Legalisierte Übersetzung

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philjus
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Legalisierte Übersetzung

Beitrag von philjus »

Hallo an alle. Ich habe mir hier schon ziemlich viele Beiträge zum Thema Heiraten in China durchgelesen und "wow". Selten so viele unterschiedliche positive wie negative Erfahrungen zu einem Thema gelesen. Ich hoffe allerdings, dass es letztendlich bei allen geklappt hat!!

Nun zu meinem Anliegen. Ich möchte gerne meine Verlobte heiraten. Und zwar in Nanjing. Dort benötigen wir von mir nach eingängiger vorerkundigung nur die Meldebescheinigung mit dem vermerkt ledig. Diese habe ich bereits Vor- über und Endbeglaubigen lassen (kann ich Mittwoch im chin Konsulat abholen). Mir stellt sich nun die Frage: der chinese kann doch nichts mit dem deutschen Dokument anfangen weil er es schlicht nicht lesen kann. Deswegen muss eine Übersetzung her. So habe ich von einem hier in Deutschland authorisierten Übersetzer eine solche anfertigen lassen, der sie gleichzeitig auch beglaubigt. Muss ich mit der Übersetzung dann auch nochmal zum Konsulat und mir den Stempel von denen holen damit die das in Nanjing als Übersetzung des bereits legalisierten Dokuments anerkennen? Danke schon ein mal vorab an alle die mir hoffentlich weiterhelfen können
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tanzhou
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Re: Legalisierte Übersetzung

Beitrag von tanzhou »

Willkommen im Forum!

Bei uns lief es vor rund 6 Jahren ganz aehnlich ab, wir haben in Wuhan geheiratet. Als Ledigkeitsnachweis reichte auch dort die dt. Meldebescheinung mit Ledigkeitsvermerk.

Habe es so wie Du gemacht, Meldebescheinung beglaubigen, ueberbeglaubigen und legalisieren lassen. Bin mit dieser (zunaechst uneruebersetzt) wieder zurueck nach CN und habe die kurz vor unserer Heirat in Wuhan (am gleichen Morgen sogar) von einem anerkannten Uebersetzungsbuero ins Chinesische uebersetzen lassen. Das wars.

Also im Prinzip so wie Du, aber ich wuerde an Deiner Stelle ganz einfach Deine Verlobte beim Standesamt anfragen lassen, ob die in Deutschland uebersetzte Anfertigung (auch beglaubigt) akzeptiert wird. Ich vermute mal ja, aber Ihr solltet trotzdem auf Nummer sicher gehen. Gfs kannst Du Ihr ja einen Scan senden den sie dort vorzeigen kann.
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Re: Legalisierte Übersetzung

Beitrag von Helfer »

Warum nicht einfach in China zu einem Notariat gehen, die arbeiten mit Übersetzern zusammen. Man lässt es durch das Notariat übersetzen und die beglaubigen die Überstzung. Der Stempel des chinesischen Notariats wird auf jeden Fall anerkannt. Übersetzungen sind in China viel billiger als in Deutschland.
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Re: Legalisierte Übersetzung

Beitrag von qpr »

philjus hat geschrieben: der chinese kann doch nichts mit dem deutschen Dokument anfangen weil er es schlicht nicht lesen kann. Deswegen muss eine Übersetzung her. So habe ich von einem hier in Deutschland authorisierten Übersetzer eine solche anfertigen lassen, der sie gleichzeitig auch beglaubigt. Muss ich mit der Übersetzung dann auch nochmal zum Konsulat und mir den Stempel von denen holen damit die das in Nanjing als Übersetzung des bereits legalisierten Dokuments anerkennen?
Und du weißt woher, das eine chinesische Übersetzung zwingend verlangt wird?
Hat deine Verlobte beim Standesamt in Nanjing nachgefragt oder ist das deien Interpretation?

