Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Hallo zusammen,
habens nun auch geschafft zu Heiraten und das in Deutschland
Jetzt waren wir bei der Ausländerbehörde unserer Stadt und haben nur ein Visum für 1Jahr bekommen mit der Begründigung vor Risiken und es wäre normal nur ein Jahr zu bekommen. Ich persönlich hab Gedacht 3 Jahre und danach die Niederlassungserlaubniss. Jetzt kostet der Spaß 100€. Hatte mir auch den paragraph 28 durchgelesen. Hmm bin verwirrt. Was waren eure erfahrungen? Bin ich da persönlich auf dem falschen Gedanken.
Liebe Grüße
habens nun auch geschafft zu Heiraten und das in Deutschland
Jetzt waren wir bei der Ausländerbehörde unserer Stadt und haben nur ein Visum für 1Jahr bekommen mit der Begründigung vor Risiken und es wäre normal nur ein Jahr zu bekommen. Ich persönlich hab Gedacht 3 Jahre und danach die Niederlassungserlaubniss. Jetzt kostet der Spaß 100€. Hatte mir auch den paragraph 28 durchgelesen. Hmm bin verwirrt. Was waren eure erfahrungen? Bin ich da persönlich auf dem falschen Gedanken.
Liebe Grüße
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Deine Frau hat kein Visum bekommen, sondern eine Aufenthaltserlaubnis.
1 Jahr ist nicht normal.
Das Aufenthaltsgesetz sieht 3 Jahre vor und daran hat sich auch deine ABH zu halten.
Habt ihr nicht 3 Jahre beantragt?
Einspruch einlegen und auf 3 Jahre bestehen.
Gäbe es Restzweifel an der Ehe hätte die ABH nie das Heiratsvisum genehmigen dürfen.
1 Jahr ist nicht normal.
Das Aufenthaltsgesetz sieht 3 Jahre vor und daran hat sich auch deine ABH zu halten.
Habt ihr nicht 3 Jahre beantragt?
Einspruch einlegen und auf 3 Jahre bestehen.
Gäbe es Restzweifel an der Ehe hätte die ABH nie das Heiratsvisum genehmigen dürfen.
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Ja stimmt habe den Namen verwechselt.
Ich informiere mich nochmal bei der ABH.
Mir persönlich, fällt es nur schwer mit den Gesetztestexten umzugehen damit ich eine Grundlage habe. Habe auch schon bei Info4Alien nachgeschaut und die Bestätigen deine Aussage. Nur habe ich dort keinen Genauen Gesetztestext gefunden.
Ich werd da einfach heute nochmal anrufen und nachfragen.
(Edit) Nach dem Telefonat mit der ABH kam nun die Begründung, es liegt im Ermessen der Behörde 1-3 Jahre zu geben, und sie geben in der Regel beim ersten mal nur 1 Jahr. Nachfrage auf welcher Rechtsgrundlage mir und meiner Frau das verwehrt wird gab es nicht.
Als ich anfing, dass wir damt ein Problem haben auch wegen den Kostengründen, war ihr egal...
Ist es Ratsam dies durch ein Anwalt mal abklären zu lassen oder beißt man da auf Granit und muss dies hinnehmen? und nächstes Jahr erneut 100€ abdrücken?
Habt ihr da Ratschläge für uns?
Vielen Dank
Ich informiere mich nochmal bei der ABH.
Mir persönlich, fällt es nur schwer mit den Gesetztestexten umzugehen damit ich eine Grundlage habe. Habe auch schon bei Info4Alien nachgeschaut und die Bestätigen deine Aussage. Nur habe ich dort keinen Genauen Gesetztestext gefunden.
Ich werd da einfach heute nochmal anrufen und nachfragen.
(Edit) Nach dem Telefonat mit der ABH kam nun die Begründung, es liegt im Ermessen der Behörde 1-3 Jahre zu geben, und sie geben in der Regel beim ersten mal nur 1 Jahr. Nachfrage auf welcher Rechtsgrundlage mir und meiner Frau das verwehrt wird gab es nicht.
