetzt auf Deutsch vom Notariat und diese muss vom Aussenministerium überbeglaubigt werden. Dann legalisiert das Konsulat diese HU.
Mehr braucht sie nicht für den Antrag. Was im Antrag nicht passt (geplante Aufenthaltsdauer) schreibt Ihr da sinngemäß rein (unbegrenzt). Der Antrag ist für alle möglichen Arten von Visum.
Dann meldest Du Dich bei der ABH, die bei Deinen Eltern zuständig ist, per Email und erklärst denen, daß Du noch in China bist, deutscher Ehemann, Wohnsitz vorerst bei Deinen Eltern.
Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen wenn sie mit Verdienstbescheinigungen oder Mietvertrag kommen. Das brauchst Du nicht. Du darfst nur keine Sozialleistungen beziehen und für Kinder in Deinem Haushalt unterhaltspflichtig sein. Trifft nicht zu, fertig.
Mit etwas Glück war es das schon und sie bekommt das Visum.
In D meldet Ihr Euch an, und geht dann zur ABH. Fertig.

Gruß,
Norbert
Frudel
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Re: Gemeinsam nach Deutschland ziehen

Beitrag von Frudel »

Hallo zusammen,

super, vielen Dank für die Antworten, das hilft bereits ungemein! Ich denke ich werde dann möglichst bald einfach die ABH von meinem letzten gemeldeten Wohnsitz (Eltern) kontaktieren und hoffen, dass sie sich kooperativ geben. Heiratsurkunde mit Legalisierung, etc. haben wir bereits alles, nur der A1 von meiner Frau ist mittlerweile schon 3 Jahre alt, da machen wir lieber nochmal einen aktuellen Test bevor wir alle Unterlagen einreichen.

Vielen Dank noch mal!

Frudel
cmstein
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Re: Gemeinsam nach Deutschland ziehen

Beitrag von cmstein »

Frudel hat geschrieben:Ich denke ich werde dann möglichst bald einfach die ABH von meinem letzten gemeldeten Wohnsitz (Eltern) kontaktieren und hoffen, dass sie sich kooperativ geben.
So haben wir es auch gemacht, von den Eltern nen Schrieb holen, dass sie Wohnraum bereitstellen (die sollten dann halt möglichst nicht auf 40qm leben), ich war "drüben" und hab alles mit der ABH am Wohnort meiner Eltern vorbesprochen, danach war das alles kein Problem, denn die deutsche Botschaft in Peking sagt "Wenn die ABH das OK gibt, dann werden wir nix dagegen haben". Und meine Frau hatte auch keine Deutschkenntnisse, den Kurs hat sie dann erst in Deutschland gemacht.
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