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ABH verlangt "verheiratet" in Meldebescheinigung für FZF

Verfasst: 29.07.2017, 00:42
von patti
Habe kürzlich meine Verlobte in HK geheiratet. Anschließend haben wir ein paar Tage später ein Nationales Visum für Familienzusammenführung in Guangzhou gestellt. Wieder in D habe ich nun bei der ABH angerufen und die sagten mir, dass für die Visumsgenehmigung u. a. noch eine neue Meldebescheinigung von mir benötigt wird, aus der hervorgeht, dass ich verheiratet bin. In der letzten Meldebescheinigung die ich kurz vor der HK Reise/Heirat besorgt hatte (für den Visumsantrag in China) stand ja natürlich noch "ledig".

Jetzt kommt mir das nur spanisch vor, denn eigentlich stellen wir doch das FZF Visum, damit sie (zeitlich begrenzt auf 3 Monate) nach D kommen kann, unsere Heiratsurkunde inkl. Appostille mitbringt und wir dann hier zusammen die Ehe eintragen lassen, mitsamt der Namenswahlmöglichkeit. Erst dann steht doch in meiner Meldebescheinigung dass ich verheiratet bin, dachte ich immer. Anschließend dann die Visumsumwandlung in einen Langzeitaufenthalt.

Hat hier jemand ähnliches erlebt? Muss ich unsere Ehe wirklich zuerst in D eintragen lassen, damit das FZF Visum gestattet werden kann, oder hat da jemand etwas verwechselt?

Vielen Dank

Re: ABH verlangt "verheiratet" in Meldebescheinigung für FZF

Verfasst: 29.07.2017, 08:40
von Roger
Das Visum zur FZF stellt die Botschaft /das Konsulat in China aus, dazu braucht es keine Genehmigung der ABH. Der Aufenthaltstitel wird von der ABH in D anhand des 3-Monats FZF Visums ausgestellt, dazu benötigt man keine eigene Meldebescheinigung, sondern die Anmeldung der Ehefrau, dies wird elektronisch der ABH übermittelt. Dann gibt es sofort eine Fiktionsbescheinigung und 3 Wochen später den eAT. So war es jedenfalls im Oktober 2016 bei mir.

Re: ABH verlangt "verheiratet" in Meldebescheinigung für FZF

Verfasst: 29.07.2017, 12:02
von tigerprawn
Bei Visa zum Daueraufenthalt (FZF) muss die ABH zustimmen.

Re: ABH verlangt "verheiratet" in Meldebescheinigung für FZF

Verfasst: 29.07.2017, 12:43
von qpr
Ich denke mal, sie wollen keine Meldebescheinigung von dir, sondern, das du deinen Personenstand änderst.

Dafür gibt es aber keine Rechtsgrundlage.
Ich würde daher die ABH fragen, auf welcher Rechtsgrundlage diese Forderung besteht.

Ansonsten kannst du die ABH auch freundlich bitten, die Meldebehörde darüber zu informieren, das du verheiratet bist und deinen Personenstand dementsprechend zu ändern.

Re: ABH verlangt "verheiratet" in Meldebescheinigung für FZF

Verfasst: 29.07.2017, 12:44
von qpr
Roger hat geschrieben:Das Visum zur FZF stellt die Botschaft /das Konsulat in China aus, dazu braucht es keine Genehmigung der ABH.
Ohne Zustimmung der ABH stellt die Botschaft/das Konsulat kein FZF Visum aus.

Re: ABH verlangt "verheiratet" in Meldebescheinigung für FZF

Verfasst: 29.07.2017, 12:47
von qpr
patti hat geschrieben: Jetzt kommt mir das nur spanisch vor, denn eigentlich stellen wir doch das FZF Visum, damit sie (zeitlich begrenzt auf 3 Monate) nach D kommen kann, unsere Heiratsurkunde inkl. Appostille mitbringt und wir dann hier zusammen die Ehe eintragen lassen, mitsamt der Namenswahlmöglichkeit.
Du weißt, das du die Ehe nicht eintragen mußt, sondern eine Nachregistrierung auf freiwilliger Basis basiert?

Und wenn ihr eien Nachregistrierung machen wollt, hast du dich schon mit dem Standesamt in Verbindung gesetzt, um zu erfahren, welche Papiere benötigt werden?

Re: ABH verlangt "verheiratet" in Meldebescheinigung für FZF

Verfasst: 29.07.2017, 12:49
von patti
Ja, die ABH ist in die Visa Entscheidung der Botschaft eingebunden. Da unsere Appostille jedoch in China bei meiner Frau ist (in der Anleitung der Botschaft für FZF stand ja dass meine Frau evtl. Dokumente nachreichen muss, weshalb sie alle Original-Urkunden hat) kann ich ja schlecht die Heiratseintragung beim Einwohnermeldeamt jetzt schon machen. Ich habe nur eine offizielle Kopie der Original HK Heiratsurkunde (ohne Appostille) und eine Fotokopie der Appostille. Damit kann ich vermutlich keine Eintrag vornehmen lassen, denke ich.

Ich verstehe halt nicht, warum die ABH das zur Gestaltung des FZF Visums benötigt, denn die HK Heiratsurkunde samt Appostille lag doch der Botschaft im Original vor und die haben sicherlich einen Stempel angebracht "lag im Original vor" ). Damit wäre doch bewiesen, dass wir verheiratet sind und die Meldebescheinigung mit einem "verheiratet" Eintrag wäre überflüssig und doppelt gemoppelt.

Um die Originale Appostille nach Deutschland zu schicken, würden weitere 3-4 Wochen vergehen, nur um diese Meldebescheinigung anfertigen zu können. Deshalb: war das bei anderen Fällen auch so, dass für das FZF Visum eine Meldebescheinigung mit "verheiratet" gefordert wurde? Oder kann ich das irgendie anfechten/vermeiden, um 4 Wochen zu sparen?

Re: ABH verlangt "verheiratet" in Meldebescheinigung für FZF

Verfasst: 29.07.2017, 13:01
von patti
Zur Info: Das war keine Aufforderung zur Nachregistrierung beim Standesamt, sondern ich soll beim Einwohnermeldeamt das eintragen lassen (vermutlich der Personenstand, sodass dann in der Meldebescheinigung "verheiratet" und nicht "ledig" steht). Wenn die dazu die Originale Appostille benötigen, vergehen für uns weitere 4 Wochen warten auf FZF Visum.

Die Idee mit der Bitte, dass die ABH das dem Einwohnermeldeamt mitteilt, finde ich schonmal gut. Die hatten ja die Originale Appostille vorliegen in der Botschaft. Das werde ich erst mal so versuchen - außer es kommen noch bessere Ideen. Seltsam nur dass ich h offenbar der einzige bin, dem das passiert ist bzw. von dem so etwas verlangt wird.

Re: ABH verlangt "verheiratet" in Meldebescheinigung für FZF

Verfasst: 29.07.2017, 14:30
von qpr
Wie ich schon schrieb, es gibt keine Rechtsgrundlage dafür und ich würde die ABH bitten, dir diese doch zu nennen.
Und laß dich bitte nicht damit abspeisen "das wird immer so gemacht".

Ansonsten liegt der ABH eine Kopie der Heiratsurkunde vor inkl. Kopie der Apostille, die mit dem Stempel "Original lag vor" versehen ist.
Wenn jetzt Zweifel an der Rechtsgültigkeit der Ehe vorliegt, soll die ABH sich an das Standesamt wenden, um es üperprüfen zu lassen.

Du bist übrigens nicht der einzige, der damit Probleme hat.
Es gibt immer wieder ABH´s, die solche Forderungen stellen.

Re: ABH verlangt "verheiratet" in Meldebescheinigung für FZF

Verfasst: 29.07.2017, 16:00
von tigerprawn
Beglaubigte Übersetzung nicht vergessen. Amtssprache ist oft (nur) deutsch.

Re: ABH verlangt "verheiratet" in Meldebescheinigung für FZF

Verfasst: 15.08.2017, 22:58
von patti
Aaaalso:

das mit dem Eintrag im Melderegister hat doch recht einfach geklappt, die wollten natürlich etwas sehen und zum Glück hatte ich ja dank dieses Forum´s eine offizielle Kopie der Heiratsurkunde aus dem Marriage-Center dabei + Fotokopie der Appostille. Die haben meinen Status also auf "verheiratet" geändert und das hab ich dann per mail an die ABH geschickt und dazu dort gelegentlich angerufen und nett nach dem Visums-Bearbeitungs-Status gefragt und wie das alles weiter dann überhaupt gehen soll. Auch ich wurde dabei zu einigen Details befragt. Die waren jedenfalls sehr freundlich und konnten Licht ins Dunkel bringen. Jetzt warten wir täglich auf das Visum.

Re: ABH verlangt "verheiratet" in Meldebescheinigung für FZF

Verfasst: 28.09.2017, 14:33
von pusteblume
wie unterschiedlich die Sitten in Deutschland sind... ich hab 2015 bei einem Auslandsauffenthalt geheiratet und wurde nicht aktiv von der ABH in Siegburg (NRW) um Unterlagen gebeten und ich war als ledig eingetragen. Die Anfrage der Botschaft hatte die ABH innerhalb von 2 Tagen beantwortet, und die Eheschließung wurde hier anerkannt ...