Um den Part mal abzukürzen:bue48 hat geschrieben:Ehe du hier weiter rummoserst...steph hat geschrieben:so, jetzt haben wir alle Unterlagen zusammen, und die deutsche Eheurkunde kann ausgestellt werden.
Meine Frau würde gerne meinen Nachnamen an Ihren Nachnamen "anhängen".
Laut der zuständigen Beamtin geht das (nach chinesischem Recht!?) nicht, entweder nur die Annahme meines Nachnamens (Ihrer würde wegfallen), oder mein Nachname zuerst, und dahinter Ihr jetziger Nachname angehangen...
Beispiel: mein Nachname ist Müller, Ihrer Wang, dann wäre möglich:
Müller - Wang oder Müller
aber nicht
Wang - Müller
Stimmt das so, wie die Beamtin mir das geschildert hat?!
Habt ihr euch eigentlich schon über das deutsche Namensrecht und seine Möglichkeiten informiert?
Habt ihr euch über das chinesische Namensrecht entsprechend informiert?
Habt ihr euch über folgenden Abschnitt auch schon mal Gedanken gemacht?
Quelle: https://www.justlanded.com/deutsch/Deut ... /EhefragenEs sollte bedacht werden, dass in vielen Herkunftsländern ausländischer Ehepartner die in Deutschland getroffene Namenswahl nicht anerkennungsfähig ist (z. B. für die Namensbezeichnung in vom Herkunftsland ausgestellten Dokumenten und Pässen). Daher sollte sich das Paar vor einer Entscheidung über den Familiennamen genau über das Namensrecht des Herkunftslandes informieren.
Fazit: Wie zahlreich hier gefordert - Eure Eigeninitiative ist gefragt!
Nicht wir müssen euch die Links passend und häppchenweise raussuchen...!
Für China bleibt Mrs. Wang auch weiterhin Mrs. Wang - auch wenn da z.B. ein Müller oder also known as Müller zusätzl. eingetragen wird.
Ihr chin. Familienname wird nicht ersetzt, denn ihr Reisepass ist ein chin. Ausweisdokument, wo kein anderes Land Namen austauschen kann (allenfalls hinzufügen "also known as xyz", was aber für China keine Bedeutung hat, da ist und bleibt Mrs. Wang - Mrs. Wang.