Heirat einer Chinesin in Österreich

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feifan
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Heirat einer Chinesin in Österreich

Beitrag von feifan »

Liebes Forum,

Meine Verlobte ist nun 6 Monate in Österreich über ein Studentenvisum, dass wir über eine EVE erlangt haben. Sie hat ihre B1 Prüfung bestanden und wird in naher Zukunft auch B2 abschließen. Ende Oktober fliegen wir gemeinsam nach China um alle Unterlagen vorzubereiten, da sie sowohl hier als Krankenschwester arbeiten, als auch hier mit mir heiraten will.

Was wir bisher wissen:
Für die Hochzeit benötigt sie Reisepass, Geburtsurkunde, Heirats- sowie Scheidungsurkunde ihrer 1. Ehe, Ehefähigkeitszeugnis, Meldezettel aus China mit Beglaubigung des chin. Außenministeriums sowie der Beglaubigung der öst. Botschaft in Peking. Sobald sie dann in Österreich ist können wir diese Dokumente gerichtlich übersetzen lassen und dann heiraten.
Stimmt das alles bisher?

Was uns noch unklar ist:
Wie bringen wir sie wieder nach Österreich? Man findet leider eher wenig dazu und erst recht wenig zu unserer Situation. Scheinbar gibt es kein "Heiratsvisum" in Österreich, dass es ihr erlauben würde, wegen der Heirat nach Österreich zu kommen.
Müssen wir hierfür wieder ein Studentenvisum erlangen mit einer EVE und dann eben hier heiraten?
Vorausgesetzt alles funktioniert und unsere Heirat wird geschlossen, kann sie anschließend ihr Visum gleich hier in Österreich "umschreiben" lassen damit sie hier bleiben und auch arbeiten kann?
Ich habe schon von abgewiesenen Fällen gelesen, da kein Sprachniveau vorlag, was in unserem Fall aber kein Problem sein sollte. Welches Visum wäre demnach für uns von Relevanz und hätte die größte Sicherheit auf Erfolg?

Zuletzt, mir ist bewusst dass bereits einige Fragen bezüglich Heirat gestellt wurden, leider jedoch selten zu Österreich (und wenn dann schon eher outdated) und zu dieser Situation.

Freue mich schon auf eure Antworten und bedanke mich im Vorhinein!
sonero
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Re: Heirat einer Chinesin in Österreich

Beitrag von sonero »

Moin,

Ich hab auch nur Kenntnisse für D aber das dürfte sich nicht so grundsätzlich unterscheiden.
Vor allem die Visa-Geschichte ist durch Schengen doch weitgehend vereinheitlicht.

Erstmal: In China hat kaum einer eine Geburtsurkunde aber wenn doch - schön. Meldezettel mit Ledigkeitsbescheinigung für Chinesen wäre mir gänzlich neu, da dürfte es nur das Hukou geben.
Ehefähigkeitszeugnis stellt China nicht aus, gibt es nicht (Lösung kommt weiter unten).

Nun Deine erste Anlaufstelle: Dein Standesamt! Das sagt Dir, welche Papiere es von ihr in welcher Form haben will.
- Hukou (Kopie, übersetzt)
Vermutlich vom zuständigen Notariat beglaubigt (die übersetzen auch nach D, selbst in einer Kleinstadt von 1Mio. in Nord-Hubei ging das vor 11 Jahren), vom Aussenministerium überbeglaubigt, von der Ö-Botschaft legalisiert. Was Du selbst brauchst hast Du vermutlich oder kannst es leicht besorgen (vermutlich nur die GU).

Soweit ist es fast egal wie es weitergeht.

Heirat in Ö:
Das Standesamt sagt Euch, nachdem alle Papiere zusammen sind, wie Ihr das Aufgebot erstellt.
Damit müsste sie dann ein D-Visum für 180 Tage beantragen. Das ist für die Heirat vorgesehen.
Google hat mir das dank der Webseite der Botschaft in Mexico gesagt.
Das steht aber nicht bei Einreise sondern bei "Service für Bürger". Die AV in BJ hat da aber noch eine Lücke...
Der letzte Haken: Es gibt ja keine Ehefähigkeitszeugnis für sie. Also muss man in D eine Befreiung vom Oberlandesgericht beantragen. Wie das in Ö funktioniert sagt Dir hoffentlich auch das Standesamt und in D leitet das auch diesen Sermon ein. Das ist auch der grösste Nachteil, wenn man in Ö (oder D) heiratet, weil das etwas dauern kann.
In welcher Reihenfolge das genau passieren kann -> Standesamt und/oder AV in BJ fragen. Die D-AV antwortet flott auf Emails, schreib aber nicht den ganzen Mist als Roman sondern kurz und knackig nur genau das was noch unklar ist und ne Liste was Ihr schon habt.

Einfach ist meiner Meinung nach einer Heirat in China:
Da brauchst Du nur das Ehefähigkeits, ev. nichtmal das. Das muss sie in dem Standesamt erfragen, das für sie zuständig ist und nur da! Das ist überall etwas anders, was die vom Ausländer sehen wollen und das ändert sich ständig. Vermutlich wird das in der Hauptstadt der Provinz sein, wo ihr Hukou ist, in einem speziellen Standesamt für Heirat mit Ausländer. Aber das muss sie erfragen und dann dort anrufen.
Selbst ein EFZ muss nicht schwierig sein. Wir brauchten nur das übersetzte Hukou und eine Kopie vom Pass. Nichts beglaubigt und nur in China übersetzt. Maximal vom Notariat übersetzt, überbeglaubigt und legalisiert aber bei der Heirat in Ö bräuchtet Ihr das garantiert, hier fällt das vielleicht weg.
Mit dem EFZ machst Du in der Ö-AV eine konsularische erklärung (weiß nicht mehr ob die auch gleich chinesisch war), das ist aber ganz einfach gleich zum mitnehmen.
Dann wird geehelicht (sehr einfach und schnell), mit den Heiratsbüchlein zum Notariat, HU erstellen und gleich übersetzen lassen, überbeglaubigen, Visum beantragen. Diesmal das als Angehöriger eines Ö-Bürgers!
Das geht viel einfacher denn wenn ich das richtig sehe ist es wie in D:
KV egal, Dein Einkommen egal, Wohnung egal. (Ich glaube 4 Wochen Reise-KV braucht sie aber das ist ja ein Witz). Du bürgst als Ehemann und Ö-Staatsbürger eh für alles (und sei es über Sozialhilfe oder wie das bei Euch heisst).
Wollt Ihr in Ö heiraten, braucht sie diese ganzen Nachweise denn solange ihr nicht verheiratet seid...
Und man spart sich die Befreiung vom EFZ für sie, das ist in D eine nicht unerheblicher Brocken.

Noch ein Argument um in China zu heiraten: Man kann das gleich mit der Feier in China verbinden, schliesslich verlässt sie ja endgültig die Familie.
Ok, sie ist bereits geschieden aber bei uns war das ein Punkt. Und es ist eben etwas einfacher und geht vor allem schneller.

Nochmal ein Studentenvisum wäre vollkommen falsch. Ev. müsste sie nach der Heirat in Ö nochmal ausreisen und das richtige Visum beantragen. Zumindest in D könnte das mächtig Ärger machen.

Wenn Ihr in China heiratet, ist das mit etwas Vorbereitung in Ö bei einer Reise nach China in 10 Tagen locker zu schaffen, wenn die AV in BJ flott ist kann sie nach 4 Wochen wieder in Ö sein. Kommt natürlich auch drauf an, wo ihr Hukou ist. Grundsätzlich kann sie die Vorbereitungen von Ö aus machen, wenn sie vor Ort Leute kennt.

Es kommen bestimmt noch die Vorschläge in HK oder DK zu heiraten. Das ist weniger Papierkram vorher aber mehr Rennerei hinterher. Spätestens wenn noch mal ein Kind angedacht ist, spart das exakt null.

Falls Dir das jetzt alles fürchterlich kompliziert vorkommt: China ist da noch recht einfach und wenn man sich alles in einzelne Schritte auseinanderdröselt ist es nicht schlimm. Suche mal nach "Länder mit unsicherem Urkundenwesen". Dagegen ist das mit China ein Spaziergang.

Sprache: Wenn sie schon bei B2 ist, sollte das selbst mit einem veraltetem Zertifikat gehen (6 Monate oder 12 Monate, hab ich gerade nicht parat).
Sie braucht A1. Das ist fast nichts. Nachweisen kann man das aber auch bei der Visumsbeantragung. Klappt nicht, wenn man gerade A1 kann, A2 eher auch nicht. Mit B1 sollte es gehen aber wenn sie auf B2 Niveau ist, kann sie sich ja schon gut unterhalten und sie braucht gar kein Zertifikat.

Ich hab noch Rückfragen:
Was studiert sie in Ö bzw. hat sie studiert?
Wie lange geht ihr Visum noch (wenn es nicht eine Aufenthaltserlaubnis ist)?
Wo ist ihr Hukou?

Jetzt sortiert Euch mal, ob Ihr in Ö oder CN heiraten wollt. Die Rückfragen sind entscheidend dafür, welche Variante praktischer/schneller/billiger ist.
Wie ist der Zeitplan für die nächsten Monate und wo liegen die Prioritäten?

Ach ja, das mit "als Krankenschwester arbeiten" ist dann die nächste Baustelle.

Gruß,
Norbert
happyscorpio
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Re: Heirat einer Chinesin in Österreich

Beitrag von happyscorpio »

sonero hat geschrieben:Moin,

Nachweisen kann man das aber auch bei der Visumsbeantragung. Klappt nicht, wenn man gerade A1 kann, A2 eher auch nicht. Mit B1 sollte es gehen aber wenn sie auf B2 Niveau ist, kann sie sich ja schon gut unterhalten und sie braucht gar kein Zertifikat.

Gruß
Norbert
braucht kein Zertifikat? echt jetzt?

und was klappt nicht bei A1 ? oder was hae ich da falsch verstanden? Heißt: A1 reicht nicht für . . . ?
sonero
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Re: Heirat einer Chinesin in Österreich

Beitrag von sonero »

Moin,

A1 reicht nicht um sich mündlich so zu verständigen, daß es ohne Zertifikat akzeptiert wird.
Damit kann man sich eben noch lange nicht unterhalten. Auch mit A2 eher nicht.
Ist man auf B2 Level, spricht man so gut, daß der Sachbearbeiter bei der Antragsannahme sich davon überzeugen kann, daß die Deutschkenntnisse sicher ausreichend sind.

Gruß,
Norbert
blur
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Re: Heirat einer Chinesin in Österreich

Beitrag von blur »

Warum heiratet ihr nicht in Dänemark? Wesentlich weniger Papierkram. Das sie geschieden ist, ist das einzig aufwändige daran.
Divorce Decree
If any of you are divorcees you must submit your latest issued divorce decree(s), fulfilling the following requirements: Complete, dated and authorised divorce decree.
The document must be final and state that the divorce has not been, and cannot be, appealed to a higher court, meaning that the parties are free to remarry.
Please note that we require legalisation of divorce decrees issued in a number of countries. You will be contacted if necessary.
If issued in another language than English, German or Danish, the divorce decree(s) must be submitted in two versions: the original, and an authorised translation into either English, German or Danish.
http://international.kk.dk/indhold/married-copenhagen
Wenn sie dieses divorce decree nicht hat, kann es doch sicher jemand aus der Verwandtschaft besorgen und legalisieren lassen. Dann bräuchte sie nicht zurück nach China und würde nach der Heirat, zumindest wäre es in Deutschland so, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
sonero
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Re: Heirat einer Chinesin in Österreich

Beitrag von sonero »

blur hat geschrieben:Warum heiratet ihr nicht in Dänemark? Wesentlich weniger Papierkram. Das sie geschieden ist, ist das einzig aufwändige daran.
[...]
Wenn sie dieses divorce decree nicht hat, kann es doch sicher jemand aus der Verwandtschaft besorgen und legalisieren lassen. Dann bräuchte sie nicht zurück nach China und würde nach der Heirat, zumindest wäre es in Deutschland so, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1289943219

Sollte aber später mal ein Kind kommen, wird der ganze Mist womöglich nochmal aufgerollt und dann kommt der ganze Papierkram. Dann mit Papieren aus drei Ländern.

Nee, DK ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen eine gute Idee.
Das Gleiche gilt übrigens auch für HK.

Gruß,
Norbert
feifan
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Re: Heirat einer Chinesin in Österreich

Beitrag von feifan »

Also, erstmal herzlichen Dank sonero für deine ausführliche Antwort!

Sie besitzt eine Geburtsurkunde und vom österreichischen Standesamt wurde mir gesagt, dass der österreichische Meldezettel genügt. Da sie derzeit und auch nach der Heirat weiterhin bei mir wohnt und gemeldet ist, sollte das kein Problem darstellen.

Ich habe mir gestern nochmal extra von ihr versichern lassen und sie hat extra nochmal nachgeschaut: es existiert eine Ledigkeitsbescheinigung, die laut dem Artikel auf der Webseite in (keine taxative Aufzählung) Österreich, Deutschland, Niederlanden,... akzeptiert wird. Kann es sein dass es dieses Dokument erst seit geraumer Zeit gibt, weshalb du es damals nicht auftreiben konntest? Sie hat dann auch eine Bekannte gefragt, die unlängst in Deutschland geheiratet hat (auch Chinesin), auch sie hatte dieses Dokument mitgebracht. Frag mich nicht nach dem genauen Namen, es war etwas im Sinne von 无婚 irgendwas irgendwas...

