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Führung eines Doppelnamens für die chinesische Ehefrau

Verfasst: 25.04.2017, 21:29
von X.Wang
Hallo zusammen,

in Hektik habe ich diese Anfrage bereits einmal, aber fälschlicherweise im Forum "Region" gepostet. Da ich wirklich dringend Hilfe brauche, poste ich sie hier noch einmal, wo sie thematisch eigentlich gehört...

Es geht um die Führung eines Doppelnamens für die chinesische Ehefrau. Genaues wie folgend:

Mein Freund (Deutsche Staatsangehörigkeit) und ich (Chinesische Staatsangehörigkeit) haben uns heute in einer Kleinstadt von Thüringen zur Eheschließung angemeldet. Bezüglich der Führung eines Doppelnamens für die Ehefrau, also in Form von X-Y, hat die Standesbeamte aber gesagt, es wäre erst dann möglich, wenn ich eine Bestätigung/Genehmigung von der Chinesischen Botschaft vorliegen könnte, die erklärt, dass das VR China meine Namenänderung offiziell anerkannt. Laut dieser Beamten sei der Grund: Das chinesische Gesetz schließt bei der Eheschließung die Möglichkeit einer Führung von jeglichem gemeinsamem Familiennamen aus.

Meine Frage:
1. Hat vielleicht schon jemand Erfahrung mit solch einem Verfahren? Wird wirklich eine s.g. Bestätigung seitens der Chinesischen Botschaft benötigt?? Ist das denn auch so im deutschen Gesetz zur Führung eines Doppelnamens bei der Eheschließung vorgeschrieben??
Ich betrachte nämlich die Worte dieser Beamten ganz skeptisch - Ist doch völlig egal, was im chinesischen Gesetz steht. Die Gültigkeit der namenbezogenen Regelung findet nämlich ausschließlich innerhalb von China statt und die Namenänderung gilt eh nur in Deutschland. Zwischen beiden gibt es doch keine direkte Relevanz.

2. Wie sieht es denn eigentlich nach der Namenänderung im Pass aus? Es wird doch eine Art Anmerkung hinzugefügt, die etwa so aussieht: Frau ... verfügt nun einen in Deutschland erworbenen Doppelnamen. Oder?

Bin nun, ehrlich gesagt, total verwirrt und sogar verärgert durch die deutsche Bürokratie. Diese haben mein Freund und ich bereits in den vergangenen drei Monaten überstanden, wo wir uns um allen die zu übersetzenden + beglaubigenden + überbeglaubigenden Dokumente kümmern mussten. Inzwischen hat uns die Beamte solch einen Eindruck hinterlassen, als ob sie ebenfalls keine Ahnung hat in Bezug auf das gesamte Verfahren chinesisch-deutsches Paar - Dies hat sich bspw. gezeigt, als sie uns vor drei Monaten sagte: "Alle chinesischen Unterlagen müssen unbedingt von einem DEUTSCHEN Notar beglaubigt werden" Wir haben ihr dann heute beigebracht, dass eine in China "von deutscher Außenvertretung legalisierte" Unterlage ebenfalls die benötigte deutsche Übersetzung beinhaltet :roll: Irgendwie habe ich das Gefühl, die Beamte verlangt ja Dokumente nur in ihrem persönlichen Namen, macht damit lauter unnötige Umstände :cry:

Entschuldigt bitte, dass ich hier so viel jammere…Hoffentlich denke ich doch falsch und die "Bürokratie" hat doch tatsächlich gesetzliche Grundlage. Ansonsten würde ich wirklich sehr enttäuscht von der deutschen Behörde.

Ich freue mich auf eure Hilfe/Vorschläge/Berichte und bedanke mich recht herzlich dafür!
LG, X.Wang (Ms)

Re: Führung eines Doppelnamens für die chinesische Ehefrau

Verfasst: 25.04.2017, 21:39
von Laogai
Hallo 小王, herzlich willkommen im Forum :D

Das Thema Doppelnamen hatte wir hier bereits mehrfach, zuletzt in diesem Thread. Vielleicht findest du dort ein paar Antworten und Anregungen.

Re: Führung eines Doppelnamens für die chinesische Ehefrau

Verfasst: 25.04.2017, 21:49
von X.Wang
Laogai hat geschrieben:Hallo 小王, herzlich willkommen im Forum :D

Das Thema Doppelnamen hatte wir hier bereits mehrfach, zuletzt in diesem Thread. Vielleicht findest du dort ein paar Antworten und Anregungen.
Danke LaoGai, ich gucke gleich mal nach.

Re: Führung eines Doppelnamens für die chinesische Ehefrau

Verfasst: 26.04.2017, 09:01
von CH1
wenn sich da in den letzten 4 Jahren an der Gesetzeslage nichts geändert hat,
dann brauchst du keine chin. Unterlagen extra einreichen außer denen
für die Heirat. Denke auch ihr habt da jemanden im Amt der nichts genaues weiß
und deshalb vorsichtshalber mal alles an Papieren will was denkbar ist.
Im chin.Reisepass lässt man (wenn man will) den neuen Namen eintragen.
"also known as...."
das wars.
Ich habe übrigens bei Flugbuchungen schon beide
Varianten fürs Ticket eingetragen, und es gab durch den Eintrag
im Pass keine Probleme.
Ansonsten sowiso nicht.

Re: Führung eines Doppelnamens für die chinesische Ehefrau

Verfasst: 26.04.2017, 09:30
von sonero
Moin,

Ich glaube genau das hier ist das Problem:
X.Wang hat geschrieben:in einer Kleinstadt von Thüringen
Da gibt es ja schon grundsätzlich fast keine Ausländer, geschweige denn Chinesen. Der soll sich mal schlau machen. Wenn das nicht klappt gibt es die Standesamtsaufsicht, an die man sich wenden kann. Das müsste auf Kreisebene sein.

Gruß,
Norbert

Re: Führung eines Doppelnamens für die chinesische Ehefrau

Verfasst: 27.04.2017, 00:29
von ingo_001
Das Gleiche dachte ich auch beim Lesen des EPs.

Tse, tse, tse ...

Genehmigung von der chin. Botschaft ...

Das ist ja mal wieder Futter für das Ossi-Kleinstadt Klischee.
Trifft aber auch auf vergleichbare Klein-Wessi-Städte zu.

Die SuFu hat da sicher so Einiges in der Richtung zu bieten.

Re: Führung eines Doppelnamens für die chinesische Ehefrau

Verfasst: 28.04.2017, 19:55
von X.Wang
CH1 hat geschrieben:wenn sich da in den letzten 4 Jahren an der Gesetzeslage nichts geändert hat,
dann brauchst du keine chin. Unterlagen extra einreichen außer denen
für die Heirat. Denke auch ihr habt da jemanden im Amt der nichts genaues weiß
und deshalb vorsichtshalber mal alles an Papieren will was denkbar ist.
Im chin.Reisepass lässt man (wenn man will) den neuen Namen eintragen.
"also known as...."
das wars.
Ich habe übrigens bei Flugbuchungen schon beide
Varianten fürs Ticket eingetragen, und es gab durch den Eintrag
im Pass keine Probleme.
Ansonsten sowiso nicht.
Herzlichen Dank für deine ausführlichen Auskünfte.
Ja, das denken wir auch. Der Umgang mit der Behörde ist aus diesem Grund recht mühsam und umständlich. Was uns persönlich ärgert, ist außerdem noch der quälende Umgangston von der zuständigen Beamten, der stark durch Autorität und Bürokratie geprägt ist. War jedes Mal so ein Kampf gegenüber ihren mangelnden Fachkenntnissen…

Re: Führung eines Doppelnamens für die chinesische Ehefrau

Verfasst: 28.04.2017, 20:12
von X.Wang
sonero hat geschrieben:Moin,

Ich glaube genau das hier ist das Problem:
X.Wang hat geschrieben:in einer Kleinstadt von Thüringen
Da gibt es ja schon grundsätzlich fast keine Ausländer, geschweige denn Chinesen. Der soll sich mal schlau machen. Wenn das nicht klappt gibt es die Standesamtsaufsicht, an die man sich wenden kann. Das müsste auf Kreisebene sein.

Gruß,
Norbert
Hallo Norbert,
danke für deine Nachricht.
Ehrlich gesagt ist diese "Kleinstadt" sogar die zweitgrößte Stadt Thüringens und gerade hier machen die chinesischen Studierenden die größte ausländische Gruppe an der Uni aus. Da ich in Peking geboren und aufgewachsen bin, sind ja alle deutschen Städte (außer Berlin) mehr oder weniger "kleiner" ;P
Danke für den Hinweis auf die Standesamtsaufsicht. Das muss man wissen. Wir haben unseren Fall nun noch einmal bei dem Standesamt geklärt und sind erstmal gespannt, was darauf folgt. Wenn wirklich was schief läuft, muss dann die Beamte mit etwas "Umständen" rechnen :wink:

Re: Führung eines Doppelnamens für die chinesische Ehefrau

Verfasst: 28.04.2017, 20:27
von X.Wang
ingo_001 hat geschrieben:Das Gleiche dachte ich auch beim Lesen des EPs.

Tse, tse, tse ...

Genehmigung von der chin. Botschaft ...

Das ist ja mal wieder Futter für das Ossi-Kleinstadt Klischee.
Trifft aber auch auf vergleichbare Klein-Wessi-Städte zu.

Die SuFu hat da sicher so Einiges in der Richtung zu bieten.
Traurig, dass sowas von lächerlich doch kein Klischee, sondern tatsächlich passiert ist :cry: