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Familiennachzug / FZF / VE - Hilffeee

Verfasst: 05.08.2018, 17:04
von fraggy
Situationsbeschreibung :

- Ich bin Deutscher
- Wir sind seit Dezember 2017 verheiratet / es wurde nicht in Deutschland geheiratet
- Mein Monatliches Netto-Einkommen 2150 Euro
- Ich zahle 302 Euro Unterhalt für ein uneheliches Kind aus erster Beziehung
- Meine Frau hat einen 7 jährigen Sohn aus erster Ehe (Mein Stiefsohn)
- Meine Frau hat kein Einkommen
- Meine Frau ist gewillt jegliche Arbeit anzunehmen (Putzen,Küchenhilfe etc.)
- Meine Mietkosten belaufen sich auf 700€ kalt, 70€ NK, 150€ Heizkosten = 920€ Gesamt
- Der Familiennachzug zu Ihr in Ihr Heimatland nicht möglich (Sprache,Krisengebiet,etc.)
- Antrag FZF eingereicht
- Brief von AB zum vorsprechen erhalten
- AB will Vorrauszusage Arbeitsplatz für die Frau oder Verpflichtungserklärung von mir für Ihren Sohn

Haben Ich überhaupt eine Chance eine FZF / AE für Sie und Ihr Kind zu bekommen ?!?!

Bitte helft uns :(

Re: Familiennachzug / FZF / VE - Hilffeee

Verfasst: 05.08.2018, 17:59
von blackrice
fraggy hat geschrieben:Der Familiennachzug zu Ihr in Ihr Heimatland nicht möglich (Sprache,Krisengebiet,etc.)
wo in CN ist derzeit "Krisengebiet"?

Re: Familiennachzug / FZF / VE - Hilffeee

Verfasst: 05.08.2018, 18:14
von rundherum
AB will Vorrauszusage Arbeitsplatz für die Frau oder Verpflichtungserklärung von mir für Ihren Sohn
Klar, jemand muss den Jungen ja ernähren. Du würdest das ja auch tun, nicht wahr? Dann kannst Du auch die Verpflichtungserklärung unterschreiben. Natürlich mit dem Risiko, dass Du im Falle eines Scheiterns der Ehe für ein zweites Kind Unterhalt bezahlen musst.
wo in CN ist derzeit "Krisengebiet"?
Vermutlich meint der TS hier nicht China. Aber das tut nichts zur Sache, da das Recht ja für Drittstaatenangehörige gleich ist.

Re: Familiennachzug / FZF / VE - Hilffeee

Verfasst: 05.08.2018, 18:30
von blackrice
tut schon was zur Sache denn dies hier ist "CHINA-Forum"

Re: Familiennachzug / FZF / VE - Hilffeee

Verfasst: 05.08.2018, 18:31
von fraggy
rundherum hat geschrieben: Klar, jemand muss den Jungen ja ernähren. Du würdest das ja auch tun, nicht wahr? Dann kannst Du auch die Verpflichtungserklärung unterschreiben. Natürlich mit dem Risiko, dass Du im Falle eines Scheiterns der Ehe für ein zweites Kind Unterhalt bezahlen musst.
Selbstredend werde ich die VE für den Jungen abgeben,ich bin inzwischen mehr als nur ein Stiefpapa für Ihn. Laut Schreiben der AB wird für die Prüfung ,ob ich überhaupt eine VE abgeben kann, nach aktuellen Pfändungsgrenzen geprüft. Da ich meinem leiblichen Sohn 302€ Unterhalt bezahle reicht laut dieser Tabelle das Einkommen für eine VE aus. Im Gegenzug aber bedeutet das,dass klar ersichtlich wird, dass mein Gehalt lediglich für mich,mein leibliches Kind,meinen Stiefsohn und ausreichend Wohnraum ausreicht. Bedeutet,es reicht nicht für alle vier :|


rundherum hat geschrieben:Vermutlich meint der TS hier nicht China. Aber das tut nichts zur Sache, da das Recht ja für Drittstaatenangehörige gleich ist.
Danke, du bist beachtlich aufmerksam. Es handelt sich tatsächlich nicht um China. Info4alien ist leider schon seit Jahren down. Verbliebene Foren,welche auf das Herkunftsland ausgelegt sind, sind niederfrequent besucht,stellenweise regelrecht ausgestorben. Ich wusste mir nicht anderst zu helfen als hier zu Posten

