Umgehen des Konflikts der doppelt. Staatsb. durch HK Geburt

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Hubbard–Stratonovich
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Umgehen des Konflikts der doppelt. Staatsb. durch HK Geburt

Beitrag von Hubbard–Stratonovich »

Sehr geehrte Forummitglieder,

ich habe die zahlreichen Diskussionen über die Geburt Eurer Kinder und die Problematik der doppelten Staatsbürgerschaft verfolgt. Sei es das Umgehen über Hong Kong und Malaysia aufgrund der Unmöglichkeit eines deutschen Visums in den chinesischen Pass, da der Kleine schon Deutscher ist. Oder die nicht so idealen Kombination mit dem Lvxingzheng und dem Exit-Entry Permit.

Nun gab es ja mal die Welle an Shenzhen'er, die die HK Krankenhaeuser gestürmt haben für das Right to Abode in HK für ihren Kleinen. Mittlerweile gilt die Zero-birth quota um dieses Antstuermen zu vermeiden.

Aber wie sieht es für interracial Ehepartner und ihrem Kleinen aus eine HK "Staatsbuergerschaft-Right to Abode" zusätzlich zum dt. zu bekommen. Hat sich einer da schon mal Gedanken gemacht.? Wie geht man vor? Welche Rechte hat man im Mainland?
Jinyu
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Re: Umgehen des Konflikts der doppelt. Staatsb. durch HK Geb

Beitrag von Jinyu »

Ich weiß leider auch nicht, wie die Regelung dafür aussieht.
Hier http://www.immd.gov.hk/eng/contactus/index.html kann man dir die Frage bestimmt beantworten.
Aber wenn ich es Recht verstehe, wollt ihr nur die Hongkong und deutsche Staatsbürgerschaft für das Kind?
Nach den Informationen, die ich gefunden habe ist das gar nicht möglich. "Right to abode" für Hongkong gibt es nur wenn das Kind auch die chinesische Staatsbürgerschaft hat.
http://www.clic.org.hk/en/topics/immigr ... e/q5.shtml
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hktraveller
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Re: Umgehen des Konflikts der doppelt. Staatsb. durch HK Geb

Beitrag von hktraveller »

Jinyu hat geschrieben:Ich weiß leider auch nicht, wie die Regelung dafür aussieht.
Hier http://www.immd.gov.hk/eng/contactus/index.html kann man dir die Frage bestimmt beantworten.
Aber wenn ich es Recht verstehe, wollt ihr nur die Hongkong und deutsche Staatsbürgerschaft für das Kind?
Nach den Informationen, die ich gefunden habe ist das gar nicht möglich. "Right to abode" für Hongkong gibt es nur wenn das Kind auch die chinesische Staatsbürgerschaft hat.
http://www.clic.org.hk/en/topics/immigr ... e/q5.shtml
Eine Hong Kong Staatsbuergerschaft gibt es nicht. Die Chinesische im Zusammenhang mit dem "Right of Abode" berechtigt zum HK Pass.
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