"Doppelte" Staatsbuergerschaft

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JanniIn Beijing
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"Doppelte" Staatsbuergerschaft

Beitrag von JanniIn Beijing »

Hallo zusammen,

jaja ich weiss, wieder so einer, der Fragen stellt, die schon 1000 mal beantwortet worden sind....ich denke jedoch, jeder Fall ist anders und deshalb wollte ich mich ans Forum mit eurem geballten Wissen wenden:

Wenn man einen Antrag auf die Einbuergerung in Deutschland stellt, ist ja hinlaenglich bekannt, dass - ich zitiere - "grund­sätz­lich (...) bei ei­ner Ein­bür­ge­rung die bis­he­ri­ge Staats­an­ge­hö­rig­keit auf­zu­ge­ben [ist]." Ausnahmen seien jedoch moeglich. Praeziser wird der deutsche Text ja nicht wirklich.

Soweit so gut. Auch klar ist, dass die VR China nur eine Staatsbuergerschaft anerkennt. Auch klar.

Aber, so wie ich den deutschen Gesetzestext lese, kann ich doch davon ausgehen, dass man bei der Einbuergerung in Deutschland, also bei den deutschen Behoerden, beantragen kann/muss, die urspruengliche Staatsbuergerschaft nicht abgeben zu wollen, z. B. weil einem "wirtschaftliche" Nachteile entstehen wuerden.

Reicht der Verlust des Hukou und die erbrechtlichen Konsequenzen dafuer nicht aus? Das kann man ja belegen. Dann muesste doch seitens Deutschland alles okay sein und sowas bewilligt werden, d.h. der chinesische Pass duerfte bei Erhalt des deutschen Passes nciht entwertet werden.

Hat jemand von euch sowas bereits durchgemacht?

Wenn ich mich zu laienhaft oder missverstaendlich ausgedrueckt habe, dann sagt mir bitte bescheid; ich bin sehr an der Loesung hierfuer interessiert.

Danke und beste Gruesse,
Jan
tigerprawn
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Re: "Doppelte" Staatsbuergerschaft

Beitrag von tigerprawn »

Von deutscher Seite würde so etwas funktionieren können, aber m.M.n. wird die chinesische Botschaft informiert und damit ist die chin Staatsbürgerschaft weg.
JanniIn Beijing
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Re: "Doppelte" Staatsbuergerschaft

Beitrag von JanniIn Beijing »

tigerprawn hat geschrieben:Von deutscher Seite würde so etwas funktionieren können, aber m.M.n. wird die chinesische Botschaft informiert und damit ist die chin Staatsbürgerschaft weg.
Danke fuer deine Antwort, aber liegt nicht genau darin die "Krux"? Durch die Tatsache, dass bei einem "Bekanntwerden" der Einbuergerung dem chinesischen Staatsbuerger eben die vielzitierten wirtschaftlichen Nachteile drohen, muesste doch in dem Moment, wo Deutschland diese Nachteile als so gravierend anerkennt, dass es die "doppelte" Staatsbuergerschaft hinnimmt, auch dafuer sorgen, dass das betroffene :and, in diesem Fall China, davon nichts erfaehrt, oder?

Sonst waere es ja witzlos: Ich erkenne deine Probleme und erlaube dir die dopppelte Staatsbuergerschaft, aber ich muss die Einbuergerung deiner Botschaft mitteilen, die daraufhin die Staatsbuergerschaft entzieht...

Danke, falls da jemand Erfahrungen hat :-)

Gruss
Jan
blur
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Re: "Doppelte" Staatsbuergerschaft

Beitrag von blur »

Es geht nicht, fertig. Selbst wenn du deinen chinesischen Pass nicht abgeben würdest, verlierst du die chinesische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung in einem anderen Land. Auch wenn die chinesischen Behörden nichts von der Einbürgerung erfahren, bist du rechtlich kein Chinese mehr. Wenn das irgendwann rauskommt, bist du nachher z.B. mit ungültigem Reisepass und ohne Visum nach China eingereist, in deiner Haut möchte ich dann nicht stecken.
Die von dir zitierte Klausel bringt nur etwas bei Ländern die eine doppelte Staatsbürgerschaft erlauben, China tut dies nicht.
cayman
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Re: "Doppelte" Staatsbuergerschaft

Beitrag von cayman »

ich verstehe das ganze Problem nicht, entweder wirst du Deutscher und hast vor für immer in Deutschland zu bleiben, oder hast du vor irgendwann wieder nach China zurückzugehen? Dann bleib Chinese.

meine Frau würde niemals ihre chinesische Staatsbürgerschaft abgeben, China ist und bleibt ihre Heimat. Wenn mal was mit mir passiert lebt sie bestimmt in ihrer Heimat weiter.
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
JanniIn Beijing
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Re: "Doppelte" Staatsbuergerschaft

Beitrag von JanniIn Beijing »

cayman hat geschrieben:ich verstehe das ganze Problem nicht, entweder wirst du Deutscher und hast vor für immer in Deutschland zu bleiben, oder hast du vor irgendwann wieder nach China zurückzugehen? Dann bleib Chinese.

meine Frau würde niemals ihre chinesische Staatsbürgerschaft abgeben, China ist und bleibt ihre Heimat. Wenn mal was mit mir passiert lebt sie bestimmt in ihrer Heimat weiter.

