Ausreise einer chinesischen Uigurin
Ausreise einer chinesischen Uigurin
Hallo,
nachdem wir Sommer 2016 nach langwierigen (2 Jahre!) Behördenkämpfen mit den Dokumenten endlich in Deutschland heiraten konnten, arbeitete meine Frau zunächst weiter in Kasachstan. Sie hat weiter die chinesische Staatsbürgerschaft und die deutsche ID (Aufendhaltserlaubnis). Nun musste sie von Kasachstan zurück nach China, da sie einen neuen Reisepass benötigt und auch ihren Ausstieg in Kasachstan (chinesische Firma) machen möchte. Seit 2016 nun mussten alle Uiguren íhre Pässe abgeben und haben nur noch in Ausnahmefällen diese zurückerhalten. Unsere Hoffnung war, dass sich die Situation nach dem Parteitag letzten Herbst bessert...
Jetzt hat sie in China Mitte Januar alle Dokumente für den Reisepass eingereicht und erhält (auch auf Nachfrage) bisher keine Auskunft. Da wir dies befürchtet hatten, hat sie Ihre Reise nach China immer wieder verschoben, aber jetzt lief die Gültigkeit des Passes ab.
Frage: Wie lange brauchen chinesische Behörden in der Regel für die Ausstellung? Was kann man machen, wenn sie ihr den Pass und Ausreise verweigern, das Auswärtige Amt einschalten?
Wir wollen auch keinen Stress mit den dortigen Behörden, da ihre Familie dort lebt und wir ja auch mal wieder hinreisen möchten. Leider wird die Uigurische "Autonome" Provinz Xinjiang momentan eher als verbotene Zone (für Ausländer) beschrieben. Ausserdem hat sie in China einige Pensionsansprüche erworben, die sie nicht verlieren möchte.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruss Ben
nachdem wir Sommer 2016 nach langwierigen (2 Jahre!) Behördenkämpfen mit den Dokumenten endlich in Deutschland heiraten konnten, arbeitete meine Frau zunächst weiter in Kasachstan. Sie hat weiter die chinesische Staatsbürgerschaft und die deutsche ID (Aufendhaltserlaubnis). Nun musste sie von Kasachstan zurück nach China, da sie einen neuen Reisepass benötigt und auch ihren Ausstieg in Kasachstan (chinesische Firma) machen möchte. Seit 2016 nun mussten alle Uiguren íhre Pässe abgeben und haben nur noch in Ausnahmefällen diese zurückerhalten. Unsere Hoffnung war, dass sich die Situation nach dem Parteitag letzten Herbst bessert...
Jetzt hat sie in China Mitte Januar alle Dokumente für den Reisepass eingereicht und erhält (auch auf Nachfrage) bisher keine Auskunft. Da wir dies befürchtet hatten, hat sie Ihre Reise nach China immer wieder verschoben, aber jetzt lief die Gültigkeit des Passes ab.
Frage: Wie lange brauchen chinesische Behörden in der Regel für die Ausstellung? Was kann man machen, wenn sie ihr den Pass und Ausreise verweigern, das Auswärtige Amt einschalten?
Wir wollen auch keinen Stress mit den dortigen Behörden, da ihre Familie dort lebt und wir ja auch mal wieder hinreisen möchten. Leider wird die Uigurische "Autonome" Provinz Xinjiang momentan eher als verbotene Zone (für Ausländer) beschrieben. Ausserdem hat sie in China einige Pensionsansprüche erworben, die sie nicht verlieren möchte.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruss Ben
Re: Ausreise einer chinesischen Uigurin
Das hilft euch nicht weiter, da sie keine deutsche Staatsangehörige ist und Deutschland rein gar nichts mit ihrem chinesischen Reisepass zu tun hat. Im übrigen dürfte ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis nach 6 Monaten im Ausland erloschen sein, sie muss also ein komplett neues Visum zur Familienzusammenführung beantragen, nachdem sie ihren chinesischen Reisepass bekommen hat. Es sei denn die deutsche Ausländerbehörde hat ihr vor Abreise schriftlich versichert, dass diese auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt nicht erlischt.bigben hat geschrieben:Was kann man machen, wenn sie ihr den Pass und Ausreise verweigern, das Auswärtige Amt einschalten?