Kurze Frage bezüglich der Beglaubigung beim Notariat.. beim Standesamt wurde mir nur gesagt dass die Dokumente zum Außenministerium müssen und dann zur Botschaft, der Schritt zum Notariat wurde mir dort nicht gesagt.

Heirat in China kommt für sie nicht in Frage, bitte nicht fragen warum, sie möchte das definitiv nicht und nimmt dafür "gerne" die Mehrarbeit für eine Hochzeit in Ö in Kauf. Danke für die Tipps deshalb, aber das ist demnach hinfällig.

Wegen des Visums: Sie ist derzeit zum Sprache lernen hier und hat mit angemeldetem Sprachkurs für 5 Monate ein 180 Tage Studentenvisum bekommen. Lief eigentlich sehr angenehm ab, was der wichtigste Brocken für die Erlangung des Visums gewesen sein dürfte war die abgegebene EVE. Ihr Visum läuft Ende Oktober ab, weshalb wir dann nach China fliegen um die Dokumente vorzubereiten.

180 Tage D Visum wäre auch meine bevorzugte Variante gewesen, nur findet man dazu recht wenig, da wir derzeit nur verlobt sind und nicht verheiratet. Weiß zufällig jemand welche Dokumente notwendig sind, um eben diese Form des Visums zu erhalten? Abgesehen von den üblichen Dingen wie Reisekrankenversicherung, Reisepass etc... Gerne stelle ich ihr wieder eine EVE aus, das ging zum Glück sehr angenehm damals aber meine größte Befürchtung ist, dass wir alle Dokumente beisammen haben und sie dann kein Visum bekommt.

Die Prioritäten sind, um es trocken zu sagen, einfach mal die standesamtliche Hochzeit hinter uns zu bringen. Wir wollen dass sie hier bleiben kann und sich arbeitsmäßig einrichten kann und unseren Alltag normalisieren. Die ganzen Festlichkeiten bezüglich Hochzeit usw stehen für uns im Hintergrund, die kommen wenn alles erledigt ist und sich ein wenig gesetzt hat.

Danke nochmal für die ausführliche Antwort!
blur
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Re: Heirat einer Chinesin in Österreich

Beitrag von blur »

Sie hat ja kein Schengen Visum so wie ich das Verstanden habe sondern ein nationales Studentenvisum. So eins hatte meine Frau auch und damit konnte sie nach der Hochzeit einfach eine AE beantragen und bleiben.
sonero hat geschrieben:Sollte aber später mal ein Kind kommen, wird der ganze Mist womöglich nochmal aufgerollt und dann kommt der ganze Papierkram. Dann mit Papieren aus drei Ländern.
Dann hat sie aber ein Visum und lebt weiter in Österreich. Die Papiere aus drei Ländern stören nicht, da die dänische Heiratsurkunde in Österreich uneingeschränkt anerkannt werden muss.

Eine Heirat in Dänemark macht für viele weiterhin Sinn, da der Papierkram dann irgendwann erledigt werden kann bzw. ohne Kind überhaupt nicht anfällt.
sonero
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Re: Heirat einer Chinesin in Österreich

Beitrag von sonero »

Moin,

Ok, Heirat in China fällt flach aber in Ö scheint es ja nun etwas einfacher zu werden.
Diese Ledigkeitsbescheinigung muss wirklich neu sein, hab ich noch nie was von gehört. Umso besser.

Notariat:
Das Standesamt interessiert nur die Überbeglaubigung vom Aussenministerium und was vorher passieren muss nicht. Heiratet man in China, muss man danach zum Notariat um die Urkunde zu bekommen, die dann überbeglaubigt wird. Die Holde sollte beim Aussenministerium nachfragen. Ev. stellt das Notariat auch diese Ledigkeitsbescheinigung aus. Das muss man sich mehr wie ein Bürgeramt oder so vorstellen, nicht das, was wir uns hier unter Notariat vorstellen.

Für das Visum 180 Tage braucht Ihr das Aufgebot vom Standesamt, das hatte ich auch schon geschrieben.
Also frag das Standesamt, dann alle Papiere in China besorgen und am Ende überbeglaubigen und legalisieren lassen.
EVE ist eine Verpflichtungserklärung? Die wird sie dann auch brauchen, für den Zeitraum bis zur Heirat.
Das kannst Du ja jetzt schon machen.
Die Papiere in China kriegt man in einer Woche zusammen wenn nichts dramatisch schief geht. Die Überbeglaubigung kann man gegen Aufpreis sehr beschleunigen (kein Hongbao sondern legal).
Dann ist nur noch die Frage, wie schnell Ihr das Aufgebot vom Standesamt auf die Beine bekommt und ob das von China aus geht.
Dann müsste alles für das Visum komplett sein.