Leute, Leute. Moment mal. Erstmal vielen Dank fuer die Zuschriften. Aber zunaechst mal bin ich kein Chinese, sondern Deutscher, und frage dies fuer meinen Lebenspartner. Es geht mir auch nicht darum, meine bzw. unsere Lebensplanung hier auszubreiten. Es geht darum, naechste Schritte moeglichst intelligent zu planen.

Meine Frage richtet sich an Leute mit chin. Ehepartner/-in, die sicher irgendwann mal vor solch einem Problem gestanden haben, und deren Erfahrungsberichten. Es wird hier sicherlich Mitglieder geben, die das, zumindest anfangs, versucht haben.

Danke und Gruss,
Jan
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Re: "Doppelte" Staatsbuergerschaft

Beitrag von tigerprawn »

Ja, für China ist die Regelung witzlos. Für andere Länder nicht.
blur
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Re: "Doppelte" Staatsbuergerschaft

Beitrag von blur »

JanniIn Beijing hat geschrieben:Meine Frage richtet sich an Leute mit chin. Ehepartner/-in, die sicher irgendwann mal vor solch einem Problem gestanden haben, und deren Erfahrungsberichten. Es wird hier sicherlich Mitglieder geben, die das, zumindest anfangs, versucht haben.
Da braucht es keine Erfahrungsberichte. Hab dir ja schon geschrieben, selbst wenn die deutschen Behörden auf die Ausbürgerung verzichten und nichts nach China melden würden, wäre die Staatsangehörigkeit futsch. Wenn das irgendwann rauskommt, gibt es große Probleme. China duldet keine doppelte Staatsangehörigkeit.
Würde ja auch gar nicht funktionieren. Bei der Ausreise aus China müsste er dann seinen deutschen Pass vorlegen, denn einen Aufenthaltstitel hat er nicht mehr. Spätestens dann wissen die Chinesen ja Bescheid.
JanniIn Beijing
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Re: "Doppelte" Staatsbuergerschaft

Beitrag von JanniIn Beijing »

blur hat geschrieben:
JanniIn Beijing hat geschrieben:Meine Frage richtet sich an Leute mit chin. Ehepartner/-in, die sicher irgendwann mal vor solch einem Problem gestanden haben, und deren Erfahrungsberichten. Es wird hier sicherlich Mitglieder geben, die das, zumindest anfangs, versucht haben.
Da braucht es keine Erfahrungsberichte. Hab dir ja schon geschrieben, selbst wenn die deutschen Behörden auf die Ausbürgerung verzichten und nichts nach China melden würden, wäre die Staatsangehörigkeit futsch. Wenn das irgendwann rauskommt, gibt es große Probleme. China duldet keine doppelte Staatsangehörigkeit.
Würde ja auch gar nicht funktionieren. Bei der Ausreise aus China müsste er dann seinen deutschen Pass vorlegen, denn einen Aufenthaltstitel hat er nicht mehr. Spätestens dann wissen die Chinesen ja Bescheid.
Hi Tigerprawn,

danke fuer die Nachricht. Ich verstehe die rechtlich Seite, ich verstehe auch, was du mit "rauskommen" meinst. Aber alles ist eben auf Annahmen gestuetzt - ich wuerde gerne von Lueten hoeren, die diese Thematik durchgemacht haben.
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Re: "Doppelte" Staatsbuergerschaft

Beitrag von chinavelo »

JanniIn Beijing hat geschrieben: Reicht der Verlust des Hukou und die erbrechtlichen Konsequenzen dafuer nicht aus?
Du solltest mit deinem Lebenspartner einen auf deutsch-chinesischen Erbrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen. Der kann dir sicherlich in Erbrechtsfragen Auskunft geben.

Zum Einlesen:

http://www.erbrechtsberater-berlin.de/d ... china.html
http://www.erbrecht-berlin.eu/erbrecht- ... lik-china/

Bernd
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ingo_001
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Re: "Doppelte" Staatsbuergerschaft

Beitrag von ingo_001 »

JanniIn Beijing hat geschrieben:Aber alles ist eben auf Annahmen gestuetzt - ich wuerde gerne von Lueten hoeren, die diese Thematik durchgemacht haben.
Die Sach- und Rechtslage ist NICHT auf Annahmen gestützt - wurde hier schon mehrmals gesagt.

Nimmt ein Chinese eine andere Staatsangehörigkeit an, dann ist die Chinesische weg - ohne Wenn und Aber.
Für China ist es irrelevant, was die dt, die us oder die marsianische Regierung an sonstigen Variationen akzeptiert.

Meine Frau behält auch ihre chin. Staatsbürgerschaft - obwohl sie schon mehr als 10 Jahre hier lebt und die dt. beantragen könnte.
Neben evtl. erb-rechtl. Dingen in der Zukunft hat das auch nahe liegende Gründe:
Im Gegensatz zu mir und unseren beiden Töchtern braucht sie kein chin. Visum, wenn wir unsere Schwieger-Family dort besuchen.
Und da sie seit 8 Jahren eine unbefristete NE für D. hat, muss sie hier nur ihren Reisepass vorzeigen, wein sie wieder hier einreist.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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