Sorry, stimmt die Bescheinigung wurde 2013 abgeschafft, mein Fehler.
Und Nein, ich meine kein Touristenvisum, sondern ein einfaches Einreisevisum.
Deine Frau soll es einfach bei der Botschaft oder dem zuständigen Konsulat beantragen.
Sie ist Ehegatte eines Unionbürgers und die deutsche AV wird dann dementsprechend verfahren.
r
Re: r
So !!
Habe meiner Frau erklärt was sie tun müsste wegen Visum usw..
Da sie sich nicht sicher war hat sie bei der Deutschen Botschaft bzw. auf der Homepage versucht etwas in Erfahrung zu bringen. Sie ist dann auf dieses Merkblatt gestossen "Merkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für eine Besuchsreise von Ehegatten EU/EWR- oder schweizerischer Staatsangehöriger".......
ganze am Ende des Merkblattes steht folgendes:
"Ein Schengen-Visum kann nicht nach Einreise in einen Daueraufenthaltstitel umgewandelt werden. Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben möchten, beantragen Sie bitte ein nationales Visum zum Ehegattennachzug (siehe Merkblatt auf www.china.diplo.de)"
Bedeutet das jetzt wenn sie Einreist mit einem Schengen-Visum (hier Einreisevisum) das die ABH dann nach dem Einblick in ihren Pass dann sagt "Aufenthaltskarte" ist nicht weil du bist mit einem Schengenvisum eingereist? Oder man erst gar nicht bei der Deutschen Botschaft wegen eines Einreisevisums nachfragen sollte, weil wenn man das hier Einträgt "Nachzug als Ehegatte zu freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger nach dem FreizügG/EU", wird man dann eh wieder an die o.g. Zitat erinnert wird?
Könnte mir in der A.... beissen das wir das nicht sofort gemacht als sie noch hier war.....
Habe meiner Frau erklärt was sie tun müsste wegen Visum usw..
Da sie sich nicht sicher war hat sie bei der Deutschen Botschaft bzw. auf der Homepage versucht etwas in Erfahrung zu bringen. Sie ist dann auf dieses Merkblatt gestossen "Merkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für eine Besuchsreise von Ehegatten EU/EWR- oder schweizerischer Staatsangehöriger".......
ganze am Ende des Merkblattes steht folgendes:
"Ein Schengen-Visum kann nicht nach Einreise in einen Daueraufenthaltstitel umgewandelt werden. Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben möchten, beantragen Sie bitte ein nationales Visum zum Ehegattennachzug (siehe Merkblatt auf www.china.diplo.de)"
Bedeutet das jetzt wenn sie Einreist mit einem Schengen-Visum (hier Einreisevisum) das die ABH dann nach dem Einblick in ihren Pass dann sagt "Aufenthaltskarte" ist nicht weil du bist mit einem Schengenvisum eingereist? Oder man erst gar nicht bei der Deutschen Botschaft wegen eines Einreisevisums nachfragen sollte, weil wenn man das hier Einträgt "Nachzug als Ehegatte zu freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger nach dem FreizügG/EU", wird man dann eh wieder an die o.g. Zitat erinnert wird?
Könnte mir in der A.... beissen das wir das nicht sofort gemacht als sie noch hier war.....
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