Ich mußte z.B. keine chinesische Übersetzung für meine erweiterte Meldebescheinigung anfertigen lassen.
Da dieses aber von Provinz zu Provinz verschieden gehandhabt wird, würde ich einfach mal beim Standesamt nachfragen, letztendlich entscheiden diese und nicht wir.

Ist der Übersetzter auch ermächtigt, Übersetzungen zum Gebrauch in China anzufertigen?
Wenn nicht, würde ich dir dringends raten, in Nanjing anzufragen, ob die Übersetzung akzeptiert wird.
Ansonsten bei der Botschaft/Konsulat legalisieren lassen.
Diese Legalisation geht aber nur, wenn das BVA in Köln die Urkunde endbeglaubigt hat (Ausnahme HH).
Ob das BVA die Beglaubigung des Übersetzers akzeptiert, weiß ich nicht.
Auch in diesem Fall......nachfragen.

Einfacher wäre es gewesen, du würdest die Übersetzung in China anfertigen lassen (sofern sie benötigt wird).
Warum du den Weg über Deutschland gehst, verstehe ich nicht.
blur
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Re: Legalisierte Übersetzung

Beitrag von blur »

Nur mal so als Info, eine Meldebescheinigung wird keine deutsche Behörde Beglaubigen. Es gibt dafür die Überbeglaubigung, also Apostille.
tigerprawn
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Re: Legalisierte Übersetzung

Beitrag von tigerprawn »

blur hat geschrieben:Nur mal so als Info, eine Meldebescheinigung wird keine deutsche Behörde Beglaubigen. Es gibt dafür die Überbeglaubigung, also Apostille.
Um die Begrifflichkeiten etwas genauer zu trennen: 'Apostille' ist eine Beglaubigungsform nach dem Haager Abkommen, und wird von China nicht anerkannt. Also bloß nicht nach einer Apostille fragen.
qpr
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Re: Legalisierte Übersetzung

Beitrag von qpr »

blur hat geschrieben:Nur mal so als Info, eine Meldebescheinigung wird keine deutsche Behörde Beglaubigen. Es gibt dafür die Überbeglaubigung, also Apostille.
China akzeptiert keine Apostille.

Die erweiterte Meldebescheinigung muß vorbeglaubigt werden und dann vom BVA in Köln endbeglaubigt werden (Ausnahme HH), bevor sie von der Botschaft legalisiert wird.
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tanzhou
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Re: Legalisierte Übersetzung

Beitrag von tanzhou »

blur hat geschrieben:Nur mal so als Info, eine Meldebescheinigung wird keine deutsche Behörde Beglaubigen. Es gibt dafür die Überbeglaubigung, also Apostille.
Mein Weg war damals Beglaubigung durch den Regierungsbezirk Duesseldorf, Uberbeglaubigung durch das BVA Koeln, danach die Legalisierung durch die chin. Botschaft in Berlin. Uebersetzung in Wuhan durch einen vom Standesamt anerkannten Uebersetzer ... fertig. Ansonsten hatte ich ja bereits alles geschrieben. In Nanjing anzufragen ist wohl letztendlich das Kluegste. Auch das hatte ich bereits geschrieben.
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philjus
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Re: Legalisierte Übersetzung

Beitrag von philjus »

Hey ihr,

vielen Dank für die tollen Tipps. Letztendlich hat das Standesamt in Nanjing die erweiterte Meldebescheinigung (beglaubigt, überbeglaubigt und legalisiert) inklusive chinesischer Übersetzung akzeptiert.
Mir stellt sich jetzt aber noch eine ganz andere Frage: wenn wir ohnehin die ganzen Papiere für ein EFZ haben, können wir gleich auch in Deutschland oder Dänemark heiraten. Hat da jemand Erfahrung mit? Und welche Dokumente muss man dafür haben?
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Re: Legalisierte Übersetzung

Beitrag von qpr »

philjus hat geschrieben: Mir stellt sich jetzt aber noch eine ganz andere Frage: wenn wir ohnehin die ganzen Papiere für ein EFZ haben, können wir gleich auch in Deutschland oder Dänemark heiraten.
Wie jetzt?
Ich dachte, du hast nur eine erweiterte Meldebescheinigung?
Die ist für ein EFZ nicht zu gebrauchen.

