Eheanmeldung/FZV/EFZ/Sprachtest ok. nach Trauung wie AE?

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Antworten
0LIVE
Neuling
Beiträge: 12
Registriert: 24.11.2016, 13:54

Eheanmeldung/FZV/EFZ/Sprachtest ok. nach Trauung wie AE?

Beitrag von 0LIVE »

Hi
wir haben nun die Schiene Eheanmeldung / FZV / EFZ (OLG) / Sprachtest durchgezogen und die Unterlagen zum Erhalt des Heiratsvisums werden in Kürze beim dt. Inst. in Taipei eingereicht.

wie geht es nach der Trauung weiter bzgl ihrer Aufenthaltserlaubnis für 3 bzw. 5 J? (eine Arbeitserlaubnis braucht sie nicht.)

oder was kann man vorab noch erledigen, denn wir wollen Anfang April zum Standesamt und ab 1.Mai für 6 Monate verreisen (EU-Schengen-Ausland).

und was ist nach der Trauung zu erledigen? mir fällt bisher nur folgendes ein:

1. Sie meldet ihren Wohnsitz bei mir an. (braucht sie dazu eine Wohnnungsgeberbesch. von meinem Vermieter?)

2. ich sende Heiratsurkunde zu meiner GKV wg. Mitversicherung.

3. Erweiterung meiner privaten Haftplichtversicherung für sie!

4. Freistellungsauftrag bei der Bank auf verheiratet umstellen. hat Zeit bis 1.Dez.2017

5. Sie lässt ihre Eheschliessung im TW Haushaltsregister eintragen.
(ist das terminkritisch?)

6. Finanzamt muss wohl nicht benachrichtigt werden, da ich Selbständig bin und bei den 2017er EkSt.Vorauszahlungen würde sich in meinem Fall eh nix ändern. d.h. es reicht wenn ich den neuen Zivilstand in 2018 fuer die 2017er EkSt.Erklärung mit einreiche - . richtig?

was fehlt noch, bitte?
danke für alle sachdienlichen Hinweise ;)

VG
0.

-- Trauring aber wahr! ;)
tigerprawn
VIP
VIP
Beiträge: 2046
Registriert: 07.02.2011, 11:54
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Eheanmeldung/FZV/EFZ/Sprachtest ok. nach Trauung wie AE?

Beitrag von tigerprawn »

Nach der Trauung muss sie mit dir zur ABH und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.Nach ca 6 Wochen kommt die dann. Falls sie das Land für 6Monate verlässt wird die AE ungültig.

Anfang April ist sportlich. Die Dokumente müssen ersteinmal vom deutschen Institut zu Deiner ABH geschickt werden, und die lädt Dich noch zum Gespräch/Dokumentenabgabe ein. Dann erst wird entschieden.

Üblich sind 6 Wochen- 3 Monate; bei einigen ABHs zeigen sich seit letztem Jahr aber auch Überforderungen.
0LIVE
Neuling
Beiträge: 12
Registriert: 24.11.2016, 13:54

Re: Eheanmeldung/FZV/EFZ/Sprachtest ok. nach Trauung wie AE?

Beitrag von 0LIVE »

zur Dokumentenabgabe? welche denn noch? (dachte der Marathon waere zu ende....) da hat die Dame, wo ich die VE beantragt und erhalten habe, nichts von gesagt.

auf der VE steht doch schon Ihr einreisedatum. wobei wir die (saison)uebliche bearbeitungsdauer des dt. inst. in TW einberechnet haben. das einreisefenster ist 7 Tage.
die VE habe ich ihr geschickt. sie geht damit und dem rest der papiere in kuerze zum dt. inst.

beim standesamt ist auch alles klar. die warten nur noch auf die trauungsterminangabe.

p.s. die reise koennen wir kuerzen. wie lange darf sie denn das land maximal verlassen?
tigerprawn
VIP
VIP
Beiträge: 2046
Registriert: 07.02.2011, 11:54
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Eheanmeldung/FZV/EFZ/Sprachtest ok. nach Trauung wie AE?

Beitrag von tigerprawn »

Einige ABHs verlangen Deinen Mietvertrag (oder etwas woraus die Größe der Wohnung hervorgeht), und eine Arbeitgeberbescheinigung über Dein Einkommen (das dürfen die jedoch eigentlich nicht von einem Deutschen verlangen). Gehaltsabrechnungen (auch nicht erlaubt). Und die wollen halt wissen, ob Du auch einer FZF überhaupt zustimmst.
0LIVE
Neuling
Beiträge: 12
Registriert: 24.11.2016, 13:54

Re: Eheanmeldung/FZF/EFZ/Sprachtest ok. nach Trauung wie AE?