Re: Familiennachzug / FZF / VE - Hilffeee

Verfasst: 05.08.2018, 22:52
von tigerprawn
Wie viel Geld fehlt denn? Schon ueberlegt 450€ job zusaetzlich anzunehmen (da ist brutto.fast netto)?
Anderes Problem: hat Deine Frau das alleinige Sorgerecht? (Z.B. gerichtlich.zugesprochen)

Re: Familiennachzug / FZF / VE - Hilffeee

Verfasst: 05.08.2018, 23:28
von CH1
..warum nur muß ich jedesmal kotzen
bei den Antworten von blackrice ?
Du bist sowas von überflüssig.

Re: Familiennachzug / FZF / VE - Hilffeee

Verfasst: 06.08.2018, 06:47
von rundherum
mein Gehalt lediglich für mich,mein leibliches Kind,meinen Stiefsohn und ausreichend Wohnraum ausreicht. Bedeutet,es reicht nicht für alle vier
Das ist natürlich mühsam. Ist eine Lohnerhöhung eventuell möglich? Wie lange musst Du noch Geld für Deinen leiblichen Sohn zahlen? Eventuell kann ein Verwandter oder Bekannter bürgen?

Du hast zudem geschrieben, dass die Leute aus einem Krisengebiet kommen. Ist Asyl eine Option?

Alternativ gäbe es noch den ganz frechen Weg. Nur Mutter oder Kind hierher holen, die andere Person kommt dann mit einem Touristenvisum, weigert sich zu gehen und fordert einen Aufenthaltstitel vor Gericht ein. Da die Europäische Menschenrechtskonvention das Recht auf Familie schützt würde sie vor dem EGMR wohl gewinnen... Aber diese Route ist teuer (Anwaltskosten) und riskant, daher nicht wirklich empfehlenswert.

Re: Familiennachzug / FZF / VE - Hilffeee

Verfasst: 06.08.2018, 15:05
von fraggy
tigerprawn hat geschrieben:Wie viel Geld fehlt denn? Schon ueberlegt 450€ job zusaetzlich anzunehmen (da ist brutto.fast netto)?
Anderes Problem: hat Deine Frau das alleinige Sorgerecht? (Z.B. gerichtlich.zugesprochen)

wir liegen mit dem kindergeld für ihren sohn 45 euro über dem betrag,welcher -wenn man ihn unterschreitet- uns als theorethisch hilfebedürftig bezeichnet. bedeutet - fällt mal eine handyrechnung höher aus,oder man hat mal ne zusätliche belastung oder ne stromnachzahlung im januar - schon wären wir auf hilfe angwiesen.

sicher,meine frau ist sich all dessen vollkommen bewusst,ich habe ihr unsere gesetze und vorschriften ausdrücklich erläutert, und sie versteht, dass ohne ihre arbeitskraft keine chancen für den aufenthalt bestehen. sie wird definitiv von ihrem ross der it-fachkraft auf den boden zurückkehren.

jedoch wird dass die AB wohl kaum interessieren wenn der lebensunterhalt zum zeitpunkt der einreise nicht gedeckt ist,bzw wir gerade einmal 45 euro über dieser grenze liegen.

