Beruflich:Umzug von China nach Deutschland - Werbungskosten?
Verfasst: 17.03.2018, 06:03
Moin moin liebes Forum,
nach langer Zeit melde ich mich mal wieder
Wie es scheint sind meine Tage in China (vorerst) gezählt und meine Frau und ich planen in diesem Jahr China zu verlassen.
Im aktuellen Szenario wird mein zukünftiger Arbeitgeber die Kosten für einen Umzug nicht übernehmen, daher möchte ich mich infiormieren, welche steuerlich Möglichkeiten es gibt, die Kosten unterm Strich im Rahmen zu halten.
Das Internet gibt schon einiges an Informationen her, diese sind aber wie üblich sehr allgemein gehalten. Generell scheint es möglich zu sein, beruflich bedingte Umzüge von der Steuer abzusetzen.
Zum einen gibt es einen Pauschalbetrag den man gelten machen kann, ohne Rechnungen einzureichen (in etwa 1.500€ für Verheiratete), aber auch weitere Kosten wie Umzugshelfer, Umzugsunternehmen, Möbelpacker, evtl. Lagerungen usw. sind generell absetztbar.
Nun hält sich das Internet mit genauen Zahlen, insbesondere über die Höhe der einzelnen Leistungen, etwas zurück. Weiterhin wird das Thema "Umzug aus dem Ausland anch Deutschland" meist nur im Nebensatz erwähnt, sodass ich keinerlei Gefühl dafür habe, welche Kosten ich als Werbungskosten gelten machen kann.
Ein Kollege hatte eine ähnliche Situation, ist allerdings ohne seinen Hausrat ausgereist. Daher weiß ich bereits, dass ich die Flugtickets steuerlich geltend machen kann.
Daher meine Frage:
Wer hat Erfahrung mit selbstgezahlten Umzügen und der Steuer? Gibt es Beschränkungen, bspw. bestimmt die Anzahl der Personen eine erlaubte Container-Größe? Muss es Seefracht sein oder darf es auch ein kleinerer Luftfrachtcontainer sein? Können Agenturen wie Santa Fe beauftragt werden oder sind die so entstehenden Kosten über Maß und werden abgelehnt?
Wie sieht es mit der Währung der Rechnung aus? Akzeptiert das Finanzamt ausländische Rechnungen und falls ja, wie wird mit dem Wechselkurs verfahren?
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
Viele Grüße,
Mazzel
nach langer Zeit melde ich mich mal wieder
Wie es scheint sind meine Tage in China (vorerst) gezählt und meine Frau und ich planen in diesem Jahr China zu verlassen.
Im aktuellen Szenario wird mein zukünftiger Arbeitgeber die Kosten für einen Umzug nicht übernehmen, daher möchte ich mich infiormieren, welche steuerlich Möglichkeiten es gibt, die Kosten unterm Strich im Rahmen zu halten.
Das Internet gibt schon einiges an Informationen her, diese sind aber wie üblich sehr allgemein gehalten. Generell scheint es möglich zu sein, beruflich bedingte Umzüge von der Steuer abzusetzen.
Zum einen gibt es einen Pauschalbetrag den man gelten machen kann, ohne Rechnungen einzureichen (in etwa 1.500€ für Verheiratete), aber auch weitere Kosten wie Umzugshelfer, Umzugsunternehmen, Möbelpacker, evtl. Lagerungen usw. sind generell absetztbar.
Nun hält sich das Internet mit genauen Zahlen, insbesondere über die Höhe der einzelnen Leistungen, etwas zurück. Weiterhin wird das Thema "Umzug aus dem Ausland anch Deutschland" meist nur im Nebensatz erwähnt, sodass ich keinerlei Gefühl dafür habe, welche Kosten ich als Werbungskosten gelten machen kann.
Ein Kollege hatte eine ähnliche Situation, ist allerdings ohne seinen Hausrat ausgereist. Daher weiß ich bereits, dass ich die Flugtickets steuerlich geltend machen kann.
Daher meine Frage:
Wer hat Erfahrung mit selbstgezahlten Umzügen und der Steuer? Gibt es Beschränkungen, bspw. bestimmt die Anzahl der Personen eine erlaubte Container-Größe? Muss es Seefracht sein oder darf es auch ein kleinerer Luftfrachtcontainer sein? Können Agenturen wie Santa Fe beauftragt werden oder sind die so entstehenden Kosten über Maß und werden abgelehnt?
Wie sieht es mit der Währung der Rechnung aus? Akzeptiert das Finanzamt ausländische Rechnungen und falls ja, wie wird mit dem Wechselkurs verfahren?
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
Viele Grüße,
Mazzel