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Heirat in D - Dokumente

Verfasst: 06.05.2018, 16:53
von oyster
Liebes Forum,

ich habe mich hier im Forum und im Standesamt Düsseldorf schlau gemacht, welche Dokumente wir für die Hochzeit in Deutschland brauchen. Ich bin Deutscher, meine Parterin ist Chinesin mit Aufenthaltstitel für Deutschland. Das sind die Unterlagen (Stand 2018)

<1>[Beide] Meldebescheinigung (hier hinfällig da beide hier gemeldet sind und die Stadt das direkt abrufen kann) und Aufenthaltsbescheinigung
<2>[Beide] Einkommensnachweis (nur wegen einer Gebührenberechnung)
<3>[Deutscher] Abschrift aus dem Geburtenregister (beglaubigte Geburtsurkunde wird nicht akzeptiert)
<4>[Chinesin] Geburtsurkunde mit Angabe zu den Eltern (auzustellen von einem chin. Notar in China) mit deutschsprachiger Übersetzung und Legislationsvermerk durch die dt. Botschaft in China
<5>[Chinesin] Eidesstattliche Versicherung über ledigen Familienstand. Persönlich abzugeben vor dem Chin. Konsulat in Deutschland

Zu <4> habe ich eine Frage an das Forum:
Das Standesamt sagt, dass Übersetzungen grundsätzlich nur akzeptiert werden, wenn sie von einem durch die Landesjustizverwaltung ermächtigten Dolmetscher angefertigt (oder bestätigt) sind. Ich habe gelesen, dass die Chin. Geburtsurkunde (Hukou) vom Notar der Heimatstadt direkt in Deutsch gemacht werden könnte. Als Übersetzung wird das hier aber nicht anerkannt. Es muss zumindest das Chin. Original dabei sein, damit die Übersetzung hier bestätigt werden kann.
Meine Frage betrifft die Dt. Botschaft in China: Akzeptiert diese eine rein chin. Abschrift der Chin. Geburtsurkunde? Oder soll ich mir die vom Notar in China in Deutsch und Chinesisch ausstellen lassen?

DANKE!!!

Re: Heirat in D - Dokumente

Verfasst: 06.05.2018, 23:00
von Laogai
oyster hat geschrieben:Zu <4> habe ich eine Frage an das Forum:
Das Standesamt sagt, dass Übersetzungen grundsätzlich nur akzeptiert werden, wenn sie von einem durch die Landesjustizverwaltung ermächtigten Dolmetscher angefertigt (oder bestätigt) sind. Ich habe gelesen, dass die Chin. Geburtsurkunde (Hukou) vom Notar der Heimatstadt direkt in Deutsch gemacht werden könnte. Als Übersetzung wird das hier aber nicht anerkannt. Es muss zumindest das Chin. Original dabei sein, damit die Übersetzung hier bestätigt werden kann.
Hukou (户口) ist keine Geburtsurkunde, sondern entspricht eher der deutschen Meldebestätigung. Geburtsurkunde ist 出生证 (Chusheng Zheng).

Der/die/das Hukou kann soviel ich weiß auch selbst übersetzt werden. Jedenfalls habe ich das mal für jemanden gemacht, der auch in Deutschland eine Chinesin geheiratet hat. Ein Blanko-Hukou als Word-Dokument, welches mit den persönlichen Angaben ergänzt werden kann, gibt es hier bei mir :wink:

Re: Heirat in D - Dokumente

Verfasst: 07.05.2018, 07:40
von kami
Wir haben die Geburtsurkunde in China anfertigen lassen gleich in deutsch dann zur Botschaft und Stempel druff...
Gab keine Probleme beim OLG/Standesamt für die Hochzeit in Deutschland

Re: Heirat in D - Dokumente

Verfasst: 07.05.2018, 08:20
von oyster
kami hat geschrieben:Wir haben die Geburtsurkunde in China anfertigen lassen gleich in deutsch dann zur Botschaft und Stempel druff...
Gab keine Probleme beim OLG/Standesamt für die Hochzeit in Deutschland
Danke für die wertvollen Hinweise!

Bezüglich OLG wurde mir vom Standesamt (Düsseldorf) eindrücklich versichert, dass hier nur Übersetzungen anerkannt sind, die von einem gelisteten Übersetzer angefertigt oder bestätigt wurden. Ich kann mir vorstellen, dass das in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird.

Ich habe dieses Merkblatt der Botschaft aus dem Jahr 2016 gefunden:
https://china.diplo.de/blob/1119742/bc9 ... i-data.pdf

Dieses besagt, dass eine Legalisierung nur nach einer Überbeglaubigung erfolgen kann:
"Erst nach der Überbeglaubigung durch das Außenministerium können Urkunden von der Botschaft
legalisiert werden."