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Re: Ausreise einer chinesischen Uigurin
Wo ist denn ihr Lebensmittelpunkt?bigben hat geschrieben:Hallo,
nachdem wir Sommer 2016 nach langwierigen (2 Jahre!) Behördenkämpfen mit den Dokumenten endlich in Deutschland heiraten konnten, arbeitete meine Frau zunächst weiter in Kasachstan. Sie hat weiter die chinesische Staatsbürgerschaft und die deutsche ID (Aufendhaltserlaubnis). Nun musste sie von Kasachstan zurück nach China, da sie einen neuen Reisepass benötigt und auch ihren Ausstieg in Kasachstan (chinesische Firma) machen möchte.
In KAZ?
Dann ist für die Ausstellung eines neuen Reisepasses Sache der dortigen chin. Botschaft.
Ok, da hat sie dann die o.g. Variante selbst unmöglich gemacht.Bigben hat geschrieben:Jetzt hat sie in China Mitte Januar alle Dokumente für den Reisepass eingereicht und erhält (auch auf Nachfrage) bisher keine Auskunft. Da wir dies befürchtet hatten, hat sie Ihre Reise nach China immer wieder verschoben, aber jetzt lief die Gültigkeit des Passes ab.
In D.?
Dann ist für die Ausstellung eines neuen Reisepasses Sache der dortigen chin. Botschaft.
Sie ist chin. Staatsbürgerin - da kann, wird und will das Auswärtige Amt nur bedauernd mit den Schultern zucken.Bigben hat geschrieben:Frage: Wie lange brauchen chinesische Behörden in der Regel für die Ausstellung? Was kann man machen, wenn sie ihr den Pass und Ausreise verweigern, das Auswärtige Amt einschalten?
Nur wenn ihr Lebensmittelpunkt in China ist, dann muss sie dort einen neuen Reisepass beantragen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Ausreise einer chinesischen Uigurin
Noch ein paar Klarstellungen:
Wir sind verheiratet, unser Lebensmittelpunkt ist (eigentlich) in Deutschland und sie hat eine unbefristete Aufendhaltserlaubnis, ist auch bei mir mit krankenversichert. Sie hat nur noch weiter in Kasachstan gearbeitet, da sie erst ab gewissen Jahren Firmenzugehörigkeit Anspruch auf chinesische Rente hat.
Ich habe nochmal nachgefragt. Ein Reisepass wird normal in 2 Wochen ausgestellt. Wir warten jetzt 7. Im Prinzip kann man dann also nichts machen, wenn die Behörden sich quer stellen. Ich komme nicht hin und sie nicht her?
PS: Den letzten Reisepass hatte sie von der chinesischen Botschaft in Kasachstan bekommen. So etwas machen die Behörden (für die Uiguren?) heute nicht mehr.
Neben Fingerabdrücken, Netzhautscan war nun auch die DNA erforderlich... Und nur in ihrer Heimatstadt.
Ihrem Kollegen (einem Chinesen kasachischer Minderheit) hatte man im Dezember erst auf dem Flughafen den Reisepass abgenommen und die Ausreise verweigert. Ausgefressen hat wirklich keiner was von denen, die arbeiten halt nur im Ausland.
Gruß Ben
Wir sind verheiratet, unser Lebensmittelpunkt ist (eigentlich) in Deutschland und sie hat eine unbefristete Aufendhaltserlaubnis, ist auch bei mir mit krankenversichert. Sie hat nur noch weiter in Kasachstan gearbeitet, da sie erst ab gewissen Jahren Firmenzugehörigkeit Anspruch auf chinesische Rente hat.
Ich hoffe dies ist nicht der Fall bei unbefristeter Aufendhaltserlaubnis....blur hat geschrieben:Das hilft euch nicht weiter, da sie keine deutsche Staatsangehörige ist und Deutschland rein gar nichts mit ihrem chinesischen Reisepass zu tun hat. Im übrigen dürfte ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis nach 6 Monaten im Ausland erloschen sein, sie muss also ein komplett neues Visum zur Familienzusammenführung beantragen, nachdem sie ihren chinesischen Reisepass bekommen hat. Es sei denn die deutsche Ausländerbehörde hat ihr vor Abreise schriftlich versichert, dass diese auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt nicht erlischt.
Ich habe nochmal nachgefragt. Ein Reisepass wird normal in 2 Wochen ausgestellt. Wir warten jetzt 7. Im Prinzip kann man dann also nichts machen, wenn die Behörden sich quer stellen. Ich komme nicht hin und sie nicht her?
PS: Den letzten Reisepass hatte sie von der chinesischen Botschaft in Kasachstan bekommen. So etwas machen die Behörden (für die Uiguren?) heute nicht mehr.
