Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
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Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
@jc - ...dieser Post sagt mehr über Dich aus als Dir lieb sein sollte.
Fahr Dich einfach mal 'n bissl runter und sortiere Deine Eskalationsbegriffe...danke.
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- jackie_chan
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Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Ach herrje, ich wollte mit dem Begriff Naziamt ausdrücken, wie die Leute dort schikaniert werden und mit welcher Willkür man oft zu kämpfen hat. Den Begriff bitte nicht in den falschen Hals bekommen, ich will hier kein Fass aufmachen! Die anderen Umschreibungen lass ich so stehen, da es oft wirklich sehr ärgerlich ist was dort ab geht.
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Mein Gott, wo ist das Problem, wenn nur für ein Jahr die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird. Das Verlängern ist unproblematisch und nach 3 Jahren kann Deine Frau, so sie will die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen ...
war bei uns auch so ... erst ein Jahr, dann Verlängerung um 2 Jahre, deutscher Pass ...
war bei uns auch so ... erst ein Jahr, dann Verlängerung um 2 Jahre, deutscher Pass ...
- Laogai
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Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Nein, eine Aufenthaltserlaubnis ist keine Einbürgerung!Niurank hat geschrieben:...war die Kinetische Staatsbürgerschaft dann weg?
Uuuups, überlesen, daher nachgereicht:
In dem Fall schon.Squire hat geschrieben:... erst ein Jahr, dann Verlängerung um 2 Jahre, deutscher Pass ...
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
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Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Vielen Dank für den genauen § habe das selbst nicht herausgefunden.
In der Regel ist es egal ob nun jedes Jahr verlängert wird, wenn es den kostenlos wäre. Aber jedes Jahr dann 100€ zu bezahlen damit meine Ehefrau hier bei mir Leben kann ist doch schon ein bisschen krank in meiner Auffassung
Ich versuche nun ein Schreiben aufzusetzten und der ABH das schriftlich zu geben auch mit klarem Hinweis auf den Paragraphen.
Ich bin mir da persönlich nicht so sicher was das Thema betrifft, aber das es in der EU, Familien noch besser geht. Denn mit dem Freizügigkeitsrecht? heißt das so? könnt man Theoretisch ins EU Ausland ziehen sich Anmelden und meine Frau bekommt auch direkt ihren Titel. (Titel hört sich komisch an ) Damit wären ja alle besser gestellt. Als jetzt meine Familie die gleich zu Beginn schon "Verdächtigt wird".
Nur am Rande macht meine Frau eine 3 Jährige Ausbildung in Deutschland und hat ihren B2 nachweis schon lange in der Tasche.
Die Komentare haben mir gezeigt, dass das Thema doch einige betrifft. Finde es nur Schade von der ABH nicht vernünftigt Aufgeklärt zu werden. Ich war mir klar, dass wir die Papiere einreichen und haben ausdrücklich gesagt 3 Jahre mit Beleg der Eheurkunde.
Nun setzten wir die ABH nochmal schriftlich mit Fristsetzung unter Druck doch Geltendes Deutsches Recht zu Achten und wenn Zweifel an der Ehe bestehen, diese doch unter der Beweislast an uns zu schicken.
Da morgen ja Silvester ist, Wünsch ich euch allen ein gutes schönes neues Jahr und ein guten Rutsch.
In der Regel ist es egal ob nun jedes Jahr verlängert wird, wenn es den kostenlos wäre. Aber jedes Jahr dann 100€ zu bezahlen damit meine Ehefrau hier bei mir Leben kann ist doch schon ein bisschen krank in meiner Auffassung
Ich versuche nun ein Schreiben aufzusetzten und der ABH das schriftlich zu geben auch mit klarem Hinweis auf den Paragraphen.
Ich bin mir da persönlich nicht so sicher was das Thema betrifft, aber das es in der EU, Familien noch besser geht. Denn mit dem Freizügigkeitsrecht? heißt das so? könnt man Theoretisch ins EU Ausland ziehen sich Anmelden und meine Frau bekommt auch direkt ihren Titel. (Titel hört sich komisch an ) Damit wären ja alle besser gestellt. Als jetzt meine Familie die gleich zu Beginn schon "Verdächtigt wird".
Nur am Rande macht meine Frau eine 3 Jährige Ausbildung in Deutschland und hat ihren B2 nachweis schon lange in der Tasche.
Die Komentare haben mir gezeigt, dass das Thema doch einige betrifft. Finde es nur Schade von der ABH nicht vernünftigt Aufgeklärt zu werden. Ich war mir klar, dass wir die Papiere einreichen und haben ausdrücklich gesagt 3 Jahre mit Beleg der Eheurkunde.
Nun setzten wir die ABH nochmal schriftlich mit Fristsetzung unter Druck doch Geltendes Deutsches Recht zu Achten und wenn Zweifel an der Ehe bestehen, diese doch unter der Beweislast an uns zu schicken.
Da morgen ja Silvester ist, Wünsch ich euch allen ein gutes schönes neues Jahr und ein guten Rutsch.
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Moin,
Au weia. Wenn man unvorbereitet in die Sache reingeht und dann rumpöbelt so wie hier, gibt's entsprechend Gegenwind.
Das sind keine Schikanen sondern die Regeln.
Einbürgerung:
Dabei geht eine Benachrichtigung von der Einbürgerungsbehörde an das Chinesische Konsulat/Botschaft und dann ist die Chinesische Staatsbürgerschaft automatisch weg. Mit etwas Betteln darf man den Pass behalten, die AE wird ungültig gestempelt.
Das ist kein Nachteil sondern ein Luxus. Andere müssen sich selbst ausbürgern lassen was teilweise richtig teuer, umständlich und langwierig ist.
Umgekehrt wäre es übrigens genau so (wenn nicht-EU). Nimmst Du aktiv (also auf Deinen Antrag hin) eine andere Staatsbürgerschaft an, ist die Deutsche weg.
Sowas kann man überall nachlesen und wenn man sich die Maus aus China herholt, sollte man sich einfach mal informieren. Das ist auch für Laien problemlos machbar.
Gruß,
Norbert
Au weia. Wenn man unvorbereitet in die Sache reingeht und dann rumpöbelt so wie hier, gibt's entsprechend Gegenwind.
Das sind keine Schikanen sondern die Regeln.
Einbürgerung:
Dabei geht eine Benachrichtigung von der Einbürgerungsbehörde an das Chinesische Konsulat/Botschaft und dann ist die Chinesische Staatsbürgerschaft automatisch weg. Mit etwas Betteln darf man den Pass behalten, die AE wird ungültig gestempelt.
Das ist kein Nachteil sondern ein Luxus. Andere müssen sich selbst ausbürgern lassen was teilweise richtig teuer, umständlich und langwierig ist.
Umgekehrt wäre es übrigens genau so (wenn nicht-EU). Nimmst Du aktiv (also auf Deinen Antrag hin) eine andere Staatsbürgerschaft an, ist die Deutsche weg.
Sowas kann man überall nachlesen und wenn man sich die Maus aus China herholt, sollte man sich einfach mal informieren. Das ist auch für Laien problemlos machbar.
Gruß,
Norbert
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Moin,
Wenn Du was an die ABH schreibst, lass es doch bitte mal von einem Muttersprachler korrigieren. Das ist kaum lesbares Kauderwelsch was Du da schreibst.
Du sollst die ABH nicht unter Druck setzen sondern sie (Deine Frau, nicht Du) legt Widerspruch gegen den Bescheid bzgl. der Dauer der Erteilung für nur ein Jahr ein.
Mit der Bitte, dem ursprünglichen Antrag auf Erteilung für 3 Jahre zu entsprechen, behelfsweise ein rechtsmittelfähiger Bescheid mit Begründung, warum die AE nur für 1 Jahr erteilt werden soll.
Alles mit B2 usw. kannst Du weglassen, das spielt jetzt keine Rolle.
Vergiss das mit EU, dazu müsstet Ihr dauerhaft Euren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Für diese Nummer wäre das albern.
Gruß,
Norbert
Wenn Du was an die ABH schreibst, lass es doch bitte mal von einem Muttersprachler korrigieren. Das ist kaum lesbares Kauderwelsch was Du da schreibst.
Du sollst die ABH nicht unter Druck setzen sondern sie (Deine Frau, nicht Du) legt Widerspruch gegen den Bescheid bzgl. der Dauer der Erteilung für nur ein Jahr ein.
Mit der Bitte, dem ursprünglichen Antrag auf Erteilung für 3 Jahre zu entsprechen, behelfsweise ein rechtsmittelfähiger Bescheid mit Begründung, warum die AE nur für 1 Jahr erteilt werden soll.
Alles mit B2 usw. kannst Du weglassen, das spielt jetzt keine Rolle.
Vergiss das mit EU, dazu müsstet Ihr dauerhaft Euren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Für diese Nummer wäre das albern.