Auf dem Standesamt wurde mir gesagt, dass eine Überbeglaubigung nicht notwendig ist. So verstehe ich auch Deinen (@Kami) Kommentar. Oder warst Du beim Außenministerium der VR China im Legalisationsreferat?

Bin etwas verwirrt, hat hier jemand Erfahrung mit den Prozessen bei der Botschaft?

@Laogai: Danke für das Word Dokument. Kann das so auf Deutsch mit zum Notar in China genommen werden?

Danke!

Re: Heirat in D - Dokumente

Verfasst: 07.05.2018, 10:29
von 拉尔斯
In Hamburg müssen die Dokumente legalisiert sein und von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Das Hukou haben wir überhaupt nicht gebraucht, obwohl wir es auch legalisiert und übersetzen lassen haben.

Mich wundert es, dass das OLG Düsseldorf keine legalisierten Dokumente fordert. Das OLG Köln hingegen schon (siehe Merkblatt http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/ju ... /china.pdf).
Scheint so, als würde das OLG Düsseldorf die Sache mit der Legalisation etwas lockerer sehen aber ich würde der vorsichtshalber direkt mal beim OLG Düsseldorf nachfragen.

Re: Heirat in D - Dokumente

Verfasst: 07.05.2018, 11:38
von kami
Sorry mit Stempel meinte ich Überbeglaubigung und Legalisierung...

Re: Heirat in D - Dokumente

Verfasst: 07.05.2018, 11:43
von qpr
oyster hat geschrieben: Bezüglich OLG wurde mir vom Standesamt (Düsseldorf) eindrücklich versichert, dass hier nur Übersetzungen anerkannt sind, die von einem gelisteten Übersetzer angefertigt oder bestätigt wurden. Ich kann mir vorstellen, dass das in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird.
Dann solltest du es auch genauso handhaben, wie es dein Standesamt verlangt.
Alles andere ist uninteressant für euch, da jedes Standesamt sein eigenes Süppchen kocht.
oyster hat geschrieben: Dieses besagt, dass eine Legalisierung nur nach einer Überbeglaubigung erfolgen kann:
"Erst nach der Überbeglaubigung durch das Außenministerium können Urkunden von der Botschaft
legalisiert werden."

Auf dem Standesamt wurde mir gesagt, dass eine Überbeglaubigung nicht notwendig ist. So verstehe ich auch Deinen (@Kami) Kommentar. Oder warst Du beim Außenministerium der VR China im Legalisationsreferat?

Bin etwas verwirrt, hat hier jemand Erfahrung mit den Prozessen bei der Botschaft?



Danke!
Bevor die deutsche Botschft/Konsulat chinesische Dokumente legalisiert, müssen diese zuerst beglaubigt und anschließend durch das chinersische Außenministerium überbeglaubigt werden.
Für eine Zuzahlung bringt das Außenministerium deine Papiere zur Botschaft und läßt sie dort legalisieren.
Aber warum schreibst du die Botschaft in Beijing nicht direkt an und fragst noch einmal nach?
Normalerweise antwortet diese binne n1-2 Werktagen.

Re: Heirat in D - Dokumente

Verfasst: 11.05.2018, 21:36
von cocktailfan

Re: Heirat in D - Dokumente

Verfasst: 19.06.2018, 15:05
von oyster
so, nachdem bei uns jetzt alles erfolgreich geklappt hat hier eine Kurz-Zusammenfassung:

Das Notariat in der Stadt in der auch das Familienbuch geführt wird hat eine Geburtsurkunde in Chinesisch und Deutsch ausgestellt. Die Vorlagen auf deutsch hatten die offensichtlich. Im Notariat wurde ein Service angeboten, der die Überbeglaubigung (Außenstelle Außenministerium) und die Legalisierung (dt. Botschaft) erledigt. Die Kosten kenne ich nicht. Dauer nur ca. 1 Woche. Beantragt haben das die Eltern meiner Partnerin. Eine Vollmacht war bei uns nicht notwendig. Eine weitere Woche war der Postversand nach Deutschland.

In Deutschland musste ein ermächtigter Übersetzer des zuständigen OLG die Übersetzung bestätigen.

Das Standesamt hat die Papiere alle so akzeptiert!

Re: Heirat in D - Dokumente

Verfasst: 19.06.2018, 15:09
von kami
Super !!!

das mit dem Übersetzer haben die sich bei uns gespart ;)