Neben Fingerabdrücken, Netzhautscan war nun auch die DNA erforderlich... Und nur in ihrer Heimatstadt.
Ihrem Kollegen (einem Chinesen kasachischer Minderheit) hatte man im Dezember erst auf dem Flughafen den Reisepass abgenommen und die Ausreise verweigert. Ausgefressen hat wirklich keiner was von denen, die arbeiten halt nur im Ausland.
Gruß Ben
Re: Ausreise einer chinesischen Uigurin
Krankenversichert ist sie über dich in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nur während sie in Deutschland bzw. Europa ist. In Kasachstan und China dürfte kein Versicherungsschutz bestehen.bigben hat geschrieben:Noch ein paar Klarstellungen: Wir sind verheiratet, unser Lebensmittelpunkt ist (eigentlich) in Deutschland und sie hat eine unbefristete Aufendhaltserlaubnis, ist auch bei mir mit krankenversichert.
Wie kommt sie an den unbefristeten Aufenthaltstitel wenn ihr erst 2016 geheiratet habt? Hat sie vorher lange in Deutschland gelebt und die Voraussetzungen dafür selbst erfüllt?bigben hat geschrieben:Ich hoffe dies ist nicht der Fall bei unbefristeter Aufendhaltserlaubnis....
Du kannst doch hin, selbst wenn du nicht nach Xinjiang kommst (warum eigentlich nicht), darf sie mit ihrer ID doch innerhalb Chinas reisen, oder?bigben hat geschrieben:Im Prinzip kann man dann also nichts machen, wenn die Behörden sich quer stellen. Ich komme nicht hin und sie nicht her?
Re: Ausreise einer chinesischen Uigurin
Hallo blur,
Natürlich hast Du Recht, sie ist dort über ihre Firma krankenversichert.
Und einen unbefristeten Titel in Deutschland hat sie auch noch nicht. Der gilt 3 Jahre und kann dann - nach Abschluss des Einbürgerungstestes - in unbefristet umgewandelt werden. 2017 war sie das letzte Mal in Deutschland, danach bin ich nur noch nach Kasachstan geflogen. Aber das "unstete Leben" wollten wir jetzt beenden, auch wenn ich weiter im Aussendienst sein werde.
Nach China komme ich mit einem Touristenvisum, das ist richtig. Aber das ist nicht der Plan, dass ich jetzt ständig nach China reise, um sie mal zu sehen. Wir wollen in Deutschland zusammen leben.
Letztes Jahr hat man Ausländern die Reise nach Urumqui verweigert, andere Provinzen gehen natürlich. Wie es momentan aussieht, weiss ich nicht.
Gruß Ben
Natürlich hast Du Recht, sie ist dort über ihre Firma krankenversichert.
Und einen unbefristeten Titel in Deutschland hat sie auch noch nicht. Der gilt 3 Jahre und kann dann - nach Abschluss des Einbürgerungstestes - in unbefristet umgewandelt werden. 2017 war sie das letzte Mal in Deutschland, danach bin ich nur noch nach Kasachstan geflogen. Aber das "unstete Leben" wollten wir jetzt beenden, auch wenn ich weiter im Aussendienst sein werde.
Nach China komme ich mit einem Touristenvisum, das ist richtig. Aber das ist nicht der Plan, dass ich jetzt ständig nach China reise, um sie mal zu sehen. Wir wollen in Deutschland zusammen leben.
Letztes Jahr hat man Ausländern die Reise nach Urumqui verweigert, andere Provinzen gehen natürlich. Wie es momentan aussieht, weiss ich nicht.
Gruß Ben
Re: Ausreise einer chinesischen Uigurin
Deswegen siehe oben. Ihr befristeter Aufenthaltstitel erlischt, wenn sie länger als 6 Monate nicht in Deutschland ist. Sie muss dann ein neues Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft beantragen, nachdem sie ihren Reisepass erhalten hat.bigben hat geschrieben:Und einen unbefristeten Titel in Deutschland hat sie auch noch nicht. Der gilt 3 Jahre und kann dann - nach Abschluss des Einbürgerungstestes - in unbefristet umgewandelt werden. 2017 war sie das letzte Mal in Deutschland, danach bin ich nur noch nach Kasachstan geflogen. Aber das "unstete Leben" wollten wir jetzt beenden, auch wenn ich weiter im Aussendienst sein werde.