Als ich anfing, dass wir damt ein Problem haben auch wegen den Kostengründen, war ihr egal...
Ist es Ratsam dies durch ein Anwalt mal abklären zu lassen oder beißt man da auf Granit und muss dies hinnehmen? und nächstes Jahr erneut 100€ abdrücken?
Habt ihr da Ratschläge für uns?
Vielen Dank
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Noch einmal.
Was hat deine Frau beantragt?
3 Jahre?
Wenn ja, müssen sie die Ablehnung auch begründen und ihr könnt Einspruch einlegen.
Was hat deine Frau beantragt?
3 Jahre?
Wenn ja, müssen sie die Ablehnung auch begründen und ihr könnt Einspruch einlegen.
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Hallo. Ist alles normal wie du das beschrieben hast.
Meine Frau bekam 2 x nur ein Jahr und anschließend unbefristet.
100 € zahlst du, weil die meisten Leute die so was beantragen Sozialfälle sind und gar nichts zahlen brauchen. Wenn du Geld hast finanzierst du halt die anderen mit...
Meine Frau bekam 2 x nur ein Jahr und anschließend unbefristet.
100 € zahlst du, weil die meisten Leute die so was beantragen Sozialfälle sind und gar nichts zahlen brauchen. Wenn du Geld hast finanzierst du halt die anderen mit...
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
>>>habens nun auch geschafft zu Heiraten und das in Deutschland
Wie hat das nur geklappt mit der Vorbereitung wenn es jetzt zu solchen Fragen kommt?
Wie hat das nur geklappt mit der Vorbereitung wenn es jetzt zu solchen Fragen kommt?
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Moin,CH1 hat geschrieben:Hallo. Ist alles normal wie du das beschrieben hast.
Nein, das ist nicht normal bzw. sollte es nicht sein.
3 Jahre sollten die Regel sein und davon soll nur abgewichen werden, wenn z.B. Restzweifel bzgl. Scheinehe bestehen.
Legt Widerspruch ein, beantragt 3 Jahre. Schriftlich. Dort anzurufen ist in solchen Fällen sinnlos weil Du keine belegte Aussage hast.
Nach dem schriftlichen Widerspruch muß die ABH begründen warum nur 1 Jahr und das wird ihr schwer fallen.
Das hättest Du genau so aber auch auf info4alien.de lesen können.
Gruß,
Norbert
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Ganz schön viel "soll" und "sollte" in der Antwort.sonero hat geschrieben:Moin,CH1 hat geschrieben:Hallo. Ist alles normal wie du das beschrieben hast.
Nein, das ist nicht normal bzw. sollte es nicht sein.
3 Jahre sollten die Regel sein und davon soll nur abgewichen werden, wenn z.B. Restzweifel bzgl. Scheinehe bestehen.
Gruß,
Norbert
Wo steht nochmal geschrieben, dass das so ist?
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Lies dir meine letzte Antwort durch und dann weißt du, wo es geschrieben steht.Niurank hat geschrieben: Ganz schön viel "soll" und "sollte" in der Antwort.
Wo steht nochmal geschrieben, dass das so ist?
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
28.1.6 Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung
i. d. R. auf drei Jahre zu befristen.
Hiervon abweichend
ist eine Befristung auf nur ein Jahr
angezeigt, wenn Restzweifel bestehen (unterhalb
der eine Ablehnung des Antrags rechtfertigenden
Schwelle), ob die Eheschließung
nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung des
ausländischen Ehegatten geschlossen wurde (so
genannte Scheinehe, siehe hierzu Nummer
27.1a.1.1.2 f.).
Soweit entsprechende Zweifel am
Vorliegen einer allgemeinen Erteilungsvoraussetzung
bestehen oder Obdachlosigkeit droht,
ist die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls zunächst
nur für ein Jahr zu erteilen.
======================================================
Interessant. Ich persönlich würde auch jede Ehe anzweifeln.
i. d. R. auf drei Jahre zu befristen.
Hiervon abweichend
ist eine Befristung auf nur ein Jahr
angezeigt, wenn Restzweifel bestehen (unterhalb
der eine Ablehnung des Antrags rechtfertigenden
Schwelle), ob die Eheschließung
nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung des
ausländischen Ehegatten geschlossen wurde (so
genannte Scheinehe, siehe hierzu Nummer
27.1a.1.1.2 f.).
Soweit entsprechende Zweifel am
Vorliegen einer allgemeinen Erteilungsvoraussetzung
bestehen oder Obdachlosigkeit droht,
ist die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls zunächst
nur für ein Jahr zu erteilen.
======================================================
Interessant. Ich persönlich würde auch jede Ehe anzweifeln.
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
..nochmal eine Begründung der ABH zum Thema Dauer der Aufenthaltsgenemigung.
Es wird bei Vergabe von nur jew. 1 Jahr Druck ausgeübt den Integrationskurs zu machen.
Wird dieser nicht besucht kann die Konsequenz sein das man Probleme bei der Verlängerung bekommt.
Was ich für sehr sinnvoll halte wenn es denn konsequent gehandhabt wird.
Den ABH's wird eben auch damit die Möglichkeit gegeben einen gwissen Spielraum zu haben.
Es wird bei Vergabe von nur jew. 1 Jahr Druck ausgeübt den Integrationskurs zu machen.
Wird dieser nicht besucht kann die Konsequenz sein das man Probleme bei der Verlängerung bekommt.
Was ich für sehr sinnvoll halte wenn es denn konsequent gehandhabt wird.
Den ABH's wird eben auch damit die Möglichkeit gegeben einen gwissen Spielraum zu haben.
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Tja, so ist die Praxis aber das ist nunmal illegal.CH1 hat geschrieben:..nochmal eine Begründung der ABH zum Thema Dauer der Aufenthaltsgenemigung.
Es wird bei Vergabe von nur jew. 1 Jahr Druck ausgeübt den Integrationskurs zu machen.
Wird dieser nicht besucht kann die Konsequenz sein das man Probleme bei der Verlängerung bekommt.
Was ich für sehr sinnvoll halte wenn es denn konsequent gehandhabt wird.
Den ABH's wird eben auch damit die Möglichkeit gegeben einen gwissen Spielraum zu haben.
Spätestens nach einem Widerspruch wird die ABH diese Argumentation nicht schriftlich aufrecht erhalten. Gelegentlich klagt ja doch mal einer und vor Gericht blamiert sich die ABH mit dieser Argumentation.
Gruß,
Norbert
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Damit möchte dir die ABH nur Angst machen, aber rechtlich unhaltbar, da der AT nach § 28 immer verlängert werden muß (es sei denn, deine Frau raubt eine Bank aus oder ist eine Terroristin).CH1 hat geschrieben:
Wird dieser nicht besucht kann die Konsequenz sein das man Probleme bei der Verlängerung bekommt.
Wenn der Integrationskurs nicht besucht oder nicht geschafft wurde, wird halt immer nur für 1 Jahr verlängert.
Das ist die einzige Konsequenz, die der Ehegatte eines Deutschen zu befürchten hat.
- jackie_chan
- VIP
- Beiträge: 1072
- Registriert: 29.05.2013, 21:43
- Hat sich bedankt: 31 Mal
- Danksagung erhalten: 11 Mal
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Ich hasse die ganzen Naziämter hier. Nur negative Erfahrungen in mehreren Städten mit diesen Vollpfosten gemacht. Willkür war/ist an der Tagesordnung, schon bei der Terminvergabe. Wirklich lächerlich was diese Knalltüten da abliefern! Gab auch Ausnahem hiervon, aber die waren sehr rar
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Baidu [Spider] und 12 Gäste