@blur:
Es geht in dem Urteil nicht um das Schengenvisum sondern um die Einreise nach D. Die erfolgt nach der Heirat wieder nach D und somit ist sie nicht mit dem richtigen Visum eingereist.
Das 180-Tagevisum was sie hat war zum Zweck des Sprachkurses. Genau genommen ist die Wiedereinreise nach Ö schon illegal, weil nun der Zweck der Daueraufenthalt durch die Ehe ist.
Daß das bei vielen Leuten in der Vergangenheit noch geklappt hat steht auf einem anderen Blatt und wie Ö das handhabt erst recht.

Gruß,
Norbert
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Re: Heirat einer Chinesin in Österreich

Beitrag von blur »

sonero hat geschrieben:Es geht in dem Urteil nicht um das Schengenvisum sondern um die Einreise nach D. Die erfolgt nach der Heirat wieder nach D und somit ist sie nicht mit dem richtigen Visum eingereist.
Das 180-Tagevisum was sie hat war zum Zweck des Sprachkurses. Genau genommen ist die Wiedereinreise nach Ö schon illegal, weil nun der Zweck der Daueraufenthalt durch die Ehe ist.
Daß das bei vielen Leuten in der Vergangenheit noch geklappt hat steht auf einem anderen Blatt und wie Ö das handhabt erst recht.
Die Wiedereinreise von wo? Sie reisen nach der Heirat in Dänemark wieder nach Österreich, beantragen eine AE und damit kann sie dann in Ö leben und natürlich auch nach China aus und wieder einreisen. Direkt nach der Heirat kann sie, zumindest in D, eine Fiktionsbescheinigung bekommen. Mit der kann sie auch schon vor Erhalt ihrer AE nach China ausreisen und später wiederkommen.

Den Sprachkurs hat sie ja besucht, für die Heirat haben sie sich erst entschieden als sie hier war.
Es kommt drauf an ob sie ein Schengen oder ein nationales Visum hat. Ich gehe von nationalem Visum aus.
sonero
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Re: Heirat einer Chinesin in Österreich

Beitrag von sonero »

Wiedereinreise von DK nach Ö.
Sie reist immer noch mit dem Sprachvisum ein, will aber nun Daueraufenthalt. Das ist das falsche Visum und die Einreise nicht legal somit gibt es damit keinen Daueraufenthalt.
Wenn sie eine AE zum Studieren hätte wäre das was anderes aber sie hat ein Visum.

Gruß,
Norbert
blur
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Re: Heirat einer Chinesin in Österreich

Beitrag von blur »

sonero hat geschrieben:Wiedereinreise von DK nach Ö.
Sie verlässt den Schengen Raum nicht. Natürlich kann sie mit dem Visum von DK nach AT reisen ohne irgendwas illegales zu tun.
Meine Frau hatte auch ein Studentenvisum, damit haben wir in DK geheiratet und sind wieder nach DE gefahren. Es hat keinen gestört, sie hat problemlos ihre AE bekommen.
sonero
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Re: Heirat einer Chinesin in Österreich

Beitrag von sonero »

Es geht nicht um die Einreise in den Schengenraum sondern um die nach Ö.
Denn die Ehe sei nicht nach, sondern vor der letzten Einreise aus Dänemark geschlossen worden.
Deine Frau hatte vermutlich kein Studentenvisum sondern eine AE zum Studium. Sie ist nur mit dem Studentenvisum ursprünglich eingereist.

Hier hat sie allerdings ein nationales Visum für 180 Tage. Sowas gibt es in D gar nicht, von daher ist es ev. nicht ausgeschlossen, daß das in Ö geht. Der TS kann ja die ABH fragen.

Mal abgesehen davon, daß Einzelberichte so wie hier oft doch nicht passen. Selbst wenn, dann war das ev. ein Fehler der Behörde.
Ich habe auch die Deutschkurse meiner Frau von der Steuer abgesetzt, obwohl längst bekannt war, daß das nicht rechtens ist. Mein Finanzamt hatte davon wohl nichts mitbekommen...
Wenn ich mich jetzt hinstelle und behaupte "das geht, hab ich auch gemacht!", helfe ich niemandem, denn inwischen akzeptiert das kein Finanzamt mehr.

Gruß,
Norbert
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