"Verfallsdatum A1 Nachweis?"

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DanielClaton
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"Verfallsdatum A1 Nachweis?"

Beitrag von DanielClaton »

Hallo Forum,

meine geliebte Frau hat letztes Jahr hier in Kairo am Goethe-Institut einen A1-Kurs gemacht und erfolgreich abgeschlossen. Da wir dann aber noch eine Zeit lang in Kairo bleiben wollten, haben wir nur ein Schengenvisum für sie beantragt, das gilt jetzt zwar fünf Jahre, aber halt zu den "normalen" Bedingungen.

Jetzt hätten wir gerne Visum zum Familiennachzug, weil wir Anfang Juli zurück nach D gehen. Ich habe da eine bessere Stelle angeboten bekommen und der Rassismus gegenüber Chinesen geht mir hier langsam total gegen den Strich. Täglich berichtet mir meine Frau, dass sie mit Abfall/Steinen etc. beworfen oder beschimpft wurde. Von den Schulkindern werden wir teilweise auch im Vorbeiradeln beleidigt mit "Fuck you!" etc...Kollegen von mir meinen aber, das machen die bei jedem Ausländer...

Weil meine Frau ihr Deutsch verbessern möchte, wollte sie hier gleich einen A2-Kurs bei Goethe machen. Tja, ging aber nicht, weil ihre Einreise nach Ägypten einen Tag nach der Einstufungsprüfung stattgefunden hat und ohne diese Prüfung darf sie keinen A2-Kurs machen. Wir hatten den Beleg für bestandenes A1 dabei, wurde aber mit "Der gilt nur für ein halbes Jahr" weggeschickt. Könnte uns das auf der Botschaft auch passieren? Auf eMails antwortet die Botschaft eher sporadisch und bisher haben wir mit den Mitarbeitern "an der Front" nur schlechte Erfahrungen gemacht. Ich hasse es, unfreundlich auftreten zu müssen.

Lange rede, kurzer Quatsch: Hat jemand schon Probleme gehabt, ein ein Jahr altes A1 Zeugnis zu verwenden? Goethe-HP behauptet, Zeugnis ist unbegrenzt gültig, in der Praxis wohl dann doch nicht.

Liebe Grüße,
Dominik
qpr
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Re: "Verfallsdatum A1 Nachweis?"

Beitrag von qpr »

Bei 1 Jahr wird es kritisch.

Es kann passieren, daß die deutsche Botschaft es nicht mehr anerkennt oder es wird überprüft, ob deine Frau noch Deutsch sprechen kann (Interview).

Das ist aber von Botschaft zu Botschaft verschieden und nur die Botschaft selber kann dir darüber eine korrekte Auskunft geben.
Oder du wendest dich an das Auswärtige Amt.
DanielClaton
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Re: "Verfallsdatum A1 Nachweis?"

Beitrag von DanielClaton »

Hallo,

danke für die Antwort.

Schöne Grüße,
Dominik
Frudel
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Re: "Verfallsdatum A1 Nachweis?"

Beitrag von Frudel »

Hallo,

ich hatte irgendwie im Kopf dass es 2 Jahre lang akzeptiert wird für FZF. Zumindest beim Beantragen eines Heiratsvisums scheint es so zu sein: https://www.buemlein.com/service/ehegat ... wegen-ehe/ (Suchfunktion)

Nur der Interesse halber: Bezieht sich der Rassismus rein auf deine chinesische Frau oder generell auf Ausländer? Wenn speziell auf Chinesen aus welchen Gründen? Meine chinesische Freundin wär gerade letztes Jahr in Ägypten für 2 Wochen, hat aber nichts dergleichen berichtet. Aber sie war auch eher auf einem Touri-Trip, das ist vermutlich anders als wenn man wirklich dort lebt...

Grüsse,
Frudel
DanielClaton
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Re: "Verfallsdatum A1 Nachweis?"

Beitrag von DanielClaton »

Hallo,

also, eine gewisse Dummheit bzgl. Ausländer ist vorhanden. Generell gilt aber, dass Weiße immer noch einen höheren Stand haben als Schwarze (z.B. aus Ruanda, die Frau eines Kollegen) oder eben Asiatinnen. Warum? Schon ab der "Mittelklasse" ist es üblich, sich eine Putzfrau zu halten. Bei mir an der deutschen Schule haben viele Schüler daheim eine "Maid" und auch anderes Hauspersonal. Wer es sich leisten kann, hat eine ägyptische Maid, wer noch mehr Geld hat, beschäftigt eine von den Phillipinen. Und jetzt erklär dem Mohammed-Normalägypter mal den Unterschied zwischen Chinesen und Phillipinos am Aussehen.

Wenn Chinesen in einer großen Reisegruppe unterwegs sind, sind sie natürlich als Touristen zu erkennen. Heute hat ein junger ägyptischer "Spaßvogel" von unserer Nachbarschule gemeint, mir andeutungsweise nen Stein nachwerfen zu müssen. Wir sorgen auch für ein bisschen Aufmerksamkeit, weil wir mit dem Rad unterwegs sind und es geht einigen wohl nicht ins Hirn rein, dass auch Frauen Radfahren dürfen. (Btw: Als ich mich bei einem ägyptischen Kollegen ob des Müll werfens beschwert hatte, bestand die Reaktion auf: "War Deine Frau ordentlich bedeckt?" Der Kollege ist seitdem bei mir als "XY, der Idiot" abgespeichert.

Verhalten gegenüber Bediensteten ist auch nicht gerade das Beste. Einigen Schülern muss man immer wieder klar machen, dass man der Lehrer und nicht der Bruder vom Gärtner ist. Als ein Schüler eine Kollegin im Unterricht hergewunken hat, hat die "Aufseherin" im Unterricht zum Schüler gemeint: "Das kannst Du daheim mit Eurem Hausmeister machen, aber nicht mit der Lehrerin." Die Dame ist schon etwas zu lange hier und hat sich wohl den Umgang von Ägyptern mit sozial niedrig gestellteren zu eigen gemacht.

Liebe Grüße,
Dominik
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Muxxen
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Re: "Verfallsdatum A1 Nachweis?"

Beitrag von Muxxen »

Hey Daniel,

Du als Aegypten-Experte kannst mir doch sicher helfen. Ich weiss, dass ihr verheiratet seid und dass deine Frau ihr Visum fuer Aegypten ueber deinen Arbeitgeber erhalten hat (oder zumindest Unterstuetzung erfahren hat). Wie sieht es denn fuer die normalen Touris aus China aus? Ich finde immer widerspruechliche Angaben bzgl. Visa-on-arrival (5* Hotelbuchung, etc.). Jetzt hat ja Aegypten auch ein e-Visa Verfahren eingefuehrt, wenn ich mich nicht irre. Weisst du da mehr? Wurdet ihr von Familie/ Freunden aus China besucht in Kairo? Ich will meine Freundin evtl. auf eine Aegyptenreise mitnehmen (mehr als nur Hurghadaregion; da gelten ja nochmal andere Bedingungen).

Merci fuer deine Einschaetzung!
Der Verdacht liegt nahe, dass dem so ist!
leonturbo
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Re: "Verfallsdatum A1 Nachweis?"

Beitrag von leonturbo »

Hallo,
das A1 Zertifikat meiner Frau war etwas älter als ein Jahr. Es wurde nicht mehr anerkannt. Die Aussage des Konsulats in Shanghai war maximal 6 Monate, mündlich gegenüber meiner Frau als auch schriftlich auf meine Email.
Daraufhin wurde direkt ein Interview durchgeführt, das meine Frau nicht bestanden hat.

Letztendlich durfte sie nur kommen, da die Ausländerbehörde an meinem Wohnort auf Grund ihres Studienabschlusses einen "geringen Integrationsbedarf" bescheinigt hat.
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Re: "Verfallsdatum A1 Nachweis?"

Beitrag von ingo_001 »

DanielClaton hat geschrieben:Lange rede, kurzer Quatsch: Hat jemand schon Probleme gehabt, ein ein Jahr altes A1 Zeugnis zu verwenden? Goethe-HP behauptet, Zeugnis ist unbegrenzt gültig, in der Praxis wohl dann doch nicht.
Das Zeugnis hat kein Verfallsdatum, right.

Aber: Ist der/die Betreffende im Ausland, dann ist es natürlich nachvollziehbar, da eine zeitliche "Grenze" zu ziehen. Denn was nützt ein Zeugnis, wenn der Zweck (das Halten des dt. Sprachlevels) durch einen längeren Auslandsaufenthalt (Ägypten, China, Russland ... Mars) wieder absinkt.

Sprache ist etwas, was täglich angewendet werden muss, um deren Level zu halten bzw. auszubauen.
Und das wird eben nur in D. (maybe zzgl. AUT und SUI - anerkannter Aufenthalt?) möglich sein.

Insofern ist diese 6-Monats-Regelung m.E. durchaus sinnvoll.

* Unbestritten, dass der A1-Test dann aber eben auch für ALLE Ausländer, die in D. leben wollen, gelten müßte, um eine Ungleichbehandlung zu verhindern.
Aber Politik und Logik ... na ja ...
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
X1Y2
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Re: "Verfallsdatum A1 Nachweis?"

Beitrag von X1Y2 »

Ich dachte bestanden ist bestanden, zumindest steht da kein Verfallsdatum oder Halbwertszeit drauf.
Ich kenne in China eine Dame, die hat A1 und B1 vor 3 oder 4 Jahren bestanden und als sie nach D (Anfang 2018) gezogen ist wurde nichts abgefragt. Kein mündlicher Test
Frank_1972
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Re: "Verfallsdatum A1 Nachweis?"

Beitrag von Frank_1972 »

Ich habe zu dem Thema letzte Woche eine Anfrage an das zuständige Generalkonsulat per E-Mail geschickt und gefragt, ob es eine zeitliche Befristung bezüglich des A1-Zertifikates gibt und ob das Zertifikat selber als Nachweis ausreicht.
Die E-Mail habe ich geschickt, weil sie auf ihren Seiten auf einen Flyer verlinken, auf dem wiederum steht, man solle sich für Details an das zuständige Konsulat wenden.

Die Antwort habe ich inzwischen, im Prinzip haben sie nochmal die Info aus dem Flyer wiederholt und sind auf zeitliche Befristung oder Interview garnicht eingegangen.

Also, nichts Genaues weiß man nicht...
Frudel
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Re: "Verfallsdatum A1 Nachweis?"

Beitrag von Frudel »

Hallo,

Also mir wurde vom Konsular gesagt dass die Bescheinigung nicht älter als 6 Monate sein sollte. Zitat:

„Es sollte nicht älter als 6 Monate sein, letztendlich liegt aber die Entscheidung bei der ABH. Sollte ihre Ehefrau mit einem älteren A1 Zertifikat beantragen, erfolgt zusätzlich eine Plausibilitätsprüfung am Schalter.“

Letztendlich macht meine Frau jetzt den Test erneut weil ihr älterer A1 Test bereits 24 Monate alt ist.

Viele Grüße,
Frudel
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