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Familienstandserklärung vs. Familienstandsbescheinigung

Verfasst: 13.08.2018, 16:54
von Stephan_86
Hallo zusammen,

ich will meine chinesische Verlobte in Deutschland heiraten.

Das Oberlandesgericht, das über die Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses entscheidet, verlangt hierfür eine "Familienstandserklärung" abgegeben vor einem chinesischen Notariat. Inhaltlich: Sie versichert, dass sie ledig ist.
Meine Verlobte hat vom Notariat eine "Familienstandsbescheinigung" erhalten, dass sie ledig ist. Diese "Bescheinigung" reicht dem Oberlandesgericht nicht, es will eine "Erklärung".

Sie hat übrigens vor dem Genralkonsul in Hongkong eidesstattlich versichert, nie verheiratet gewesen zu sein und im Hukou steht dasselbe, aber das reicht dem Oberlandesgericht nicht, es geht anscheinend um genau die "Familienstandserklärung"
von einem Notar.

Sie ist mit den Nerven am Ende, und ich kann ihr nicht übersetzen, was sie genau vom Notar verlangen soll.

Gibt es jemanden, der das Gleiche Problem schon einmal hatte und mir auf Chinesisch schreiben kann, was die beiden Sachen sind (insbesondere natürlich die "Familienstandserklärung").
Ich wäre unendlich dankbar.

Besten Gruß,
Stephan

Re: Familienstandserklärung vs. Familienstandsbescheinigung

Verfasst: 04.09.2018, 17:08
von Gerrit
Hallo Stephan,

stehe jetzt auch kurz davor die Dokumente vorzubereiten. Für mich hört es sich an als ob die Erklärung etwas ist was sie im Notriat erklärt und dort beglaubigt (und am Ende in der Botschaft legalisiert wird) und die Bescheinigung ist etwas was die Behörde bescheinigt. Der Unterschied (subtil) wäre also von wem das Statement ausgeht (Erklärung, geht von deiner Freundin aus), Bescheinigung (von der Chinesischen behörde). Das ist allerdings nur eine Vermutung.

Bist du schon damit weitergekommen? Würde einem solchen Problem nämlich auch ganz gerne aus dem Weg gehen. Falls du eine Chinesische Übersetzung dafür gefunden hast wäre ich dir sehr dankbar!

Außerdem Frage ich mich wie ich folgendes Dokument besorgen soll: Eigene eidesstattliche Versicherung über den Familienstand, abgegeben vor dem deutschen Standesbeamten

Dieses Dokument ist notwendig um die Eheschließung anzumelden und dafür muss sie hier vor Ort sein. Um allerdings ein Visum für Eheschließung zu erhalten ist eine Bescheinigung über Anmeldung zur Eheschließung notwendig. Das schließt sich doch gegenseitig aus weil sie das Visum nur kriegt wenn die Eheschlie0ung angemeldet ist und die Anmeldung nur stattfinden kann wenn man das obige Dokument vor Ort in Deutschland zusammen besorgt.

Falls du oder irgendjemand dafür eine Lösung hat wäre ich sehr dankbar.

LG

Gerrit

Re: Familienstandserklärung vs. Familienstandsbescheinigung

Verfasst: 08.09.2018, 14:54
von Stephan_86
Hallo Gerrit,

am Ende war die Bescheinigung genug.

Ich bin auf das Gericht zugegangen und habe nach einem Muster dieser Erklärung gefragt. Sie konnten mir keines geben, da sie immer alle Dokumente an das Standesamt zurück schicken.
Dann bin ich zum Standesamt gegangen. Die haben ein Muster gehabt, was aber genau die Bescheinigung war, die ich abgegeben hatte. Die Standesbeamtin hat sich noch einmal alte Fälle angeschaut und bei denen war die Bescheinigung vorgelegt und die Befreiung wurde erteilt. Dann hat die Standesbeamtin beim Gericht angerufen und sinngemäß gefragt was das soll, warum in diesem Fall nicht. Dann hat sie dieselben Unterlagen zurückgeschickt mit der Bitte um nochmalige Prüfung und gegebenenfalls Übersendung eines Musters, falls dem Gericht neue Erkenntnisse über den Ledigkeitsnachweis chinesischer Staatsbürger vorliegen.

Eine Woche später war dann die Befreiung da.

Mit chinesischen Schriftzeichen ist es nicht immer leicht, also bitte genieße das Folgende mit Vorsicht. Die Bescheinigung heisst laut meiner Verlobten so: 未婚证明公证. Die notarielle Erklärung würde sie so übersetzen: 未婚申明公证

Deine Erläuterung scheint mir vollkommen richtig, die Sache ist nur, dass mehrere Chinesische Notare sie diese Erklärung nicht abgeben lassen wollten, weil sie nur notariell beglaubigen können, was sie auch nachprüfen können und sie eben nicht nachprüfen können, ob sie nicht vllt doch mal in Las Vegas geheiratet hat. Das chinesische Recht scheint hier etwas anders zu sein. Einige Notare geben so eine "Erklärung" wohl aus, was aber laut meiner Verlobten eine juristische Grauzone ist und sie Ärger riskieren.

Warum ich meinen Fall seltsam finde:

Vereinfacht gesagt: Das OLG soll prüfen, ob meine Verlobte nach chinesischem Recht in China heiraten darf. Wenn ja, soll sie auch in Deutschland heiraten dürfen. https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... ren_02.php
In keinem mir bekannten Fall musste ein/e Chinese/in so eine Erklärung vorlegen wenn er in China heiraten will. Trotzdem steht diese "Erklärung" hier in den benötigten Dokumenten: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... stafel.php. Interessanterweise nur für die Volksrepublik, nicht für Hongkong oder Taiwan. Da steht die Bescheinigung. Laut meiner Übersetzering legen ausserdem alle Heiratenden die bei ihr übersetzen die Bescheinigung vor, sie wusste nicht, was mit so einer Erklärung gemeint sein könnte.

Zu deiner Frage: Sie kann die Erklärung vor bestimmten Generalkonsulaten in China abgeben. Am besten dort anrufen.

Als Rat: Überleg dir, ob es wirklich Deutschland mit einem Heiratsvisum sein soll, wo du sie heiraten willst. Falls ja: Deine Verlobte sollte rechtzeitig anfangen, für das A1 Zertifikat zu lernen, das sie fürs Visum braucht und sich rechtzeitig anmelden für die Prüfung. Geh zum Standesamt persönlich und lass dir genaue Vorlagen von den benötigten Dokumenten geben. Sag denen, dass deine Verlobte nicht persönlich zur Anmeldung da sein kann, weil sie in dem Fall mehr Dokumente braucht.