Seite 1 von 1

Eheschliessung in Deutschland - Info an chin. Botschaft

Verfasst: 27.09.2018, 14:38
von EveFu
Hallo,

wir haben in Deutschland geheiratet und vom Standesamt eine mehrsprachige beglaubigte Eheurkunde erhalten. Diese ist für die Botschaft bestimmt.

Ein Freund riet mir, der chinesischen Botschaft die Heirat nicht mitzuteilen, da mein Mann dann einen neuen Pass beantragen muss und das mit dem laufenden Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nur Schwierigkeiten macht.

Stimmt das, oder sollten wir unsere Eheschliessung der chinesischen Botschaft mitteilen?

Hätte ich als Deutsche Nachteile daraus? Rechtlich gesehen haben wir nach deutschem Recht geheiratet. Das wird doch nicht durch eine Mitteilung an die Botschaft ausßer Kraft gesetzt oder gehe ich dann andere Verpflichtungen oder Regeln ein, auch bezüglich meinem Eigentum etc.

Mein Freund meinte, dass nach chinesischem Recht alles was meins ist dann automatisch auch seins und das seiner Familie wird. Das wäre sehr schlecht, denn meine Immobilie soll schon meine Immobilie bleiben. ^^

Ändert sich damit wirklich soviel wenn wir der Botschaft die Eheschließung mitteilen??

Vielen Dank fürs Licht ins Dunkel bringen. Google etc helfen da nicht viel weiter.

LG

Re: Eheschliessung in Deutschland - Info an chin. Botschaft

Verfasst: 27.09.2018, 15:48
von 看什么看
Ob er das bei der Botschaft bzw. in seinem Heimatland angibt, das er in D geheiratet hat... dazu kann ich nichts sagen.

Allerdings: So lange du in Deutschland bleibst, kann dir Chinesisches Recht herzlich egal sein. (Wie soll denn auch ein Chinesisches Gericht in Deutschland durchsetzen, dass du dein Haus mit ihm teilen musst...?)


Gruß

Re: Eheschliessung in Deutschland - Info an chin. Botschaft

Verfasst: 27.09.2018, 15:58
von EveFu
Ich meine ja im Fall einer Trennung oder wenn das Ehegesetz in China zu tragen kommt, für ihn... Ich weiss nicht, ob eine Meldung der Ehe in China gleich zu einem chinesischen Ehegesetz auf seiner Seite führt, das besagt, dass alle Besitztümer geteilt werden.(so wurde mir mitgeteilt, Google sagt allerdings: es gabe eine Neuerung alles was vor der Ehe da war bleibt jeweiliges Eigentum.).. Wenn er also somit ein 50% Recht an meinem Haus hätte, was natürlich schlecht wäre, wenn er in China mit dieser Häflte bürgen würde, falls dies dort geht..

Ich hab schon eine Scheidung (allerdings beide deutsch) hinter mir und bin da nun sehr vorsichtig geworden was Eigentum betrifft.

Re: Eheschliessung in Deutschland - Info an chin. Botschaft

Verfasst: 27.09.2018, 16:10
von 看什么看
In D. gilt deutsches Recht. Wäre etwas anderes wenn du in China ein Haus besitzen würdest.
Und wenn dir die Chinesen auferlegen ihn und seine Familie bis zum Lebensende durchzufüttern... muss dich nicht interessieren so lange du in D bist.

Gruß

Re: Eheschliessung in Deutschland - Info an chin. Botschaft

Verfasst: 27.09.2018, 16:13
von kami
Wie gesagt wurde in Deutschland ist chinesisches Recht egal ...wenn euer Lebensmittelpunkt in D ist deutsches recht.... Auch bei Scheidung!!!
In Deutschland gilt solange nichts anderes vereinbart wurde Zugewinngemeinschaft ...dh alles was während der
Ehe angeschafft wurde ... nicht davor ...jedem gehört das was er davor gehabt hatte zu 100% ...

Genauso wenn ihr in China lebt da ist deutsches Recht egal ....

Re: Eheschliessung in Deutschland - Info an chin. Botschaft

Verfasst: 27.09.2018, 16:17
von EveFu
Supi danke, hab vor hier zu bleiben. :)

Sollte/Muss mein Mann denn in China melden, dass er verheiratet ist?

Re: Eheschliessung in Deutschland - Info an chin. Botschaft

Verfasst: 28.09.2018, 07:42
von kami
wir sind einfach nur zum Konsulat und haben die Eheurkunde vorgezeigt,war nötig für die Eintragung im Pass wegen Namensänderung ...

Das wars...

Alles andere ist eure Entscheidung...