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Rechtliche Fragen und Antworten zur Ehe

Verfasst: 12.04.2018, 08:49
von falc410
Ich stehe vor der Entscheidung, ob ich in China heiraten soll. Da kommen vor Allem rechtliche Fragen in mir auf.

Ich habe hier ein paar Links rausgesucht die vielleicht auch für andere Hilfreich sein könnten

1. Welches Ehe-Recht gilt - Deutsches oder Chinesisches:
http://www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de/ ... beruehrung

2. Was steht überhaupt im Chinesischen Eherecht:
http://www.chinas-recht.de/800910.htm
(sehr lustig sind Passagen wie:
Kleinkinder zu ertränken oder im Stich zu lassen oder sie sonstwie zu verletzen und zu schädigen ist verboten.
Das man so etwas extra erwähnen muss ist schon hart)

3. Anerkennen lassen der Ehe in Deutschland:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/heira ... 16792.html

4. Welche Dokumente brauche ich überhaupt um in China heiraten zu können:
http://www.deguocun.de/faq/heiraten_in_china

Für mich persönlich war wichtig zu wissen, dass eine Ehe im Ausland hier nicht eingetragen werden muss, aber
Achtung: Wird die im Ausland geschlossene Ehe nicht eingetragen und wird ein anderer Partner erneut geheiratet, so liegt trotzdem Bigamie vor, die nach § 1306 BGB in Deutschland verboten ist.
Das Güterrecht gilt je nachdem welches Eherecht zum Zeitpunkt der Eheschliessung besteht. Letzteres kann sich ändern (z.B. nach Umzug), ersteres ändert sich wohl nicht automatisch. Bei mir ist das in vielerlei Hinsicht mehrfach problematisch da sich das Eherecht an dem gemeinsamen Wohnsitz orientiert. Da wir aber vermutlich nach Eheschliessung mehrere Jahre (wenn überhaupt jemals) einen gemeinsamen Wohnsitz haben werden, ist die Frage welches Recht gilt. Daher habe ich mir das Chinesische Eherecht sehr genau angesehen. Auch wenn es wohl dem Deutschen Recht mit Zugewinngemeinschaft ähnelt, habe ich extreme Bedenken einfach so eine Ehe in China einzugehen (gerade unter dem Gesichtspunkt von bevorstehenden Erbe von Immobilien in DE). Theoretisch steht da zwar:
§ 18 In folgenden Fällen handelt es sich um Vermögen nur des Ehemannes oder der Ehefrau:

1. Bei vorehelichem Vermögen einer Seite;

2. bei Behandlungskosten, Existenzbeihilfen für Behinderte und anderen Kosten, die eine Seite wegen erlittener körperlicher Verletzungen erlangt;

3. bei Vermögen, zu dem in einem Vermächtnis oder Schenkungsvertrag festgesetzt ist, daß es nur in das Vermögen des Mannes oder der Frau fällt;

4. speziell im Leben einer Seite genutzte Gegenstände;

5. anderes Vermögen, das [nur] einer Seite zufallen muß.
Aber so wirklich glücklich bin ich über Punkt 3 nicht.

Auf der anderen Seite denke ich mir immer noch, wenn ich die Ehe in DE nicht anerkennen lasse und die Dame niemals hier rüber kommt (kommen darf), wie will sie dann vor Gericht gehen um an mein Vermögen zu kommen. Aber wahrscheinlich würde sie da schon einen Weg finden.

Der einzige Punkt den ich bis jetzt nicht herausgefunden habe, ist das Steuerrecht bzw. die Steuerklasse. Was ich weiss ist, dass ich die Ehe in DE aneerkennen lassen muss und erst danach kann ich das Finanzamt informieren mit der Bitte um eine Änderung der Steuerklasse. Allerdings erwarte ich fast, das die dann auch die Steuernummer meiner Ehefrau wissen wollen, um ihre Steuerklasse anzupassen. Wenn die gute Dame noch nie in DE war und vermutlich eben auch nicht so schnell oder nie kommen wird, werde ich wahrscheinlich nicht in Steuerklasse 3 rutschen können. Aber das versuche ich noch genauer herauszufinden.