Sie hat nicht das alleinige sorgerecht,der vater hat aber bereits der auswanderung notariell zugestimmt.alles gesetzeskonform

Re: Familiennachzug / FZF / VE - Hilffeee

Verfasst: 06.08.2018, 15:06
von fraggy
CH1 hat geschrieben:..warum nur muß ich jedesmal kotzen
bei den Antworten von blackrice ?
Du bist sowas von überflüssig.

ich beachte ihn gar nicht. mein dank gilt allen anderen usern hier :)

Re: Familiennachzug / FZF / VE - Hilffeee

Verfasst: 06.08.2018, 15:14
von fraggy
rundherum hat geschrieben:
mein Gehalt lediglich für mich,mein leibliches Kind,meinen Stiefsohn und ausreichend Wohnraum ausreicht. Bedeutet,es reicht nicht für alle vier
Ist eine Lohnerhöhung eventuell möglich? Wie lange musst Du noch Geld für Deinen leiblichen Sohn zahlen? Eventuell kann ein Verwandter oder Bekannter bürgen?


Du hast zudem geschrieben, dass die Leute aus einem Krisengebiet kommen. Ist Asyl eine Option?

Alternativ gäbe es noch den ganz frechen Weg. Nur Mutter oder Kind hierher holen, die andere Person kommt dann mit einem Touristenvisum, weigert sich zu gehen und fordert einen Aufenthaltstitel vor Gericht ein. Da die Europäische Menschenrechtskonvention das Recht auf Familie schützt würde sie vor dem EGMR wohl gewinnen... Aber diese Route ist teuer (Anwaltskosten) und riskant, daher nicht wirklich empfehlenswert.
keine Erhöhung möglich, musste bereits für die verlängerung des arbeitsverhältnisses betteln (befristet). er ist jetzt acht jahre alt,also noch sehr lange. nein,leider hab ich kaum verwandte oder gut situierte bekannte. die mehrheit aller krebsen im existenzminimum mit ihren familien als normale arbeiter.
ich weiß nicht ob asyl eine option ist.es ist eine krisenregion,und keine kriegsregion. luhansk und der umkämpfte donbass ist zwar um die ecke,aber das wird vermutlich nicht ausreichen. die lage ist angespannt und auf grund der hohen russischen bevölkerung bleibt die ukraine dennoch ein pulverfass

Re: Familiennachzug / FZF / VE - Hilffeee

Verfasst: 06.08.2018, 20:16
von blackrice
CH1 hat geschrieben:..warum nur muß ich jedesmal kotzen
bei den Antworten von blackrice ?
kann ich ja nix fuer wenn du immer nur meine trollies liest 8)

Re: Familiennachzug / FZF / VE - Hilffeee

Verfasst: 06.08.2018, 21:16
von tigerprawn
fraggy hat geschrieben:edoch wird dass die AB wohl kaum interessieren wenn der lebensunterhalt zum zeitpunkt der einreise nicht gedeckt ist,b
Richtig. Ich meinte ja auch ob Du fuer Dich ueber einen 450€ Nebenjob nachgedacht hast. Das wuerde dieses Problem loesen.

Re: Familiennachzug / FZF / VE - Hilffeee

Verfasst: 06.08.2018, 22:33
von fraggy
das ist der punkt, meines wissen nach muss die AB aber bei der prognose berücksichtigen dass der nachziehende eine arbeit suchen und aufnehmen wird um zur sicherung des lebensunterhaltes beizutragen....

Re: Familiennachzug / FZF / VE - Hilffeee

Verfasst: 07.08.2018, 11:41
von ingo_001
Ihr seid seit 2017 verheiratet.
Dann hast Du hoffentlich daran gedacht Deine St-Klasse von I auf III abändern zu lassen.
Diese Änderung gilt ja rückwirkend für das ganze Jahr und Du hast dann ja natürlich mehr Netto vom Brutto - und ggfs. eine höhere Steuerrückzahlung für 2017.

Ob das aber auch so ist, wenn Deine Frau noch in China ist?

Einfach mal bei Deinem Finanzamt nachfragen.

Ansonsten gilt das oben Gesagte ab dem Zeitpunkt, wo sie dt. Boden betritt.