Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

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LostPanda
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Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

Beitrag von LostPanda »

Hallo alle zusammen.

Erst einmal vorab ein paar Hintergrundinformationen.
Ich, Deutsche, lebe seit über zehn Jahren mit neuem chinesischen Mann in China. Wir haben eine zwei Jahre alte Tochter und ein weiteres Baby kommt im März. Meine erste Tochter hat einen Deutschen Reisepass ohne Visum (da ihr Vater Chinese ist). Das selbe werden wir für das zweite Kind beantragen. Geburt in China.

Nun wollen wir im Sommer nächsten Jahres zurück nach Deutschland ziehen. Meine Tochter hat bis jetzt für Reisen nach Deutschland das Travel Document 旅行证 benutzt, welches zwei Jahre gültig ist und nur im Chinesischen Konsulat des Heimatlandes beantragt werden kann. Dies ist eine gute Zwischelösung aber in meinen Augen kein Dauerzustand.

Wir wollen die chinesische Staatsangehörigkeit ganz ablehnen. Im chinesischen 退国籍 damit unsere Kinder erstens wie ich ein Visum in ihren Reisepass bekommen und zweitens nicht mehr von einem Entry Exit Permit oder Travel Document abhängig sind (und drittens um einfach aus der Grauzone herauszukommen).

Ich kann allerdings absolut keine einheitlichen Informationen zu dem Thema finden. Und die chinesische Botschaft in Berlin ist nie erreichbar!

Einige Quellen behaupten die chinesische Staatsbürgerschaft wird automatisch abgelehnt wenn das Kind mehr als zwei Jahre außerhalb chinas lebt, andere sagen das stimmt nicht.
Einige sagen die chinesische Staatsbürgerschaft kann man nur am hukou Ort des Ehepartners ablehnen. Dies wäre kein problem und konnte diesen Sommer getan werden aber dann gibt es wieder Quellen die behaupten dass man während des bearbeitungsprozesses (der zwei Jahre dauern kann) China nicht verlassen kann! Und wir wollen China nächstes Jahr verlassen.

Wie mit fast allen Dingen in China ist die Sache sehr verwirrend... würde mich sehr über andere stimmen und Erfahrungen freuen. Vielleicht ist ja jemand schon durch einen ähnlichen Prozess gegangen.
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Tatsmak
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Re: Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

Beitrag von Tatsmak »

Soweit ich weiß, verlieren deine Kinder die chinesische Staatsbürgerschaft, sobald du dich für sie eine andere anmeldest (bzw auch nur beantragst).
Dass niemand in der Botschaft erreichbar ist, ist ärgerlich. Falls du Verwandte in Berlin hast, könnte jemand persönlich vorbeikommen (oder ggf eine/n Brief/Email schicken).

Übrigens weiß ich nicht, welche Vorteile deine Tochter aus der deutschen Staatsangehörigkeit ziehen würde. Kindergeld und Ähnliches sind nicht davon abhängig.
rundherum
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Re: Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

Beitrag von rundherum »

Wenn Deine Kinder die Deutsche Staatsbürgerschaft haben, haben sie automatisch die chinesische Staatsbürgerschaft verwirkt (Hong Kong / Taiwan mal ausgenommen).
Du kannst für die Kinder also einfach ein Visum in der chinesischen Botschaft in Deutschland beantragen.
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sanctus
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Re: Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

Beitrag von sanctus »

Das chinesische Recht ist stellenweise sehr unvorteilhaft formuliert worden und besteht heute aus einem Flickenteppich mit dutzenden von s.g. „justiziellen Interpretationen“ – auf Deutsch: Verschlimmbesserungen!!

Das Thema hatten wir hier schon öfters. Im Prinzip läuft es derzeit auf eine doppelte Staatsangehörigkeit hinaus, solange dein Gatte im Ausland nicht eine Niederlassungserlaubnis bekommt. Bis dahin kann deine Tochter visumfrei nach China reisen und den chinesischen 旅行证 sowie deutschen Pass bei den verschiedenen Einreisen nutzen.

Ich habe diesen Zustand mit zwei Kindern auch durch und nach anfänglichem Zweifel, stellte ich fest, wie vorteilhaft das doch alles ist. Daher verstehe ich nicht ganz, wieso ihr die chinesische Staatsangehörigkeit eurer Kinder ablehnen wollt, was übrigens jetzt noch gar nicht geht!
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Re: Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

Beitrag von cayman »

wir haben genau die gleiche Erfahrung wie sanctus beschrieben hat nur das unsere Jungs einen amerikanischen Pass, einen deutschen Pass und das Travel Dokument haben
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
thom
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Re: Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