Ein deutscher Bekannter von mir war letztes Jahr mit seiner chinesischen Freundin in Xinjiang. Eine Han Chinesin, aber das zeigt das die Provinz allgemein keine No-Go Area ist.bigben hat geschrieben:Letztes Jahr hat man Ausländern die Reise nach Urumqui verweigert, andere Provinzen gehen natürlich. Wie es momentan aussieht, weiss ich nicht.
Kann deinen Unmut nachvollziehen, aber euch kann keine deutsche Behörde helfen.
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Re: Ausreise einer chinesischen Uigurin
Das ist falsch, Xinjiang war nie für Ausländer gesperrt.bigben hat geschrieben:Letztes Jahr hat man Ausländern die Reise nach Urumqui verweigert, andere Provinzen gehen natürlich.
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Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
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Re: Ausreise einer chinesischen Uigurin
Danke!
Dass der Titel erlischt, wusste ich nicht. Wieder Rennerei und für sie Flug nach Bejing. Aber gut das wir das jetzt im Vorfeld wissen.
Gruss Ben
Dass der Titel erlischt, wusste ich nicht. Wieder Rennerei und für sie Flug nach Bejing. Aber gut das wir das jetzt im Vorfeld wissen.
Gruss Ben
Re: Ausreise einer chinesischen Uigurin
Sonst hätten sie sie spätestens bei Ankunft am deutschen Flughafen in den nächsten Flieger zurückgesetzt.bigben hat geschrieben:Danke!
Dass der Titel erlischt, wusste ich nicht. Wieder Rennerei und für sie Flug nach Bejing. Aber gut das wir das jetzt im Vorfeld wissen.
Gruss Ben
Re: Ausreise einer chinesischen Uigurin
Hmm, habe jetzt gerade noch das gefunden:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/-aufe ... 02929.html
"Eine Niederlassungserlaubnis erlischt gemäß § 51 II 2 AufenthG auch dann nicht, wenn der Ausländer eine Ehe oder eine eingetragene Lebensparterschaft mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen eingegangen ist, und diese im Ausland sowie nach einer Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland weiterhin fortbesteht.
Auch hier ist zu empfehlen, dass sich der Ausländer vor einem längeren Auslandsaufenthalt eine Bescheinigung zum Nachweis des Fortbestehens der Niederlassungserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde schriftlich erteilen lässt, da dies zur Wiedereinreise erforderlich sein kann."
Ich werde mal die Ausländerbehörde aufsuchen und ggf. eine Verlängerung beantragen, falls das noch möglich und notwendig ist.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/-aufe ... 02929.html
"Eine Niederlassungserlaubnis erlischt gemäß § 51 II 2 AufenthG auch dann nicht, wenn der Ausländer eine Ehe oder eine eingetragene Lebensparterschaft mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen eingegangen ist, und diese im Ausland sowie nach einer Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland weiterhin fortbesteht.
Auch hier ist zu empfehlen, dass sich der Ausländer vor einem längeren Auslandsaufenthalt eine Bescheinigung zum Nachweis des Fortbestehens der Niederlassungserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde schriftlich erteilen lässt, da dies zur Wiedereinreise erforderlich sein kann."
Ich werde mal die Ausländerbehörde aufsuchen und ggf. eine Verlängerung beantragen, falls das noch möglich und notwendig ist.
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Re: Ausreise einer chinesischen Uigurin
Eine Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Die hatte.sie.nicht. vermutlich hatte sie.eine.Aufenthaltserlaubnis.
Re: Ausreise einer chinesischen Uigurin
Hier kannst du das nachlesen: https://www.berlin.de/labo/willkommen-i ... ltstitels/
Wenn sie keine Niederlassungserlaubnis hat (hat sie nicht wenn ihr erst seit 2016 verheiratet seit und sie vorher nicht dauerhaft in Deutschland gewohnt hat), erlischt ihr Aufenthaltstitel nach 6 Monaten, auch wenn da eine Gültigkeit von 3 Jahren drauf steht. Das bedeutet, dass sie ein komplett neues Visum braucht um Einreisen zu dürfen.
Die Airline wird das bei der Ausreise eher nicht kontrollieren, aber spätestens bei der Einreise ins Schengen Gebiet ist dann Schluss.
Nur zum Verständnis, du hast die deutsche Staatsangehörigkeit, lebst und arbeitest in Deutschland?
Wenn sie keine Niederlassungserlaubnis hat (hat sie nicht wenn ihr erst seit 2016 verheiratet seit und sie vorher nicht dauerhaft in Deutschland gewohnt hat), erlischt ihr Aufenthaltstitel nach 6 Monaten, auch wenn da eine Gültigkeit von 3 Jahren drauf steht. Das bedeutet, dass sie ein komplett neues Visum braucht um Einreisen zu dürfen.
Die Airline wird das bei der Ausreise eher nicht kontrollieren, aber spätestens bei der Einreise ins Schengen Gebiet ist dann Schluss.
Nur zum Verständnis, du hast die deutsche Staatsangehörigkeit, lebst und arbeitest in Deutschland?
Re: Ausreise einer chinesischen Uigurin
Ja, ich bin Deutscher und lebe und arbeite bei einem deutschen Unternehmen (für das auch im Ausland).
Meine Frau hat eine zunächst 3 jährige Aufendhaltserlaubnis (Familienangehöriger).
Ich werde nächste Woche zur Ausländerbehörde gehen und um einen Antrag auf Verlängerung stellen. Vielleicht sind die Behörden ja in dem Fall verständnisvoll.
Ansonsten bleibt eben nur der Weg über ein neues Visa für Familienzusammenführung.
Zunächst muss sie aber erst mal einen neuen Pass bekommen...
Gruß Ben
PS: Wie gesagt, ich kenne die momentane Situation in Xinjang nicht. Letztes Jahr wolle ein Bekannter dorthin reisen und man sagte ihm das ginge nicht. Fakt ist auch, dass alle Uiguren ihre Pässe 2015/16 bei den Behörden abgeben mussten, was für andere Chinesen nicht der Fall war.
Ich melde mich wieder, wenn ich bei der Behörde etwas erfahren habe.
Meine Frau hat eine zunächst 3 jährige Aufendhaltserlaubnis (Familienangehöriger).
Ich werde nächste Woche zur Ausländerbehörde gehen und um einen Antrag auf Verlängerung stellen. Vielleicht sind die Behörden ja in dem Fall verständnisvoll.
Ansonsten bleibt eben nur der Weg über ein neues Visa für Familienzusammenführung.
Zunächst muss sie aber erst mal einen neuen Pass bekommen...
Gruß Ben
PS: Wie gesagt, ich kenne die momentane Situation in Xinjang nicht. Letztes Jahr wolle ein Bekannter dorthin reisen und man sagte ihm das ginge nicht. Fakt ist auch, dass alle Uiguren ihre Pässe 2015/16 bei den Behörden abgeben mussten, was für andere Chinesen nicht der Fall war.
Ich melde mich wieder, wenn ich bei der Behörde etwas erfahren habe.
Re: Ausreise einer chinesischen Uigurin
Den Gang kannst du dir sparen, das muss vor Abreise erledigt werden und ein "ich will noch so lange im Ausland weiterarbeiten bis ich meine Rentenansprüche erfüllt habe" wäre kein Grund für die Ausländerbehörde dem zuzustimmen.bigben hat geschrieben:Ich werde nächste Woche zur Ausländerbehörde gehen und um einen Antrag auf Verlängerung stellen. Vielleicht sind die Behörden ja in dem Fall verständnisvoll.
Wenn sich die chinesische Botschaft in Kasachstan geweigert hat ihr einen Reisepass auszustellen und absehbar gewesen wäre, dass sie auch in China keinen neuen bekommt, wäre es vernünftig gewesen wenn sie nach Deutschland geflogen wäre und es hier versucht hätte. Wenn auch die chinesische Botschaft in Deutschland sich nachweislich geweigert hätte, hätte sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Reiseausweis für Ausländer von den deutschen Behörden bekommen können, zur Not hätte sie hier Asyl beantragt. Dann hätte sie sich in China natürlich nie wieder sehen lassen können, aber nun ist ausschließlich sie auf die Kooperation der dortigen lokalen Behörden angewiesen.bigben hat geschrieben:PS: Wie gesagt, ich kenne die momentane Situation in Xinjang nicht. Letztes Jahr wolle ein Bekannter dorthin reisen und man sagte ihm das ginge nicht. Fakt ist auch, dass alle Uiguren ihre Pässe 2015/16 bei den Behörden abgeben mussten, was für andere Chinesen nicht der Fall war.
Bitte tue das, finde es sehr interessant da man über die tatsächliche Diskriminierung in China erstaunlich wenig liest.bigben hat geschrieben:Ich melde mich wieder, wenn ich bei der Behörde etwas erfahren habe.
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