Welche Papiere du für eine Heirat in DE benötigst, kann dir nur dein zuständiges Standesamt verbindlich mitteilen.
Deine Freundin braucht aber eine Befreiung zur Beibringung des EFZ vom OLG.
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Re: Legalisierte Übersetzung

Beitrag von philjus »

Stimmt. Wir hatten zuerst geplant in HK zu heiraten. Dafür brauchte ich die Meldebescheinigung um damit in Nanjing das erforderliche Dokument zur Hochzeit in HK zu beantragen. Alles super kompliziert. Weil wir aber Ende September zusammen nach Deutschland wollen um Urlaub zu machen, haben wir uns überlegt in DE bzw DK zu heiraten.
Da stellt sich noch die Frage, gibt es eine Möglichkeit um den A1-Nachweis herumzukommen? Soweit ich weiß muss man den nicht erbringen wenn man in HK geheiratet hat.Oder bin ich komplett unter-informiert?
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Re: Legalisierte Übersetzung

Beitrag von blur »

A1 muss sie unabhängig davon nachweisen wo ihr heiratet. Es gibt keine Regelung, dass man den Test bei einer Heirat in HK nicht braucht. Da kommt man nur drum rum, wenn man zumindest eine Zeit lang in einem anderen EU Land wohnt und arbeitet, dessen Staatsangehörigkeit man nicht besitzt, du also beispielsweise einen spanischen Pass hast und in Deutschland wohnst, dann geht es ohne Test für sie.

In Dänemark gibt es x verschiedene Regelungen, jedes Standesamt kocht da sein eigenes Süppchen. Meine Frau und ich haben in Kopenhagen geheiratet, da brauchte sie nur ihren Reisepass, Visum/Aufenthaltstitel und eine deutsche Aufenthaltsbescheinigung aus der hervorging, dass sie ledig ist. Deine Freundin könnte auch einfach eine chinesische Ledigkeitsbescheinigung vorlegen (natürlich übersetzt), oder sie meldet sich für die Dauer ihres Urlaubs in Deutschland an und holt sich eine Aufenthaltsbescheinigung. Die Prüfung in Kopenhagen dauert aber ein paar Wochen.
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philjus
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Re: Legalisierte Übersetzung

Beitrag von philjus »

Ich meine gelesen zu haben, dass wenn sie einen Hochschulabschluss nachweisen kann, kein A1 Nachweis erforderlich ist? Möglicherweise habe ich mich dadurch verwirren lassen.

Wie war das denn damals bei euch in Kopenhagen. Wir möchten das gerne ebenfalls dort versuchen. Wenn seitens der Dokumente alles in Ordnung ist und der Teil im Standesamt erledigt ist, bekommt ihr dann eine Urkunde die dann noch legalisiert werden muss? Können wir danach direkt zum Standesamt in Deutschland und die Ehe registrieren lassen?
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Re: Legalisierte Übersetzung

Beitrag von qpr »

philjus hat geschrieben:Stimmt. Wir hatten zuerst geplant in HK zu heiraten. Dafür brauchte ich die Meldebescheinigung um damit in Nanjing das erforderliche Dokument zur Hochzeit in HK zu beantragen. Alles super kompliziert.
Welches Dokument muß man in China beantragen, um in HK heiraten zu können?
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Re: Legalisierte Übersetzung

Beitrag von qpr »

philjus hat geschrieben: Können wir danach direkt zum Standesamt in Deutschland und die Ehe registrieren lassen?
Die Ehe muß in DE nicht registriert werden.

Wenn ihr es doch machen wollt, solltest du bei deinem zuständigen Standesamt nachfragen, welche Papiere sie sehen möchten.
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