Beitrag von 0LIVE »

ja, das ist alles erledigt. mietvertrag usw. klar.
steht doch im betreff: FZF (ok, war typo, ich hatte FZV geschrieben, sorry) ok.

also -> wie lange duerfen wir nach der heirat reisen - am stueck?
weiss das jemand, danke!
kami
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 84
Registriert: 30.10.2015, 08:55

Re: Eheanmeldung/FZV/EFZ/Sprachtest ok. nach Trauung wie AE?

Beitrag von kami »

Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland.
tigerprawn
VIP
VIP
Beiträge: 2046
Registriert: 07.02.2011, 11:54
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Eheanmeldung/FZF/EFZ/Sprachtest ok. nach Trauung wie AE?

Beitrag von tigerprawn »

0LIVE hat geschrieben: steht doch im betreff: FZF (ok, war typo, ich hatte FZV geschrieben, sorry) ok.
Ich hatte angenommen es war noch nicht soweit wegen:
" die Unterlagen zum Erhalt des Heiratsvisums werden in Kürze beim dt. Inst. in Taipei eingereicht."
Eigentlich kontaktiert Dich die ABH doch erst wenn der Antrag vollständig gestellt wurde. Aber egal.
Benutzeravatar
sweetpanda
VIP
VIP
Beiträge: 3419
Registriert: 12.02.2013, 20:39
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal

Re: Eheanmeldung/FZV/EFZ/Sprachtest ok. nach Trauung wie AE?

Beitrag von sweetpanda »

0LIVE hat geschrieben: ....
wie geht es nach der Trauung weiter bzgl ihrer Aufenthaltserlaubnis für 3 bzw. 5 J? (eine Arbeitserlaubnis braucht sie nicht.)....
Hat sie schon eine Arbeitserlaubnis?
“If you are in favour of global liberal hegemony, you are the enemy.”
qpr
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 831
Registriert: 04.09.2015, 18:07
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Eheanmeldung/FZV/EFZ/Sprachtest ok. nach Trauung wie AE?

Beitrag von qpr »

Deine Freundin benoetigt keinen FZF Antrag, sondern ein Heiratsvisum.

Wenn ihr verheiratet seid, sollte sie sich zuerst anmelden, entweder beim Meldeamt oder bei der ABH.
Das ist von Stadt zu Stadt verschieden.

Danach Termin holen fuer die AE.
Oder bist du freizuegigkeitsberechtigt, weil du von einer AE ueber 5 Jahre schreibst.
Dann koennt ihr eine EU Aufenthaltskarte ueber 5 Jahre beantragen.

Danach bei der GKV anmelden.

Die AE erlischt nach 6 Monaten ausserhalb von DE,
die EU Karte nach 1 Jahr.
Ihr koennt aber einen Antrag bei der ABH stellen,
wenn ihr laenger als 6 Monate DE verlassen solltet,
Solltest du aber im Ausland arbeiten und die Ehe 
wird weitergefuehrt, erlischt die AE auch nach 6 
Monaten nicht.
0LIVE
Neuling
Beiträge: 12
Registriert: 24.11.2016, 13:54

Re: Eheanmeldung/FZF/EFZ/Sprachtest ok. nach Trauung wie AE?

Beitrag von 0LIVE »

> Hat sie schon eine Arbeitserlaubnis?

braucht sie nicht, d.h. ich sagte, sie braucht nicht zu arbeiten — und das freute sie. ;)
(wir werden auch keine zeit zum Arbeiten haben. haha!)

> bist du freizuegigkeitsberechtigt

das träfe nur auf Unionsbuerger zu soweit ein searx ergab. ich bin Deutscher mit Wohnsitz im Inland. (3 oder 5, das schrieb ich nur, weil, habe irgendwo vorher gelesen hier, dass es je nach ABH 3 oder 5J AE gäbe.)

> Eigentlich kontaktiert Dich die ABH doch erst wenn der Antrag vollständig gestellt wurde. Aber egal.

die ABH kontaktierte ich schon bevor wir die Eheanmeldung unterschrieben haben, um rechtzeitig einen Termin zu erhalten. Wartezeit wg. Jahreswechsel und Urlaub des Sachbearbeiters betrug ueber 3 Wochen.

> Deine Freundin benoetigt keinen FZF Antrag, sondern ein Heiratsvisum.

Heiratsvisum war auf der VE nicht ankreuzbar. daher kreuzte ich FZF an. Die Bearbeiterin sagte, das macht sie schon richtig. Hatte die Eheanmeldung vorgelegt.

die VE reicht meine Freundin zusammen mit den anderen Unterlagen beim dt. Inst. in TW ein, um das Heiratvisum zu erhalten.

wir sind nach dieser checklist vorgegangen:
http://www.taipei.diplo.de/contentblob/ ... essung.pdf
qpr
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 831
Registriert: 04.09.2015, 18:07
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Eheanmeldung/FZV/EFZ/Sprachtest ok. nach Trauung wie AE?

Beitrag von qpr »

Wenn sie die AE nach Paragraph 28 Aufenthaltserlaubnis bekommt, wird in der Regel für 3 Jahre erteilt.
Danach kann sie eine NE beantragen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
5 Jahre ist die EU Aufenthaltskarte gültig, die es aber nur für Unionsbürger gibt.
qpr
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 831
Registriert: 04.09.2015, 18:07
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Eheanmeldung/FZV/EFZ/Sprachtest ok. nach Trauung wie AE?

Beitrag von qpr »

sweetpanda hat geschrieben:
0LIVE hat geschrieben: ....
wie geht es nach der Trauung weiter bzgl ihrer Aufenthaltserlaubnis für 3 bzw. 5 J? (eine Arbeitserlaubnis braucht sie nicht.)....
Hat sie schon eine Arbeitserlaubnis?
Eine Arbeitserlaubnis ist automatisch in der AE nach Paragraph 28 enthalten.
Die muß nicht beantragt werden.
Benutzeravatar
sweetpanda
VIP
VIP
Beiträge: 3419
Registriert: 12.02.2013, 20:39
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 17 Mal

Re: Eheanmeldung/FZV/EFZ/Sprachtest ok. nach Trauung wie AE?

Beitrag von sweetpanda »

qpr hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben:
0LIVE hat geschrieben: ....
wie geht es nach der Trauung weiter bzgl ihrer Aufenthaltserlaubnis für 3 bzw. 5 J? (eine Arbeitserlaubnis braucht sie nicht.)....
Hat sie schon eine Arbeitserlaubnis?
Eine Arbeitserlaubnis ist automatisch in der AE nach Paragraph 28 enthalten.
Die muß nicht beantragt werden.
Es hat mich nur stutzig gemacht, dass jemand kategorisch ausschließt das die Frau arbeitet.
Kommt mir irgendwie patriarchalisch vor oder nicht?
“If you are in favour of global liberal hegemony, you are the enemy.”
0LIVE
Neuling
Beiträge: 12
Registriert: 24.11.2016, 13:54

Re: Eheanmeldung/FZV/EFZ/Sprachtest ok. nach Trauung wie AE?

Beitrag von 0LIVE »

ja genau, wo kämen wir hin im Patriarchat? XD

Im Zweifelsfalle hole ich immer Rat bei der Literatur. Was lese ich in Friedrich Nietzsches 'Also Sprach Zarathustra'? von Arbeiten steht da nix! ;)
Der Mann soll zum Kriege erzogen werden und das Weib zur Erholung des
Kriegers: alles Andre ist Thorheit.

Ein Spielzeug sei das Weib, rein und fein, dem Edelsteine gleich,
bestrahlt von den Tugenden einer Welt, welche noch nicht da ist.

Zweierlei will der ächte Mann: Gefahr und Spiel. Desshalb will er das
Weib, als das gefährlichste Spielzeug.

Siehe, jetzt eben ward die Welt vollkommen!" - also denkt ein jedes
Weib, wenn es aus ganzer Liebe gehorcht.

Und gehorchen muss das Weib und eine Tiefe finden zu seiner
Oberfläche. Oberfläche ist des Weibes Gemüth, eine bewegliche
stürmische Haut auf einem seichten Gewässer.

Des Mannes Gemüth aber ist tief, sein Strom rauscht in unterirdischen
Höhlen: das Weib ahnt seine Kraft, aber begreift sie nicht.
und wer weiss schon so genau —— was die Ladies mögen, haha!

Bernard Ludwig sagt, das einzige, was wir über Frauen wissen, ist, sie wollen "more!"

ich bin wohl zu dumm, denn ich brauchte doch ein wenig Zeit bis ich bekappste, was er mit 'nicht einmal flach' meinte: :o)
Man hält das Weib für tief – warum? weil man nie bei ihm auf den Grund kommt. Das Weib ist noch nicht einmal flach.
-- Zitat aus http://www.zeno.org/Philosophie/M/Nietz ... eile/21-30

dies nur zur Belustigung. wir wissen wirklich nicht viel. wissen sie mehr?
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste