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Niederlassungserlaubnis für Ehefrau

Verfasst: 09.08.2018, 07:34
von steph
Hallo zusammen,

meine Frau ist jetzt bald (Oktober 2018) 3 Jahre in Deutschland, im September dieses Jahres werden wir nun 3 Jahre verheiratet sein.
Nun hat Sie Post erhalten bez. Terminbestätigung : Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis/eines Visums. Sie hat damals eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre erhalten, diese läuft jetzt aus. Soweit ich mich erinnere, kann (konnte) man nach den 3 Jahren AE (wenn man dann auch min. 3 Jahre verheiratet ist) eine Niederlassungserlaubnis (NE) beantragen.
Stimmt das so noch?! Wenn ich nach NE erlaubnis "google", lese ich meist von 5 Jahren AE, bevor man eine NE beantragen kann...
Hat da jemand gerade aktuell Erfahrungen?!


danke und Gruß
Steph

Re: Niederlassungserlaubnis für Ehefrau

Verfasst: 09.08.2018, 08:41
von ingo_001
Als Ehepartner/in eines/r Deutschen kann man die NE nach wie vor nach 3 Jahren beantragen.

https://www.berlin.de/labo/willkommen-i ... ng/327012/

Re: Niederlassungserlaubnis für Ehefrau

Verfasst: 03.02.2019, 16:08
von pusteblume
öhm nein. Nicht nach 3 Jahren. Ich hatte neulich das Thema mal mit einer ABH Mitarbeiterin diskutiert als ich mal wieder 95 Euros für diese nichtsnutzige und vollkommen überteuerte Plastikkarte mit dem Namen "Auffenthaltstitel" bezahlt hab, für das Auffenthaltsjahr 4-6 meiner Frau.

Für die NE braucht man das hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Niederlassungserlaubnis

Insbesondere der Punkt 3.) der Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen (oder freiwillige Beiträge) zur gesetzlichen Rentenversicherung kann von deiner Frau im 4. Auffenthaltsjahr absolut nicht erfüllt werden, es sei denn sie hat durch einen früheren Job mit Arbeitsvisum in Deutschland schon in die Rente eingezahlt... weiter:


7.) ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
8.) Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland


Punkt 7 und 8 werden durch den Integrationskurs abgedeckt, aber der alleine frißt 12 Monate, es gibt regionale Wartezeiten von bis zu 12 Monaten und während dieser Zeit wird die Frau nur unter ganz bestimmten Umständen trotzdem arbeiten. Oder die Frau kommt mit B1 nach Deutschland, dann muß sie nur den Kurs zum Thema 8.) absolvieren, das kostet 75 Euro und dauert ca. 3 Wochen.

Meine war fleißg und hat während des Integrationskurses noch nen abgabenpflichtigen Teilzeitjob, aber danach hat sie weitere Deutschkurse besucht, dann war sie schwanger und keiner wollte sie mehr einstellen... danach allerdings können theoretisch 3 Kindererziehungsjahre als Beitragszeit angerechnet werden :-) und ich überleg mir ne Option, freiwillige Beiträge bei der RV einzuzahlen, auch wegen der NE.

Re: Niederlassungserlaubnis für Ehefrau

Verfasst: 03.02.2019, 16:44
von tigerprawn
Punkt 3 kann auch vom Ehemann erfüllt werden. Nach 3 Jahre NE ist absolut möglich.

Re: Niederlassungserlaubnis für Ehefrau

Verfasst: 03.02.2019, 17:32
von Saku
pusteblume hat geschrieben:öhm nein. Nicht nach 3 Jahren. Ich hatte neulich das Thema mal mit einer ABH Mitarbeiterin diskutiert als ich mal wieder 95 Euros für diese nichtsnutzige und vollkommen überteuerte Plastikkarte mit dem Namen "Auffenthaltstitel" bezahlt hab, für das Auffenthaltsjahr 4-6 meiner Frau.

Für die NE braucht man das hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Niederlassungserlaubnis

Insbesondere der Punkt 3.) der Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen (oder freiwillige Beiträge) zur gesetzlichen Rentenversicherung kann von deiner Frau im 4. Auffenthaltsjahr absolut nicht erfüllt werden, es sei denn sie hat durch einen früheren Job mit Arbeitsvisum in Deutschland schon in die Rente eingezahlt... weiter:


7.) ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
8.) Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland


Punkt 7 und 8 werden durch den Integrationskurs abgedeckt, aber der alleine frißt 12 Monate...
Also wir haben die NE nach 3 Jahren ohne Probleme beantragt.
Wieso dauert der Integrationskurs 12 Monate? Hier in Schleswig-Holstein hat der 2015 nur 5 Monate in Anspruch genommen.

Re: Niederlassungserlaubnis für Ehefrau

Verfasst: 03.02.2019, 19:11
von Phytagoras
Bei uns in NRW gab es keine Probleme.

Termin im Dezember gehabt noch vor den 3 Jahren. Arbeitgeberbescheinigung abgegeben. Intergrationskurs war kein Muss, sie hatte aber auch C1 schon davor und arbeitet in Deutschland.

Was ich persönlich aber dennoch dumm finde ist, dass die Niederlassungserlaubnis eben "für immer" ist, die ID Karte aber nur 3 Jahre gültig ist...

Re: Niederlassungserlaubnis für Ehefrau

Verfasst: 05.02.2019, 08:53
von ingo_001
Phytagoras hat geschrieben:Was ich persönlich aber dennoch dumm finde ist, dass die Niederlassungserlaubnis eben "für immer" ist, die ID Karte aber nur 3 Jahre gültig ist...
Für Berlin gilt:

Die eAT-Karte ist maximal 10 Jahre gültig, aber nie länger als die Gültigkeit des Passes.

https://www.berlin.de/labo/willkommen-i ... altstitel/