Edit: Also wie vermutet geht das nur wenn die Ehe-Frau EU Bürgerin ist und im EU Ausland wohnt. Und dann wäre Sie auch verpflichtet eine Steuererklärung in DE abzugeben.
Das geht leider nicht. LSt-Klasse III setzt nach § 38b EStG voraus, dass Ihre Ehefrau in DE unbeschränkt steuerpflichtig wäre. Dies setzt wiederum einen deutschen Wohnsitz im Sinne von § 8f AO voraus. Der Wohnsitz Ihrer Frau liegt jedoch in Tschechien. Auch eine Anwendung der Sondernorm des § 1a EStG kommt nicht zum Tragen, da Sie keine EU/EWR-Staatsangehörige ist (Ukrainerin).
Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Steuer ... 73182.html

Heisst für mich: Es gibt keinen Grund die Ehe in DE anerkennen zu lassen. Theoretisch würde ich mich strafbar machen falls ich später noch einmal jemanden heirate - wobei ich das Risiko für sehr gering einschätze, dass die Deutschen Behörden jemals herausfinden ob ich in China in Hintertupfingen irgendwann einmal geheiratet habe. Noch dazu kann man man den Ehervertrag aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse später anfechten (zumindest geht das in DE, keine Ahnung wie Chinesen das sehen):
Die Gefahr, dass ein Ehevertrag später aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse angefochten wird, darf nicht unterschätzt werden.
Quelle: Siehe Punkt 1

Falls jemand zum letzten Punkt noch Infos hat kann er sie gerne posten. Oder vielleicht noch andere hilfreiche Links zu dem Thema.

Re: Rechtliche Fragen und Antworten zur Ehe

Verfasst: 12.04.2018, 09:01
von blur
Hört sich so an als möchtest du nur Heiraten um Steuern zu sparen.
Du kriegst Steuerklasse 3 erst ab dem Zeitpunkt, ab dem deine Frau in Deutschland gemeldet ist. Nur verheiratet sein reicht nicht, sie muss auch hier leben.

Re: Rechtliche Fragen und Antworten zur Ehe

Verfasst: 12.04.2018, 09:14
von falc410
Nein, eigentlich möchte ich gar nicht heiraten. Die Situation ist etwas kompliziert. Aber chinesische Frauen drängen halt sehr auf eine Hochzeit. Nur möchte ich mich vorher rechtlich absichern (vor Allem finanziell). Wenn ich in China heirate, habe ich keine Garantie das meine Frau jemals nach DE kommt. Zuerst müsste Sie Visum beantragen und einen Deutschkurs machen. Da sehe ich schon schwarz. D.h. ich habe die Befürchtung, im Ausland verheiratet zu sein ohne jemals einen gemeinsamen Wohnsitz zu haben. Zumindest mindestens für die nächsten 1-2 Jahre - denn so lange würde es ja mindestens dauern bis sie überhaupt nach DE kommen darf (und auch nur wenn sie sich anstrengt und beeilt die nötigen Dokumente und Nachweise für das Ehevisum zu bekommen). Dann bin ich also 2 Jahre verheiratet, lebe aber eigentlich allein - wer weiss was in dieser Zeit alles passiert.
Realistisch betrachtet, ist die Wahrscheinlichkeit das eine Fernbeziehung (egal ob verheiratet oder nicht) in 2 Jahren in die Brüche geht, ziemlich hoch. Dann möchte ich zumindest nicht noch einen finanziellen Ruin an der Backe haben.

Re: Rechtliche Fragen und Antworten zur Ehe

Verfasst: 12.04.2018, 10:30
von qpr
falc410 hat geschrieben: Der einzige Punkt den ich bis jetzt nicht herausgefunden habe, ist das Steuerrecht bzw. die Steuerklasse. Was ich weiss ist, dass ich die Ehe in DE aneerkennen lassen muss und erst danach kann ich das Finanzamt informieren mit der Bitte um eine Änderung der Steuerklasse. Allerdings erwarte ich fast, das die dann auch die Steuernummer meiner Ehefrau wissen wollen, um ihre Steuerklasse anzupassen. Wenn die gute Dame noch nie in DE war und vermutlich eben auch nicht so schnell oder nie kommen wird, werde ich wahrscheinlich nicht in Steuerklasse 3 rutschen können. Aber das versuche ich noch genauer herauszufinden.



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Du mußt die Ehe in Deutschland nicht anerkennen lassen.
Wenn du rechtskräftig in China geheiratet hast, gehst du anschließend zum Einwohnermeldeamt und läßt deinen Personenstand auf "verheiratet" ändern.
Und sobald deine Ehefrau in Deutschland ist, kannst du deine Steuerklasse auf 3 ändern lassen.
Dazu braucht es keine Anerkennung der Eheschließung.
Deine Ehefrau bekommt automatisch eine Steuernummer.

Re: Rechtliche Fragen und Antworten zur Ehe

Verfasst: 12.04.2018, 10:34
von Exokiel
Warum dauert es 1-2 Jahre bis sie nach Deutschland kommen darf? Die Dokumente um die Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen hat man schnell zusammen wenn man nicht faul ist.

Re: Rechtliche Fragen und Antworten zur Ehe

Verfasst: 12.04.2018, 10:37
von blur
falc410 hat geschrieben:Nein, eigentlich möchte ich gar nicht heiraten.
Dann mache es nicht.

Bist du Deutscher? Wenn du eine andere EU Staatsangehörigkeit hast braucht sie kein A1.
Hast du die Möglichkeit zumindest kurzzeitig in einem anderen EU Land zu arbeiten? Auch dann bräuchte sie kein A1.
Wobei A1 echt nicht so schwer ist und sie dafür selbst lernen kann, dafür muss sie nicht einmal einen Kurs besuchen.

Re: Rechtliche Fragen und Antworten zur Ehe

Verfasst: 12.04.2018, 10:43
von qpr
falc410 hat geschrieben: Wenn ich in China heirate, habe ich keine Garantie das meine Frau jemals nach DE kommt. Zuerst müsste Sie Visum beantragen und einen Deutschkurs machen. Da sehe ich schon schwarz. D.h. ich habe die Befürchtung, im Ausland verheiratet zu sein ohne jemals einen gemeinsamen Wohnsitz zu haben. Zumindest mindestens für die nächsten 1-2 Jahre - denn so lange würde es ja mindestens dauern bis sie überhaupt nach DE kommen darf (und auch nur wenn sie sich anstrengt und beeilt die nötigen Dokumente und Nachweise für das Ehevisum zu bekommen).
Doch, diese Garantie hast du, daß deine Ehefrau nach Deutschland kommen darf, wenn sie alle erforderlichen Unterlagen hat (und das ist nicht viel).

Wie du auf 1-2 Jahre kommst, verstehe ich nicht.
Der Antrag zum FZF Visum dauert ca. 4-8 Wochen, bis er durch ist.
Und wenn sie nach Deutschland übersiedeln möchte, soll sie jetzt schon mit dem Deutschkurs anfangen, dann habt ihr A1 schon bei der Hochzeit und könnt sofort den FZF Antrag stellen (sobald das Heiratsbuch legalisiert wurde, was aber nicht lange dauert).
Ansonsten braucht sie nur noch 2 Antragsformulare, deine Meldebescheinigung und 2 Kopien deines Reisepasses.
Und diese Dokumente sind ja wirklich kein großer Zeitaufwand.

Re: Rechtliche Fragen und Antworten zur Ehe

Verfasst: 12.04.2018, 11:03
von falc410
blur hat geschrieben: Bist du Deutscher?
Leider ja.
Hast du die Möglichkeit zumindest kurzzeitig in einem anderen EU Land zu arbeiten? Auch dann bräuchte sie kein A1.
Im Moment nicht möglich. Habe gerade erst einen neuen Vertrag unterschrieben und möchte die Doktorarbeit fertig machen und nicht unterbrechen.


Also ich kenne jetzt 2 Pärchchen persönlich. Bei beiden Situation eben Frau in China geheiratet, anschliessend hat es bei den einen 8 Monate gedauert und bei den anderen 14 Monate bis die Damen nach DE kommen durften. Gut, die haben mit dem Deutschkurs wohl erst nach der Hochzeit angefangen aber so wie ich das mitbekommen habe, haben die sich sehr ins Zeug gelegt um alle notwendigen Unterlagen zu besorgen und einzureichen. Davon abgesehen, dass man Termine bei der Deutschen Botschaft braucht und dann erst einmal mit dem Flugzeug ggf. über den halben Kontinent fliegen muss, war wohl das Hauptproblem in allen Fällen, dass die Bearbeitung allein 6 Monate dauert bis man dann den Bescheid erhält ob die Frau das Visum bekommt oder nicht.

