Kurz zur Situation:
Ich, Deutscher Staatsbürger, möchte (eventuell) meine Chinesische Freundin heiraten.
Sie, Chinesin, hat eine Aufenthaltsgenehmigung in Polen (durch die Arbeit) und kann sich schon seit einigen Jahren Frei im Schengenraum bewegen, ohne Visum etc.
Allerdings wird diese Aufenthaltsgenehmigung (die nennen das wohl auch Identity oder Residence Card) irgendwann auslaufen.
Wenn wir jetzt in DE heiraten und ihre Polnische Aufenthaltsgenehmigung läuft aus in ein paar Jahren - dann müsste Sie meinem Kenntnisstand nach wohl zurück nach China oder eben ein Visum auf Ehegattennachzug beantragen. Was natürlich schon mal Schwachsinn ist, wenn sie ja im Moment schon in DE ist aber anscheinend gibt es da keine andere Regelung. Auf jeden Fall steht überall dabei, dass ein Deutschnachweis erforderlich ist! Sie spricht aber kein Deutsch.
Auf einem der Merkblätter steht:
Das trifft doch bei mir zu. Ich finde es so oder so strange, z.B. habe ich genug Kollegen aus dem EU oder auch Internationalen Ausland die hier leben, die selber kein Wort Deutsch sprechen und deren Frauen ebenso wenig.Gibt es Ausnahmen?
Ja. Sie müssen in der Regel keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn unter anderem eine der folgenden Aussagen zutrifft:
-Sie oder Ihr Ehegatte sind Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder haben als Deutscher von Ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht.
Ich habe immer das Gefühl, die ganzen Visum Anträge sind für Leute gedacht, die beide nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft und einer arbeitet hier und will dann seine Familie nachholen. So eine Konstellation wie bei mir habe ich noch nicht gefunden. Wenn es irgendwie möglich ist, möchte ich meiner Freundin den Deutschkurs (zumindest zu diesem Zeitpunkt) ersparen. Aufgrund meiner Arbeit weiss ich sowieso noch nicht, ob ich in den nächsten Jahren in DE leben werde oder nicht. Aber das soll jetzt nichts zur Sache tun.