Sorgerecht - Nachzug Tochter

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Quercus62
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Sorgerecht - Nachzug Tochter

Beitrag von Quercus62 »

Liebe Leute,

zunächst ein Hallo, ich bin neu hier. Mit einem unerwartetem Problem. In der Vergangenheit wurde hier schon Einiges dazu geschrieben, und nun bitte ich um Euere Erfahrungen, ob es dazu einen neuen Sachstand gibt. Also:

Meine chinesische Freundin und ich planen die Hochzeit in DK. Sie hatte letztes und dieses Jahr Schengen-Visa, sollte also kein Problem sein. Aber sie hat eine 9jährige Tochter, die bei Ihr seit der Scheidung in 2013 lebt. Der Vater ist üblicherweise im nichtchinesischen Ausland unterwegs, sieht seine Tochter sehr selten, zahlt etwas Unterhalt.

Wir waren von seiner Zustimmung zum Wohnsitzwechsel nach D ausgegangen, jetzt kam sein "Nein".

Was konkret verlangt die Botschaft an Papieren für das Dauervisum der Tochter? Wie müsste (falls wir das noch erreichen) die Zustimmungserklärung des Vaters konkret beschaffen sein?

Gibt es eine Möglichkeit nach chinesischem Recht, die Zustimmung des Vaters einzuklagen oder durch einen Verwaltungsakt zu ersetzen? Immerhin liegt das Aufenthaltsrecht offensichtlich und unangefochten bislang bei der Mutter.

Danke für Euere Meinungen

Quercus
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punisher2008
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Re: Sorgerecht - Nachzug Tochter

Beitrag von punisher2008 »

Quercus62 hat geschrieben: Gibt es eine Möglichkeit nach chinesischem Recht, die Zustimmung des Vaters einzuklagen oder durch einen Verwaltungsakt zu ersetzen? Immerhin liegt das Aufenthaltsrecht offensichtlich und unangefochten bislang bei der Mutter.
Ist der Vater CHINESE? Bin kein Jurist, aber wie bist du dir so sicher als Ausländer (nehme mal an dass du ein solcher bist als Nicht-Chinese) solche "offensichtlichen" und "unangefochtenen" Rechte zu haben??? Frag da lieber mal einen chinesischen Juristen. Viele "Rechte" die du glaubst zu haben gelten dort nämlich nicht. :lol:
看什么看
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Re: Sorgerecht - Nachzug Tochter

Beitrag von 看什么看 »

Wenn der "Vater" Chinese ist wird es wohl darauf hinauslaufen wie viel Kohle euch das wert sein wird.. das er auf "seine Rechte" verzichtet...
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punisher2008
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Re: Sorgerecht - Nachzug Tochter

Beitrag von punisher2008 »

:mrgreen: Wenn er der Vater ist und nicht auf seine Rechte verzichtet dann hat er schon gewonnen. Irgendein Ausländer "plant" eine Hochzeit? GÄHN!! Plan was immer du willst, "Rechte" hast du damit keine. Der chinesische Vater wird gewinnen, glaub doch was du willst...
Quercus62
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Re: Sorgerecht - Nachzug Tochter

Beitrag von Quercus62 »

Hallo in die Runde,

ich hatte um konkrete Erfahrungen gebeten - Vermutungen gibt es tütenweise für einen Fünfer an jeder Ecke.

Ja, beide Eltern sind Chinesen, ich Deutscher.

Und selbstverständlich kann nicht ich um das Sorgerecht bzw. Aufenthaltsrecht klagen. Wohl aber die Mutter.

Also, wer kommt ohne Anführungszeichen aus und hat tatsächliche Erfahrungen damit, ein Kind der chinesischen Ehefrau nach Deutschland zu holen, wenn der leibliche Vater nicht will?

Grüße Quercus
qpr
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Re: Sorgerecht - Nachzug Tochter

Beitrag von qpr »

Teilen sich beide das Sorgerecht?
Quercus62
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Re: Sorgerecht - Nachzug Tochter

Beitrag von Quercus62 »

Ja, seit der Scheidung 2013 gilt das geteilte Sorgerecht. Ebenfalls seit dieser Zeit ist der Aufenthalt der Tochter bei der Mutter. Der Vater ist nur selten auf Urlaub in China, dann ist die Tochter für ein paar Tage bei ihm.
qpr
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Re: Sorgerecht - Nachzug Tochter

Beitrag von qpr »

Dann braucht die deutsche Botschaft auf jeden Fall die notariell beglaubigte Einverständniserklärung des Vaters, ansonsten werden sie kein Visum für die Tochter ausstellen.