Gruß,
Norbert
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Ich verstehe echt nicht warum hier ständig wild um sich geschossen wird. Wenn keine Fragen zum Visum (dafür gibt es übrigends hier einen seperaten Forumbereich) gestellt werden sollen, dann sollte auch das Unterforum entfernt werden. Es ist doch schnuppe ob man im Alien Forum Visa Fragen stellt oder hier. Fragen zu stellen und die Art wie man sich vorbereitet sind doch weniger schlimm als das ständige unkonstruktive Abpfeifen von Beiträgen.
Ich finde dieses Auseinander reißen von Beiträgen samt brandmarken von idiotischen Handeln deutlich bescheuerter als so manchen Trollversuch. Witzigerweise schreien dieselben Sünder auch als erstes nach der Trolljagd
Ich finde dieses Auseinander reißen von Beiträgen samt brandmarken von idiotischen Handeln deutlich bescheuerter als so manchen Trollversuch. Witzigerweise schreien dieselben Sünder auch als erstes nach der Trolljagd
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Wenn der Ehegatte nicht familienversichert ist, sondern sich privat versichern muß, ist das bei 1 Jahr AE nicht möglich.Squire hat geschrieben:Mein Gott, wo ist das Problem, wenn nur für ein Jahr die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird.
Und welcher Arbeitgeber stellt jemanden ein, der nur 1 Jahr AE hat?
Klar, die meisten arbeiten nicht im ersten Jahr, aber es gibt auch Ausnahmen und da ist eine 1 Jahr AE problematisch.
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
100% falsch, geht ohne Probleme, war bei mir übrigens genau so.qpr hat geschrieben:Wenn der Ehegatte nicht familienversichert ist, sondern sich privat versichern muß, ist das bei 1 Jahr AE nicht möglich.
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Kann ich beides nicht bestätigen.
Noch bevor sie einen AT hatte war meine Frau Privatversichert. Und einen Job bekam sie auch früher als ihr lieb war. Davor konnte sie auch die Gültigkeit von einem Jahr nicht retten. :p
Noch bevor sie einen AT hatte war meine Frau Privatversichert. Und einen Job bekam sie auch früher als ihr lieb war. Davor konnte sie auch die Gültigkeit von einem Jahr nicht retten. :p
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
CH1 hat geschrieben:100% falsch, geht ohne Probleme, war bei mir übrigens genau so.qpr hat geschrieben:Wenn der Ehegatte nicht familienversichert ist, sondern sich privat versichern muß, ist das bei 1 Jahr AE nicht möglich.
§ 5 Abs. 11 S. SGB V:
"Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 erfasst, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Befristung auf mehr als zwölf Monate nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen und für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht."
Wenn es also OHNE Probleme geht, verstoßen alle Versicherungen gegen geltendes Gesetz.
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Ich schreibe nun ein netten Brief mit der Bitte zur Stellungnahme und meine Frau legt Widerspruch ein und das sie ihr handeln schriftlich Begründen sollen. Habe dieses Probelem auch bei info4alien gepostet und dort ist man sich auch einig, das 3 Jahre gegeben werden muss laut Gesetzt und nur unter "Verdacht" auf Scheinehe oder fehlender Integrationswille verkürzt werden darf.
Vielen Dank für eure Meinungen der Thread kann vom Moderator geschlossen werden.
Guten Rutsch ins neue Jahr für alle.
Vielen Dank für eure Meinungen der Thread kann vom Moderator geschlossen werden.
Guten Rutsch ins neue Jahr für alle.
Re: Visum meiner Frau nach der Ehe in DE
Moin,
Nur abschliessend und für alle die in Zukunft dies bei der Suche finden:
info4alien ist für solche Fragen immer die weitaus bessere Anlaufstelle.
Dort sind die Experten unterwegs, teilweise sogar Leute die beruflich damit zu tun haben.
Selbst bei Fragen die China betreffen sind dort ein paar Spezialisten.
Hier gibt es bei rechtlichen Themen meist nur Hörensagen.
Gruß,
Norbert
Nur abschliessend und für alle die in Zukunft dies bei der Suche finden:
info4alien ist für solche Fragen immer die weitaus bessere Anlaufstelle.
Dort sind die Experten unterwegs, teilweise sogar Leute die beruflich damit zu tun haben.
Selbst bei Fragen die China betreffen sind dort ein paar Spezialisten.
Hier gibt es bei rechtlichen Themen meist nur Hörensagen.
Gruß,
Norbert
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