Beitrag von thom »

und wie hat das geklappt? In der Geburtsurkunde kann entweder ein Name des Kindes in Englisch stehen oder in Pyinin.
Sprich dann haben eure Kinder den pinyn Namen im deutschen Pass und nicht einen Englischen/Deutschen? Denn der Reisepass wird ja anhand der Geburtsurkunde ausgestellt.
ham_bo
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Re: Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

Beitrag von ham_bo »

Hallo, das blaue "Travel document" (was einen als chinesischen Staatsbürger ausweist) kann man tatsächlich zusätzlich zu einem anderen Pass (aka Staatsbürgerschaft behalten) solange KEINES der Elternteile eine Niederlassungserlaubnis hat, wie von Sanctus erwähnt. Quelle:
"Chinese nationality law states that a person born abroad is a Chinese national through jus sanguinis if:

The person is born outside China with at least one parent who has Chinese nationality, and the parent (or parents) with Chinese nationality has not yet settled in a foreign country (Article 5), or
The person is not eligible for the nationality or citizenship of the birth country, regardless of the parents' immigration status in that country (e.g. Japan).
The term "settled" is usually taken to mean that the Chinese national parent has permanent residency in another country."

Ausländer zählen bei der Betrachtung nicht (eigentlich unlogisch, eine fremde Staatsbürgerschaft zählt mehr als eine Niederlassungserlaubnis eigentlich) aber sehr vorteilhaft. Frage: Wie bekommt man das blaue Dokument wenn das Kind in China geboren wird?
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Re: Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

Beitrag von Laogai »

ham_bo hat geschrieben:Frage: Wie bekommt man das blaue Dokument wenn das Kind in China geboren wird?
Bei der chinesische Botschaft oder einem der chinesischen Konsulate in Deutschland. Weitere Infos hier.
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Re: Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

Beitrag von ham_bo »

@laogai
Ich hatte geschrieben dass das 2. Kind in CHINA geboren wird. Wie kann ich also das Travel document in Deutschland beantragen, um überhaupt aus China ausreisen zu können? Ich brauche neben dem deutschen Pass noch ein chinesisches Dokument zur Ausreise.
Das Travel document habe ich schon mehrmals für mein 1. Kind in Deutschland im Konsulat beantragt, das ist mir schon klar.
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Re: Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

Beitrag von Laogai »

ham_bo hat geschrieben:Wie kann ich also das Travel document in Deutschland beantragen, um überhaupt aus China ausreisen zu können? Ich brauche neben dem deutschen Pass noch ein chinesisches Dokument zur Ausreise.
Dieses Dokument nennt sich Entry-Exit-Permit. Vielleicht hilft dir dieser Thread weiter.
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Re: Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

Beitrag von qpr »

ham_bo hat geschrieben: 12.04.2020, 09:30 @laogai
Ich hatte geschrieben dass das 2. Kind in CHINA geboren wird. Wie kann ich also das Travel document in Deutschland beantragen, um überhaupt aus China ausreisen zu können? Ich brauche neben dem deutschen Pass noch ein chinesisches Dokument zur Ausreise.
Du brauchst neben dem deutschen Reisepass eine entry/exit permit vom zuständigen PSB Büro.
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Re: Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

Beitrag von Laogai »

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Re: Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

Beitrag von ham_bo »

@gpr danke, ist das der 出入境通行证? Also beantrage ich beim psb in china zur Ausreise den 出入境通行证, reise mit kind aus und in deutschland im Konsulat dann das 中华人民共和国旅行证 für weitere reisen?
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Re: Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

Beitrag von Laogai »

ham_bo hat geschrieben:@gpr danke, ist das der 出入境通行证? Also beantrage ich beim psb in china zur Ausreise den 出入境通行证, reise mit kind aus und in deutschland im Konsulat dann das 中华人民共和国旅行证 für weitere reisen?
Bin zwar weder gpr noch qpr, aber fast genau so ist es. "Fast", weil man auch mit einem 中华人民共和国出入境通行证 wieder nach China einreisen (daher 出 und 入) kann, die entsprechende Gültigkeit vorausgesetzt.
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Re: Ablehnung der Chin. Staatsbürgerschaft des Kindes

Beitrag von ham_bo »

@laogai danke dir auch nochmal. Ok, jetzt ist Licht in die Sache gekommen. Nur um nochmal zu bestätigen
出入境通行证 gibt es in China und hat nur eine kurze Gültigkeit von 3 Monaten und beschränkte Anzahl Ein und Ausreisen.
中华人民共和国旅行证 (benutzt meine 1. Tochter immer), gibt es dafür aber NUR im Ausland, hat aber dafür 2 Jahre Gültigkeit für unbegrenzt Ein und Ausreisen.
Beides gilt für chinesische Staatsbürger mit "Nationalitätskonflikt" durch zweiseitige vererbte Nationalität. Ich hoffe das lokale PSB weiß damit was anzufangen.
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