Oder deine Freundin versucht, das alleinige Sorgerecht zu bekommen.

Die Familienzusammenführung zu dir sollte dann zusammen durchgeführt werden, sprich, deine dann Ehefrau reicht ihren Antrag zusammen mit dem ihrer Tochter ein, das erspart auch Zeit.
Quercus62
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Re: Sorgerecht - Nachzug Tochter

Beitrag von Quercus62 »

Ja, darauf wird es wohl hinauslaufen. Nun ist mir nicht bekannt, ob auch in China Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht unterschieden werden. Der Entzug des Sorgerechtes braucht gewichtige Gründe...das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht sicher weit weniger... Vertrackte Sache.

Die Kontaktaufnahme zu einem chinesischen Anwalt läuft gerade.

Aber scheinbar musste keiner der hier Mitlesenden sowas 'mal durchkämpfen.

Vielen Dank für die Einschätzung

Quercus
qpr
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Re: Sorgerecht - Nachzug Tochter

Beitrag von qpr »

Ich weiß nicht, inwiefern China das Haager Abkommen unterzeichnet hat.

Aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt klar, das ein Umzug ins Ausland ohne Zustimmung des anderen Elternteils eine Kindesentführung ist.
Und die Botschaft wird der Tochter solange kein Visum ausstellen, bis sie nicht rechtlich abgesichert sind.


Da kann euch wirklich nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen, der sich mit chinesischen Recht auskennt.
托马斯G
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Re: Sorgerecht - Nachzug Tochter

Beitrag von 托马斯G »

Hallo zusammen,

der Thread ist schon einige Zeit her aber wir haben ein ähnliches Problem.
Meine Frau ist Chinesin und schon seit 2 Jahren in Deutschland aber Sie hat noch einen 8-jährigen Sohn in China der bei den Eltern des Vaters lebt. Der Vater möchte nicht die Einwilligung geben, dass der Sohn nach Deutschland übersiedeln kann. Derzeit versuchen wir das alleinige Sorgerecht für meine Frau zu bekommen. Wir möchten vor dem Gericht zeigen, dass es ihrem Sohn auch in Deutschland gut gehen wird, tun uns aber schwer Rechte auf Kindergeld, Schulpflicht, Familienverischerung in der gesetzlichen Krankenverischerung darzustellen. Eine Beglaubigung vom Gesetzestext scheint nicht möglich, und ein bloße Übersetzung ist wohl in China nicht glaubhaft.

Gibt es Möglichkeiten geltendes Recht in Deutschland vor einem chinesischen Gericht glaubhaft zu vermitteln? Bzw. wie kann vor dem vchinesischen Gericht argumentiert werden, um das Sorgerecht zu erlangen?!

Beste Grüße
Petermedia
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Re: Sorgerecht - Nachzug Tochter

Beitrag von Petermedia »

Sorry, ich verstehe nicht warum der Sohn jetzt nach Deutschland soll.
Jetzt mal losgelöst von der Frage, dass deine Frau ihren Sohn vermisst.
Tatsächlich kommt es doch auf die Umstände an.
Wie ist das Verhältnis zum Vater, wie das zu den Grosseltern und wie fit sind sie.
Zuständig ist immer ein chinesisches Gericht, und die werden einen Teufel tun das Kind aus China Zwangs zu locaten .
Selbst vor recht erfahrenden Gerichten wie in SH müssten da schon massive Verhältnisse bei der Betreuung vorliegen, dass da ein chin. Gericht zustimmt.
In solchen Fällen hilft auch in der Reihenfolge nur.
1 Reden mit dem Vater, aber wenn das nicht geht.
2 Das Kind dem Vater abkaufen.
3 Zumindest in der Provinz Bestechung.
4 Der Entzug, aber da bewegt man sich auf sehr dünnem Eis, und einen deutsches Gericht wird das nur dann nicht sanktionieren , falls der Aufenthalt in China erheblich das Kindeswohl gefährdet hätte. Also Missbrauch extreme Vernachlässigt etc.
Quercus62
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Re: Sorgerecht - Nachzug Tochter

Beitrag von Quercus62 »

Danke an Alles, es hat sich nunmehr zum Positiven gewendet.

Grüße

Thomas
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