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Beruflich:Umzug von China nach Deutschland - Werbungskosten?

Verfasst: 17.03.2018, 06:03
von mazzel
Moin moin liebes Forum,

nach langer Zeit melde ich mich mal wieder :)
Wie es scheint sind meine Tage in China (vorerst) gezählt und meine Frau und ich planen in diesem Jahr China zu verlassen.

Im aktuellen Szenario wird mein zukünftiger Arbeitgeber die Kosten für einen Umzug nicht übernehmen, daher möchte ich mich infiormieren, welche steuerlich Möglichkeiten es gibt, die Kosten unterm Strich im Rahmen zu halten.

Das Internet gibt schon einiges an Informationen her, diese sind aber wie üblich sehr allgemein gehalten. Generell scheint es möglich zu sein, beruflich bedingte Umzüge von der Steuer abzusetzen.
Zum einen gibt es einen Pauschalbetrag den man gelten machen kann, ohne Rechnungen einzureichen (in etwa 1.500€ für Verheiratete), aber auch weitere Kosten wie Umzugshelfer, Umzugsunternehmen, Möbelpacker, evtl. Lagerungen usw. sind generell absetztbar.
Nun hält sich das Internet mit genauen Zahlen, insbesondere über die Höhe der einzelnen Leistungen, etwas zurück. Weiterhin wird das Thema "Umzug aus dem Ausland anch Deutschland" meist nur im Nebensatz erwähnt, sodass ich keinerlei Gefühl dafür habe, welche Kosten ich als Werbungskosten gelten machen kann.
Ein Kollege hatte eine ähnliche Situation, ist allerdings ohne seinen Hausrat ausgereist. Daher weiß ich bereits, dass ich die Flugtickets steuerlich geltend machen kann.

Daher meine Frage:
Wer hat Erfahrung mit selbstgezahlten Umzügen und der Steuer? Gibt es Beschränkungen, bspw. bestimmt die Anzahl der Personen eine erlaubte Container-Größe? Muss es Seefracht sein oder darf es auch ein kleinerer Luftfrachtcontainer sein? Können Agenturen wie Santa Fe beauftragt werden oder sind die so entstehenden Kosten über Maß und werden abgelehnt?
Wie sieht es mit der Währung der Rechnung aus? Akzeptiert das Finanzamt ausländische Rechnungen und falls ja, wie wird mit dem Wechselkurs verfahren?

Ich bin für jeden Tipp dankbar!

Viele Grüße,
Mazzel

Re: Beruflich:Umzug von China nach Deutschland - Werbungskos

Verfasst: 17.03.2018, 16:50
von ingo_001
Wieso schreibst Du da keine Mail an Dein Finanzamt in D.?
Die geben Dir mit Sicherheit die nötigen Auskünfte, auf die Du Dich dann auch berufen kannst.

Re: Beruflich:Umzug von China nach Deutschland - Werbungskos

Verfasst: 18.03.2018, 14:11
von mazzel
Hab ich mal gemacht, bin gespannt, was die antworten!

Wenns so einfach ist, wieso gibts dann überhaupt Steuerberater? Dann kann doch jeder einfach sein Finanzamt fragen!

;-)

Re: Beruflich:Umzug von China nach Deutschland - Werbungskos

Verfasst: 18.03.2018, 21:09
von blackrice
da Deine Tage wie selbst sagtest "vorerst" gezaehlt sind solltest Dir evtl. ueberlegen ob nicht Deinen Kram groesstenteils "vorerst" mal dort laesst...so tat ich dies bereits 2 mal

Re: Beruflich:Umzug von China nach Deutschland - Werbungskos

Verfasst: 19.03.2018, 15:19
von jackie_chan
blackrice hat geschrieben:da Deine Tage wie selbst sagtest "vorerst" gezaehlt sind solltest Dir evtl. ueberlegen ob nicht Deinen Kram groesstenteils "vorerst" mal dort laesst...so tat ich dies bereits 2 mal
Wie/wo hast du denn dein Gerümpel damals deponiert? Rein aus Interesse....

Re: Beruflich:Umzug von China nach Deutschland - Werbungskos

Verfasst: 19.03.2018, 16:16
von blackrice
in unserer (Eigentums)Wohnung

Re: Beruflich:Umzug von China nach Deutschland - Werbungskos

Verfasst: 20.03.2018, 18:55
von jackie_chan
Alles klar :wink:

Re: Beruflich:Umzug von China nach Deutschland - Werbungskos

Verfasst: 20.03.2018, 21:05
von blackrice
mazzel hat geschrieben:Im aktuellen Szenario wird mein zukünftiger Arbeitgeber die Kosten für einen Umzug nicht übernehmen
if so dann wundert mich weshalb dieser dies nicht tut...dieser AG hat DICH "auserkoren", und dieser kann die Umzugskosten fuer einen kuenftigen Angestellten steuerlich geltend machen

Re: Beruflich:Umzug von China nach Deutschland - Werbungskos

Verfasst: 03.04.2018, 06:21
von mazzel
blackrice hat geschrieben:
mazzel hat geschrieben:Im aktuellen Szenario wird mein zukünftiger Arbeitgeber die Kosten für einen Umzug nicht übernehmen
if so dann wundert mich weshalb dieser dies nicht tut...dieser AG hat DICH "auserkoren", und dieser kann die Umzugskosten fuer einen kuenftigen Angestellten steuerlich geltend machen
Mit den Details rücken die leider nicht raus...
Mir wurde jetzt von 2 Steuerberatern mitgeteilt, dass Umzugskosten zu 100% als Werbungskosten abgesetzt werden können. Da bin ich mal gespannt...

Re: Beruflich:Umzug von China nach Deutschland - Werbungskosten?

Verfasst: 29.09.2020, 13:39
von mazzel
Um den Thread mal abzuschließen:
Habe nun endlich die Steuererklärung von 2018 wieder bekommen und konnte die kompletten Umzugskosten inkl. Seefracht Container, Flüge etc. steuerlich geltend machen. Das hat die Kosten dann doch etwas gedrückt, teuer war's trotzdem :)

Re: Beruflich:Umzug von China nach Deutschland - Werbungskos

Verfasst: 29.09.2020, 13:43
von mazzel
blackrice hat geschrieben: 18.03.2018, 21:09 da Deine Tage wie selbst sagtest "vorerst" gezaehlt sind solltest Dir evtl. ueberlegen ob nicht Deinen Kram groesstenteils "vorerst" mal dort laesst...so tat ich dies bereits 2 mal
So im Nachhinein hättest du übrigens Recht, das es tatsächlich nur "vorerst" war :D
Allerdings hätte ich dann einiges neu kaufen müssen und falls wir nächstes Jahr tatsächlich wieder nach CN gehen, hätte ich einiges Doppelt gehabt. Daher wäre es wahrscheinlich nicht wirklich günstiger gewesen. Stressfreier bestimmt... :twisted: