Mit der deutschen Heirats-Urkunde kann ich ja in Deutschland ein Q1-Visum beantragen.
Zuvor ist eine Beglaubigung + Überbeglaubigung und eine Legalisierung durch die chinesische Botschaft in Deutrschland erforderlich. Soweit so gut!
Für das RP in China muss ich auch die Urkunde im Original noch mitnehmen. Niergendwo steht geschrieben, dass eine Übersetzung erforderlich sein. Ist diese erforderlich und kann man die auch in China anfertigen lassen?
Die selben Papiere benötige ich auch für die Registrierung der Eheschließung in China.
Braucht es sonst noch etwas?
Entfällt die Übersetzung, wenn ich eine internationale (deutschen/englische) Heiratsurkunde vorlege?
Wie alt darf die Legalisierung der Urkunde denn sein?
Bitte nur Antworten von echten "Opfern"
Deutsche Eheschließung in China registrieren lassen - RP
- klaus.gabriel
- Teilnehmer
- Beiträge: 35
- Registriert: 09.01.2018, 00:05
- Wohnort: Freiburg - Hangzhou
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste