Ich habe in einem meiner ersten Postings doch den Link gepostet zum BAMF und den Ausnahmeregelungen. Ist leider ein PDF, daher funktioniert Copy & Paste nicht so richtig.
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/D ... chzug.html
Trotzdem hier
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Sie müssen in der Regel keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn unter anderem eine der folgenden Aussagen zutrifft:
¢ Sie oder Ihr Ehegatte sind Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder haben als Deutscher von Ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht.
¢ Der Spracherwerb ist im Ausland nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres trotz Bemühens nicht erfolgreich (nur beim Nachzug zu Deutschen oder assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen).
¢ Sie sind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, einfache Kennt- nisse der deutschen Sprache nachzuweisen.
¢ Sie haben einen Hochschulabschluss und können in Deutsch- land auch aufgrund Ihrer Sprachkenntnisse voraussichtlich eine Arbeit nden (erkennbar geringer Integrationsbedarf).
Sie möchten sich nicht dauerhaft in Deutschland au alten.
¢ Ihr Ehegatte ist Inhaber einer Blauen Karte EU.
¢ Ihr Ehegatte besitzt eine Aufenthaltserlaubnis als
¢ Hochquali zierter (§ 19 AufenthG).
¢ Forscher (§ 20 AufenthG).
¢ Firmengründer (§ 21 AufenthG).
¢ Asylberechtigter (§ 25 Abs. 1 bzw. § 26 Abs. 3 AufenthG).
¢ anerkannter Flüchtling (§ 25 Abs. 2 bzw. § 26 Abs. 3 AufenthG).
¢ Daueraufenthaltsberechtigter aus anderen EU-Staaten
(§ 38a AufenthG).
¢ Ihr Ehegatte ist Staatsangehöriger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, der Vereinigten Staaten von Amerika, Andorras, Honduras, Monacos oder San Marinos.
¢ Sie Umstände für die Unmöglichkeit des Spracherwerbs anführen, die einen Härtefall begründen können.
Das sind alles Ausnahmen bei denen der Ehegatte der nachzieht, keinen Sprachnachweis vorlegen muss. Gerade die von mir fett gekennzeichneten Absätze finden sich zu Hauf in meinem privaten Umfeld - niemand davon spricht Deutsch oder hat es vor zu lernen. Aber als Hochqualifiziert gilt anscheinend jeder, der mindestens einen Bachelorabschluss in Land XY gemacht hat.
Die aufgeführten Staaten kommen mir auch irgendwie ein wenig willkürlich vor. Was macht da Korea? :p Und was bedeutet, nicht dauerhaft aufhalten wollen? Sind das jetzt 6 Monate, 2 Jahre, oder mehr als 10 Monate pro Jahr? Da müsste man mal einen Juristen fragen.
Wenn der potentielle Ehegatte selbst auch einen Abschluss hat, dann braucht derjenige auch kein Deutsch. Ist ja auch logisch - an meiner Uni wird damit geworben, dass viele Studienfächer komplett in Englisch angeboten werden. Deutsche Studenten sind dann gezwungen auf Englisch die Prüfung abzulegen. Grundsätzlich begrüße ich das, aber es ist schon lustig, dass ausländische Studenten hier kostenlos und ohne Deutschkenntnisse studieren können, als ich aber ein Auslandssemester in Japan machen wollte, mir die Uni vorgeschrieben hat, zuerst ein gewisses Sprachniveau in Japanisch erreichen zu müssen und dies mit einem Zertifikat nachzuweisen. Das ist wieder deutsche Doppelmoral.