Das meine Herzensdame alles andere als schnell ist wenn es um irgendwelche Formalitäten geht, rechne ich also mit mindestens 1 Jahr, wenn nicht 2 Jahre. Mit dem genauen Ablauf und den benötigten Unterlagen hierfür habe ich mich noch nicht beschäftigt. Allein herauszufinden wie eine Ehe abläuft und wie man das am besten macht (ob in DE oder China) hat ja schon Wochen gedauert.
Wir haben ja auch den Sonderfall, dass sie noch bis September eine Aufenthaltsgenehmigung sprich Schengen-Visa hat, danach aber dann definitiv nach China zurück muss.

Daher kam dann die Überlegung zu einer (für mich etwas überhasteten) Ehe als einzige Möglichkeit für ein weiteres Wiedersehen 2019 in DE. Aber so wirklich glücklich bin ich mit der Vorstellung nicht. Ich kann mir gut vorstellen, dass entweder
a) Ich irgendwann jemand anderes kennenlerne
b) Sie irgendwann keine Lust mehr hat und dann zwar verheiratet ist aber nie nach DE kommt. Noch dazu in Ihrer tradionellen Denke ist es ganz normal wenn man sich als verheiratetes Ehepaar nur 1x im Jahr sieht. Als ich zum Frühlingsfest runtergeflogen bin, sass neben mir ein Chinese der in Frankfurt arbeitet und eben nur zum Frühlingsfest nach Hause zu seiner Frau und Kindern fliegt. Das ist in manchen Regionen ganz normal - entspricht aber nicht meiner Vorstellung von einer Ehe oder Beziehung
c) (eher unrealistischer Fall) sie kommt nach der Hochzeit ganz schnell nach DE und wir leben zusammen

In allen 3 Fällen muss ich so oder so vor der Ehe die Gütertrennung absichern (wäre bei einer Ehe mit einer Deutschen Frau auch nicht anders aber halt einfacher)

Re: Rechtliche Fragen und Antworten zur Ehe

Verfasst: 12.04.2018, 11:30
von Exokiel
Wenn sie noch eine Aufenthaltsgenehmigung hat, wie wäre es mit einer Hochzeit in Dänemark? Wir hatten das damals so gemacht weil wir auch nicht allzu viel Zeit hatten und haben dann ohne Umstände den Aufenthaltstitel für 3 Jahre bekommen. Die Apostille usw. haben wir direkt in Kopenhagen geholt, dann war die Anerkennung in Deutschland und in China auch kein Problem. Und Englisch A1 hat sie in 1 Monat drauf.

Re: Rechtliche Fragen und Antworten zur Ehe

Verfasst: 12.04.2018, 12:00
von blur
Wenn sie ein Schengen Visum hat (im Reisepass) muss sie immer zurück nach China um ein FZF Visum zu beantragen. Sollte sie eine Aufenthaltsgenehmigung (Plastikkarte) haben, muss sie nicht zurück.

Re: Rechtliche Fragen und Antworten zur Ehe

Verfasst: 12.04.2018, 12:32
von falc410
Sie hat eine Plastikkarte die noch gültig ist bis September.
Aber nach vielem Googlen hatte ich es so verstanden, dass wir dann trotzdem nicht in DE heiraten dürfen, oder selbst wenn wir es dürfen, müsste sie nach dem Ablauf der Plastikkarte zurück nach China und dort dann ein FZF Visum beantragen und wir haben auch nichts gewonnen.

Daher war ja eigentlich der Tipp, in China zu heiraten da es dort noch am einfachsten ist (von der bürokratie her). Dänemark hat wohl auch ein paar Dinge geändert, dass es nicht mehr ganz so leicht.

Also nochmal für mich zum Verstädnis. Sie hat eine Plastikkarte (ist zwar aus Polen aber egal), da steht meine ich Residence Permit drauf und damit kommt sie nach Europe und innerhalb Europa in jedes Land. Wenn wir nun in der EU heiraten - was wären die nächsten Schritte um die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern bzw. eine neue zu bekommen? Das wäre ja vielleicht doch eine Option dann. Mir ist das deutlich lieber als die Frau auf unbestimmte Zeit in China sitzen zu lassen.

Re: Rechtliche Fragen und Antworten zur Ehe

Verfasst: 12.04.2018, 12:49
von blur
Man darf mit jeder Art von Visum/Aufenthaltstitel in Deutschland heiraten.
Wenn man es sich sparen will im Vorfeld Papiere wie ihre Geburtsurkunde zu beschaffen und legalisieren zu lassen, könnt ihr es z.B. in Kopenhagen versuchen. Da braucht es nur ihren polnischen Aufenthaltstitel und eine deutsche Aufenthaltsbescheinigung (gibts bei deiner Gemeinde, ist nichts anderes als eine Meldebescheinigung auf der noch der Familienstand steht). Damit könnt ihr dort Heiraten.
Hätte sie einen deutschen Aufenthaltstitel kann der problemlos umgeschrieben werden. Sie müsste dafür nur A1 nachweisen (könnte sie ja noch machen solange sie hier ist). Wie es bei einem polnischen Aufenthaltstitel aussieht weiß ich nicht. Frag bei deiner Ausländerbehörde nach oder bei info4alien.de. Evtl. hast du ja Glück und sie könnte damit auch gleich hierbleiben.

Re: Rechtliche Fragen und Antworten zur Ehe

Verfasst: 12.04.2018, 14:52
von tfranck
falc410 hat geschrieben:Nein, eigentlich möchte ich gar nicht heiraten.
Dann mach es nicht.
falc410 hat geschrieben:Die Situation ist etwas kompliziert. Aber chinesische Frauen drängen halt sehr auf eine Hochzeit.
Das kenne ich nur, wenn da Nachwuchs unterwegs ist - in dem Falle unterstütze ich allerdings die Seite deiner zukünftigen.. :)
falc410 hat geschrieben:Nur möchte ich mich vorher rechtlich absichern (vor Allem finanziell).
Dann setz' halt einen Ehevertrag auf - das ist auch in China nichts ungewöhnliches. Vielleicht wird deine zukünftige das sogar gut finden - denn Ihr Eigentum wird damit dann auch gesichert und du zeigst, dass du auch etwas in die Zukunft planst.
Und das Anfechten - lass den in zwei Sprachen in einfachen Worten aufsetzen: Alle Besitztümer der jeweiligen Partner bis zu dem Zeitpunkt der Heirat bleiben im alleinigen Besitz des ursprünglichen Person.
oder so..
falc410 hat geschrieben:Dann möchte ich zumindest nicht noch einen finanziellen Ruin an der Backe haben.
Vielleicht ist das mit der Heirat nun wirklich keine gute Idee (außer dem o.g. Grund).

Du solltest allerdings damit rechnen in China Investitionen zu tätigen. Haus/Appartment, Brautgeld, Geschenke/Einladungen, etc. Es sei denn du hast kein Interesse dich zu integrieren.

Re: Rechtliche Fragen und Antworten zur Ehe

Verfasst: 13.04.2018, 07:29
von kami
Zitat :"Alle Besitztümer der jeweiligen Partner bis zu dem Zeitpunkt der Heirat bleiben im alleinigen Besitz des ursprünglichen Person."

Ist im Deutschen ich sag mal "Scheidungsrecht" schon so beschrieben.... Danach ist entscheidend was nach der Heirat alles von wem angeschafft wurde sollte das Eigentum des jeweiligen bleiben....

Aber ganz ehrlich wenn du nicht möchtest lass das lieber ist nicht ganz so einfach aus der Nummer raus zu kommen .... du musst dann noch bedenken wenns nicht klappt bist du (nach deutschem Recht) minimum ein Jahr finanziell gebunden mit Trennungsunterhalt(wenn es schlecht läuft)....

Aber das ist nur wenn du deutsches Recht anwedest ich weiß nicht wie es sich im chinesischen verhält

Re: Rechtliche Fragen und Antworten zur Ehe

Verfasst: 13.04.2018, 10:09
von tfranck
kami hat geschrieben:Zitat :"Alle Besitztümer der jeweiligen Partner bis zu dem Zeitpunkt der Heirat bleiben im alleinigen Besitz des ursprünglichen Person."

Ist im Deutschen ich sag mal "Scheidungsrecht" schon so beschrieben.... Danach ist entscheidend was nach der Heirat alles von wem angeschafft wurde sollte das Eigentum des jeweiligen bleiben....
...
Aber das ist nur wenn du deutsches Recht anwedest ich weiß nicht wie es sich im chinesischen verhält
der TS überlegt ob er in China oder Deutschland (oder gar nicht?) heiraten soll. In beiden Fällen finde ich, kann ein entsprechendes Schriftstück auch nicht schaden. Oder?